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IGNORED

Picknick in der Waffenverbotszone? Nehmt den Dolch mit!


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Geschrieben (bearbeitet)

(Achtung, gilt nur für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Ausnahme des "KWS")

Ein weiteres Kuriosum im neuen §42 WaffG...

 

Nehmen wir an, Ihr wohnt in Mannheim und wollt im schönen, kleinen Larneygarten ein Picknick machen. Aber ooops, der liegt ja mitten in der Waffenverbotszone! Dürft Ihr da ein Messer mitnehmen, um die Salami zu schneiden? 

NEIN. Das WaffG (§42) und die Verordnung der Stadt Mannheim https://www.mannheim.de/de/file/519349/download?token=nBoj3xtG sind da völlig eindeutig. Ein Picknick fällt nicht unter die Ausnahmen bezüglich des Messerverbots in der Zone. 

Aber als WBK-Inhaber gilt doch eine Ausnahme? Richtig - aber nur für Waffen, NICHT für Messer. Also darf ich ein Kampfmesser (zum Beispiel einen Dolch) führen in der Zone, wenn ich eine WBK besitze? Ja, wenn nicht das generelle Führverbot des §42a WaffG greift. Aber auch der 42a kennt Ausnahmen: Das "berechtigte Interesse". Ein Picknick rechtfertigt dieses "Interesse" ganz sicher.

Ich darf also den Dolch mit zum Picknick nehmen, ein Küchenmesserchen jedoch nicht. Und nein, ein Dolch ist KEIN "Messer", sondern eindeutig eine Hieb- und Stichwaffe. Diese sind explizit im Gesetz und in der Verordnung in der Ausnahme für WBK-Besitzer aufgeführt. 

 

Gut, das viele Dolche scharfe Schneiden haben - sonst müsste man wohl jeweils von der ganzen Wurst abbeißen. Zeugt nicht gerade von guten Manieren. 

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Bearbeitet von JoergS
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Hunter375:

wirst wird sich dann schnell zeigen

 

vor 9 Minuten schrieb JoergS:

mit einer offiziellen Bestätigung durch die Stadt Mannheim sehe ich da keine Probleme. 

So! Jörg, das Ergebnis gibst du doch sicher so oder so bekannt, richtig?

Bearbeitet von kurzwaffen
Geschrieben

Und da fragt man sich noch, warum das Waffengesetz so komplex geworden ist, um sämtliche grenzwertigen "Unklarheiten" zu beseitigen... wenn dann wieder solche "Anfragen" gestellt werden.

 

Ist hier im Forum vielleicht für einen schnellen Lacher brauchbar, wird aber in der Waffenbehörde als nächste Begründung für ein noch schärferes Waffenverbot verwendet werden, um genau solche "Unklarheiten" zu vermeiden.

 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JoergS:

Ich sehe das eher als weitere Motivation für die Politik, ein ganz neues Waffengesetz zu schaffen.

Und du bist dir wirklich sicher, dass du das willst? Das kann in zwei ganz verschiedene Richtungen gehen...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JoergS:

Ich sehe das eher als weitere Motivation für die Politik, ein ganz neues  Waffengesetz zu schaffen.

 

Hm. Da kann dann in der Tat etwas ganz Neues  herauskommen. 

<_<

Geschrieben
14 minutes ago, Ulli S said:

Nette Idee :D Mir tut persönlich nur der / die Arme SachbearbeiterIn leid, die die Antwort auf Jörgs Schreiben verfassen muß ..

Hehe... ich würde zu gern Mäuschen spielen, wenn meine Frage in der Rechtsabteilung diskutiert wird nächste Woche. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

......wird aber in der Waffenbehörde als nächste Begründung für ein noch schärferes Waffenverbot verwendet werden, um genau solche "Unklarheiten" zu vermeiden.

 

 

 

die kapieren doch die heutige Ausfolgung schon nicht mehr.

Und werden danach keine Fragen mehr gestellt, vom "besorgten Bürger" ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Ulli S:

Mir tut persönlich nur der / die Arme SachbearbeiterIn leid,

Bei der anspruchsvollen Frequenz und der Höhe der Gebühren für die imho grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrollen dürften die SB der gesamten unteren Waffenrechtsbehörde dort mitnichten arm sein sondern vermutlich sehr gut bezahlt bzw. alimentiert sein. Sie sind aber eher waffenunfreundlich eingestellt. Was man von dort zum Thema 3. KW in .22 für die Falle für Pächter (die fast nur Fallenjagd betreiben) selbst mit Stadtjägerlehrgang hört: Vorbildlich!

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Josef Maier:

Bei der anspruchsvollen Frequenz und der Höhe der Gebühren für die imho grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrollen dürften die SB der gesamten unteren Waffenrechtsbehörde dort mitnichten arm sein sondern vermutlich sehr gut bezahlt bzw. alimentiert sein. 

 

Nur am Rande, deren Gebühreneinnahmen und deren Vergütung/Alimentation (ob nach TvÖD oder beamtenrechtlich) haben praktisch nichts miteinander zu tun.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Sie sind aber eher waffenunfreundlich eingestellt.

Das höre ich so oft, über dritte, kenne aber niemanden persönlich und auch mir ist es noch NIE widerfahren. (seit 1975 Sportschütze) Alle Behörden im Umkreis von ca. Ø 150 Km sind "pro Waffenbesitzer" eingestellt und überaus freundlich. (Sicher hat es auch etwas damit zu tun wie man auf die Menschen zugeht.) Ich habe auch schon Anträge gestellt die dann vom Landeshaus oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolleworden abgelehnt worden sind. Aber das hat doch keine Folgen auf die Gesetzgebung.

Das ist dann wohl doch eher Mutmaßung!

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb kurzwaffen:

Alle Behörden im Umkreis von ca. Ø 150 Km sind "pro Waffenbesitzer" eingestellt und überaus freundlich.

Dann hast Du Glück. Meine Behörde ist zwar ausgesprochen freundlich, aber sieht ihren Auftrag darin den Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken.

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