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IGNORED

Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt


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Geschrieben

Was hält die versammelte Mannschaft von

https://bdslv4.de/waffenrecht/beduerfnispruefung_2026/hinweis_Beduerfnispruefung_ab_2026.htm

 

Zitate daraus:

Bis zum 31.12.2025

ist gemäß §58 Abs. 21 WaffG eine Übergangsvorschrift in Kraft die sagt:

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden.

VERFAHRENSWEISE AB DEM 01.01.2026

 

Ab dem 01.01.2026

gilt die gesetzliche Regelung gemäß §4 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit §14 Abs. 4 WaffG:

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

[..., wie oft]

WICHTIG !!!

Die dem Schießsportverband angehörenden schießsportlichen Vereine werden, gem. §15 Abs. 1 Nr. 7b, WaffG, im Rahmen eines festgelegten Verfahrens verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass sie

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt………=  (Überprüfung nach 10 Jahren).

Empfehlung des Verbandes an die Vereine:

  

Da die zukünftige Regelung in 2 Jahren in Kraft tritt, empfehlen wir allen Vereinen und ihren Mitgliedern bereits jetzt die Trainingsnachweise so zu dokumentieren, dass man zwischen Kurz- und Langwaffenterminen unterscheiden kann.

Der Verband kann nur Bescheinigungen ausstellen, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die eingereichten Unterlagen für den Bearbeiter des Verbandes eindeutig sind.

Einfache Bescheinigungen durch die Vereine, ohne detaillierte Trainingsdaten, werden nicht akzeptiert.

Sind die gesetzlichen Vorgaben nicht erreicht, stellt der Landesverband keine Bescheinigung aus, und die Unterlagen gehen an den Antragsteller zurück.

Zitat ende.

 

Hört sich an wie in der DDR. Oder davor.

 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Zakharias:

Hört sich an wie in der DDR. Oder davor.

Blubber. Was willst Du uns sagen? Dass diejenigen die unterschreiben sollen, gar nicht wissen brauchen was sie bescheinigen ..... Ich versteh die Frage nicht

Geschrieben

Ich verstehe die Intention des Threaderstellers auch nicht ganz. Der BDS muss das Bedürfnis bescheinigen und schreibt da ausführlich, wie das Training zu dokumentieren ist. Im Prinzip entsprechen die Anforderungen den stinknormalen Anforderungen für einen Bedürfnisantrag und dem, was man sowieso in sein Schießbuch einträgt, nur eben mit dem Zusatz, dass es die eigene Waffe ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Ach dann wird schon immer dokumentiert

- auf welchem Stand man schießt mit

- die Treffer/das Ergebnis

?

Läuft doch alles wunderbar. Nur in welche Richtung?

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Zakharias:

Ach dann wird schon immer dokumentiert

- auf welchem Stand man schießt mit

- die Treffer/das Ergebnis ?

Fordert der BDS LV  das ? Lese ich nicht so. Bisher brauchte man für ein neues Bedürfnis genau das was jetzt gefordert wird. Ausser das mit eigenen Waffen geschossen wurde und ob KW oder LW. Habe ich für mich Pragmatisch gelöst. Auf der ersten Seite meines Schiessbuches steht " Alle Termine mit eigenen Waffen geschossen, wenn nicht anders vermerkt " . Und hinter meine Termine schreibe ich seit das mit LW und KW aufkam einfach " LW " oder " KW " dazu. Für mich brauch ich ab 2026 gar nix zu ändern. Und der Ort des Schiessens steht bei mir eh drin. Und Ergebnisse werden nicht gefordert. Also in etwa der gleiche " Aufwand " wie für ein neues Bedürfnis..............alle 5 jahre......nach dem 2. mal selbst das nicht mehr für Kontingentwaffen. Man kann seinen " Ärger " darüber auch übertreiben.....................

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Zakharias:

Ach dann wird schon immer dokumentiert

- auf welchem Stand man schießt

Ja, wo ist das Problem?

 

vor 14 Minuten schrieb Zakharias:

- die Treffer/das Ergebni

Das fordert doch niemand. Es geht darum zu dokumentieren ob Kurz- oder Langwaffe und ob eigene Waffe. Mehr nicht.

Bearbeitet von Andor
Geschrieben

Ich schreibe bei jeder eigenen Waffe "eigene(r)" davor. Kost ja nix.

 

Klarheit wäre für die Kalibernennung angebracht (leider keine BDS-Aussage in einem Anschreiben etwa).

Muß mit der Eigenen im befürworteten Kal. geschossen worden sein, oder können Termine auch mit jedem eingetragenen Wechselsystem gemacht werden; es ist ja immer "der eigene Kram"...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Zakharias:

Ach dann wird schon immer dokumentiert

- auf welchem Stand man schießt mit

- die Treffer/das Ergebnis

?

Läuft doch alles wunderbar. Nur in welche Richtung?

 

Davon steht da nichts. Aus dem Beispiel auf der Webseite dort ist ja auch recht einfach erkennbar, dass zu dem 08/15-Schießbucheintrag, den man schon immer für ein Bedürfnis brauchte, nichts weiter als die Angabe hinzukommt, dass das mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Und diese Angabe ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz zum Thema Bedürfnisnachweis. Der BDS da nichts Unnötiges hinzugedichtet.

Geschrieben

Also, der BDMP, den ich hier als Beispiel nutze, stellt bei Eintritt in den Verband, jedem Mitglied ein Schießbuch zur Verfügung. Das ist ein DIN A5 Ringbuch und beinhaltet bereits alle erforderlichen Daten.

Datum, Schießstand, Disziplin, Waffe/Kaliber, Bestes Tagesergebnis (wer es eintragen will), sonstige Infos (z.B. Training oder Wettkampf) und dann Platz für den Schießleiterstempel oder Unterschrift. Zusätzlich finden sich DOPE Karten im Ringbuch.

 

Zusätzlich hat der BDMP für seine Mitglieder ein persönliches Mitgliederportal eingerichtet, wo die Mitgliedsbescheinigung automatisiert erzeugt, gespeichert und ausgedruckt werden kann, wie auch Leistungsnachweise aller Wettkämpfe, mit Ergebnissen, an denen das Mitglied in den letzten 24 Monaten teilgenommen hat.

Das macht es für den Verband, wie auch für das Mitglied recht einfach die erforderlichen Bescheinigungen, neben den Schießbucheinlagen der letzten 24 Monate, für die Behörde bereitzustellen, ohne dabei die LV Leitungen oder die Geschäftsstelle zu überlasten.

 

Ich weiß, es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Führen eines persönlichen Schießbuches und dieses Thema wird gerne heiß diskutiert. Aber gerade in Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben ab 2026, macht es definitiv Sinn eines zu führen.

 

 

Geschrieben

Wo der BDMP gerade angesprochen wird: Viel interessanter finde ich die frage wie das dann mit Schießterminen gehandhabt wird die außerhalb des eigenen Verbandes geleistet wurden. Ich kenne den BDMP nicht, aber soweit ich weiss muss im BDMP jemand mit einem BDMP Stempel gegenzeichnen, zumindest wenn es um die Befürwortung geht. Auch ist mir aus einem anderen Verband inoffiziell (darum möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen bevor ich hier irgendwelche Gerüchte streue die so nicht wahr sind weil diese mündliche Aussage von höchster Stelle doch nicht umgesetzt wird) bereits gesagt das er Termine des eigenen Verbandes sehen will für die Bedürfnisbescheinigung und wenn jemand hauptsächlich Termine eines anderen Verbandes im Schießbuch hat soll er beim anderen Verband beantragen.

Geschrieben

Bedürfnisrichtlinien des Verbandes lesen und Schießbuch (Schütze) und Kladde (Verein) entsprechend führen, ansonsten halt bitte nicht jammern, daß man ohne Nachweise dastehe.

 

Die Gesetzesänderung, die für eine Glaubhaftmachung des Besitzbedürfnisses die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe und eigener und fremder Waffe voraussetzt, ist mittlerweile seit fast 5 Jahren in Kraft!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

Wo der BDMP gerade angesprochen wird: Viel interessanter finde ich die frage wie das dann mit Schießterminen gehandhabt wird die außerhalb des eigenen Verbandes geleistet wurden. Ich kenne den BDMP nicht, aber soweit ich weiss muss im BDMP jemand mit einem BDMP Stempel gegenzeichnen, zumindest wenn es um die Befürwortung geht. Auch ist mir aus einem anderen Verband inoffiziell (darum möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen bevor ich hier irgendwelche Gerüchte streue die so nicht wahr sind weil diese mündliche Aussage von höchster Stelle doch nicht umgesetzt wird) bereits gesagt das er Termine des eigenen Verbandes sehen will für die Bedürfnisbescheinigung und wenn jemand hauptsächlich Termine eines anderen Verbandes im Schießbuch hat soll er beim anderen Verband beantragen.

Es gibt klare Vorgaben, wie der Stempel zu platzieren ist, da viele die Einträge gestempelt und unterschrieben haben. Da der Schießleiterstempel im BDMP mit einer persönlichen Nummer versehe ist, die leserlich sein muss, da sie den Schießleiter identifiziert, soll hier keine Unterschrift gesetzt werden.

Ausgelaufene Schießleiternummern, werden regelmäßig beim BDMP in der V0 bekanntgegebenund es gibt eine Onlinedatenbank wo die Schießleiter abgerufen werde können.

 

Da nicht alle Verbände ihren Schießleitern einen personifizierten Stempel bereitstellen, kann der BDMP die Vorgehensweise anderer Vereine und Verbände nicht vorgeben. Er akzeptiert aber alle Termine mit EWB Waffen auch aus anderen Verbänden und Vereinen, auch bei Bedürfnisanträgen.

Geschrieben

OK, dann habe ich da wohl etwas falsch mitbekommen. War glaub so das jemand in meinem Verein (kein BDMP Verein) mal BDMP geschossen hat, der Schütze keinen Vereinsstempel im Ringbuch haben wollte sondern einen Stempel von seinem BDMP Schiessleiter haben wollte und sagte das der BDMP nur diese anerkennen würde. Meines Wissens nach hat er sogar 2 verschiedene Bücher geführt, das Ringbuch für den BDMP und ein "normales Büchlein" für die anderen. Kann ich falsch verstanden haben, kann er falsch verstanden/erzählt haben, ist aber letzten endes auch wumpe wenn man beim BDMP die notwendigen Bescheinigungen auch bekommt wenn ein Vereinsstempel drin ist und als "Disziplin" im Schiessbuch z.B. "BDS Fallscheibe" steht.

Wie es in dem anderen von mir geschilderten Fall ist muss sich dann halt auch zeigen wenn es soweit ist. Ich persönlich trage in mein Schießbuch meist keine Disziplin ein (stattdessen meist nur ein allgemein gehaltenes "Training") und nur bei Wettkämpfen oder wenn "spezielle Spartentrainings" sind die jeweilige Disziplin und habe auch auf jeden Fall genügend Einträge von Wettkämpfen und/oder "Spartentrainings" des entsprechenden Verbands das es keine Probleme geben sollte. Sollte sich dies allerdings eintreten das der Verband X bei der Ausstellung von bescheinigungen die Termine im Verband Y nicht anerkennt, dann wird sich das sicherlich auch ganz schnell herumsprechen bzw es müsste auch entsprechend angekündigt werden.

Geschrieben

Das Problem wird wohl gewesen sein, dass der BDMP für Termine nach BDMP Sportordnung (!) einen Schießleiterstempel sehen will. Denn laut Sportordnung dürfen BDMP Disziplinen nur bei Anwesenheit eines Schießleiters geschossen werden. Kein Schießleiter -> kein Schießen nach Sportordnung -> keine Anerkennung des Termins.

 

Wenn du nach einer anderen Sportordnung schießt ist das egal, denn da gibt es diese - mMn bescheuerte - Vorgabe nicht. Deswegen ist DSB, BDS, DSU, etc... kein Problem und wird auch anerkannt. Aber wehe, bei deinem BDMP SP2 Training (was quasi das gleiche wie DSB 2.5x ist), ist kein Schießleiter anwesend. Dann gibts Ärger! :rtfm:

Geschrieben (bearbeitet)

@pulvernaseDas hat m.W. damit zu tun, dass Du dann keinen BDMP-Versicherungsschutz hast, wenn kein ausgebildeter BDMP-Schiessleiter das Training nach BDMP-SpO leitet.

Den Versicherungsschutz kannst Du Dir als Bescheinigung über "MyBDMP" jederzeit ausdrucken, ebenso Deine Urkunden für alle BDMP-Wettkämpfe und eine Teilnahmeliste für die jeweils letzten 2 Jahre. Da muss man fairerweise sagen: Der BDMP ist auf seine Rolle als bescheinigender Verband ab 2026 gut vorbereitet!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Deine Urkunden für alle BDMP-Wettkämpfe und eine Teilnahmeliste für die jeweils letzten 2 Jahre. Da muss man fairerweise sagen: Der BDMP ist auf seine Rolle als bescheinigender Verband ab 2026 gut vorbereitet!

 

Gibt es da auch schon eine Zuordnung bzgl der "Überkontingentwaffen"? Oder bezieht sich die Wettkampfstatistik nur auf den Fall der Neubeantragung? 

Geschrieben

Ansonsten @Zakharias: Die neuen Vorgaben bergen das Risiko, dass einzelne Behörde darauf basierend halt neu so einiges draufpacken können.

Beispiel Langwaffen/Kurzwaffen Training:

Viele Schützen lassen beim Schiessleiter bzw. der Standaufsicht "LW+KW abstempeln, mitunter sogar gerne mehrere Kaliber gesondert.

Auf einem BDMP-Lehrgang vor ein paar Monaten erfuhr sich dann, dass es Behörden gibt, die das nicht mitmachen, sondern sagen, dass ein Trainingstermin nur entweder für LW oder für KW absolviert werden kann. Wenn ein Schütze beides einträgt/abstempeln lässt, gelte das Trainiung als "nicht zuordenbar" und würde überhaupt nicht anerkannt!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wenn ein Schütze beides einträgt/abstempeln lässt, gelte das Trainiung als "nicht zuordenbar" und würde überhaupt nicht anerkannt!

 

Wie soll das gehen und was soll da nicht "zuordbar" sein?! Du hast zwei Einträge im pers. Schiessbuch oder der Vereinskladde. Beide an selben Tag (Datum). 

 

Wer natürlich nur einen Eintrag hat, z.B. Nur Datum und Schiesstand, aber weder trainierte Disziplin(en) noch eingesetzte Waffe(n) hat in der Tat einen völlig sinnlosen Eintrag. Das ist aber ausschließlich die Blödheit des Schützen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Zerberus:

Gibt es da auch schon eine Zuordnung bzgl der "Überkontingentwaffen"? Oder bezieht sich die Wettkampfstatistik nur auf den Fall der Neubeantragung? 

 

Du hast keine Ahnung von Bedürfnisbescheinigungen beim BdMP?! 

Was soll da zugeordnet werden für Überkontingentwaffen? Wofür?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Zerberus:

Gibt es da auch schon eine Zuordnung bzgl der "Überkontingentwaffen"? Oder bezieht sich die Wettkampfstatistik nur auf den Fall der Neubeantragung? 

Die Wettkampfstatistik kannst Du natürlich für die Behörde ausdrucken und verwenden, klar. Allerdings ist da noch nicht verzeichnet, mit welcher Waffe Du den Wettkampf geschossen hast. Dazu führe ich eine eigene Statistik. 

 

Allerdings sollte es für die Zukunft kein Problem sein, beim Wettkampf die Waffennummer aufzunotieren bzw. bei der Anmeldung gleich anzugeben, dann könnte die Statistik dahingehend leicht ergänzt werden. 

 

Wobei: Ich persönlich finde es schade, dass das so genau geprüft werden soll. In der Praxis ist es einfach so, dass man sich z.B. eine günstige Universalwaffe in .223 Rem kauft und die dann später, nach div. Wettkämpfen durch ein besser geeignetes Modell ergänzt. Die alte wird aber nicht verkauft, sondern bleibt halt als Ersatzwaffe im Bestand. Diese Überkontingentregelungen nach strenger Auslegung erfordern nun Wettkampfnachweise mit JEDER besessenen Waffe, was einen nicht selten dazu zwingt, für die jeweiligen Matches mit seinen weniger geeigneten Ersatzwaffen an den Start zu gehen, um auch da Wettkampfnachweise zu erlangen, was einen schiesssportlich behindert.

 

An der Stelle sollte nachverhandelt werden und für Überkontingentwaffen einfach pauschal Wettkampfnachweise gefordert werden und nicht einzeln pro Waffe, was die sonst letztlich notwendige Registrierung der Waffennummer und den bürokratischen Aufwand damit auch den Verbänden selber ersparen würde.

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb pulvernase:

Das Problem wird wohl gewesen sein, dass der BDMP für Termine nach BDMP Sportordnung (!) einen Schießleiterstempel sehen will. Denn laut Sportordnung dürfen BDMP Disziplinen nur bei Anwesenheit eines Schießleiters geschossen werden. Kein Schießleiter -> kein Schießen nach Sportordnung -> keine Anerkennung des Termins.

Alles klar, das wird es dann vermutlich gewesen sein. Die haben an dem Tag auch die Disziplin geschossen bei der man mit der AR15 auf Zeit mehrere Distanzen mit nachladen schießt. Bin nicht so ganz in dem Thema drin, hatte einfach spaßeshalber mit meiner KK Pistole ein bischen mitgemacht und kann sagen das es auch mit einer Ruger Mark IV spaß macht :D

Soweit ich weiss verlangt der BDMP für einige Disziplinen, unter anderem auch für diese, "spezielle" Schießleiter die für die spezielle Disziplin die Berechtigung haben und darum haben die dann vermutlich eben von diesem den Stempel gebraucht und den Vereinsstempel abgelehnt.

 

Wieder was dazu gelernt, danke

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