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IGNORED

Picknick in der Waffenverbotszone? Nehmt den Dolch mit!


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JoergS:

 wenn meine Frage in der Rechtsabteilung diskutiert wird nächste Woche. 

Ob man da viel diskutieren wird? Wesentlich interessanter wäre die Reaktion besorgter Brürger und deren Folgen für dich wenn du mit dem 30cm Dolch im Park rum fuchtelst :D

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Dann hast Du Glück. Meine Behörde ist zwar ausgesprochen freundlich, aber sieht ihren Auftrag darin den Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken

Haben die Dir dass so gesagt?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich wette dass sich nach so einer Mail eine Überprüfung anschließt!

Du meinst die Mail von JoergS, oder?

Selbst wenn, die Überprüfung läuft doch für/gegen jeden, ständig, bei jeder an/abmeldung/Umzug/Erwerb/Überlassung/Jagdscheinverlängerung/Sprengstoff.... usw.

Bearbeitet von kurzwaffen
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

 

On the way to... North Korea.  

Leute, entspannt euch mal etwas. Wie oft wurde der Untergang der LWB in der Vergangenheit hier angekündigt?  Die Machthaber haben in den nächsten Jahren ganz andere Probleme als das unbedeutende WaffG

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Hunter375:

Die Machthaber haben in den nächsten Jahren ganz andere Probleme

Sehe ich auch so! Laßt uns auf die wichtigen Sachen konzentrieren, z.B.: 

Das Leben ist viel zu kurz um sich mit minderwertigen Knarren, billigen Autos und zickigen Weibern herum zu ärgern! :headbang:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Dann hast Du Glück. Meine Behörde ist zwar ausgesprochen freundlich, aber sieht ihren Auftrag darin den Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken.

Dann hab ich hier auch Glück. Meine Behörde und auch meine SBine sind freundlich und unterstützen einen wo sie es können.

 

SBine "Herr Max, ihre Grüne WBK ja voll. Das haben Sie aber schnell geschafft. Glückwunsch."

 

Ich "Was machen wir da?"

 

SBine "Na schnellstmöglich die zweite Grüne anfangen."

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Hunter375:

Leute, entspannt euch mal etwas. Wie oft wurde der Untergang der LWB in der Vergangenheit hier angekündigt?  Die Machthaber haben in den nächsten Jahren ganz andere Probleme als das unbedeutende WaffG

Wir hatten die letzten Jahre schon richtige Probleme. Diese wurden gar nicht als Probleme anerkannt, dafür aber diejenigen verunglimpft, die das anders sehen. Und es wurden unwichtige Gesetze durchgewunken. Ich wüsste nicht was und warum sich das ändern sollte...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

sieht ihren Auftrag darin den Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken.

das ist ja voll ätzend. Bei uns sind die immer bemüht, allen zu helfen. Und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, drücken die auch oft ein Auge zu.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb kurzwaffen:

Mega ätzend.... zieh nach Schleswig-Holstein :drinks:

Auch dort wird es sich ändern.

Die Guten werden weniger oder werden unterdrückt.

Erinnert euch wie geräuschlos der § 42a WaffG eingefügt wurde.

Ruckzuck wird es evtl noch ein b oder auch noch c geben.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JoergS:

Nehmen wir an, Ihr wohnt in Mannheim und wollt im schönen, kleinen Larneygarten ein Picknick machen.

Dein theoretisches Problem gefällt mir. :s75:Das praktische Problem könnte sein, daß jede schöne Grünfläche in Monnem (und LU) per einer Art Gewohnheitsrecht bereits als Erbhof an noch nicht so lange dort wohnende neuere Mannheimer vergeben ist. :help: Aber ich bin gespannt ob und was sie Dir antworten werden.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb kurzwaffen:

Das höre ich so oft, über dritte, kenne aber niemanden persönlich und auch mir ist es noch NIE widerfahren. (seit 1975 Sportschütze) Alle Behörden im Umkreis von ca. Ø 150 Km sind "pro Waffenbesitzer" eingestellt und überaus freundlich.

Dann guck doch direkt mal weiter nach Hamburg, dort ist eine dritte Fallenjagdkurzwaffe gänzlich unmöglich und auch in the "Bundes-Länd" (wo Mannheim liegt) gibt es 68 Jäger die über eine dritte jagdliche Kurzwaffe verfügen. Man muss nicht das Bedürfnis für jeden Jäger antizipieren, aber als Revierpächter, welcher in seinem Revier die Fangjagd ausüben möchte sollte dies schon ohne Klage möglich sein.

Denke wir auch nur an den Sachbearbeiter von Stubenwurm aus EN, welcher den Grundstein für die 2-Schuss-Problematik und das daraus resultierendene Klageverfahren sorgte welche Jäger in ganz Deutschland mit der Magazinprpblematik ins Schwitzen brachte.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb kulli:

....die 2-Schuss-Problematik und das daraus resultierendene Klageverfahren sorgte welche Jäger in ganz Deutschland mit der Magazinprpblematik ins Schwitzen brachte.

 

... nd die schließlich nur noch politisch/gesetzgeberisch gelöst und geradegezogen werden konnte (löbliches Beispiel muss ja auch mal sein).

Geschrieben

Ich hoffe Jörg hat luftgetrocknete Salami als Brotzeit ausgewählt, wegen der Haltbarkeit.

*Unangeschnittene luftgetrocknete oder geräucherte Salami ist zwei bis drei Monate haltbar.*

Solange dürfte wahrscheinlich die Antwort der zustelligen Abteilung dauern.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb manfrommuc:

*Unangeschnittene luftgetrocknete oder geräucherte Salami ist zwei bis drei Monate haltbar.*

Lange genug getrocknet taugt die auch als Schlagwerkzeug, so anstatt eines Baseballschlägers. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb JuergenG:

Lange genug getrocknet taugt die auch als Schlagwerkzeug, so anstatt eines Baseballschlägers. 

Sers Jürgen,

dann geht das ganze ja wieder von vorne los!!

*Ein Schlagstock ist eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Das Führen in der Öffentlichkeit ist verboten, es gibt aber Ausnahmen.*

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb manfrommuc:

Ich hoffe Jörg hat luftgetrocknete Salami als Brotzeit ausgewählt, wegen der Haltbarkeit.

Aber Schweinesalami, da sind die Begehrlichkeiten der Sicherstellung oder Beschlagnahme womöglich geringer.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb Josef Maier:

als Erbhof an noch nicht so lange dort wohnende neuere Mannheimer vergeben ist. 

Ob die den § 42a WaffG kennen und sich daran halten?

Noch wichtiger: Werden Sie kontrolliert oder doch nur die von mir genannte Gruppe?

 

https://forum.waffen-online.de/topic/481663-messerverbot-im-öpnv/#findComment-3855763

 

 

Fragen!

Bearbeitet von Max Musculo
Geschrieben
Am 13.4.2025 um 12:51 schrieb JoergS:

Ich sehe das eher als weitere Motivation für die Politik, ein ganz neues Waffengesetz zu schaffen.

 

Natürlich, aber meinst die haben dann wirklich Bock, das wieder so detailliert auszuarbeiten mit Klingenlänge, bestimmte Bedürfnisse etc.?
Die machen den Deckel zu und fertig.

 

Mal davon ab hat außerhalb eines Anschlags oder einer größeren Straftat das WaffG überhaupt keine Relevanz in der Politik - 98% der Bürger haben mit dem WaffG nichts am Hut und daher auch wenig Interesse an dem Thema!

Die wollen ein leichteres Steuerrecht - auf die Bierdeckel-Steuererklärung warten wir schon über 20 Jahre...

Geschrieben

Es ist ganz einfach. Messer müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände. 

Verbotszonen - wenn man denn welche will - müssen mit einem eigenen Gesetz geregelt werden und müssen dann "gefährliche Gegenstände" definieren, die dort nur mit Begründung geführt werden dürfen. Es ist ein Unding, dass man dort Pfefferspray mitnehmen darf, aber kein CS-Gas, und Baseballschläger, aber keine Teleskop-Schlagstöcke. Gefährliche Gegenstände haben auf Veranstaltungen nichts zu suchen. Aber ein Gebrauchsmesser hat im Waffengesetz nichts zu suchen, auch nicht wenn die Klinge 13 cm lang ist. 

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Geschrieben

Das Problem ist die Definition.

 

Ein Messer ist ein Messer , ob Taschenmesser, Outdoormesser, Fahrtenmesser, Springmesser, Küchenmesser, Einhandmesser oder was es noch alles gibt.

Ein Küchenmesser ist auch ein Messer mit feststehender Klinge. Da gibt es keinen Unterschied.

Wie und wo soll der Gesetzgeber die Grenze ziehen?

 

Ein Küchenmesser ist somit genauso ein gefährlicher Gegenstand, wie ein Einhandmesser.

Das bedeutet nicht, dass ich das Gesetz gut finde, es ist nur leider nich alles nur schwarz oder weiß, nicht in der heutigen Zeit.

 

Der Gesetzgeber muss aber aus meiner Sicht, Verbote fachlich und sachlich begründen.

Auf welcher Deliktrelevanz sind z.B. Teleskopschlagstöcke verboten?

Auf welcher Deliktrelevanz sind Taser (nicht PTB Elektroschocker) verboten?

Auf welcher Deliktrelevanz sind waffenmontierte Lampen oder Laser verboten?

usw., usf.

 

Det Gesetzgeber soll doch erst einmal fachlich und sachlich begründen, warum bestimmte Gegenstände als verbotene Gegenstände eingestuft wurden oder einem Führverbot unterliegen.

 

Die Verbotszonen in der heutigen Form gehören wieder abgeschafft.

Ich bin dabei, dass in Schulen, Unis, Kitas, o.ä. keine Waffen mitgebracht werden dürfen.

Aber sonst, wenn es keinen stichhaltigen und triftigen Grund gibt, haben solche Verbotszonen wieder entfernt zu werden.

 

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