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PetMan

WO Silber
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  1. Der war gut. Meinen ersten Ärger mit denen hatte ich aber schon mit meinen ersten Voreinträgen. Da waren die Schränke noch recht leer . Es geht aber nicht ums " stänkern". Würden WIR als Schützen uns unsere eigenen regeln ausdenken und der Behörde gegenüber kommunizieren weißt du wie sie reagieren würden. ICH selber könnte aber nicht gut damit Leben mir da Vorgaben gefallen zu lassen die das Gesetz nicht vorsieht. Bin halt so gestrickt und kann nicht aus meiner Haut. Und ich habe bei keinem " Streit " mit der behörde etwas verlangt was nicht durchs Gesetz gedeckt war. Die wiederum haben das 2 mal gemacht. Zumindest mein 2. Fall hatte aber auch zur Folge, das im ganzen Bundesland diese Praxis jetzt nicht mehr angewand wird. Ging da also nicht nur um mich alleine und eigentlich war der Vorgang Glasklar. DIE sahen das halt anders. Nur, mit der Vorlage des persönlichen Schiessbuches kann man sich auch ein Eigentor schiessen. Wurde schon mehrfach bewiesen..............
  2. Also ich hab selten so einen Quatsch gehört. Hattest du eine Bescheinigung deines Verbandes, also die sogenannte " Bedürfnisbescheinigung " ? Dem `VERBAND gegenüber musst du deine Schiesstermine nachweisen, NICHT der Waffenbehörde!!!!!!!!!!!!!!! Wenn die Waffenbehörde das verlangt und somit die Bescheinigung des Verbandes nicht anerkennt ist das rechtlich mehr als eine Frechheit. Ist der Verband darüber informiert? Das können sie gerne " haben wollen ", im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen. Was die Vorlage bringen kann hat man ja bei @whoami gesehen...........einen Monat länger warten...............Der Gesetzgeber hat den Ablauf eines solchen Voreintrages, / WBK Ausstellung doch normiert. Da steht nirgends was von "Auf der Behörde Schiessbuch vorlegen ". Die sollen sich an ihre Vorgaben halten , nicht mehr und nicht weniger. Und Fälle wo die Vorlage des persönlichen Schiessbuches Nachteile nach sich zog findest du hier im Board einige.................Nochmal........die Behörde bekommt die Bescheinigung des Verbandes das man die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt hat und den Antrag auf die WBK. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Alles andere entspringt der Fantasie der Behörde. Und wenn auf dem WBK Antrag die Vorlage des persönlichen Schiessbuches verlangt wird fülle ICH das einfach nicht aus. Damit zweifelt die Behörde die Aussage des Verbandes an. Eigentlich dürften die gar keine Verbandsbescheinigungen mehr anerkennen von diesem Verband, weil nach deren Lesart hätte der ja eine falsche, sprich einen Monat zu frühe, Bescheinigung ausgestellt. Ich hatte auch mal " Diskussionsbedarf " mit meiner Behörde, ging um eine volle gelbe WBK. Meine damalige Verbandsvorsitzende meinte dazu : " Sie haben ja recht, aber wollen wir es uns mit der Behörde verscherzen ? " Ich will und wollte mir nie was " verscherzen", aber ich bestehe auf die gültige Rechtslage. " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " steht in einem der Schreiben die ich von meiner Waffenbehörde erhalten habe. Mittlerweile ist dem nicht mehr so. Jetzt hat der Kreis die gleiche Rechtsauffassung als das IM. Weil man ab und an auch mal einer Behörde gegenüber Flagge zeigen muss. Geht nicht darum Stunk zu machen, aber eine " Lex Waffenbehörde " gibt es nicht. Erstaunlicherweise komme ich mit meiner Waffenbehörde seit dem auch besser klar. Da wurde nie mehr versucht mehr zu verlangen als das Gesetz vorgibt, auch nicht bei der 5. oder 6. KW. Verbandsbescheinigung und gut. Mehr steht denen nicht zu und mehr kann einem selber zum Nachteil gereichen. Meine Behörde wollte auch mal mein Schiessbuch sehen. " Googlen sie meinen Namen, dann finden sie die Wettkampfergebnisse " . Ich wurde nie mehr nach einem Schiessbuch gefragt....................der größte Witz was das " persönliche Schiessbuch " angeht...lass dir mal von der Waffenbehörde den Teil im Gesetz zeigen, wo alles über dieses persönliche Schiessbuch geregelt ist. Da wird sie in Erklärungsnot kommen, weil das im Gesetz einfach nicht existiert, es keine Pflicht es zu führen gibt, es nicht mal normiert ist. Es ist einfach NICHT EXISTENT im Gesetz. ich hatte 2 mal Stress mit denen, einmal wegen 2/6er Regel die sich sich selber ausgedacht hatten ( Die gilt für alle Waffen, war ihre Meinung ) und wegen der vollen Gelben, wo sie wollten das ich eine neue " Beantrage " , incl Bescheinigung vom Verband. Das erste hatte ich noch selber mit der Behörde geregelt bekommen, beim 2. musste ich übers Innenministerium ( Fachaufsichtsbehörde ) gehen. Seit dem hab ich meine Ruhe und sie sind sehr zuvorkommend .
  3. Das ist leider keine neue Erkenntnis. Selbst bei den LV des BDS, was man da so ab und zu liest. Meinen DSB Ableger im Saarland kann man in der Pfeife rauchen, der BDS LV 9 ist dagegen mehr als Spitze. Das einzige was der da immer bemängelt ist, das wir viel zu wenig beantragen..................................🤣
  4. Namentlich aufgeführt ist jeder im RK Bericht. Das in dem Standbuch nur der RK ansich aufgeführt wird kenne ich aber nicht nur von uns, das machen hier fast alle so bzw kann mich nicht dran erinnern das wir uns mal alle einzeln eingetragen hätten. Und ich schiesse RK seit 2006.
  5. Würde u.U. auch wenig nutzen. Wenn ich DSB Rundenkämpfe schiesse trage ich mich in den allerwenigsten Fällen im Standbuch des Ausrichters ein. Da steht nur drin " RK von XXX vs YYY " . Wenn ich beim BDS was beantrage glaubt der den von mir angegeben Termin ohne mit der Wimper zu zucken. Er hat von mir eine Kopie meines Schiessbuches wo der Termin drin steht. Damit er das hinterfragt müsste ich ihm in der Vergangenheit einen guten Grund geliefert haben. Viele Stellen die was "Unterschrieben " müssen/dürfen/sollen leben noch in einer anderen , früheren Welt. Und können nicht verkraften das der Gesetzgeber dem einen oder anderen macht genommen hat. Heute reicht der Zettel vom Verband. Mehr brauch man am Ende nicht. Und wenn mein "Präsident " mir die " regelmässige teilnahme am Trainigsbetrieb " nicht unterschrieben würde, dann würde ich das anders regeln.
  6. Was geht die SB auf der Waffenbehörde das persönliche Schiessbuch des Antragstellers an ? Oder wieviel er unterm Strich geschossen hat ? Damit zweifelt sie die Verbandsbescheinigung an. Der Verband hat das zu prüfen, nicht die SB. Die hat einzig und allein IHRE Arbeit zu machen. Und dazu gehört das definitiv nicht.
  7. Zeigt aber auch das wir keine Feinde von aussen brauchen.......................................hier ist ein anderes Vereinsmitglied beim Schiessen dabei und unterschriebt das Schiessbuch. Da glaubt dann der " Präsi" beiden nicht ? Armer Verein.............................
  8. Das ganze hat aber nichts mit "Rechtssicher " zu tun, sondern mit " das haben wir schon immer so gemacht ". Und bei " das haben wir schon immer so gemacht " rollen sich mir einfach die Fussnägel auf.........
  9. Komische Ansicht. Entweder glaubt man dem Schiessbuch des Schützen oder man glaubt ihm nicht.Und in dem Fall hier unterschreibt ja auch ein Vereinsmitglied den Termin im pers. Schiessbuch des Schützen. Da würde der " Präsi " ja 2 Vereinsmitgliedern unterstellen sie bescheissen...........................da liegt dann aber noch mehr im argen, in diesem Verein. Ich habe die letzten 2 Monate KEINE Woche gehabt, wo NICHT ein neuer im Verein mit einer meiner Waffen geschossen hat und ich ihm das in seinem Schiessbuch bestätigte. Da käme bei uns NIE einer auf die idee da stimmt was nicht. Egal auf welchem Stand wird da geschossen hätten.
  10. Rein rechtlich ist das kein Problem. Gibt aber Verbände die nur eine gewisse Anzahl Termine " ausserhalb " des eigenen Sporthandbuches akzeptieren. Gibt auch " Vereinsfürsten " die nur Termine auf dem eigenen Stand anerkennen. Ich hatte schon einen Neuling mit in der Rundenkampfmannschaft, der hat mit einer meiner Waffen die Wettkämpfe bestritten. Waren einige Termine auf anderen Ständen. Jeder Termin wurde im persönlichenSchiessbuch aufgeführt und es gab entweder einen Stempel oder eine Unterschrift . Warum sollten die nicht anerkannt sein? Da würde ich den der das nicht akzeptiert Fragen ob er sie noch alle hat ????
  11. nope.............das gabs nur bei den alten B Schränken unter 200 Kg. Also die ach so sicheren 0er unter 200kg dürfen , egal ob verankert oder nicht, nur 5 KW aufnehmen, die alten B Schränke bei verankerung aber bis zu 10......................
  12. Ok, das stimmt. Wenn aber die Schiesstermine mit 18 plus schon nach 11 Monaten erfüllt sind kann man den Antrag ruhig schon rausschicken mit dem Hinweis, das die Antwort erst mit Ablauf der 12 Monatsfrist erwartet wird. Bei TE war es der 01.02., d.h. da ist kurz davor noch der Jahreswechsel und Weihnachten. Und wie Behörden da arbeiten wissen wir ja. Daher mein erster Tipp an den TE, das Anfang Dezember ins Rollen zu bringen.
  13. Wir schreiben ja nicht über einen Tag oder eine Woche. Manchmal sind es Monate.2,3 oder auch mal 4 Monate die die Behörden für eine Überprüfung " brauchen ".
  14. Wenn es um "Folgewaffen " geht, also kein Erstantrag ist, soll es sogar Behörden geben die den Voreintrag direkt ausstellen UND DANACH die Überprüfung starten............
  15. Das ist quatsch, und das weißt du. Hier Zahlt man wenn die Amtshandlung vollzogen ist und nicht im voraus. Kommt die Bedürfnisbescheinigung nicht muss man trotzdem zahlen. Wird auch im Vorfeld so kommuniziert. Ok, damit sparst du u.U. eine Woche, das stimmt. Bei uns beim DSB Landesverband dauert die Bescheinigung wenns dumm läuft 6 wochen. Beim BDS LV 9 schicke ich sogar den Antrag fürs Amt incl frankiertem Umschlag an die zum Verband. 3 bis 5 Tage später habe ich eine Kopie und das Amt meinen Antrag MIT ALLEM zusammen was es braucht. Das verschickt der immer selber, der gute Mann der das für den LV 9 macht. Schneller gehts nicht.
  16. IMHO macht das nur Sinn bei der ersten Waffe. Wenn ich heute weiß das ich in 3 Monaten eine neue Waffe kaufen will , was hindert mich dran die jetzt gleich zu beantragen? Die 2/6er Regel? Ich kann 4 Waffen auf einmal beantragen, die Reihenfolge wie ich die dann kaufe, unter Einhaltung der 2/6er Regel, obliegt dann doch mir. Wenn schon eine WBK da ist fehlt mir der Sinn der " Abkürzung ". Oder hast du ein Beispiel wo das noch Sinn macht ?
  17. @Parallax Na dann geht das bei deiner Behörde halt nicht und dir wird es wohl auch nix ausmachen dann 2 oder 3 Monate länger auf deinen Voreintrag zu warten als andere. Aber dann gibt es für deine Wartezeit ja GSD eine "Rechtsgrundlage ". Wo kämen wir den da hin wenn jede Behörde macht was sie will............................................
  18. Bei uns gibt man den Antrag ab und reicht das bedürfnis nach wenn die 12 Moante um sind. Mit der Behörde abgesprochen finde ich das das schon eine " ausreichende Rechtsgrundlage " . Verstehe auch nicht warum man dies Agieren hier nicht gut heißt? Geht doch nur darum nach den 12 Monaten seine WBK zu bekommen und nicht erst nach 13, 14,15 oder noch mehr Monaten. Und über den Kopf des Mitglieds hinweg wird das wohl kein Vorsitzender machen.
  19. Hab ich damals wirklich so gemacht, damit ich quasi " sofort " eine WBK hatte. War aber eine andere Zeit, weil ich damals noch meine 9mm so kaufen konnte und sie erst mal in 4mm Konvertiert wurde. Geht aber heute nicht mehr. Ob ich für eine "geborene 4mm Waffe " den Aufwand betrieben hätte denke ich nicht. Aber ja, auch eine möglichkeit, aber eine die wieder extra Geld kostet........
  20. " Eindeutig vor den 12 Monaten " ? Ist bei dir im Dezember keine Weihnachten? Und wie lange dauert es bei dir mit der Überprüfung? Grade über Wiehnachten und den Jahreswechsel Wieso "erneut prüfen " ? Mal ganz davon ab das normalerweise eine Überprüfung für 6 Monate gut ist kann man heute froh sein wenn nach 2 Monaten alles durch ist auf den Behörden. Und ich hatte hier Fälle, die haben am ersten Tag nach den 12 Monaten auf dem Amt die WBK incl Voreintrag abholen dürfen, nach der von mir genannten Vorgehensweise .Prüfung " unter Vorbehalt des nachreichens des bedürfnisses " beim Amt " beantragt " . einen tag nach den 12 Monaten mit der Bescheinigung vom Verband zum Amt und WBK bekommen. ok, durch corona auch mal 2 oder 3 tage gedauert, weil immer noch kein persönliches Erscheinen auf dem Amt gewünscht. Aber es muss doch keiner 14 oder 15 Moante warten, wenns nicht unbedingt sein muss..........................
  21. Jepp. Wenn du sonst in keinem verband länger Mitglied bist kannst du zum 01.02.23 beantragen. Wenn du genug Termine hast , dein Verein, die Waffenbehörde und der Verband mitspielen( bei uns geht das ) würde ich an deiner stelle Anfang Dezember die Überprüfung bei der Behörde anstossen. Beim verband geht das zumindest bei uns im LV 9 sehr schnell, dauert max ne Woche. Wenns bei euch länger dauert würde ich auch das beizeiten vorstellig werden mit dem Antrag. Immer Vorrausgesetzt du hast in dem Moment schon 18 Termine . Wenn du erst am 01.02.2023 Tätig wirst kann es auch April oder Mai werden bis deine WBK fertig ist. Der " Flaschenhals ", also die Engstelle , ist i.d.R. die Behörde mit ihrer Überprüfung. Frag bei deiner nach ob die das vor Ablauf der 12 Monate schon machen.
  22. Auf dem " Ausweis " des Verbandes steht normal der Beginn der Mitgliedschaft drauf. Bei uns im Verein wird i.d.R 10 bis 11 Monate nach diesem Datum die Überprüfung durch die Behörde beantragt und das Bedürfnis beim Verband. Manche schaffen es wirklich nach 12 Monaten alles beisammen zu haben und Zeitnah eine Waffe erwerben zu können. Wartet man damit bis die 12 Monate herum sind können es auch mal 14 oder 15 Monate sein bis die erste eigene Waffe da ist...............
  23. Hab ich in einem großen Schaltschrank so gemacht. So viel wie das regal hält bekomme ich da gar nicht drauf. Und da man es nicht sieht muss es auch nicht schön sein 😇
  24. Ausrangierte Aktenschränke in guter " Büroqualität " finde ich am besten. Die tragen auch 100Kg pro Boden ohne verstärkungen. Jedenfalls die, die ich abgreifen konnte. Bei einer Büroauflösung für kleinstes Geld bekommen. Ich hab schon nicht wenig Munition, aber den Platz in allen meinen Schränke auszufüllen were ich wohl nie schaffen. Eigenes Haus ist natürlich immer besser als Mietwohnung, da hat man i.d.R. einfach mehr Platz. Aber mein Keller ist langsam auch voll wie ein Ei..............................................Alleine 2 Tresore und 3 Munitionsschränke, und mein Zeug zum Bleigießen, und jede Menge Hülsen, und ..........ach ja, meine Frau bunkert auch alles mögliche im Keller ...........Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoß und Keller, jeweils knapp 100 m²....aber irgendwie kaum noch Platz ...selbst der Kinderwagen meiner Tochter, mittlerweile wird die 21 Jahre, steht hier noch im Keller.............................................................
  25. Und trotzdem kein Waffenverbot? Im März schreibt er einer Behörde das nur sein Hund ihn davon abgehalten hat 4 Menschen zu erschiessen, aber die brauchen bis anfang Juni um dem die Eisen einzuziehen? Schon alles wieder sehr komisch gelaufen......... Das die Waffenbehörden überlastet sind wissen wir alle. Liegt aber nur an der Personalausstattung. Bei mir Kreis, einem der Kreise mit den meisten Waffen pro Einwohner in Deutschland ( 173 Waffen/1000 Einwohner in 2014) sind ZWEI SB. Die auch die untere Jagdbehörde machen. Die eine Dame da war auch Coronabeauftragte der Stadt, Und dann haben die noch zig andere Bereiche wo sie arbeiten müssen. Das die nicht alles zeitnah umgesezt bekommen liegt in der Natur der Dinghe. Aber wenn einer Drohungen ausspricht muss das doch oberste Priorität haben......Aber nein, meine zuständige Waffenbehörde hatte mit dem Fall da nix zu tun. Edit : Zahlen aus 2014, neuere finde ich keine. Der Landkreis Saarlouis hat übrigens um die 100.000 Einwohner
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