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IGNORED

Waffen zum Schießstand tragen


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Geschrieben

Hallo Forum,

 

mein erster Beitrag und direkt eine Frage: 

 

Wie wahrscheinlich die meisten hier, bin ich Besitzer mehrerer Kurz- und Langwaffen. 

Wenn ich alleine schießen gehe, habe ich immer nur 1-2 Waffen dabei, welche ich alleine tragen kann, oder ich bin mit Erlaubnisinhabern unterwegs, bei denen sich das nachfolgende Problem nicht stellt: 

 

Ich möchte gerne mit einem Freund als Gastschützen auf den Schießstand fahren und ihn einmal "das gesamte Repertoire" schießen lassen. Also mehrere Kurz- und mehrere Langwaffen. Also mehrere Waffen, die ich alleine nicht vom Auto zum Schießstand tragen kann. 

Die Frage über die ich mir nun den Kopf zerbreche ist, wie ich das in der Praxis rechtskonform handhaben kann. 

Die pragmatische Lösung wäre: Wir fahren zum Schießstand, er trägt 5 Waffen vom Auto zum Stand und ich trage 5 Waffen vom Auto zum Stand. Fertig. 

Aber überlasse ich hierbei dann nicht außerhalb vom Schießstand (öffentlicher Parkplatz) die Waffen an eine Person ohne Berechtigung, selbst wenn es nur 30 Meter vom Parkplatz bis zum Schießstand sind und ich die ganze Zeit dabei bin? 

Dass ich erst die ersten 5 Waffen zum Schießstand trage und dann zurückgehe und die nächsten 5 Waffen hole ist auch keine wirklich Option, da es eine größere Anlage ist wo ich alleine meine Box miete und die ersten 5 Waffen da nicht unbeaufsichtigt liegen lassen kann während ich die anderen 5 Waffen hole. 

Ebenso kann ich die "zweite Charge" Waffen nicht im Auto lassen während wir die "erste Charge" schießen. 

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Wie kann ich das rechtskonform lösen?

Meine Vermutung ist fast, dass unser Waffenrecht keine Option lässt, außer dass wir 2x zum Schießstand fahren, mit jeweils nur 5 Waffen die ich auch alleine tragen kann. Aber vielleicht übersehe ich ja etwas oder ich erfinde hier gerade ein Problem das gar keins ist?!

 

Ich freue mich auf euren Input und bedanke mich im Voraus. 

 

Viele Grüße

BallistikPro 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BallistikPro:

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Wie kann ich das rechtskonform lösen?

 

Flapsige und kurze Antwort: Bollerwagen. Damit behältst Du während des Transports vom Kfz bis zum Schießstand-Gelände stets die tatsächliche Gewalt.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

1) Mehrmals laufen. Das Auto natürlich, für die kurzfristige Abwesenheit dazwischen, sicher verschließen. 

oder

2) Die "große-Rucksack"-, bzw. Bollerwagen-Lösung.

oder

3) Sich beschränken auf maximal vier oder fünf Waffen, die einigermaßen das "Repertoire" abdecken, und "Mut zur Lücke"... Ist vermtutlich für einen Neuling sinnvoller, und lehrreicher, als ihn mit ca. 10 ihm bis dahin unbekannter Waffen (Handhabung...) zu konfrontieren.

 

Ich selbst würde Variante 3) bevorzugen (und habe es auch schon so gehandhabt... mehr als 3 Waffen, in Mischung KW/LW, waren da nicht dabei). 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BallistikPro:

Die pragmatische Lösung wäre: Wir fahren zum Schießstand, er trägt 5 Waffen vom Auto zum Stand und ich trage 5 Waffen vom Auto zum Stand. Fertig. 

Aber überlasse ich hierbei dann nicht außerhalb vom Schießstand (öffentlicher Parkplatz) die Waffen an eine Person ohne Berechtigung, selbst wenn es nur 30 Meter vom Parkplatz bis zum Schießstand sind und ich die ganze Zeit dabei bin? 


Gehört der Parkplatz zum Schiesstandgelände oder nicht?
Ich kenne beides, die beiden Stände die ich am häufigsten Aufsuche haben Parkmöglichkeiten die zur UMFRIEDETEN Schiesstätte gehören.
Da stellt sich das Problem nicht. Notfalls halt so eine suchen.
 

 

vor 3 Stunden schrieb BallistikPro:

Dass ich erst die ersten 5 Waffen zum Schießstand trage und dann zurückgehe und die nächsten 5 Waffen hole ist auch keine wirklich Option, da es eine größere Anlage ist wo ich alleine meine Box miete und die ersten 5 Waffen da nicht unbeaufsichtigt liegen lassen kann während ich die anderen 5 Waffen hole. 

Die Waffen sind ja nicht unbeaufsichtigt. Du hast doch deinen Kumpel dabei, oder?
Für vielleicht maximal fünf Minuten im Auto liegen zu lassen, ist ebenfalls zulässig, sofern das von außen nicht zu erkennen ist.
Und wie weit ist das Kfz wohl vom Schießstandgelände entfernt?
 

Die beiden kommerziellen Stände, bei denen ich gelegentlich bin – und bei denen ich den Parkplatz nicht als „eindeutig umfriedet“ ansehen würde, zumal einer nur wenige Parkmöglichkeiten hat und oft auf der Straße davor geparkt wird –, haben beide einen Aufenthaltsraum direkt hinter dem Haupteingang wo auch die Leihwaffen und gekaufte Munition ausgehändigt werden. Dort kann der Kumpel mit den Waffen warten. Das ist Schießstätte, da darf er das.

(Tatsächlich: Wenn ich alleine bin und mehr dabei habe, als ich bequem in einem Mal zwischen Kfz und Schießstätte transportieren kann, gebe ich eine Ladung immer dem Personal zur Aufsicht für die drei bis vier Minuten.
Der Wagen ist nach der Befüllung mit der ersten Fuhre keine 30 Sekunden außerhalb meines Blickfelds. So schnell knackt dort niemand den abgeschlossenen Kofferraum. Legen auf die Rücksitzbank wo nur eine Scheibe eingechlagen werden müsste wäre vielleicht noch einmal was anderes...)

Zudem packe ich in solchen Fällen oder wenn ich mit jemanden unterwegs bin der nicht selbst Berechtigt ist, die Verschlüsse immer zu der Munition in den Rucksack, den ich ausserhalb des Standes ständig am Mann habe und erst abnehme wenn wir an der Bahn oder ich wieder in meinem Haus bin.

vor 2 Stunden schrieb Slickride:

Na da müssen wohl zwei Schießtermine her. Oder du kaufst dir einen Bollerwagen.... 

 

Finde die Frage durchaus wichtig, wurde schon oft auf dem Weg vom Parkplatz zum Schießstand kontrolliert

Falls Grün hier für Sarkasmus stehen soll:

Natürlich ist es extrem unwahrscheinlich, dass jemand auf diesem Weg kontrolliert.
ABER: Es gibt Berichte von solchen Kontrollen.
In einem Nachbarkreis, der für seine etwas speziellere Behörde bekannt ist, gab es das schon mehrfach das direkt am Eingang der Schiessstätte kontrolliert wurde.
Natürlich wird dabei nicht speziell geprüft, ob jeder Träger eine WBK hat, sondern in erster Linie, ob entladen ist, ob die Waffen angemeldet sind etc.
 

Aber einer Behörde, die an einer solchen Stelle Kontrollen durchführen lässt, traue ich auch zu, dass sie es beanstandet, wenn jemand drei Schritte auf öffentlichem Grund eine Waffentasche mit Inhalt trägt, obwohl er nicht selbst berechtigt ist – selbst wenn der Berechtigte direkt daneben steht.

In der Ursprungsfrage war ausdrücklich nach dem rechtskonformen Weg gefragt.
Selbst wenn die Kontrollwahrscheinlichkeit nicht bei 0,001 %, sondern bei sicher 0,000 % läge, könnte man das trotzdem als theoretisch interessante Fragestellung ansehen.

 


 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

3) Sich beschränken auf maximal vier oder fünf Waffen, die einigermaßen das "Repertoire" abdecken, und "Mut zur Lücke"... Ist vermtutlich für einen Neuling sinnvoller, und lehrreicher, als ihn mit ca. 10 ihm bis dahin unbekannter Waffen (Handhabung...) zu konfrontieren.

 

Ich selbst würde Variante 3) bevorzugen (und habe es auch schon so gehandhabt... mehr als 3 Waffen, in Mischung KW/LW, waren da nicht dabei). 


Ist natürlich das Sinnvollste und auch das, was ich bei Neulingen oder sogar quasi bei jeder Schießstandsfahrt praktiziere.
Aber je nachdem, welche Waffen mit welcher Optik ich dabei habe, kann es schon mit zwei Langwaffen sehr eng werden.
Kurzwaffen kann man immer eine oder zwei in den Rucksack packen, aber da ich meine beiden größten und mit der dicksten Optik ausgestatteten Langwaffen nur im großen Hartkoffer transportiere, würde schon ein weiteres kurzes AR mit Red Dot Umstände erfordern…
  

Geschrieben

Da gibt es nur 2 Möglichkeiten,: Bollerwagen oder sich klonen lassen, am Besten in 3 facher Ausführung, das dürfte dann für bis zu 15 Waffen reichen.

Aber mal ehrlich, die Bollerwagenlösung ist billiger und auch realistischer.

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