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Stimmt, SB hat 2 Waffenbehörden. Hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, danke.
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Ist jedenfalls die Waffenbehörde in Saarbrücken zuständig. Kann die gleiche sein wie bei dem Wilderer letztens...........
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Die rechneten wohl schon mit " Widerstand" . Mein Bruder fuhr um 10 vor 8 Richtung Saarbrücken , da hat er das " Briefing " der " Einsatzgruppe " paar Strassen entfernt vom Einsatzort beobachtet. Ca 25 bis 30 Mann incl SEK. Mittlerweile ist aus der Pfalz noch "Verstärkung " da, angeblich auch eine Gruppe Scharfschützen...........könnte doch Richtung " finaler Rettungsschuss " gehen Stimmt, wir haben nur ein SEK.....und die hatten heute Berufsschule......................
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Da bin ich mal gespannt WANN der Auffällig wurde wegen Verstoß Kriegswaffenkontrollgesetz und androhung von Gewalt. Also wie lange man sich da Zeit gelassen hat und wie dieser Einsatz wieder so Eskalieren konnte. Mal abwarten ob gleich das Haus niederbrennt........warum so einen nicht auf dem Weg zum Bäcker einsacken, oder direkt wenn er das Haus verlässt zugreifen. Das hier ist jetzt innert ein paar Wochen der 2. Vorfall wo es etwas aus dem Ruder läuft.........................
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Laut Radiomeldung von vor 10 Minuten wird immer noch geschossen.Hab von einem Bekannten der dort wohnt Videos und Bilder bekommen. Hier mal 2 von heute morgen. Die Videos lasse ich mal weg................in einem sind 5 oder 6 Schüsse aus unterschiedlichen Waffen zu hören, ausser bisschen Qualm sieht man aber nix. Der Schütze beschiesst wohl gezielt die Einsatzfahrzeuge und wenn sie sich zeigen auch die Einsatzkräfte
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Jepp, bisher hat das mit den Waffenverbotszonen ja schon so gut geklappt und da passiert ja jetzt nirgends mehr etwas. Weil, ist ja verboten.........................Ziehen die sich alle die Hose mit der Kneifzange an ????????????????????????????????
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Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
PetMan antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
Bei den alten A und B Schränken gab es keine " empfohlene Verankerung ", ausser wenn man unter 200KG Tresorgewicht mehr als 5 KW lagern wollte. Also scheint man den alten A und B Schränken mehr vertraut zu haben als den neuen 0ern.......................Und wenn ein Hersteller die Klasse 0 NUR durch Verankern erreichen kann kauft man sowas einfach nicht. In vielen Wohnungen geht das gar nicht " Fachgerecht " ...................und die Mietwohnungen im 2. oder 3. Stock oder noch höher in die man größer 1000KG tresore stellen kann sind sicher auch dünn gesät.... -
Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
PetMan antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
schonmal ein Gesetz gelesen, in dem vom " entspannten Arbeitsumfeld " die Rede ist? Keine Ahnung wo das herkommt, aus einem Gesetz ist das nicht. Und wenn die Hersteller von 0er Tresoren die 0 nur erreichen wenn die Behältnisse " Fachgerecht " verankert sind tun sie mir leid. Aber dann sollen sie Schuhkartons bauen und keine Tresore wo Widerstandsgrad 0 dransteht............. -
Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
PetMan antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
Du brauchtest 2013 einen gesetzekonformen Tresor für deine 2 KW, sonst hätte das Amt die nicht genehmigt. Also wurde dein Tresor damals angegeben. Ich würde mir da keinen Stress machen. Ich habe letztes Jahr mal nachgefragt was die auf meinem Amt an Tresoren von mir vermerkt hatten. Waren nur ein A und ein B Schrank. Auf meine Frage wo die Meldung von den beiden A/B Schränken hingekommen ist wusste man keine antwort. Die haben in 2021 die beiden Schränke aus 2011 anstandslos noch Meinem bestand hinzugefügt. Reden hilft oftmals.............................und ja, es gab keine "Pflicht " zur Anmeldung der Tresore. Wenn das Amt aber auf doof macht und Rechnungen sehen will ist man in der Pflicht. Meine beiden waren Gebraucht gekauft und ich hatte keine Rechnung. Aber , wie geschrieben, ging auch so. War aber auch logisch, da meine in 2017 besessenen LW gar nicht alle in den 5er A Schrank rein gepasst hätten. Der lange Schweizer sowieso nicht. -
Ich schriebe immer nur den Ort meines Schiessen mit auf. Unterschreiben tut da nie einer. Wie hier auch schon beschrieben Stempele ich ab und an die Einträger quer ab, dann braucht es nicht soviele Stempelchen. Hat bisher für alles was ich haben wollte gereicht
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Auch wenn da nirgends steht 0,0 Promille so ist es doch das Ergebnis des Spruchs. Viel Spaß es mit 0.1 , 0,2 Promille oder ähnlichem vor Gericht zu versuchen........
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Wenn dir der Fall bekannt ist, warum dann vorher die Aussage du kennst das Urteil nicht ?
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Dann frag mal den Jäger der sich dieses Urteil eingefangen hat.....wurd hier im Forum schon mehrfach verlinkt Edit: Ich hab dir mal einen Bericht darüber rausgesucht https://wildundhund.de/396-jvg-bis-auf-weiteres-gilt-null-promille/
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Muss nicht mal eine " trunkenheitsfahrt " sein. EIN Bier, das nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht, kann jemand seine Zuverlässigkeit kosten. Beim "Umgang mit Waffen " gilt 0,0 Promile"........wurde per Gericht festgelegt. Wenn man NACH dem Schiessen noch ein Bier trinkt und dann mit den Waffen im Auto nach Hause fährt hat man Umgang mit Waffen. Laut aktueller Rechtsprechung wars das dann schon mit dem Waffenbesitz. Ob man das gut findet ist was anderes. Aber es kann schneller gehen als man denkt.
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Nicht nur Revolver.....es war lange Zeit " üblich " bei den Ordonanzen mit N110 reduzierte Ladungen zu bauen . Ging bis fast auf KK Niveau runter. Das hat auch den einen oder anderen Schweden gekostet.......................VV hatte damals sogar Ladedaten dafür veröffentlicht, seit Jahren aber nicht mehr...........Im 357er nehme ich es ab und an noch, aber da ist die Hülse dann so voll das es beim Geschosssetzen knirscht. Wenn ich im Revolver eine " Mädchenladung " brauche nehme ich 38 Munition...................
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Wenn die Bestandteile von "Munition " wie Munition selber behandelt werden müssen reicht für Hülsen, Geschosse und Zündhütchen wohl die WBK mit in dem Kaliber eingetragenen Waffe. Ob auch eine Importgenehmigung erforderlich ist kann ich aber aus dem Text nicht rauslesen https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2022/02/02/a49/jo?fbclid=IwAR3chs-0oCv7Drv-272D6O6ELjr0LCxCcrHeymdDf-7VKdH-W0_jtp2c49c
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Wenn ich das richtig verstanden habe muss man in Luxemburg jetzt für Hülsen oder Geschosse, Zündhütchen weiß ich nicht, eine WBK ODER eine Erlaubnis zum Wiederladen vorlegen. ODER, WBK geht also auch. Und das ist nicht auf dem Mist von Huntingsport gewachsen sondern auf dem der Luxemburger Regierung.
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Der gute Herr Augustin der SPD der Stadt Stade hat eine Email von mir bekommen. Wer dem guten Mann auch seine Meinung mitteilen möchte, hier ist seine emailadresse Bernhard.Augustin@stadt-stade.de
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Mittlerweile sind alle meine Posts da veröffentlicht und es finden gradezu Diskussionen statt . Sind aber leider mehr Gegner als Befürworter da. Ich denke meine Posts und Antworten erkennt man.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
PetMan antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
das sehen aber die meisten Waffenbehörden anders -
wenigstens werden Teile meiner Kommentare und Antworten auf solche veröffentlicht.
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Meine Kommentare haben es jedenfalls nach 30 Minuten nicht geschafft veröffentlicht zu werden. Und die waren allesamt Sachlich.
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Dann melde dich da an und hinterlasse bessere Kommentare. Und hoffe das sie Freigeschaltet werden................
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Und wieder kein verlorener Tag, weil was gelernt....................................bleibt rechtlich KW, wird aber sportlich als LW behandelt..............