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IGNORED

Altbestand Aufbewahrung in A und B


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb waldlaeufer55:

Wichtig ist einfach auch die Schlüsselfrage.

Das dürfte vom Bundesland abhängen.

In Nordrhein-Westfalen wird man einen Schlüsseltresor in 0 oder I benötigen.

https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-niedersachsen-sieht-keinen-handlungsbedarf-38768#:~:text=Schlüssel darf nicht für Unbefugte zugänglich sein.,keinem Zeitpunkt für unbefugte Dritte zugänglich sind.

 

Maßgeblich ist die Ansage Deiner Waffenbehörde.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb frosch:


In Nordrhein-Westfalen wird man einen Schlüsseltresor in 0 oder I benötigen.

 

 

Oder man macht es praktisch, stellt sich einen 0er/Ier-Waffenschrank daneben (irgendwann kommt für die Meisten der 2. Schrank...), und legt einfach da den Schlüssel vom A/B rein.  

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Oder man macht es praktisch, stellt sich einen 0er/Ier-Waffenschrank daneben (irgendwann kommt für die Meisten der 2. Schrank...), und legt einfach da den Schlüssel vom A/B rein.  

Was ist hier schon wieder für eine Schlüsseldiskussion. Hat kein Mensch danach gefragt.

Es ging ja hier im Thread nicht um Schlüssel sondern um den Schrank. Und ja, Bestandsschutz gilt.

Es gibt tlw. Diskussion zu Neuerwerb und Bestandsschrank A/B. Das ist tlw. unterschiedlich. Bei uns gilt, dass man den bestehenden A/B vollmachen kann.  Dann 0/1, also bei bestehendem A/B noch einen gebrauchten A/B dazu stellen ist nicht.

 

Und wieso habt ihr keinen A/B mit Nummernschloss?

Geschrieben

Und nicht vergessen, dass man den Bestands-"A/B" auch tatsächlich nutzt. Der Besitzstand verfällt bei Nichtnutzung. Es würde aber reichen, da eine Mäusekaliber-KW (4mmR lang oder 4mmM20) reinzulegen. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Lavendel:

Es gibt tlw. Diskussion zu Neuerwerb und Bestandsschrank A/B. Das ist tlw. unterschiedlich. 

 

 

Wieso Diskussion?

Vor dem Stichtag bei einem Waffenbesitzer vorhandene, genutzte A/B-Schränke darf er lt. Rechtslage weiterhin zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen nutzen. 

Nach dem Stichtag angeschaffte A/B-Schränke können für andere Zwecke, aber nicht zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen genutzt werden.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Lavendel:

Was ist hier schon wieder für eine Schlüsseldiskussion. Hat kein Mensch danach gefragt.

Und wieso habt ihr keinen A/B mit Nummernschloss?

Nach übergriffigen Besserwisser-Kommentaren hat auch keiner gefragt!

 

Schlüssel war damals absoluter Standard (Burgwächter Baumarkt). Dazu ist jetzt auch kein Nachkommentar nötig "hätte hätte ich wusste es besser" (einen Sch.... wusste man damals was kommt).

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb DaTaXi:

Schlüssel war damals absoluter Standard (Burgwächter Baumarkt). Dazu ist jetzt auch kein Nachkommentar nötig "hätte hätte ich wusste es besser" (einen Sch.... wusste man damals was kommt).

Nicht nur Baumärkte. Habe meinen 2000 bei "Frank und Monika" gekauft. Da war Zahlenschloß noch nicht das Thema.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TGB11:

Und nicht vergessen, dass man den Bestands-"A/B" auch tatsächlich nutzt. Der Besitzstand verfällt bei Nichtnutzungen. 

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Maßgeblich ist, dass ein A/B-Schrank zum 6.7.2017 für die Aufbewahrung von Waffen genutzt wurde.

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