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IGNORED

Bedingungen für Befürwortung WBK


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Geschrieben

Schon klar, ist alles bekannt.

Trotzem würden mich die Hintergründe interessieren wie "die" darauf kommen und ob das von Fall zu Fall entschieden wird.

Gibt aber auch andere schöne Vereine.

Wettkampfteilnahme zu fordern für die erste Waffe ist schon etwas seltsam, alleine der logistische Aufwand ist ja auch da je nach Wettkampfebene.

 

Gilt das dann für jede neue Waffe oder ist das ein Lakmustest ob der Betreffende es ernst meint?

Geschrieben
Am 18.3.2025 um 21:40 schrieb Albertskauf:

 

Es geht nicht um den reinen Waffenerwerb. Es geht um die stärkung der eigenen Machtposition gegenüber dem Vereinskollektivismus. Es geht um Unabhängigkeit und um die Wahrung der eigenen Entscheidungsfreiheit als Mitglied im Vereinskollektiv seiner Wahl, die jederzeit im eigenen Sinne zur Disposition stehen kann.
Im Prinzip sieht es dann so aus: Das Vereinsmitglied XY, welches JS-Inhaber ist, kann einfach zwischen den Vereinen wählen und wechseln um seinen Schießsport zu betreiben, ohne erpressbar in der Wahl seines ("Sportgeräts" :bad:) der Disziplin, der Teilnahme, dem Erfolg oder gar sonstiger Frohndienste zu sein.

sag mal, wenn du schießt- hörst du dann den Schuß ?

Geschrieben

Jeder ist gut beraten, sich vor Vereinseintritt genau mit dem Procedere und den Besonderheiten des Vereins auseinanderzusetzen.

 

Unser mittelgroßer Verein bestätigt Erwachsenen genau, was gefordert ist: Anzahl der Trainings- oder Wettkampfeinheiten in den letzten 12 Monaten mit erlaubnispflichtigen Waffen. 
Und ob wir dem Mitglied eine entsprechende Schießstätte bieten können. Dann prüft das der (Landes-)Verband - incl. Sachkunde - und dann gehts zum Amt.

 

Ein befreundeter Verein - viel kleiner als unserer - verlangt von seinen Mitgliedern grundsätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen. Und nicht nur einen pro Jahr.
Können die machen und wird auch bei der Aufnahme gleich so kommuniziert. Und haben genügend sehr aktive und auch m.W.n. hochzufriedene Mitglieder - warum nicht?

 

Wir (der mittelgroße Verein) verlangen (!!!) aber auch von unserer Vereinsjugend die Teilnahme an Wettkämpfen. Ansonsten würde sich die Arbeit, sie zu trainieren, nicht wirklich lohnen.

Allerdings gewährleisten wir, dass jeder Einzelne ein ihm persönlich zugeordnetes "Sportgerät" bekommt, keine Vereinshuren, an denen jeder rumstellt.

 

Sport ist ohne Wettkämpfe zwar möglich, aber am Ende ziemlich reizlos.

Geschrieben

Unabhängig jeder Rechtslage finde ich den entscheidenden Punkt, ob die „Hürden“ bei Eintritt eines neuen

Mitgliedes klar kommuniziert wurden.

Und damit dürfen dann auch, jedenfalls für mein Verständnis von vernünftigem Miteinander, geleistete

Arbeitsdienste zur Bedingung für die Befürwortung gemacht werden.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.3.2025 um 21:16 schrieb whaco:

 

Leider kommen hier die üblichen Hatersprüche.

 ... Auch wenn das Gesetz es nicht fordert und der Verband meist auch nicht, was ist schlimm daran an Wettkämpfen teilzunehmen?.....

 

Es ist nichts schlimm daran an Wettkämpfen teilzunehmen.

Schlimm ist nur, dass es immer noch diese Vereinstypen gibt, die meinen anderen so etwas aufzwingen zu müssen!

Letztendlich kann/darf das natürlich jeder machen wie er möchte. Ich muss das ja nicht mit mir machen lassen und die Vereinswahl liegt in meinem Ermessen.

 

Grüße Bernd

Bearbeitet von berndfig
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Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb MB69:

....

Und damit dürfen dann auch, jedenfalls für mein Verständnis von vernünftigem Miteinander, geleistete

Arbeitsdienste zur Bedingung für die Befürwortung gemacht werden.

....

:contra:

Bei solchen Aussagen reagiere ich immer ziemlich allergisch!

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MB69:

Und damit dürfen dann auch, jedenfalls für mein Verständnis von vernünftigem Miteinander, geleistete

Arbeitsdienste zur Bedingung für die Befürwortung gemacht werden.

Die "Befürwortung" durch den Verein ist keine Befürwortung. Der Verein befürwortet nichts, er bestätigt, dass der Antragsteller die von ihm aufgeführten Schießtermine nach einer gültigen Sportordnung tatsächlich wie angegeben wahrgenommen hat. Die Aufgabe des Vereins geht nicht über die Tatsachenbestätigung hinaus, er hat hierbei kein Ermessen ob er "sich für den Antragsteller ausspricht" oder nicht.

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Geschrieben

Ich bin selber erster Vorsitzender unseres kleinen GK-Vereins. Um der Überalterung entgegenzuwirken habe ich (und andere) ein paar Neumitglieder aquiriert. Die trainieren fleissig für die WBK Erlangung und wenn sie die Termine voll, die Sachkunde absolviert haben und keine Vollidioten sind dann unterschreibe ich die nötigen Papiere. PUNKT

Das ist auch so klar im Voraus komuniziert worden. Wer an Wettkämpfen teilnehmen möchte, der soll das tun. Wir machen intern immer wieder Wettkämpfe und unterstützen unsere Mitglieder auch dabei, aber ich käme nie auf die Idee jemanden zu zwingen.

 

Nun mag es hier den ein oder anderen geben, der den Punkt "Vollidiot" nicht versteht. Ich will damit ausdrücken, dass es durchaus Personen gibt die besser keine WBK erhalten sollten. Dazu gehören aus meiner Sicht Alkohol und BTM Abusus sowie andere Auffälligkeiten. Politische Meinung hingegen ist mir total egal.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb desertlandrover:

Ich will damit ausdrücken, dass es durchaus Personen gibt die besser keine WBK erhalten sollten. Dazu gehören aus meiner Sicht Alkohol und BTM Abusus sowie andere Auffälligkeiten.

Was man bestenfalls nicht über die Bestätigungen im Bereich des Bedürfnisses löst, sondern in der Satzung Möglichkeiten schafft insbesondere Neumitglieder bei Auffälligkeit wieder aus dem Verein loszuwerden.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb ChrissVector:

Auffälligkeit wieder aus dem Verein loszuwerd

Das ist bei uns selbstverständlich der Fall. Erst bei der JHV werden die Neumitglieder final aufgenommen und es gibt auch die Möglichkeit Mitglieder ganz schnell loszuwerden.

Geschrieben
Am 18.3.2025 um 21:40 schrieb Albertskauf:

Das Vereinsmitglied XY, welches JS-Inhaber ist, kann einfach zwischen den Vereinen wählen und wechseln um seinen Schießsport zu betreiben, ohne erpressbar in der Wahl seines ("Sportgeräts" :bad:) der Disziplin, der Teilnahme, dem Erfolg oder gar sonstiger Frohndienste zu sein.

 

Von der dramatischen Wortwahl mal ab isses natürlich Blödsinn und das Stammtischgehabe der "wahren Waffenbesitzer". Und es läßt natürlich Schlüsse zu warum Du Jäger geworden bist...

 

Formal kann das Mitglied mit Jagdwaffen auf Para. 13 WaffG garnicht Sportschiessen nach Para. 14 WaffG betreiben. Dafür hat der Jäger nämlich garkein Bedürfnis.

Bei den Langwaffen kann man zwar unter dem JS-Alibi sammeln oder horten, bei den Kurzwaffen isses mal so richtig blöd.

Wie lange der Krug bei den Jägern noch zum Brunnen gehen kann, bis auch dort die Anzahl der begründungsfrei zu erwerbenden Langwaffen gedeckelt oder komplett gestrichen wird oder eben der Fortbestand des Waffenbesitzes an den detaillierten Nachweis der regelmäßigen Jagdausübung gebunden wird bleibt ebenfalls abzuwarten...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Bounty:

bei den Kurzwaffen isses mal so richtig blöd.

 

.......... also dreierlei sind immerhin drin. Begründungen sind Fangschuss auf Schalenwild, Fangschuss für Fallenjagd und  jagdsportliches Schießen.

Und ich bin doch gar kein Jäger. Ich bin Veganer!

 

Die Jäger werden es bald sehr schlecht haben. Zwangsverpflichtungen ins Heimatschutzregiment um das bunte Klimaland mit seinen 1000 Führern vor den Russen zu bewahren.

 

Bearbeitet von Albertskauf
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Albertskauf:

also dreierlei sind immerhin drin.

Da kriegst ja sogar bei DSB im Handumdrehen mehr...

Zumal Jagdsport eben schon eine immense Einschränkung bedeutet, und je nach Behörde die auch erst mal erklärt haben möchte warum du jetzt dafür eine besondere Waffe brauchen solltest, wenn deine Fangschusswaffe dafür zugelassen ist.

vor 14 Minuten schrieb Bounty:

Wie lange der Krug bei den Jägern noch zum Brunnen gehen kann, bis auch dort die Anzahl der begründungsfrei zu erwerbenden Langwaffen gedeckelt oder komplett gestrichen wird

Gibt ja wohl schon die ersten Bezirke in denen die Behörde da irgendwann anfängt nachzuhaken, warum es denn jetzt den dritten 223 HA, oder die achte Langwaffe insgesamt braucht...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb ChrissVector:

Da kriegst ja sogar bei DSB im Handumdrehen mehr...

 

...... na, na, na, :acute: es geht doch hier um die Freude am Schießsport und nicht um das Waffenhorten über den DSB.

Bearbeitet von Albertskauf
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Albertskauf:

Die Jäger werden es bald sehr schlecht haben. Zwangsverpflichtungen ins Heimatschutzregiment um das bunte Klimaland mit seinen 1000 Führern vor den Russen zu bewahren.

Was möchtest Du uns Gehaltvolles mitteilen?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Albertskauf:

es geht doch hier um die Freude am Schießsport und nicht um das Waffenhorten über den DSB.

Die ergibt sich aber eben auch nicht zuletzt aus der Vielfalt und der Möglichkeit für jede Disziplin das persönlich passende Sportgerät wählen zu können.

 

Geschrieben

 

vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

Da kriegst ja sogar bei DSB im Handumdrehen mehr...

Zumal Jagdsport eben schon eine immense Einschränkung bedeutet, und je nach Behörde die auch erst mal erklärt haben möchte warum du jetzt dafür eine besondere Waffe brauchen solltest, wenn deine

 

naja bis zu 8 Kurzwaffen sind beim DSB eigentlich nicht ungewöhnlich!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ChrissVector:

Die ergibt....

 

Sehr geschmeidig formuliert. :good:

Geschrieben

Unser verein hat z.Z glaub 376 Mitglieder. gestern hatte ich dann das 377. Mitglied im freien Training. Der hat heute seinen Aufnahmeantrag eingereicht.Dem gestern auch den Ablauf bei uns erklärt. Er kann schiessen mit was er möchte, solange Erlaubnispflichtig und zugelassen. Er bruacht zum eigenen Erwerb nach 12 Monaten 12/18 termine, Sachkunde und einen Tresor und dann bekommt er vom Verein natürlich die Unterschrift. ÜK Waffen erforden dann Wettkampfteilnahme, aber da sind wir ja noch lange nicht. Erklärt wurde es.

 

Wobei der " neue " gestern nicht der Typische neue ist, sondern ein Polizist.

Sein letztes dienstliches Trainingsschiessen ist 18 Monate her............................................ist glaub ich der 5. oder 6. Polizist der alleine zu mir kam mit der gleichen Intention.......einfach mehr schiessen. Aber ist ein andere Thema . Und ob sein Beruf als Sachkunde anerkannt wird muss man schauen. Macht nicht jede Behörde immer das gleiche .Ich weiß von Behörden die wenn dann nur die Sachkunde für KW anerkannten, nicht für LW .

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb PetMan:

Ich weiß von Behörden die wenn dann nur die Sachkunde für KW anerkannten, nicht für LW .

War bei uns auch so. Lächerlich, wenn man sich den Inhalt der Sachkundelehrgänge hinsichtlich des tatsächlichem Umgangs mit Waffen ansieht, genauso, dass es überhaupt anerkannt wird, auch wenn zahlreiche wichtige Inhalte meiner Kenntnis nach in der Ausbildung zum PVB nicht oder noch oberflächlicher als ohnehin schon vermittelt werden.

Geschrieben

Meine zuständige Behörde erkennt das an. War aber nicht immer so. Wir haben einen Schiesstrainer der Bundespolizei im Verein, der musste eine komplette Sachkunde beibringen. Andere haben sich schreiben aus dem IM besorgt und kamen damit durch. Andere gehen den weg des geringsten Widerstandes und setzen sich ein WE in eine Schulung und bekommen den Zettel. Deutschland halt.......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb PetMan:

Wir haben einen Schiesstrainer der Bundespolizei im Verein, der musste eine komplette Sachkunde beibringen.

Ausnahmsweise bin ich hier, ohne weitere Details, mal auf der Seite der Behörde. Die Sachkunde dient nur nachrangig zum Nachweis des sicheren praktischen Umgangs mit Waffen, und vorrangig zum Nachweis, dass die rechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Schusswaffen durch Privatpersonen in ausreichendem Umfang bekannt sind. Das kann ich, auch aus eigener Erfahrung, von einem PVB nicht grundsätzlich annehmen, auch von einem Schießtrainer, der im praktischen Umgang sicher sehr versiert ist, nicht.

Dass es Präsidien oder Ministerien gibt, die derartige Nachweise, regelmäßig ohne entsprechende Einzelfallprüfung, ausstellen ist die eigentliche Frechheit. Wenn sie der Meinung sind, dass ihre PVB zum Erhalt der Schießfähigkeit privat Waffen besitzen sollen, dann steht ihnen hierzu der Weg offen Ersatzbescheinigungen als Erwerbserlaubnis auszustellen. Ansonsten haben auch Polizisten wenn sie in ihrem Privatleben dem Schießsport nachgehen wollen die identischen Voraussetzungen zu erfüllen und dies nachzuweisen.

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Sal-Peter:

Sport ist ohne Wettkämpfe zwar möglich, aber am Ende ziemlich reizlos.

 

Sehe ich nicht so. Jeder Sport, den ich mache, ist für mich, für mein Wohlbefinden, meine Ertüchtigung und meine Freude. Ich brauche und will keine Wettkämpfe machen, wenn ich laufe, radfahre oder an der Klimmzugstange herumhample. Amateurfunk-Conteste gehen mir auch hinten vorbei, wenn ich Amateurfunk betreibe. Und das geht so grob geschätzt 95% aller Leute so, die in irgendeiner Sportart oder einem Hobby etwas tun.

 

Die Forderung, gefälligst Wettkämpfe zu bestreiten, damit man sich ein eigenes Fahrrad oder Laufschuhe kaufen darf, wirkt zu Recht völlig bizarr - im Schießsport aber wird plötzlich Sport umdefiniert zu etwas, das eigentlich nur der kleine Bereich des Leistungssports darstellt.

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  • Wichtig 1
Geschrieben
5 hours ago, berndfig said:

[Arbeitsdienste als Bedingung für Befürwortung]

Bei solchen Aussagen reagiere ich immer ziemlich allergisch!

Bei mehreren Vereinen las ich in Satzungen und Aufnahmeanträgen die Verpflichtung zu x h pro Jahr an Arbeitsdiensten o. ä., die zu unterschreiben ist.

 

Bist du auch in solchen Fällen dagegen, dass Arbeitsdienst Voraussetzung für Befürwortung ist?

 

Falls ja:

- Rechtlich besehen kann man ja auch ohne Arbeitsdienst die Befürwortung einklagen.

- Sinnvollerweise wirft einen dann der Verein raus, weil man seinen Mitgliederpflichten, die man unterschrieben hat, nicht nachkam. Dann muss man sehen, ob man schnell genug einen neuen Verein findet.

- Die Kontrolle dieser Pflicht an Befürwortungen zu koppeln und sonst nicht zu prüfen, finde ich für das Mitglied eigentlich sehr entgegenkommend und pragmatisch.

 

Hätte man nie was von Arbeitsdiensten gehört und plötzlich wird das zur Voraussetzung gemacht, fände ich das auch nicht korrekt, aber wenn es in der Satzung steht?

Geschrieben
Am 19.3.2025 um 12:39 schrieb Albertskauf:

 

Ich zweifel an der Ernsthaftigkeit Deiner Frage.
Mal angenommen, Du würdest behaupten, dass wir beide nicht zur selben, sondern lediglich zu gleichen Zeit lebten, könnten dir Knallerbsen Deinen Maschendrahtzaun rostig machen, in dem sie Dich als Schwurbler der Amadeu-Antonio-Stiftung melden.

Doch, also iuch habe mittlerweile schon das Gefühl, dass es diverse Parallelwelten gibt.

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