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Berliner Senat möchte Waffengesetz ändern


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Hallo, ich  verstehe den Grund nicht, warum mit der beantragten Änderung das illegale Führen  einfacher,  härter durch unsere Justiz bestraft werden könnte?  

 

Haltet ihr den Äußerungswunsch einer Justiz,  die einem Mitglied der Familie C. glaubt, dass sein Mitführen einer Machete zu einem illegalen Glücksspiel,  seiner Angst geschuldet war. 

 

Nicht ganz so neu aber bei der Evaluierung vielleicht trotzdem wichtig? 

 

Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 383/26). Ziel des Antrags ist es, den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechen einzustufen. Damit wäre eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. 

 

§ 52 Strafvorschriften

 

ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1

a) eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder

b) Munition erwirbt oder besitzt,

 

https://dejure.org/gesetze/WaffG/52.html

 

Die aktuell maximal möglichen Strafen werden augenscheinlich nicht von der Staatsanwaltschaft gefordert. 

 

Wo ist die Falle für Legalwaffenbesitzer? 

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