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PetMan

WO Silber
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  1. "Willst du etwas Erben, muss erst einer Sterben"..........aus warmen Händen kann man nichts Erben.Wenn das Amt schon so reagiert müssen die Waffen unter die Aufsicht eines Berechtigten. Möglichkeiten wurden aufgezeigt.
  2. Geht nicht immer nur drum was etwas Wert ist.................
  3. So unterschiedlich agieren die Behörden. In einem Fall wo ich die Abwicklung der Waffen nach dem Tod des Ehemannes übernommen habe ist die Frau auf die Waffenbehörde und fragte was sie nun tun soll. Der SB sagte, sie soll schauen das sie die Waffen irgendwie verkauft bekommt, dann hätte sie wenigstens noch was davon. Keine Frage was mit Munition sei, ob sie Zugriff hat, noch wurden Fristen gesetzt.Dauerte dann fast ein halbes Jahr bis die letzte KK Büchse an den Mann gebracht war. Nach 3 Moanten rief mich mal die Leiterin der Waffenbehörde des verstorbenen an und fragte wie es aussieht. Kein Druck, kein dummes Gespräch, nix. So wie die Behörde in dem Fall hier agiert finde ich eine Frechheit. Wenn der Pflegefall heute oder morgen verstirbt würden die sicher das gleiche versuchen, statt auf die Erben WBK hinzuweisen. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Ich hab da sowas wie einen " Helferkomplex " , ich kann auch an keinem Unfall vorbeifahren wenn ich denke ich kann helfen. Hab schon so manchen eigenen Verbandskasten geleert ohne je Ersatz gefordert zu haben. Ob es einem gedankt wird ist was anderes, aber dafür mache ich sowas auch nicht...................Den letzten Bestand den ich aufgelöst habe, der war hier auch Forenmitglied, dauerte auch Monate. Darüber habe ich aber wieder neue Leute kennen gelernt, auch hier aus dem Forum. Ich hoffe wenns mal bei mir soweit ist hilft da auch einer......................
  4. Geht auch heute noch.....................
  5. Ich habe solche Sachen schon, nach Absprache mit den meist 2 betroffenen Behörden über § 12, Abs.1 ,Nr 1, B als " vorübergehenden Überlassung zur sicheren Aufbewahrung " gemacht. Das ist Zeitlich nicht befristet, es muss aber ein Ende abzusehen sein. Das kann man in dem Fall unterstellen, nämlich die 12 bis 15 Monate bis eine eigene WBK da ist. Wobei , bekommt er für alle diese Waffen ein Bedürfnis? Ist aber eine andere Baustelle. " Sichere Aufbewahrung " habe ich schon mehrfach über Monate gemacht, meine Behörde hätte auch mit länger kein Problem, wenn ein ende abzusehen ist. Lagern darfst du die in deinen Schränken, wenn du noch genug Platz hast. Je nach dem kannst du die Waffen auch bis zum Tode des vaters halten, wenn das auch abzusehen ist.......dann soll er sie halt erben.
  6. Bist du an einem nicht abghängten Spiegel vorbei gelaufen ???😬😜
  7. Ich sehe das Problem nicht wirklich. Während der Wehrpflicht wurden alle ( na ja, lange nicht alle aber viele) an militärischen Waffen ausgebildet . So gut wie alle die da mitgeschossen haben besitzen eh Waffen. In der Schweiz werden beim "Knabenschiessen " Jugendliche an solchen Waffen ausgebildet und schiessen Wettkämpfe. Das ist wieder ein Urdeutsches Problem. Eigentlich sollte die Ukraine zeigen das nicht genug Bewohner an solchen Waffen ausgebildet sind. Widerstand aus der Bevölkerung würde es hier nicht geben. Schon alleine aus Mangel an Waffen. Geschweige denn die Ausbildung daran.
  8. Ich habe nachgefragt. Wusste nur noch das beide Stress hatten , das ganze aber gütlich geregelt wurde. Der Händler bekam Stress weil der Voreintrag eine Woche abgelaufen war. Dafür gab es aber unterm Strich für beide keine Sanktionen. Und die zu kurze "Spopi " wurde durch ein längeres WS Konform gemacht.
  9. Das "Problem " hier ist einfach das eine Waffe " Erworben " wurde für die keine Erwerbsberechtigung vorlag. 4mm ist nicht gleich 4 mm, wie 9mm nicht 9mm ist. Habe ich eine EWB für eine 9mm para ( oder 9x19) kann ich keine 9mm Makarow oder 9mm kurz erwerben. Das da keine " böse Absicht " hinter dem Kauf lag hat darauf leider keinen Einfluss. Der Händler hätte aber auf die eingereichte EWB die Waffe schon mal nicht versenden dürfen, der Käufer sie nicht erwerben dürfen. Der Kauf alleine würde dieses Probleme nicht hervorrufen, aber halt der Erwerb. Selbst wenn bei Ankunft der Waffe das falsche Kaliber aufgefallen wäre hätte man da noch reagieren können, ja müssen. Wenn aber der SB das erst merkt ist schwer da wieder raus zu kommen , ohne das was hängen bleibt. Wir hatten im Verein das " Problem " , das auf den Voreintrag einer 22er SpoPi für die Disziplin des DSB eine zu kurze 22er Pistole gekauft wurde. Man konnte sich da noch gütlich einigen durch den Zukauf eines längeren WS, aber im Grunde hätte das das ende der Zuverlässigkeit sein können. Und man hätte nicht mal groß drüber meckern können. Gab damals auch streß für den Waffenhändler , der die Waffe verkaufte. Aber wenn der SB sich da rein auf seine Paragraphen beruft ist das so.
  10. Das ist eigentlich nicht verworren. Es wurde ein Voreintrag für 4mmRLang beantragt und ausgestellt. Aber erworben wurde eine Waffe im Kaliber 4mmM20. Die Reihenfolge war richtig, das Kaliber war falsch. und er hat es nicht mal selber bemerkt, sondern der SB auf dem Amt als er die Waffe eintragen wollte.. So gibt das Stress für den Waffenhändler und eben jetzt auch Stress für den Käufer...................Auf einen Voreintrag 357 Magnum kann ich auch keine 38er kaufen. Und dafür Zuständig das richtige zu kaufen ist man halt selber. Genau wie ich auf ein Bedürfnis vom DSB keine KW mit 3 Zoll Lauf kaufen darf, selbst wenn sie im Kaliber des Voreintrages ist. Da ist jedes selber " seines Glückes Schmied ", wenn auch hier vielleicht des " Unglückes " . Trotzdem nichts warum man einem den Kopf abreissen müsste. Anzählen, verwarnen ok. Aber , auch wenn rechtlich möglich, die Zuverlässigkeit aberkennen ist hier imho mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
  11. Bei mir hat das Amt schon viele Fehler gemacht in der WBK. Auch schon mal mit den 4mm Waffen. 4mmM20 Statt 4mmRLang in den Voreintrag gedruckt/geschrieben. Oder meine PP statt mit 7,65 Browning mit 7,65 Luger eingetragen . Wenn DIE einen Fehler machen ist das kein Problem, aber wehe wir kommen mal einen Tag zu spät zum Anmelden, nachdem man Monatelang auf den Voreintrag warten musste. Und der Verweis auf die Sachkunde ist schon richtig, aber bei einem Neuling und 4mm sehe ich da eher kein Problem. Der SB dann wohl schon, dummerweise ist er damit sogar im Recht...................... Machen die einen Fehler wird das geändert und das Dienstsiegel kommt drauf und gut is.
  12. Was gefehlt hatte uns auch mal..................Bahnhof Baumholder, Kompanie Panzergrenadiere soll für den Rückmarsch die SPz auf die Bahn verladen. Zug nicht da...........Wachen eingeteilt, einen Stuffz zum dabei bleiben verdonnert und der Rest des Uffzkorps mit einem Leutnant in die Bahnhofskneipe. Als stunden später der Melder kam, Bahn ist da, brachen wir auf.................der Kneipenwirt rannte uns nach und brachte ein paar Uzis die an der Garderobe hängend " vergessen " wurden............................................ein anderes mal passierte ähnliches in Frankreich...............1984 legten Kohl und Mitterand einen Kranz am Grab des unbekannten Soldaten in Verdun ab. Dazu standen deutsche und französiche Soldaten Spalier, ich war einer davon. Natürlich wurde bei dem Auslandsaufenthalt auch geübt mit den Franzosen.Nachts an einem Bauernhof untergezogen und da gepennt. Am nächsten morgen aufgesessen und weiter. Was da noch keiner wusste......einer der Soldaten hatte das G3 im Stall wo wir schliefen liegen lassen. Beim Absitzen nimmt sich jeder Soldat eins der G3 die in der Waffenhalterung stehen mit raus. Aus den Luken heraus wurde mit den Uzis aus den Kugelblenden gesichert, die G3 waren da meistens geparkt. Als wir schon unterwegs waren muss dem eingefallen sein das er das Gewehr vergessen hatte. Er schaute nach und SEIN G3 stand wieder in der Halterung. Er hatte ein andere gegriffen beim absitzen. Statt was zu sagen blieb er ruhig. Am nächsten Tag wurde hoher Besuch angekündigt und wir mussten alle Antreten. Der Militärattache in Frankreich kam zu Besuch. Der Kommandeur machte Meldung. Der wurde dann gefragt ob Mannschaft, Waffen und Gerät vollzählig wären. Nach rücksprache mit den Zugführern bejate er dies. Der Attache winkte einen Mann bei der ein G3 in der Hand hielt und es unserem Kommandeur in die Hand drückte....................der Bauer hatte es gefunden und zu den Flics gebracht. Von da ging es dann seinen weg bis zum Militärattache in Frankreich und der brachte es uns zurück....................................................der Rest der Übung war dann weniger Lustig......................................... https://www.spiegel.de/geschichte/kohl-und-mitterrand-in-verdun-a-948491.html
  13. Kollege hat letztens glaub die 12. KW beantragt und bekommen, der musste auch einiges beibringen und auch selber Begründen. Aber er hat die Waffe bekommen. Nur...mit ALLEN Waffen auf ALLEN Hochzeiten tanzen geht einfach nicht. Z.B. RK GK und RK KK und IPSC das schafft wohl keiner der nicht auf einem Stand wohnt.Aber die jeweiligen VM und KM kann man ableisten. BDS gibts bei uns nur die LM, die sollte man bei Bestand über Grundkontingent auch besuchen. Man muss ja nirgends Gewinnen, nur mitschiessen . Und mehr verlangt imho das Gesetz nicht. Bei " Ersatzwaffen " mag das wieder was anderes sein, da wird ein gewisses Niveau erwartet. Aber nicht bei einem "Wald- und Wiesensportschützen ".
  14. Die VM hat mir in 2020 schon ausgereicht für die 4. KW . Mehr Wettkämpfe gab es hier in dem Jahr nicht. Allerdings fragt der BDS LV 9 die letzten 2 Jahre ab und da hatte ich VM, KM, LM und RK .Ob NUR VM ausreicht hatte ich noch nicht . Normalerweise habe ich jedes Jahr genug Wettkämpfe um meinen Bestand Rechtfertigen zu können. Auch mit allen Waffen. Alleine in den RK kann ich 3 meiner KW einsetzen, was ich übers Jahr auch mache. Und die 18 Termine in den letzten 12 Monaten hab ich über Corona auch jedes Jahr gehabt .Da musste ich nicht mal die Schliesszeiten rausrechnen . Wenn man genug schiesst hat man imho wenig Probleme eine weitere Waffe zu begründen. Zur Not muss man mit dem Befürworter beim verband reden und was dazu schreiben. Hat man gar nix vorzuweisen gibts halt nix.Leider ist das in Deutschland so. Manche Verbände gehen da aber auch über die gesetzlichen Forderungen hinaus. Deswegen geht der Trend auch zum 2. oder 3. Verband...............
  15. Hier gibt es auch genug ältere Mitglieder die nicht auf dem neusten Stand sind was das Waffengesetz angeht. Da wir als Waffenbesitzer aber bei Verstössen sofort Sanktioniert werden und das im Fall der Fälle auch sofort die Zuverlässigkeit kosten kann sollte man im eigenen Interesse immer up to date sein. Ich möchte nicht Wissen wie viele "lange " Magazine aus unwissenheit nicht gemeldet wurden, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Und wo der Normalbürger ohne legalen Waffenbesitz nur mecker bekommt ( wenn überhaupt ) kann es beim legalen Waffenbesitzer das ende des legalen Waffenbesitzes bedeuten. Letztens im Verein noch einen AR15 Schützen angesprochen, er hätte ja bestimmt das 20er Magazin das er benutzt angemeldet. Der wusste gar nix von einer Meldepflicht und den weiteren Umgang mit solchen Magazinen. Und lass dann mal das Ordnungsamt auf dem Stand auflaufen und kontrollieren( wurde hier in der Gegend bezgl Hygienevorschriften des öfteren gemacht) und schon kanns Stress geben. Und da möchte ich dann nicht als Aufsicht am Brett stehen. Und selbst wenn das Magazin gemeldet ist und durch den Schützen weiter benutzt werden kann ist es mit dem " oh, darf ich auch mal Schiessen " vorbei, weil die Ausnahme nicht für andere gilt. Das ist nur EIN Beispiel wo man sich wegen Unkenntnis von Änderungen oder Regeln nicht nur selber ein Bein stellen kann.
  16. @Kreppel Wenn du meinst. Du hast recht. Und ich meine Ruhe.
  17. Geh davon aus das ich alles hier gelesen habe und ich denke ich habe es auch verstanden ;o) Du hast geschrieben Und das stimmt allgemein so nicht und darauf habe ich geantwortet. Wann und wie oft der TE vor dem Wechesl geschossen hat wissen wir beide nicht. Und die "Unterbrechungen " werden sehr wohl bei 12/18 innerhalb 12 Monaten für den Erwerb berücksichtigt. Dann können das auch mal 16 Monate gewesen sein.
  18. DAS ist das einzige was der Verein bestätigen muss/kann/darf............den Rest dieses Formulares füllt man selber aus und holt sich die Unterschrift des Sportwarts oder wer da sonst unterschreiben darf. Wenn die Vereinssatzungen was anderes sagen hat man das beim Eintritt in den Verein akzeptiert. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Diesen Antrag, kopien meiner Schiessnachweise und meiner WBK`s würde ich selber an den Verband schicken und auch von dort meine Antwort bekommen. Nicht über den Verein. So kenne ich das jetzt seit vielen Jahren und aus 2 Vereinen und 2 Verbänden.
  19. Ok, dann ist das schon mal geklärt. " Schützenverband Hamburg und Umgegend " ist ein Ableger des DSB. Denke das läuft als Landesverband. Tja.............was soll man da Schreiben. Nicht der Verein beantragt ein Bedürfnis, sondern du. Früher konnte das der Verein Ausstellen. In dieser alten, längst vergessenen Welt, Leben aber noch einige " Vereinsfürsten " und die wollen sich das nicht aus der Hand nehmen lassen. Auf dauer würde ICH in so einem Verein nicht Froh werden können.....................
  20. Aber sicher doch. Wenn der Gesetzgeber die Stände offiziel nicht öffnen ließ kann diese Zeit ausgeklammert werden. Zum Beispiel 4 Monate zu, dann kann man die Termine in den letzten 16 Monaten geschossen haben. Ich habe in dieser Zeit seit Corona eine KW erworben und genau das so gehandhabt. War mit dem verband gar kein Problem und mit dem Verein 2 mal nicht. Du bist mit WBK und Waffe(n) da neu hingekommen? Komische Einstellung des Vereins. Das finde ich schon bei Neulingen komisch, wenn sie alle gesetzlich geforderten Vorgaben erfüllt haben . Dann hat der Verein lediglich das Training zu Bescheinigen. Bedürfnis macht der Verband. hmm...............Du hast einen Verbandsausweiß? Normal steht da drauf welcher Verband das ist. Und was viel wichtiger ist, seit wann der Verein dich da gemeldet hat. Weil.....erst AB DANN läuft das Jahr. Nicht wann man in den Verein eingetreten ist! Wenn der Verein dich erst später beim Verband angemeldet hat( machen viele Vereine um u.U. Verbandsabgaben zu sparen ) beginnen alle Fristen bei dem Verband erst dann zu laufen. Solltest du klären. Ein Blick auf deinen Ausweiß hilft da. Hast du noch keinen würde ich das als erstes hinterfragen................Hamburg und Umgebung können fast alle größeren Verbände sein.......................
  21. KAUFEN kannst du die Waffe jederzeit, nur " erwerben " nicht. Dann bleibt die halt beim Händler und du holst sie dir zum Schiessen per Leihschein. Meine 1911er habe ich gekauft und mir DANN das Bedürfnis besorgt. Solange blieb die beim Händler und wenn ich damit Schiessen wollte gabs die per Leihschein für max 4 Wochen mit nach Hause. Irgendwann war der Voreintrag da und sie zog dauerhaft zu mir um. Geht schon einiges, wenn man den Aufwand nicht scheut. Aber kaufen und beim Hänlder liegen lassen geht immer.
  22. In welchem Verband bist du jetzt? Der Verein alleine reicht ja nicht. Das bedürfnis kommt immer vom Verband. Und du bist seit einem Jahr da Mitglied in dem Verein und bist z.Z. jede Woche da. Wo liegt deren Problem? Hatten die seit du da Mitglied bist durchgängig auf ? Bei uns wird seit Mai 2021 wieder durchgängig geschossen ( Verein im Saarland ) und ich habe zb seit dem 57 Termine incl Wettkämpfen .
  23. Wenn du gleich nach dem Wechsel des Vereins da ein paar Termine hast und jetzt Regelmäßig gehst sollten doch die 18 kein wirkliches problem sein. Die Schliesszeiten der Stände, die vom Gesetzgeber her kamen werden von den Verbänden ausgeklammert bei den 12 Monaten. Da könnten also auch noch Termine von vor dem 01.04.22 anerkannt werden. Oder wurde auch der verband gewechselt ? Der Verein bescheinigt nur die Termine ( eventuell halt auch im alten verein bestätigen lassen ) , das Bedürfnis bescheinigt der Verband. Und wechselt man zb vom DSB in den BDS stellt der BDS nach 4 Monaten Mitgliedschaft Bescheinigungen aus, wenn die 12 Moante in anderen Verbänden abgeleistet wurden. Incl der Schiesstermine von dort. Bei mir reichte nach wechsel auch zum BDS mein persönliches Schiessbuch für diesen Nachweis der Termine und ich bekam nach 4 Monaten das Bedürfnis für eine HA LW vom BDS.
  24. Das mit dem " unqualifiziert " würde ich nochmal überdenken wenn ich du wäre. Und mit " Scheiße " um sich geworfen trifft es wohl auch nicht. Wenn du Regelmäßig seit 2001 geschossen hast und das auch dokumentieren kannst, reicht das nicht für 12/18 Termine in den letzten 12 Monaten? Allgemeine Schliesszeiten der Stände werden von den verbänden wohl anerkannt. Kann dann also auch aus den letzten 16 oder 18 Monaten gewesen sein. Hast du auch den verband gewechselt oder nur den verein ? Vielleicht bestätigt der alte Verband deine Schiessen und dem enuen reicht das. Muss man dort hinterfragen. Wenn " Regelmäßig schiessen " alle 6 monate mal ist reicht es natürlich nicht. An den 12/18 kommt man bei Neuerwerb auf Grün so gut wie nicht vorbei. Und 18 mal in einem Monat reicht da nicht. Das muss schon über ein Jahr verteilt sein.
  25. Es ist immer wieder erschreckend wie sich manche "Sportschützen " mit der Gesetzeslage auskennen. Das wird noch so manchem sauer Aufstoßen. Aussagen wie" das gilt nur für neue " oder " ich hab schon Waffen gehabt da bist du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen " habe ich schon des öfteren gehört. Aber auch schon das gerenne und gejammere gesehen wenn das Amt sich erdreistet mal eine Bescheinigung zu verlangen. Und einmal im Jahr mit den Waffen mal an der KM oder wenigstens bei der Vereinsmeisterschaft anzutreten brauchen die ja nicht. Für manche gelten die Vorgaben von heute ja nicht, weil sie sind ja " von gestern" . Mein Mitleid hält sich dann in Grenzen, zumal bei den " Kollegen " die man schon mehrfach auf verschiedene " Pflichten " hingewiesen hat .
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