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PetMan

WO Silber
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  1. Bei uns gibt man den Antrag ab und reicht das bedürfnis nach wenn die 12 Moante um sind. Mit der Behörde abgesprochen finde ich das das schon eine " ausreichende Rechtsgrundlage " . Verstehe auch nicht warum man dies Agieren hier nicht gut heißt? Geht doch nur darum nach den 12 Monaten seine WBK zu bekommen und nicht erst nach 13, 14,15 oder noch mehr Monaten. Und über den Kopf des Mitglieds hinweg wird das wohl kein Vorsitzender machen.
  2. Hab ich damals wirklich so gemacht, damit ich quasi " sofort " eine WBK hatte. War aber eine andere Zeit, weil ich damals noch meine 9mm so kaufen konnte und sie erst mal in 4mm Konvertiert wurde. Geht aber heute nicht mehr. Ob ich für eine "geborene 4mm Waffe " den Aufwand betrieben hätte denke ich nicht. Aber ja, auch eine möglichkeit, aber eine die wieder extra Geld kostet........
  3. " Eindeutig vor den 12 Monaten " ? Ist bei dir im Dezember keine Weihnachten? Und wie lange dauert es bei dir mit der Überprüfung? Grade über Wiehnachten und den Jahreswechsel Wieso "erneut prüfen " ? Mal ganz davon ab das normalerweise eine Überprüfung für 6 Monate gut ist kann man heute froh sein wenn nach 2 Monaten alles durch ist auf den Behörden. Und ich hatte hier Fälle, die haben am ersten Tag nach den 12 Monaten auf dem Amt die WBK incl Voreintrag abholen dürfen, nach der von mir genannten Vorgehensweise .Prüfung " unter Vorbehalt des nachreichens des bedürfnisses " beim Amt " beantragt " . einen tag nach den 12 Monaten mit der Bescheinigung vom Verband zum Amt und WBK bekommen. ok, durch corona auch mal 2 oder 3 tage gedauert, weil immer noch kein persönliches Erscheinen auf dem Amt gewünscht. Aber es muss doch keiner 14 oder 15 Moante warten, wenns nicht unbedingt sein muss..........................
  4. Jepp. Wenn du sonst in keinem verband länger Mitglied bist kannst du zum 01.02.23 beantragen. Wenn du genug Termine hast , dein Verein, die Waffenbehörde und der Verband mitspielen( bei uns geht das ) würde ich an deiner stelle Anfang Dezember die Überprüfung bei der Behörde anstossen. Beim verband geht das zumindest bei uns im LV 9 sehr schnell, dauert max ne Woche. Wenns bei euch länger dauert würde ich auch das beizeiten vorstellig werden mit dem Antrag. Immer Vorrausgesetzt du hast in dem Moment schon 18 Termine . Wenn du erst am 01.02.2023 Tätig wirst kann es auch April oder Mai werden bis deine WBK fertig ist. Der " Flaschenhals ", also die Engstelle , ist i.d.R. die Behörde mit ihrer Überprüfung. Frag bei deiner nach ob die das vor Ablauf der 12 Monate schon machen.
  5. Auf dem " Ausweis " des Verbandes steht normal der Beginn der Mitgliedschaft drauf. Bei uns im Verein wird i.d.R 10 bis 11 Monate nach diesem Datum die Überprüfung durch die Behörde beantragt und das Bedürfnis beim Verband. Manche schaffen es wirklich nach 12 Monaten alles beisammen zu haben und Zeitnah eine Waffe erwerben zu können. Wartet man damit bis die 12 Monate herum sind können es auch mal 14 oder 15 Monate sein bis die erste eigene Waffe da ist...............
  6. Hab ich in einem großen Schaltschrank so gemacht. So viel wie das regal hält bekomme ich da gar nicht drauf. Und da man es nicht sieht muss es auch nicht schön sein 😇
  7. Ausrangierte Aktenschränke in guter " Büroqualität " finde ich am besten. Die tragen auch 100Kg pro Boden ohne verstärkungen. Jedenfalls die, die ich abgreifen konnte. Bei einer Büroauflösung für kleinstes Geld bekommen. Ich hab schon nicht wenig Munition, aber den Platz in allen meinen Schränke auszufüllen were ich wohl nie schaffen. Eigenes Haus ist natürlich immer besser als Mietwohnung, da hat man i.d.R. einfach mehr Platz. Aber mein Keller ist langsam auch voll wie ein Ei..............................................Alleine 2 Tresore und 3 Munitionsschränke, und mein Zeug zum Bleigießen, und jede Menge Hülsen, und ..........ach ja, meine Frau bunkert auch alles mögliche im Keller ...........Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoß und Keller, jeweils knapp 100 m²....aber irgendwie kaum noch Platz ...selbst der Kinderwagen meiner Tochter, mittlerweile wird die 21 Jahre, steht hier noch im Keller.............................................................
  8. Und trotzdem kein Waffenverbot? Im März schreibt er einer Behörde das nur sein Hund ihn davon abgehalten hat 4 Menschen zu erschiessen, aber die brauchen bis anfang Juni um dem die Eisen einzuziehen? Schon alles wieder sehr komisch gelaufen......... Das die Waffenbehörden überlastet sind wissen wir alle. Liegt aber nur an der Personalausstattung. Bei mir Kreis, einem der Kreise mit den meisten Waffen pro Einwohner in Deutschland ( 173 Waffen/1000 Einwohner in 2014) sind ZWEI SB. Die auch die untere Jagdbehörde machen. Die eine Dame da war auch Coronabeauftragte der Stadt, Und dann haben die noch zig andere Bereiche wo sie arbeiten müssen. Das die nicht alles zeitnah umgesezt bekommen liegt in der Natur der Dinghe. Aber wenn einer Drohungen ausspricht muss das doch oberste Priorität haben......Aber nein, meine zuständige Waffenbehörde hatte mit dem Fall da nix zu tun. Edit : Zahlen aus 2014, neuere finde ich keine. Der Landkreis Saarlouis hat übrigens um die 100.000 Einwohner
  9. Das letzte Urteil wegen Verstoß Waffengesetz war doch laut dem Artikel ende letzten Jahres. Die erste Verurteilung glaub in den 90ern. Zieht sich also schon ne ganze Weile wie ein roter faden durch dem sein leben. Das der illegale Waffen gehabt hätte könnte ich absolut nachvollziehen, bei der Geschichte. Aber noch legale? Das eher nicht......
  10. Was ich aus dem Artikel nicht rauslesen kann ist, warum der überhaupt noch legale Waffen hatte nach der Vorgeschichte.
  11. Nicht nur für dich mittlerweile. Also such dir ein Kaliber aus das noch halbwegs bezahlbar ist. 223 ist da eine gute Wahl. Leider sind die Zeiten wo da der Schuss 30 cent kostete vorbei. Aber 308 und Konsorten gibts kaum noch unter ein Euro...................Ich war heute abend Fallscheiben Schiessen. KK Halbautomat Ruger 10/22.Hatte 400 Schuss mitgenommen, 150 waren am ende noch da. Jetzt nimm für sowas mal eine Munition die 50 cent den Schuss kostet. Da wird er Spaß von den 250 Schuss schnell von in Luft aufgelösten Euros überschattet. Und wenn ich Schiessen gehe will ich nicht immer im Kopf mitrechnen was das kostet. Am Wochenende war bei uns Landespokalschiessen BDS, Ersatz für die wieder nicht ausgetragene Landesmeisterschaft. Kollege wollte eigentlich mit seinem Schweden schiessen. Als er sah das das 30 Schuss sind war es ihm zu teuer.......wären laut seiner Rechnung 35 Euro..........Aber den Schweden musste er unbedingt haben...........Wie hier schon geschrieben, die Kosten für die Waffe sind eines, das" Futter " das die Waffe in ihrem Leben "frisst" kostet aber um einiges mehr. Also unbedingt die Munitionskosten mit in deine Überlegungen einbeziehen.
  12. Bei einem Vereinskollegen schon. Der war eine Woche in Urlaub. Als er zurück kam waren seine Tresore aufgebrochen und nur die " guten Sachen " fehlten. GK Kurzwaffen, halbautomatische Gewehre und eine VRF und eine SL Flinte. Alle Türen im haus waren abgeschlossen gewesen und nur die von der Kellertür, der Einstiegspunkt, bis zu dem Raum wo die Tresore standen waren aufgebrochen. Da wusste einer wo was zu holen war und das er nicht da war...............................btw, zur Ersatzbeschaffung der gestohlenen Waffen verlangte das Amt für jede Waffe ein neues bedürfnis UND die Einhaltung der 2/6er Regel............................wohlgemerkt, ging nur um Ersatzbeschaffung der gestohlenen Waffen
  13. Denen sagt man viel "Lobbyarbeit " nach, als es um die neuen tresore für deutsche Sportschützen ging. Die haben das quasi " gepusht "............
  14. Es geht eher darum zu sensibilisieren. Wer das nicht verstehen will soll es lassen und hoffen das nie jemand anderes über das eigene Verhalten urteilen muss. Und hier meine ich " urteilen " wörtlich................
  15. Da ist das dann ja irgendwo Festgeschrieben. Eben nicht so wie in Deutschland.
  16. stellt sich die Frage wirklich noch ? Einfach mal folgendes Vorstellen: Du machst das so, trinkst ein oder 2 Cognac beim Waffenreinigen. Dann bekommst du kreislaufprobleme und fällst erst mal um. Irgendjemand ruft den Krankenkwagen. Die Besatzung sieht natürlich dich da liegen , aber vielleicht auch die Waffe(n). Die rufen die Polizei. Und jetzt überleg mal was sich daraus entwickeln kann. Und völlig aus der Welt gegriffen ist das beispiel nicht..............aber in 99,99999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999% der Fälle geht das natürlich gut, wenn du beim Putzen deinen Cognac trinkst..........................
  17. Hat nicht wirklich was mit Heiligenschein zu tun. Sondern über die Auslegung bestimmter Sachverhalte von Gerichten. Aber ja, nicht jeder trinkt gar keinen Alkohol mehr. Ich kann dir aber sagen , wann meine letzten 11 mal waren das ich Alkohol getrunken habe. Immer ein Glas Sekt und immer in der Silvesternacht. Da hat das bei uns Tradition. Ansonsten trinke ich nach einem Herzinfarkt in 2011 und der daraus folgenden täglichen Tabletten keinen Alkohol mehr. Das letzzte mal richtig voll war ich vor 30 jahren, an meinem 30. Geburtstag . Jetzt kann natürlich jeder soviel Alkohol trinken wie er mag. Er muss nur auch mit den Konsequenzen leben............
  18. Das wird dir im Fall der Fälle ein Richter sagen, ob das " geht "................Es haben schon betrunkene Fussgänger den Führerschein verloren. Weil man auch als Fussgänger Verkehrsteilnehmer ist.........................Was würde deine Waffenbehörde dazu sagen ?????? Edit: War das erste Beispiel das Google mir auswarf. Und dann noch eine " Waffe " dabei zu haben, auch wenn es nur eine Druckluftwaffe ist..................... https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/oktoberfest-koennen-betrunkene-fussgaenger-den-fuehrerschein-verlieren-57459408.bild.html
  19. Stimmt. Aber das Gesetz sagt " im Umgang mit Waffen und Munition..................." Ansonsten ist das Haarspalterei was du da schreibst. Ob " Umgang " oder " Führen " ( hab ich vom führen von Munition geschrieben ??) , der Gesetzgeber verlang bei beidem den gesetzeskonformen Umgang. Und mit Alkohol im Blut sehen es die Richter und Waffenbehörden eben immer öfter als nicht mehr Zuverlässig an . Gibt genug Fälle wo Leute bei Gericht davon kamen aber die Waffenbehörden die Pappe trotzdem gelocht haben. Hier jetzt zu Diskutieren , ob das Gericht vom " Gebrauch der Waffen " schrieb und nicht allgemein vom Umgang , das mag jeder für sich selbst entscheiden. Dauert bestimmt nicht mehr lange bis sich wieder ein unbelehrbarer auch ein Urteil deswegen einfängt, dann hat man es endlich Ausformuliert in Urteilsform. Also immer schön weiter ein oder 2 Bierchen trinken und stolz sein ob der eigenen Sicht der Dinge. Das dumme ist nur immer, das im Fall der Fälle dann wieder alle drunter leiden werden.
  20. Bei uns auch normales Bier, sprich mit Alkohol. Wir haben einfach auch genug "Gäste " die nur auf ein Bier vorbei kommen. Gibt ja kaum noch Kneipen für die auf dem Land. Aber der meiste Umsatz wird mit den Alkoholfreien Sorten gemacht. Normales Bier ist aber bei uns auch schon abgelaufen und dann entsorgt worden. Und wer nicht hören will und meint Alkohol trinken zu müssen wenn er das Auto dabei hat oder seine Waffen dem ist einfach nicht zu helfen. Ich nenne das immer " Lernen durch Schmerzen " . Aber auch wir Schützen sind nichts anderes als der Querschnitt der Gesellschaft. Also gibt es auch bei uns die unverbesserlichen, ist halt wie überall. Mehr als es immer wieder ansprechen geht halt nicht. Und im Fall der Fälle hält sich mein bedauern dann arg in Grenzen.
  21. Was das Gesetz sagt ist das " geschriebene Recht " , was manche Richter daraus machen ist das " gelebte Recht ". Erinnere dich an die Zeit als Jäger ihre HA zu Hause liessen, weil das höchste deutsche Verwaltungsgericht ihnen das Bedürfnis für HA mit mehr als 2 Schuss absprach. Und du kannst Wetten darauf abschliessen das andere Gerichte sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen den Jäger beziehen werden und es einen geben wird der das auch auf den "Transport " ausdehnt. Solche und ähnliche Fälle gab es zuhauf in Deutschland und irgendwann ist es dann eben " gelebtes Recht". Wäre alles unzweideutig in den Paragraphen des Gesetze geschrieben bräuchte es auch keine Verwaltungsvorschrift, die den Waffenämtern sagt wie die gesetze um zu setzen sind. Und leg mal die " Kommentare zum Waffenrecht" als Buch neben ein Buch mit dem deutschen Waffengesetz...................die Kommentare haben unter Garantie mehr Seiten als das Gesetz. Und nicht wenig mehr................ Und das Waffenbehörden das gesetz u.U. ganz anders auslegen habe ich schriftlich. Meine Waffenbehörde schrieb mir mal nach einer Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits gegen eine Entscheidung von ihnen" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium ". Dauerte über ein halbes Jahr bis das geklärt war. Wäre das am ende vor gericht gegangen weiß ich nciht was der Richter draus gemacht hätte..................Die Stadt Köln hat Jahrelangh in gelbe WBK`s Voreinträge für LW verteilt. Die haben zwar jedesmal vor gericht verloren, sich aber nicht davon abhalten lassen es weiter zu machen. Gibt hunderte Beispiele wo Richter oder Waffenbehörden das geschriebene Recht einfach ignoriert haben. Und nicht immer regelt das die nächste Instanz. Und wenn was bis vors oberste Gericht geht entwickelt es eben Breitenwirkung. Daher, 0,0 Promille beim " Umgang mit Waffen " und auch der Transport nach Hause ist ein " Umgang mit Waffen ". Und selbst wenn das Gericht das nicht anordnet kann die Waffenbehörde darauf einen dicken haufen machen und entzieht trotzdem. " Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen " ist da das Zauberwort............und bei der Klage dagegen ist man in Gottes Hand.....................
  22. Doch, ich gehe mit meinen Waffen ja auch nicht um, wenn sie im Kofferraum liegen. Und trotzdem habe ich " umgang " mit ihnen in diesem Moment. Die Munition in der Tasche ist das gleiche.
  23. Und wenn man das an der Theke mal anspricht, mache ich des öfteren, ist man der Dummschwätzer . Aber, jeder wie er denkt....................
  24. Man muss dem Rückstoss der Waffe ja was entgegen zu setzen haben..................😎
  25. Da gehören ja wohl mehrere Personen dazu. Eine die das so will und die anderen die es so geschehen lassen......................................Gott sei dank gab es ausser dem 67jährigen keine toten und keine unbeteiligten Verletzten.
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