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IGNORED

Schluss mit der Behördenlotterie? NRW legt Zeiträume für die Unzuverlässigkeit fest


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Geschrieben

Eine vergessene Patrone in der Jackentasche, ein Voreintrag zu spät beantragt – bislang entschied oft der Wohnort darüber, ob ein Jäger oder Sportschütze mit einer Ermahnung davonkam oder seine Waffen für Jahre verlor. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen hat jetzt per Erlass Zeiträume festgelegt.

 

https://www.bdmp.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/schluss-mit-der-behoerdenlotterie-nrw-legt-zeitraeume-fuer-die-unzuverlaessigkeit-fest/

Geschrieben

Erbfall: Eine Erbwaffe ist trotz Beantragung und Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht auffindbar, der Erbe macht glaubhaft, dass sie schon beim Erbantritt nicht vorhanden war

 

Dauer der Unzuverlässigkeit: 2-3 Jahre 

 

 

D.h also, man haftet als Erbe dafür,  wenn der Verstorbene eine Waffe abhbanden kommen lassen hat?

 
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kugelfang78:

D.h also, man haftet als Erbe dafür,  wenn der Verstorbene eine Waffe abhbanden kommen lassen hat?

 

Nein, man haftet dafür, dass man ungeprüft eine Waffenbesitzkarte für eine Erbwaffe beantragt und erhält, ohne tatsächlich im Besitz dieser Waffe zu sein.

 

Das ist schon eine ziemlich deutliche Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, dass man nicht ordentlich mit Waffen und Munition umgeht. Da sind 2-3 Jahre noch nett.

 

Wenn eine Waffe nicht vorhanden weil nicht auffindbar ist, dann kann ich keinen Antrag für deren Besitz stellen. Und ein Erwerb kann auch nicht stattgefunden haben.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Suerlaenner:

Wann strebt der BDMP denn mal Musterklagen an, das alleinige Aufzeigen erwarte ich nicht von einem Dachverband.

Nachdem du dargelegt hast, was genau eine "Musterklage" im Waffenrecht sein soll und wo den Verbänden dort ein Verbandsklagerecht eingeräumt ist...:rolleyes:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb TT01:

Das ist schon eine ziemlich deutliche Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, dass man nicht ordentlich mit Waffen und Munition umgeht. Da sind 2-3 Jahre noch nett.

Ohne den Hintergrund zu kennen ist das schwer einzuschätzen. Bei der genannten Regelung habe ich spontan gedacht, da hat evtl. der Erblasser den Code zum Tresor mitgenommen und der Erbe hat die Eintragung beantragt, bevor er den Tresor hat öffnen lassen.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb ASE:

Nachdem du dargelegt hast, was genau eine "Musterklage" im Waffenrecht sein soll und wo den Verbänden dort ein Verbandsklagerecht eingeräumt ist...:rolleyes:


Eine Idee wäre es ja, Präzedenzfälle zu schaffen, indem einem Betroffenen entsprechende juristische Unterstützung gegeben bzw. der Prozess finanziert und begleitet wird. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TT01:

Nein, man haftet dafür, dass man ungeprüft eine Waffenbesitzkarte für eine Erbwaffe beantragt und erhält, ohne tatsächlich im Besitz dieser Waffe zu sein.

Nach mehrmaligem Lesen und nachdenken kam ich auch zu dieser Interpretation, aber...

vor 2 Stunden schrieb TT01:

 

Wenn eine Waffe nicht vorhanden weil nicht auffindbar ist, dann kann ich keinen Antrag für deren Besitz stellen. Und ein Erwerb kann auch nicht stattgefunden haben.

Weiss man als Erbe denn unbedingt was genau man bekommt? Kann es nicht auch so sein das man vor einem Tresor steht und mit einem Küchenmagneten ist daran eine WBK angeheftet und man geht davon aus das in dem Tresor auch alles drin ist was in der WBK steht? Darf man den Tresor öffnen bevor man die Erben-WBK hat und vor allem: Wird ein Fachmann den Tresor öffnen unter diesen Umständen wenn das Erbe noch nicht wirklich geregelt ist?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss jetzt mal blöd fragen zu den ganzen Themen der Aufbewahrung, speziell am Beispiel der Patrone im Futteral eines Jäger (bin selbst Sportschütze daher passiert mir sowas nicht).

 

Vielleicht habe ich eine falsche Vorstellung der Aufbewahrungskontrolle, aber wie soll diese "eine Patrone" genau auffallen und zum Problem werden?

 

Wenn die Aufbewahrung kontrolliert wird stelle ich mir das so vor:

 

- Behörde kommt in den Raum in dem der Tresor steht 

- ich öffne den Tresor und entnehme jede auf meinen WBKs eintragene Waffe 

- Behörde hakt, wahrscheinlich auf Papier, ab das die Waffen alle da sind und ich keine davon aus der Schreibtischschublade geholt habe 

- ich Pack ein, Behörde darf das Haus verlassen 

 

Wer soll wann eine Jacke, die Kommode im Flur, das besagte Futteral oder mein "Vereinsgepäck" kontrollieren (dürfen)?!

 

Hypothetische fragen für einen Freund ohne Internet:

 

WENN er Munition falsch lagern WÜRDE, dann hat er halt keine im Tresor. Niemand zwingt ihn immer für jede Waffe Munition zu haben. Was WÜRDE ihn in einem solchen Fall veranlassen, sie aus der Kommode im Flur zu holen statt zu sagen er hat gerade keine ?!

 

EDIT: warum sollte zum Beispiel andere Munition die zu keiner waffe passt (keiner Erwerbserlaubnis), aber im tresor ist auffallen. Er könnte genausogut Wertgegenstände und Weihnachtsplätzchen im tresor lagern, die er eigentlich nicht von jemandem durchsucht haben möchte.

Bearbeitet von MPK
Geschrieben
Zitat

Ein komplett gefülltes Langwaffenmagazin, ohne Waffe neben dem Waffenschrank in einer Jagdtasche aufbewahrt

 

Bei so was frage ich mich ja immer, wie die so was entdecken. Die Kontrolleure haben kein Recht in irgendwelche Taschen zu gucken. Und ein LWB wird doch nicht so blöd sein, so was während der Kontrolle selbst aufzudecken? 

Geschrieben

Es gibt aber immer wieder Leute die "freiwillig" die Tasche zeigen und auf machen.

Und manchmal ist die einzelne Patrone auch gut sichtbar auf dem Schrank weil sie in der Jacke gefunden wurde und man zu faul war die gleich wegzupacken.

Geschrieben

Die Grundidee ist ja gut und richtig. Aber erstens sollte das bei einem BUNDES-Gesetz auch BUNDES-weit gelten und nicht nur in NRW;

zweitens fehlen mir da weitere Beispiele für OWis und wann sie zur Unzuverlässigkeit führen. 

z.B. 3x innerhalb von 5 Jahren beim Waffentransport kontrolloliert - einmal fehlte die WBK, ein anderes Mal war der Perso abgelaufen; das dritte Mal hatte das Auto keinen gültigen TÜV 

=> was dann?!  Oder ab wann verjährt so etwas?

 

Oder auch der Fall "Erwerb einer Waffe ohne Erwerbsberechtigung für die konkrete Waffe, etwa einer Kurzwaffe durch einen Jäger mit gültigem Jagdschein ohne gültigen Voreintrag":

z.B. Jäger Hubertus hat vor 5 Jahren seinen Jagdschein gemacht, sich damals auch gleich eine .375Mag mit Voreintrag, usw. geholt und alle weiteren 27 Langwaffen "einfach so" gekauft und danach nachtragen lassen. 

Für ihn also nun das gängige Procedere. Da er sich nun mit der Fallenjagd beschäftigen wollte und erst eine Kurzwaffe hatte, kaufte er sich ebenfalls "einfach so" eine .22er vom befreundeten Kollegen und wollte sie nun nachtragen lassen - ist das wirklich DAS große Problem, weshalb man dem Typen da 2 Jahre Unzuverlässigkeit unterstellt?! 

 

Ich weiß nicht. 

 

Oder "Überlassen einer Waffe an einen Erlaubnisinhaber, der für die konkrete Waffe keine Erwerbsberechtigung hat"

Ist das kurzfristige Überlassen an WBK-Inhaber nicht grundsätzlich gestattet? Wenn man bspw. wegen Urlaub oder Umzug seine Waffe(n) an einen Kollegen auslagert. 

Ja, der hat dann vielleicht eine .22er und eine .44er auf der WBK, während man ihm eine 7,65mm Browning und eine .45 ACP ausleiht - so what?! 

Selbst wenn der Jäger dem Sportschützen den Drilling samt Munition kurzfristig zur Aufbewahrung gibt - was ist da bitte das Problem?! 

 

 

Dass sich ein WBK-Inhaber bestmöglich verhalten soll und an Gesetze und Verhordnungen zu halten hat, ist unbestritten. 

Aber ein wenig mehr mit Augenmaß und "Sinn und Verstand" wäre auch da hilfreich und wünschenswert. 

Nur weil man eine Waffe falsch/ zu spät anmeldet; man beim "Transport" (vom Bedürfniszweck umfasstes "Führen") den Ausweis vergisst; oder statt nur jagdlich geschäfteten Büchsen nun auch ein Match-Gewehr des Kollegen im  Schrank stehen hat, geht die Welt doch nicht unter! Sie wird dadurch auch kein Stück unsicherer! 

 

 

Oder um den Spieß mal umzudrehen: wie unsicher leben wir eigentlich, wenn Behörden Wochen und Monate brauchen, um einen Vorgang zu bearbeiten, Einträge nachzustempeln, usw.? 

Könnte man dem Staat nicht ebenso vorwerfen, unzuverlässig zu sein und somit eine Gefahr dazustellen? 

 

(frage nur so für einen Freund...) 

 

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