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[suche] Handgriff für LEE 6-fach-Kokille (oder RCBS)
PetMan antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Eine neue 6 Fach von Lee kostet weniger als eine gute gebrauchte von RCBS . Oder gibts grad keine neuen von LEE? Edit: Grauwolf hat welche da . Billiger wirst du auch kaum eine gebrauchte RCBS bekommen https://www.grauwolf.net/lee-handgriff-fuer-6-fach-kokillen.html -
Schädlingsbekämpfung > Rattenschießen mit Luftgewehr
PetMan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
In den frühen 70ern gabs bei meiner Oma im Ort eine Rattenplage.............da gabs für jeden " Ratenschwanz " 50 Pfennig...........mit was die geschossen wurden war damals allen egal. Da waren nicht nur Luftgewehre , sondern auch einige KK im Einsatz. Hat früher keinen interessiert......Heute darf man das nicht mal mehr mit freien Luftgewehren auf dem eigenen Grund und Boden. Schon lächerlich, sowas...........- 39 Antworten
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
PetMan antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Verpflichten tut ihn da wohl nichts oder keiner. Aber, imho hat die Aufsicht während ihrer Tätigkeit das Hausrecht auf dem Stand. Somit kann sie eine Person des Standes verweisen. Mache ich bei mir zu Hause vom Hausrecht gebrauch bitte ich die Person auch zu gehen. Geht sie nicht freiwillig helfe ich ihr eben dabei. Soweit sollte es aber nicht kommen müssen. Widersetzt sich jemand meiner Aufforderung als Standaufsicht den Stand zu verlassen würde ich mir den körperlichen Einsatz dort nicht antun sondern die Polizei rufen. Schliesslich hat der des Standes verwiesene Waffen dabei. Darf ich das als Standaufsicht? ich denke ja, weil ich werde mit Sicherheit auch belangt wenn etwas passiert weil ich meinen Aufgaben als Standaufsicht nicht nachkomme. Wenn jemand zb gegen Sicherheitsregeln verstösst , zb Waffe nicht in sichere Richtung und andere vor seine Mündung kommen, möchte ich nicht Aufsicht sein wenn dabei was passiert und ich habe nichts dagegen unternommen. Da wird das Eingreifen der verantwortlichen Aufsicht/Schiessleiters ja gefordert. Und im Endeffekt muss man zur Not auch den Kameraden vom Stand verweisen. Was man tut wenn der nicht geht, in der Situation war ich noch nicht. Aber im Zweifelsfall würde ich wirklich die Polizei rufen. Wie sich das jetzt im Fall des TE darstellt kan ich nicht wirklich beurteilen, aber wenn jemand Agressiv wird würde MIR das als Grund für einen Standverweis ausreichen. Der Verein des TE hatte den Stand Turnusgemäß angemietet und als Schiessleiter hatte er Hausrecht. Geschlagen hat ER laut eigener Aussage ja nicht, sondern der andere. und mit seinem Anruf bei der Polizei hat er imho alles richtig gemacht. Dumm war das die Polizei den anderen zuerst antraf. Der TE muss sich die Zeugenaussagen anderer Anwesender Schützen sichern, der Jagdausbilder wird seine Schüler auch benennen ( und wohl auch ihre Aussagen beeinflussen). Wenn es , wie hier geschrieben, eine Videoüberwachung des Standes gibt ist zumindest die Vorgeschichte ja Protokoliert . Das dem nicht so ist und sogar nach einem Freispruch vom Amt die Zuverlässigkeit aberkannt wurde gab es schon ........................... -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
PetMan antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Auf jeden Fall wäre das bei uns im Verein das letzte mal wo diese "Jagdschule " den Stand bekommen hätte. ZUm Sachverhalt kann ich mich den Vorrednern nur anschliessen, ich würde dort einen Anwalt einschalten. Der Prolet von der Jagdschule tut dies mit Sicherheit auch. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider nicht mehr das gleiche. ICH kann nur davon abraten in so einem Fall selbstständig zu agieren. Alle Anwesenden die den Sachverhalt mitbekommen haben als Zeugen ansprechen und Notieren. Zeugen sind immer gut. -
Nationales Waffenregister - Verkauf, Ankauf, Weiterverkauf
PetMan antwortete auf JuppW's Thema in Waffenrecht
Hier ist eine WBK eines Kollegen letztes Jahr auf dem Amt " verschwunden". Da war eine 6 Monate vorher verkaufte Waffe laut den Daten des Amtes immer noch in Besitz und eine Zeitgleich gekaufte andere nicht. Wie konnte das passieren ? Meldungen zum Verkauf und Erwerb per Post, Eintragungen in die WBK per hand und die Akte " zur seite gelegt ", um das " später " ins System einzugeben........................da liegt die akte wohl heute noch....irgendwo zur seite................ohne die Kopien der verlorenen WBK wäre da der Stress vorprogrammiert gewesen......war so schon stressig genug für den Kollegen -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Das geht nicht so einfach. "Normale " Stände gibt es genug , aber die " Sonderstände " sind sehr dünn gesät. Da kann nicht der halbe oder dreiviertel LV auf die paar Stände gehen und da das Landespokalschiessen machen. Daher werden auf der DM viele Saarländer fehlen. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Mehrdistanz ohne entsprechenden Stand? 100m Disziplinen auf der 50m Bahn. Fallscheiben ohne Fallscheibenanlage? Nur mal 3 Beispiele............ -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Weil nicht jeder Verein die Vorraussetzungen hat um alles was auf einer LM geht auch auf dem heimischen Stand auszurichten. Und Ergebnisse von " Luftnummern " zu melden, soweit sind wir dann doch noch nicht. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Hier im Saarland gab es "für mich " in diesem Jahr folgene möglichkeiten eines Vereinsübergreifenden Wettkampfes BDS Landespokalschiessen, jeweils in den Vereinen, nur ein sehr abgespecktes Programm. DSB Kreismeisterschaft DSB Landesmeisterschaft DSB Rundenkämpfe, die 2020 und 2021 auch nicht ausgetragen wurden. Beim BDS konnte man ohne Qualifikation antreten, beim Rest eher nicht. Und meine neuste Überkontingentwaffe aus 2021 konnte ich da nicht einsetzen. Und in eine Mannschaft für die RK kann auch nicht jeder . Wir sind 2 Mannschaften für GK, also rund 10 Mann. Und haben 350 Mitglieder im Verein ( aber nicht alle davon haben Überkontingentwaffen) -
Nicht nur dir..............aber Vorstellen kann ich es mir. 1. Das Behördenvertreter so auftreten und 2. das eine Witwe 2 Tage nach dem Tod des Ehemannes sie reinlässt. Für MICH würde das OHNE Polizei gar nicht gehen. Und " Gefahr im Verzug " geht ohne Polizei auch nicht, da fehlt einem SB der Waffenbehörde einfach die Kompetenz dafür. Und wenn sich die Witwe in irgendeiner Art geäussert hätte das sie ihrem Mann " folgen " will würde ich " Gefahr im Verzug " noch einsehen. Aber NUR mit der Polizei zusammen. Das Schutzrecht der eigenen Wohnung wurde ja durch die Regelung im Waffengesetz nicht komplett ausser Vollzug gesetzt.................
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Um hier weiter darüber schreiben zu können wäre das die beste Lösung. Ansonsten wird das nur Kaffeesatzleserei.
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Ohne andere Begleitumstände , die hier nicht genannt wurden, halte ICH so ein Vorgehen schon nicht mehr für Grenzwertig sondern für Illegal. Ich habe schon mehrfach Nachlässe aufgelöst, so einen , oder überhaupt einen , Stress habe ich noch nicht erlebt. Auch im Umfeld nicht, weil sowas würde sich herumsprechen. Bisher wurden max die Munition abverlangt und Fristen gesetzt bis wann die Waffen einem Berechtigten zu überlassen sind.........und die wurden Klaglos in diesem Fall auch verlängert...........sonst nicht mal das. Und aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das die Behörden Froh sind wenn sich ein berechtigter drum kümmert. Da werden eher Tipps gegeben als Stress gemacht. Zb wie die Waffen Gesetzeskonform über Monate bei mir lagern konnten.
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Bei einem Besuch meiner Waffenbehörde vor Jahren bekam ich ein telefonat mit. Da wurden die Waffen eines vor 12 Jahren!!!!!!!!!!!!!! verstorbenen Schützen gesucht. Frau mittlerweile auch verstorben, Kinder wussten nix von Waffen. Machte die Dame auf der Behörde nicht mal nervös........................und da ging es wohl laut dem Gespräch nicht um einen Flobert aus dem Quelle Katalog.........................
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Das stimmt. Aber sag DU zu diesem Thema mal was über die ANDEREN! Dann bist du direkt ein Waffennarr, Nazi und Rückwärtsgewand. -
@Ulli S So sollte das sein. Munition direkt aus dem Haus. Ich habe mich schon mehrfach mit den zuständigen Waffenbehörden in Verbindung gesetzt und die waren bisher immer Froh das sich ein berechtigter kümmert.Waffen kamen auch immer mit zu mir, aber erst nach Absprache mit den Behörden. Fristen wurden noch in keinem Fall gesetzt, das längste Abwickeln dauert rund 6 Monate. Am allereinfachsten ist es wenn der Verstorbene und ich bei der gleichen Waffenbehörde sind. Hatte aber auch schon die Fälle wo 2 Involviert waren.
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Ich hab 2020 den Nachlass eines kurz vorher verstorbenen Jägers aufgelöst. Die Witwe war bevor ich mich darum kümmerte auf der zuständigen Waffenbehörde und fragte was sie mit den Waffen tun soll? Der SB meinte, sie solle versuchen die an Berechtigte zu verkaufen, das würde vielleicht noch ein paar Euro bringen. Keine Frage nach der Munition, keine Fristen , nix.............sie solle halt versuchen sie zu verkaufen................................ Und hier beim TE " Stürmen die " quasi nach 2 Tagen die Wohnung und brechen die Kiste auf UND " stellen die Waffen sicher " ? Imho ist das Sachbeschädigung und Diebstahl.
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich trage meine Schiesstermine in ein Bundeswehr Schiessbuch ein. auf den letzten leeren Seiten trage ich meine Wettkämpfe ein. Mit Datum, Ort und Kaliber der Waffe. Da ich keine doppelten Kaliber habe reicht das wohl so aus um die Wettkämpfe zu belegen. Wobei, bei einem RK GK wird nicht festgehalten mit welchem kaliber ich geschossen habe, nur meine Ringzahl. So bekomme ich bis auf eine meine Überkontingemtwaffen im Wettkampf geschossen. Und will ich was neues beantragen kopiere ich dem Verband mein Schiessbuch. Da gabs noch nie ein Problem bis dato. Ich hab schon einen ganzen Stapel von diesen BW Schiessbüchern voll hier liegen. Da stehen 99,9 % meiner Termine drin. Und wenn da genug Termine drinstehen stellt auch keiner mehr Fragen oder bemängelt was.Eng wird es für die, die nicht genug Termine Schiessen. Bei mir im Verein kann mir kaum einer die genauen Regualarien der neuen Regelung nennen..................................das sind dann die, die in naher Zukunft das weinen anfangen.......................Und ich habe es aufgegeben zu Missionieren..................... -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Bei meinen 2 Verbänden muss ich Kopien der WBK`s mitschicken. Da sieht man dann auch was die ersten 2 sind und was die folgenden. BDS und Schützenverband Saar( DSB) -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Das das alles immer wieder auf das persönliche Schiessbuch hinausläuft, das es im gesetz gar nicht gibt, kotzt mich immer mehr an. ich selber führe für mich schon von Anfang an ein solches, das sollte aber für mich und maximal für den Verband sein wenn ich was beantrage. Ist einfach am einfachsten. Wenn aber jetzt jede Waffenbehörde ihr eigenes Ding daraus macht, jedes was anderes nachgewiesen haben will zeigt das nur einmal mehr wie handwerklich schlecht das deutsche Waffengesetz gestrickt wurde. Wie kann die Vorraussetzung für den besitz höher sein als für den Erwerb? Wie kan es nach aktueller Rechtslage möglich sein eine Waffe ohne speuielen Nachweis an den Büchsenmacher zu überlassen, nur um sie anschliessend wieder zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen ? Hier leigt doch einiges im argen. Irgendwann ist man zu alt Wettkämpfe zu schiessen. Wird man dadurch unzuverlässiger und muss abgeben? Ist jemand weniger " gefährlich " wenn er satt 4 KW nur noch 2 hat? Bei 2 reicht ja der Nachweis der Mitgliedschaft nach 10 Jahren aus. Oder in Situationen wie grade...........meine 2020 erworbene Manurhin PP, Überkontingentwaffe, konnte ich noch in keinem Wettkampf einsetzen weil es wegen Corona hier im Umfeld keinen gab! Seit 2020 sind hier die LM des BDS, der mir die Waffe genehmigt hat, nicht mehr ausgetragen worden. Nur noch abgespeckte Landespokalschiessen, selbst heuer in 2022 noch. Aber halt nicht mit dem vollen Programm. Dem 5 Jahresrythmus folgend wäre ich 2026 das erste mal dran mit so einer Überprüfung. Eigentlich bin ich schon lange über diesen 10 jahren nach erster EWB, eigentlich sollte die Verbandbescheinigung ausreichen. Aber so wie das hier grade anläuft müssen wir bis ins Grab Wettkämpfe schiessen....................................................................... -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Dazu ist das persönliche Schiessbuch aber nur EINE Möglichkeit. Das dumme ist nur, das IM GESETZ das Schiessbuch weder genannt, gefordert oder normiert wurde.Es gibt einfach keine gesetzliche Verpflichtung ein Schiessbuch zu führen noch gibt es Vorgaben wie es aus zu sehen hätte. Was der BDMP macht ist seine Sache, Gesetz ist das aber nicht! ICh führe Beruflich einen Terminkalender, da könnte ich mir meine Schiesstermine auch drin notieren. Oder im Handy im Kalender. Oder auf der Wohnzimmertapete. Oder ich geh mir im Fall der Fälle der Fälle die Schiesskladde des Vereinsstandes suchen und hole mir da meine Termine raus. Da hat der Verein übrigens auch seine Pflicht zur Dokumentation genüge getan mit. Oder ich verweise auf die Rundenkämpfe die ich Schiesse für den Wettkampfnachweis. ( Hab mal meiner SB gesagt sie kann ja meinen namen googlen wenn sie wissen will ob ich noch schiesse) . Alles möglichkeiten die man hat, aber KEINER muss laut Gesetz ein persönliches Schiessbuch führen. Nichtsdestotrotz führe ich FÜR MICH ein solches. Das geht aber die Behörde so gar nix an. -
@tont Schön zu lesen das es Behörden gibt die sowas Pragmatisch regeln. " Normal " packen manche Behörden ja gerne " noch was drauf", schön das sich manche auch mit weniger als gefordert zufrieden geben.
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Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
PetMan antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Das ist heute eine Tankfüllung eines Mittelklasse Diesel-KFZ. Bei zb 400km Anfahrt wird es da schon sehr eng , auch mit dem Diesel. Ich hab " nur 200 "km nach Phillipsburg, einfach. Wenn ich die Pferde da laufen lasse ist der Tank abends auch leer............................aber ist ein Benziner......... -
Ich hab auch über Corona meine "Bedürfnisfähigkeit " erhalten können und ende 2020 noch eine KW über Kontingent geholt. 2020 hatte ich 32 Trainings und einen Wettkampf, in 2021 42 Trainings und ein Landespokalschiessen und VM. Es " ging " eigentlich fast immer was, manchmal musste man halt etwas fahren.11.2020 bis 02.2021 war unsere längste Schliesszeit im eigenen Verein. Die wurde durch die Stadt verhängt. dann nochmal 4 wochen im April 2021, da hatten aber andere Stände auf.
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Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
PetMan antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Das denke ich nicht. Da sollte man mit einer Ruger 10/22 gut aufgestellt sein. und die gibt es doch fast in jedem Tresor. Oder täusche ich mich mit der Waffe?