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IGNORED

Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebes Auditorium

 

in der letzten Zeit häufen sich Berichte über obiges Geschehen / Vorgehen. Ich bitte hier - auch gerne als PN - dringend um Mitteilung, wer Opfer eines solchen Vorgehens geworden ist. Wenn das Schule macht, muss sofort dagegen vorgegangen werden, denn Verleumdung ist eine Straftat!

 

Vielen Dank im Voraus

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Martin Fischinger:

in der letzten Zeit häufen sich Berichte über obiges Geschehen / Vorgehen.

Nachzuvollziehende Beispiele wären von Vorteil....

Abgesehen davon- anonyme Hinweise führen im Bereich Waffen seit Jahrzehnten zu behördlichen Maßnahmen.

 

vor einer Stunde schrieb Martin Fischinger:

muss sofort dagegen vorgegangen werden,

Und wer sollte dagegen vorgehen? 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Martin Fischinger:

Hallo liebes Auditorium

 

in der letzten Zeit häufen sich Berichte über obiges Geschehen / Vorgehen. Ich bitte hier - auch gerne als PN - dringend um Mitteilung, wer Opfer eines solchen Vorgehens geworden ist. Wenn das Schule macht, muss sofort dagegen vorgegangen werden, denn Verleumdung ist eine Straftat!

 

Vielen Dank im Voraus

Wenn du ernst genommen werden möchtest, dann liefere bitte belastbare Fakten. Alles andere ist Stimmungsmache und schadet dem Forumsklima.

Verleumdung ist in der Tat eine Straftat – das gilt aber in beide Richtungen. Also bitte künftig etwas mehr Sachlichkeit und weniger Alarmismus.

Geschrieben
Zitat

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

– Martin Niemöller

 

Geschrieben (bearbeitet)

Gerade im Waffenbereich kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen aufgrund anonymer / falscher Anzeigen.

Der Rechtsweg steht natürlich einem Betroffenen offen, um die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungssbeschlusses feststellen zu lassen. das ist aber nur denjenigen zu empfehlen, die ein langes Standvermögen haben, denn gerade in der Erst-Instanz werden die Beschlüsse oftmals einfach durchgewunken.

 

Da Durchsuchungsbeschlüsse im Regelfall ohne Anhörung des Betroffenen erlassen werden, kann man gegen die Durchuchung selbst nichts ausrichten.

 

An die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund anonymer Anzeige sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Auf dem Papier ;-)

 

Da die Anzeige anonym ist, wird man den Anzeigensteller in der Regel nicht greifen können. Und selbst wenn, oft läßt die Staatsanwaltschaft das auf sich beruhen, weil es viel Arbeit macht und wenig einbringt. "Kein öffentliches Interesse".

 

*****

 

Prominentester Fall und Opfer einer solchen "halb anonymen" Anzeige ist der Fliesenleger Josef Hoss, der Betrieb, Vermögen und Haus verlor.

 

 

2000

https://ga.de/region/gericht-erklaert-sek-einsatz-gegen-fliesenleger-fuer-ueberzogen_aid-40084595

Am 8. Dezember 2000 ist der Firmenchef morgens auf dem Weg zur Arbeit. Ein Kölner SEK-Kommando stoppt ihn, 16 Beamte prügeln ihn aus dem Auto. Im Streit um zu hohe Hecken hatte sein Nachbar (ein Polizist!) den gelernten Fliesenleger angezeigt, er habe Waffen und Handgranaten im Keller, sei gemeingefährlich. Entsprechend robust griff das SEK zu.

 

2008

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/schadensersatz-fur-sek-einsatz-34531

30000,-- Schmerzensgeld, dafür dass er zum Invaliden geprügelt wurde.

Allerdings wurde auch die Einstandspflicht des Landes für alle materiellen Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) festgestellt.

 

Das Kölner Oberlandesgericht hatte für die Vermögensschäden einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 335000 Euro gemacht. Welche Summe letztendlich tatsächlich gezahlt wurde, scheint nicht bekannt zu sein.

 

2017

Durch brutalen Einsatz verlor Josef Hoss Gesundheit und Vermögen - „SEK hat mich aus meinem Leben geprügelt“ | Regional | BILD.de

Ein Großteil der Entschädigungen und noch mehr, die Hr Hoss erhalten hat, hat er dadurch verpulvert, dass er viele Anwälte eingeschaltet hat und dazu auch noch "die Falschen" verklagt hat.

Es ist vielleicht etwas schwer aber bei der Verfolgung von eigenen Schadensersatzansprüchen muss man kühlen Kopf bewahren und keinen "Justizkrieg" führen. Wenn man keine RSV oder Rechstbeihilfe hat, wird nur Geld verbrannt. (Richtig hat es Peter Israel im Mordfall Sonnhild Israel angestellt, da gab es zum Schluß einen warmen Regen).

 

Hoss verfasst jetzt ständig Briefe ans Oberlandesgericht. „Ich kann mir Anwälte nicht mehr leisten. Ich will das Schmerzensgeld was mir zusteht“, sagt er. Aber das Verfahren endete 2009 in einem Vergleich, Ansprüche hat Hoss keine mehr.

 

 

- Von Anfang an "den richtigen, erfahrenen" Anwalt nehmen und diesen dann möglichst auch nicht mehr wechseln. Jeder Wechsel kostet neue Kohle. Lieber mehr Zeit in die Anwaltssuche am Anfang investieren. Ein guter Strafverteidiger muss nicht ein guter Ziviler/Verwaltungsrechtler sein.

- Den richtigen Beklagten "passiv legitimiert" heraussuchen und dann auch nur diesen verklagen

- Vom Schmerzensgeld nicht zu viel erwarten. Das ist in der Regel nicht viel mehr als ein Almosen.

- Nur solche Vermögensschäden geltend machen, die man auch nachweisen kann. Sonst treibt das nur den Streitwert hoch und man muss sich per Quote an den Kosten beteiligen.

- Hinsichtlich der Behandlungskosten niemals einem pauschalen Vergleich zustimmen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung der eigenen Krankenversicherung. Es drohen Rückforderungen der Krankenversicherung. Außerdem ist es doch ein Spass Jahrzehnte lang immer wieder Rechnungen einreichen zu können ;-)

 

->Für Einsatzfolgen polizeilichen Handelns kann man nur den Dienstherren, nicht aber die ausführenden Beamten selbst verklagen. Wenn ein Anwalt so etwas macht, ist es ein rechtlicher Handwerksfehler aber das ist eine andere Geschichte....

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb joe_red5:

Nix davon gehört!!!! 

Glaube eher fake New! 

Wenn der Kram beschlagnahmt wird wird das auch einen Grund dafür haben!!

Vor etwa 2 Jahren habe ich mich diesbezüglich auf einem Polizeirevier erkundigt, da ich eine Anzeige einer Person befürchtete (mit fälschlicherweise unterstellter Bedrohung mittels einer Waffe), mit der ich zuvor etwas längere Diskussionen hatte. Die Auskunft der Revierbeamten war ganz klar: Dann wäre sofort großes Kino angesagt, mit der Beschlagnahmung aller Waffen. Danach wäre es Sache des Ordnungsamtes und der Gerichte.

 

Glücklicherweise ist es für mich nicht so weit gekommen, die o.g. Diskussionen liefen irgendwann ins Leere.

 

Klaas

Geschrieben

Das kann keiner voraussagen.

Bandbreite der Reaktionen von bis…

 

Josef Hoss hatte auch das Pech, es mit dem Kölner SEK zu tun bekommen zu haben. Einer Skandaltruppe, zumindest in der Vergangenheit.


googelt mal

sek Kölln aufgelöst

skandal sek kölln

 

Da sind auch eine Reihe weiterer Einsätze nicht ‚optimal‘ gelaufen.

 

 

 

Geschrieben

Besonders so ein Revierbeamter hat da nichts zu melden, er disqualifiziert sich schon durch die Aussage selbst. 

 

Nicht am Ende, sondern bereits zu beginn ist ein Gericht involviert. Er dutrchsucht und beschlagnahmt da nämlich gar nichts, auch wenn er es gerne würde....

 

Auf Anordnung eines Richters. Und der prüft ob eine Durchsuchung überhaupt rechtmäßig sein kann.

 

In Köln klar verneint, weil basierend auf Hörensagen, absoluter Skandal. Staatsanwalt hätte wegen Verfolgung unschuldiger belangt werden müssen und der Denunziant wegen falscher Verdächtigung.

Geschrieben (bearbeitet)

Gut, wir haben hier einen Fall aus dem Jahr 2000, bei dem wohl so einiges nicht so lief wie geplant.

 

Seitdem gabs vermutlich in den letzten 25 Jahren aber auch eine deutliche Menge mehr an gerechtfertigten Sicherstellungen von Waffen und Munition.

 

Das sollte in Relation zu diesem Fall auch berücksichtigt werden.

 

Und ja, natürlich ist kein Rechtssystem zum Thema Waffenrecht unfehlbar und perfekt, wenn es darum geht, die Mißbrauchsgefahr von legalen Schußwaffen zu verhindern. Aber das, welches wir hier in Deutschland haben, ist schon ziemlich nah dran.

 

Ich bin sehr froh und dankbar, dass die Behörden im Zweifelsfall immer häufiger erstmal schnellstmöglich die Waffen sicherstellen und dann erst in Ruhe den Sachverhalt klären. In einigen Fällen, in denen das nämlich nicht passiert ist (z.B. der Vierfachmord im Februar 2025), waren die Konsequenzen dieser Entscheidung fürchterlich.

 

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben (bearbeitet)

Tatsache ist: In den letzten 25 Jahren hat sich das Weltgeschehen deutlich verändert, und immer mehr Terroranschläge werden auch in zahlreichen europäischen Städten durchgeführt.

 

Da hat sich auch das Sicherheitsbewusstsein und die Wahrnehmung der Bürger verändert und man wird gererell vorsichtiger, vor allem wenn es um Schußwaffen geht, die ja bekanntlich ein deutlich hohes Tötungspotenzial beeinhalten. 

 

Die "guten alten Zeiten" von damals, als man mit der täuschend echten Spielzeugpistole in der Öffentlichkeit Party machen konnte, sind schon lange vorbei. Und nach meiner Einschätzung kommen die auch nicht wieder, dafür ist einfach zu viel mit Amokläufen und Terroranschlägen passiert, als dass man diese Wahrnehmung in der Öffentlichkeit wieder "korrigieren" könnte.

 

Man sollte sich als LWB mittlerweile daran gewöhnt haben, mit seinem Knallspielzeug bzw. seinen Sportgeräten unter dem Radar zu bleiben und KEINESFALLS in irgendeiner Form auch nur ansatzweise negativ ausfzufallen, weil man ansonsten wirklich deutlich mehr Ärger bekommt, als man sich auch nur ansatzweise vorstellen kann.

 

Wer dazu nicht Willens oder in der Lage ist, sollte sich dann aber in jedem Fall im Voraus um einen guten Rechtsbeistand kümmern. 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Eine Durchsuchung stellt sich am Ende immer als gerechtfertig heraus. Man muss nur lange genug suchen und ev. dann einen "Unbedarften" auf ein "zufällig" passendes Teil, hinlenken.

Geschrieben
Am 5.7.2025 um 13:11 schrieb kurzwaffen:

Wenn du ernst genommen werden möchtest, dann liefere bitte belastbare Fakten. Alles andere ist Stimmungsmache und schadet dem Forumsklima.

Verleumdung ist in der Tat eine Straftat – das gilt aber in beide Richtungen. Also bitte künftig etwas mehr Sachlichkeit und weniger Alarmismus.

Hallo kurzwaffen,

 

wo siehst Du Alarmismus?

Geschrieben

In einem mir bekannten Fall hat die Schwester eines Mordopfers den unbeteiligten Vater des Mörders bezichtigt, die Enkelkinder ermorden zu wollen.

 

Polizei und Erlaubnisbehörde sahen sich genötigt, trotz grosser Zweifel  tätig zu werden. Man hat grosses Kino aufgefahren. Glück für den betroffenen Vater war, dass er pensionierter Beamter mit gutem Leumund ist und man entsprechend „schonend“ vorgegangen ist. 
 

Ein halbes Jahr später hat er wieder Zugriff auf seine Waffen bekommen und die Strafanzeige gegen die Schwester wurde mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Der Betroffene hat dann noch ein Zivilverfahren gegen die Schwester angestrengt, um ihr wenigstens einen Gelddenkzettel zu verpassen.

 

frogger

Geschrieben

Durchsuchungsbeschluss (Polizei oder Steuerfahndung) oder Gefahr im Verzug (Polizei) + Schusswaffen (auch Legalwaffen) [entweder Vermutung oder bestätigt ersichtlich durch Eintrag im Melderegister für den Wohnsitz (richtig gehört: dort ist Schusswaffenbesitz vermerkt!)] => Einsatz SEK wg. Eigensicherung und/oder Zugangssicherung.

Das ist ein Grundsatz von dem der zuständige Polizeiführer niemals abweichen wird, weil -sonst sollte etwas passieren- er selbst dafür (mit Privatvermögen) haftet.

 

https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html

https://tarnkappe.info/forum/t/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige/8001

 

Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte". Alles schon in den Akten gesehen. Ein dermaßen unkontrolliertes Vorgehen der Polizei wäre vor 20 Jahren noch undenkbar gewesen, aber die Gerichte haben über die letzten 20 Jahre die Kontrolle über die Polizei verloren.

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