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Wenn dir der Fall bekannt ist, warum dann vorher die Aussage du kennst das Urteil nicht ?
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Dann frag mal den Jäger der sich dieses Urteil eingefangen hat.....wurd hier im Forum schon mehrfach verlinkt Edit: Ich hab dir mal einen Bericht darüber rausgesucht https://wildundhund.de/396-jvg-bis-auf-weiteres-gilt-null-promille/
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Muss nicht mal eine " trunkenheitsfahrt " sein. EIN Bier, das nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht, kann jemand seine Zuverlässigkeit kosten. Beim "Umgang mit Waffen " gilt 0,0 Promile"........wurde per Gericht festgelegt. Wenn man NACH dem Schiessen noch ein Bier trinkt und dann mit den Waffen im Auto nach Hause fährt hat man Umgang mit Waffen. Laut aktueller Rechtsprechung wars das dann schon mit dem Waffenbesitz. Ob man das gut findet ist was anderes. Aber es kann schneller gehen als man denkt.
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Nicht nur Revolver.....es war lange Zeit " üblich " bei den Ordonanzen mit N110 reduzierte Ladungen zu bauen . Ging bis fast auf KK Niveau runter. Das hat auch den einen oder anderen Schweden gekostet.......................VV hatte damals sogar Ladedaten dafür veröffentlicht, seit Jahren aber nicht mehr...........Im 357er nehme ich es ab und an noch, aber da ist die Hülse dann so voll das es beim Geschosssetzen knirscht. Wenn ich im Revolver eine " Mädchenladung " brauche nehme ich 38 Munition...................
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Wenn die Bestandteile von "Munition " wie Munition selber behandelt werden müssen reicht für Hülsen, Geschosse und Zündhütchen wohl die WBK mit in dem Kaliber eingetragenen Waffe. Ob auch eine Importgenehmigung erforderlich ist kann ich aber aus dem Text nicht rauslesen https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2022/02/02/a49/jo?fbclid=IwAR3chs-0oCv7Drv-272D6O6ELjr0LCxCcrHeymdDf-7VKdH-W0_jtp2c49c
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Wenn ich das richtig verstanden habe muss man in Luxemburg jetzt für Hülsen oder Geschosse, Zündhütchen weiß ich nicht, eine WBK ODER eine Erlaubnis zum Wiederladen vorlegen. ODER, WBK geht also auch. Und das ist nicht auf dem Mist von Huntingsport gewachsen sondern auf dem der Luxemburger Regierung.
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Der gute Herr Augustin der SPD der Stadt Stade hat eine Email von mir bekommen. Wer dem guten Mann auch seine Meinung mitteilen möchte, hier ist seine emailadresse Bernhard.Augustin@stadt-stade.de
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Mittlerweile sind alle meine Posts da veröffentlicht und es finden gradezu Diskussionen statt . Sind aber leider mehr Gegner als Befürworter da. Ich denke meine Posts und Antworten erkennt man.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
PetMan antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
das sehen aber die meisten Waffenbehörden anders -
wenigstens werden Teile meiner Kommentare und Antworten auf solche veröffentlicht.
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Meine Kommentare haben es jedenfalls nach 30 Minuten nicht geschafft veröffentlicht zu werden. Und die waren allesamt Sachlich.
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Dann melde dich da an und hinterlasse bessere Kommentare. Und hoffe das sie Freigeschaltet werden................
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Und wieder kein verlorener Tag, weil was gelernt....................................bleibt rechtlich KW, wird aber sportlich als LW behandelt..............
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
PetMan antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
"Willst du etwas Erben, muss erst einer Sterben"..........aus warmen Händen kann man nichts Erben.Wenn das Amt schon so reagiert müssen die Waffen unter die Aufsicht eines Berechtigten. Möglichkeiten wurden aufgezeigt. -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
PetMan antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Geht nicht immer nur drum was etwas Wert ist................. -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
PetMan antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
So unterschiedlich agieren die Behörden. In einem Fall wo ich die Abwicklung der Waffen nach dem Tod des Ehemannes übernommen habe ist die Frau auf die Waffenbehörde und fragte was sie nun tun soll. Der SB sagte, sie soll schauen das sie die Waffen irgendwie verkauft bekommt, dann hätte sie wenigstens noch was davon. Keine Frage was mit Munition sei, ob sie Zugriff hat, noch wurden Fristen gesetzt.Dauerte dann fast ein halbes Jahr bis die letzte KK Büchse an den Mann gebracht war. Nach 3 Moanten rief mich mal die Leiterin der Waffenbehörde des verstorbenen an und fragte wie es aussieht. Kein Druck, kein dummes Gespräch, nix. So wie die Behörde in dem Fall hier agiert finde ich eine Frechheit. Wenn der Pflegefall heute oder morgen verstirbt würden die sicher das gleiche versuchen, statt auf die Erben WBK hinzuweisen. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Ich hab da sowas wie einen " Helferkomplex " , ich kann auch an keinem Unfall vorbeifahren wenn ich denke ich kann helfen. Hab schon so manchen eigenen Verbandskasten geleert ohne je Ersatz gefordert zu haben. Ob es einem gedankt wird ist was anderes, aber dafür mache ich sowas auch nicht...................Den letzten Bestand den ich aufgelöst habe, der war hier auch Forenmitglied, dauerte auch Monate. Darüber habe ich aber wieder neue Leute kennen gelernt, auch hier aus dem Forum. Ich hoffe wenns mal bei mir soweit ist hilft da auch einer......................- 60 Antworten
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Geht auch heute noch.....................
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
PetMan antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Ich habe solche Sachen schon, nach Absprache mit den meist 2 betroffenen Behörden über § 12, Abs.1 ,Nr 1, B als " vorübergehenden Überlassung zur sicheren Aufbewahrung " gemacht. Das ist Zeitlich nicht befristet, es muss aber ein Ende abzusehen sein. Das kann man in dem Fall unterstellen, nämlich die 12 bis 15 Monate bis eine eigene WBK da ist. Wobei , bekommt er für alle diese Waffen ein Bedürfnis? Ist aber eine andere Baustelle. " Sichere Aufbewahrung " habe ich schon mehrfach über Monate gemacht, meine Behörde hätte auch mit länger kein Problem, wenn ein ende abzusehen ist. Lagern darfst du die in deinen Schränken, wenn du noch genug Platz hast. Je nach dem kannst du die Waffen auch bis zum Tode des vaters halten, wenn das auch abzusehen ist.......dann soll er sie halt erben. -
Bist du an einem nicht abghängten Spiegel vorbei gelaufen ???😬😜
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Ich sehe das Problem nicht wirklich. Während der Wehrpflicht wurden alle ( na ja, lange nicht alle aber viele) an militärischen Waffen ausgebildet . So gut wie alle die da mitgeschossen haben besitzen eh Waffen. In der Schweiz werden beim "Knabenschiessen " Jugendliche an solchen Waffen ausgebildet und schiessen Wettkämpfe. Das ist wieder ein Urdeutsches Problem. Eigentlich sollte die Ukraine zeigen das nicht genug Bewohner an solchen Waffen ausgebildet sind. Widerstand aus der Bevölkerung würde es hier nicht geben. Schon alleine aus Mangel an Waffen. Geschweige denn die Ausbildung daran.
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Ich habe nachgefragt. Wusste nur noch das beide Stress hatten , das ganze aber gütlich geregelt wurde. Der Händler bekam Stress weil der Voreintrag eine Woche abgelaufen war. Dafür gab es aber unterm Strich für beide keine Sanktionen. Und die zu kurze "Spopi " wurde durch ein längeres WS Konform gemacht.
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Das "Problem " hier ist einfach das eine Waffe " Erworben " wurde für die keine Erwerbsberechtigung vorlag. 4mm ist nicht gleich 4 mm, wie 9mm nicht 9mm ist. Habe ich eine EWB für eine 9mm para ( oder 9x19) kann ich keine 9mm Makarow oder 9mm kurz erwerben. Das da keine " böse Absicht " hinter dem Kauf lag hat darauf leider keinen Einfluss. Der Händler hätte aber auf die eingereichte EWB die Waffe schon mal nicht versenden dürfen, der Käufer sie nicht erwerben dürfen. Der Kauf alleine würde dieses Probleme nicht hervorrufen, aber halt der Erwerb. Selbst wenn bei Ankunft der Waffe das falsche Kaliber aufgefallen wäre hätte man da noch reagieren können, ja müssen. Wenn aber der SB das erst merkt ist schwer da wieder raus zu kommen , ohne das was hängen bleibt. Wir hatten im Verein das " Problem " , das auf den Voreintrag einer 22er SpoPi für die Disziplin des DSB eine zu kurze 22er Pistole gekauft wurde. Man konnte sich da noch gütlich einigen durch den Zukauf eines längeren WS, aber im Grunde hätte das das ende der Zuverlässigkeit sein können. Und man hätte nicht mal groß drüber meckern können. Gab damals auch streß für den Waffenhändler , der die Waffe verkaufte. Aber wenn der SB sich da rein auf seine Paragraphen beruft ist das so.
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Das ist eigentlich nicht verworren. Es wurde ein Voreintrag für 4mmRLang beantragt und ausgestellt. Aber erworben wurde eine Waffe im Kaliber 4mmM20. Die Reihenfolge war richtig, das Kaliber war falsch. und er hat es nicht mal selber bemerkt, sondern der SB auf dem Amt als er die Waffe eintragen wollte.. So gibt das Stress für den Waffenhändler und eben jetzt auch Stress für den Käufer...................Auf einen Voreintrag 357 Magnum kann ich auch keine 38er kaufen. Und dafür Zuständig das richtige zu kaufen ist man halt selber. Genau wie ich auf ein Bedürfnis vom DSB keine KW mit 3 Zoll Lauf kaufen darf, selbst wenn sie im Kaliber des Voreintrages ist. Da ist jedes selber " seines Glückes Schmied ", wenn auch hier vielleicht des " Unglückes " . Trotzdem nichts warum man einem den Kopf abreissen müsste. Anzählen, verwarnen ok. Aber , auch wenn rechtlich möglich, die Zuverlässigkeit aberkennen ist hier imho mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
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Bei mir hat das Amt schon viele Fehler gemacht in der WBK. Auch schon mal mit den 4mm Waffen. 4mmM20 Statt 4mmRLang in den Voreintrag gedruckt/geschrieben. Oder meine PP statt mit 7,65 Browning mit 7,65 Luger eingetragen . Wenn DIE einen Fehler machen ist das kein Problem, aber wehe wir kommen mal einen Tag zu spät zum Anmelden, nachdem man Monatelang auf den Voreintrag warten musste. Und der Verweis auf die Sachkunde ist schon richtig, aber bei einem Neuling und 4mm sehe ich da eher kein Problem. Der SB dann wohl schon, dummerweise ist er damit sogar im Recht...................... Machen die einen Fehler wird das geändert und das Dienstsiegel kommt drauf und gut is.