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4/6 Regelung - Welcher Zeitraum?


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb vorwerk:

Das kann man zwar denken und ist auch gängige Praxis, gesetzlich geregelt ist dies aber nicht. Ich habe auch schon für ein neues Bedürfnis eine 

Excel Tabelle mit allen Terminen zusammen mit einem Schreiben des Vereins vorgelegt, hat auch funktioniert.

Allerdings bin ich einerseits schon seit ca. 30 Jahren Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis und andererseits (und das ist viel wichtiger) tickt unsere Behörde noch für den  Sportschützen und Jäger und nicht dagegen. Ich hoffe das wird noch lange so bleiben.

Meine Behörde ist definitiv auch super kooperativ und arbeitet nicht gegen einen - Das ist natürlich immer ein Vorteil! Ich denke ich mache mir da wahrscheinlich auch "zu viel Kopf" bei, aber ich will einfach gerne alles konform und richtig machen :) Ich schiesse so oder so deutlich mehr als die 4/6-Regelung, nur bin ich halt gerne auf vielen verschiedenen Ständen :D 

Geschrieben

Schiessen, egal wo ... entweder vom Betreiber, Schiessleiter, Aufsicht, Schützenkollegen unterschreiben oder stempeln lassen und wenn keiner in der Form verfügbar, dann selber unterschreiben.

Wird erst spannend, wenn Du sämtliche Deiner Schiesstermin eigenhändig unterschreibst ... das könnte zu vermutlich berechtigten nachfragen führen.  

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb berndfig:

Schiessen, egal wo ... entweder vom Betreiber, Schiessleiter, Aufsicht, Schützenkollegen unterschreiben oder stempeln lassen und wenn keiner in der Form verfügbar, dann selber unterschreiben.

Wird erst spannend, wenn Du sämtliche Deiner Schiesstermin eigenhändig unterschreibst ... das könnte zu vermutlich berechtigten nachfragen führen.  

Und das wird dann auch so akzeptiert vom Verein/Verband usw? :) 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb phyt0n:

Hallo zusammen :)


Ich habe eine kurze Verständnisfrage:

Die allgemeine 4/6-Regelung pro Kategorie (LW und KW) ist mir bekannt,....

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Werden Wettkämpfe, VM, BM bis DM, eigentlich bei den Terminen 4/6 mitgezählt und wie gehen die Behörden in den besonderen Bundesländern mit Wettbewerbsnachweis für Überkontingent-Sportgeräte damit um? Brauchen die Betroffenen in den Bundesländern  4/6 + zwei Wettkämpfe je Überkontingentwaffe

 

 

..."und wie ist es mit der Gleichbehandlung" von Sportschützen und anderen Menschen, die Waffen nicht nur in einer sicheren Umgebung (Schießstand) unter genormten Bedingungen benutzen.

 

BGV C7 / § 18

Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben,

wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal

jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei Monaten eingehalten wird.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Der TE hat doch zugang zu einem 50 KK LW stand. Soll er sich ein KK Gewehr für kleines Geld kaufen und da schiessen. Es wird nur verlangt " eigene Waffe ", nicht alle waffen die man besitzt.

 

Und zum Schiessbuch, Stempeln und unterschriften. Nach dem was hier so alles vorgeschlagen wird hätte ich meine 7 KW mit meinem Schiessbuch nie bekommen. Ich benutze Bundeswehrschiessbücher. Da steht vorne das Datum, dann die Kaliber die ich geschossen habe und wo ich geschossen habe und ob KW oder LW oder beides. Da ist nie eine Unterschrift dabei. Da trage ich ein WO ich geschossen habe. Die Termine im eigenen Verein lass ich mir Stempeln oder Stempel sie selber.  Sind es Wettkämpfe lass ich mir da Stempeln. Sind es nur Rundenkämpfe und der Gegner hat keinen Stempel dabei steht da nur der Ort. Solange ein persönliches Schiessbuch nicht im Gesetz gefordert wird und es damit auch nicht normiert ist kann das jeder so machen wie er möchte. Schiesst man genug Wettkämpfe und hat nicht grad einen Sesselfurzer als Verbandsmitarbeiter reicht das. Jedenfalls bei mir im SVS und dem BDS LV 9 . Ich komme aber auch alleine mit den Wettkämpfen auf 12/18 und 4/6 . Meine Sbine sagte mal zu mir" ich weiß ja gar nicht ob sie noch regelmässig Schiessen ". Ich antwortete "Googlen Sie meinen Namen in bezug auf Wettkämpfe ". Sie fragte nie wieder.

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb PetMan:

Der TE hat doch zugang zu einem 50 KK LW stand. Soll er sich ein KK Gewehr für kleines Geld kaufen und da schiessen. Es wird nur verlangt " eigene Waffe ", nicht alle waffen die man besitzt....

Neben dem 50m KK LW Stand ist auch noch ein 25m KW Stand - Also könnte ich mir einfach eine KK-LW holen und die schiessen und direkt danach noch 25m KW für zwei Einträge? Oder dann jeweils nur einen pro Tag? :)

Wenn ich das so machen kann wäre das natürlich super entspannt und einfach für mich!

Finde es super interessant wie unterschiedlich das alles gehandhabt wird..

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb phyt0n:

Neben dem 50m KK LW Stand ist auch noch ein 25m KW Stand - Also könnte ich mir einfach eine KK-LW holen und die schiessen und direkt danach noch 25m KW für zwei Einträge? Oder dann jeweils nur einen pro Tag? :)

Wenn ich das so machen kann wäre das natürlich super entspannt und einfach für mich!

 

Ein Tag, ein Termin. Egal wie viele Waffen Du da geschossen hast. 

Wenn es die Standzulassung hergibt, dann schieß doch die KK LW auf dem 25m Stand. Da kannst Du offenbar öfter trainieren. 

Mit LW auf KW-Stand ist sogar manchmal gewollt. Nämlich dann, wenn man nicht weiß, wo die Waffe hinschießt. Dennoch ist auch

das ein Schießen mit eigener, WBK-pflichtiger Waffe auf einer zugelassenen Schießstätte. Also Stempel auch dafür.

Wie oft Du die Treffpunktlage Deiner KK-LW prüfen möchtest, ist wohl ganz allein Deine Sache.

Du musst beim Trainieren auch nicht zwangsläufig eine komplette Disziplin durchtrainieren, um trainiert zu haben. Das

üben einzelner Teile einer Disziplin mit Schussabgabe gehört auch zum Training und kann abgezeichnet werden. (Zumindest

würde ich das als Schießleiter abzeichnen)

Du musst auch in Deinem Schießbuch nicht bis ins kleinste Kümmelkorn dokumentieren, was Du da geübt hast.

Da steht Datum, Waffe, Kaliber und die Unterschrift/Stempel des Schießleiters. Vielleicht noch eine Spalte für Bemerkungen. 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Jörgi-1911:

Ein Tag, ein Termin. Egal wie viele Waffen Du da geschossen hast. 

Wer behauptet das? Ist nirgendwo festgeschrieben!

vor 25 Minuten schrieb Jörgi-1911:

Wenn es die Standzulassung hergibt, dann schieß doch die KK LW auf dem 25m Stand. Da kannst Du offenbar öfter trainieren. 

Mit LW auf KW-Stand ist sogar manchmal gewollt. Nämlich dann, wenn man nicht weiß, wo die Waffe hinschießt.

Es ist auch gewollt wenn man eine 25m disziplin oder eine mehrdistanzdisziplin unter 25m schießt. Also warum irgendwelche "tricksereien" um das irgendwie zu rechtfertigen?

Mit dem Einzellader fällt mir jetzt wenig ein was ich auf dem 25m stand ohne Auflage machen wollen würde, wenn man aber z.B. einen UHR kauft kann man mit Speed oder Fallscheibe sehr viel Spaß haben

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb karlyman:

Zwei Wettkämpfe pro ÜK-Waffe in zurückliegendem 24-Monats-Zeitraum (das ist das, was mir lt. "Ba.Wü.- Handhabung" bekannt ist).

Korrigiert mich, wenn falsch. Weiß auch nicht, ob BW das schon so umsetzt.

2 Wettkämpfe weil einer davon weiterführend sein muss. Also ein Wettkampf, den man nur schiessen kann, wenn man vorher eine Ebene tiefer geschossen hat. Z.B. wenn KM Pflicht für LM ist.

 

Frage mich nur, wieviel Personal die haben, das alles zu kontrollieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Jörgi-1911:

Ein Tag, ein Termin. Egal wie viele Waffen Du da geschossen hast. 

Wenn es die Standzulassung hergibt, dann schieß doch die KK LW auf dem 25m Stand....

Bei mir in der Standordnung leider: Nur Kurzwaffen auf dem 25m-Stand... Also wenn generell egal wo geschossen wurde das ganze als Training "anerkannt" ist, dann vereinfacht das es ja definitiv sehr stark :)

 

vor einer Stunde schrieb timbo84:

Genau einfach mit einem Unterhebel in 22lr auf 25m. Oder wer im BDS ist gern auch die Disziplin 2001/2010. Geht auch auf 25m und einige weitere. 

Auf 25m UHR hätte ich definitiv auch Lust, ist bei den Ständen von meinem
Verein nur leider nicht zugelassen :(

 

vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Wer behauptet das? Ist nirgendwo festgeschrieben!

Es ist auch gewollt wenn man eine 25m disziplin oder eine mehrdistanzdisziplin unter 25m schießt. Also warum irgendwelche "tricksereien" um das irgendwie zu rechtfertigen?

Mit dem Einzellader fällt mir jetzt wenig ein was ich auf dem 25m stand ohne Auflage machen wollen würde, wenn man aber z.B. einen UHR kauft kann man mit Speed oder Fallscheibe sehr viel Spaß haben

Also ist es "erlaubt" zwei Termine einzutragen, wenn ich erst LW schiesse und dann KW? Oder ist das dann eine Grauzone? :)

Ich denke es reicht schon aus wenn ich weiss, das Gastschützen-Schiesstermine auch in Ordnung sind und das schiessen auf dem Vereinseigenen Schiessstand - Dann würde mir das schon alles vereinfachen und ich hole mir einfach einen KK-Repetierer :D

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Wer behauptet das? Ist nirgendwo festgeschrieben!

Gängige Praxis durch vorauseilendem Gehorsam.

Du kannst an einem Tag zwei Einträge bekommen wenn du Lang und Kurzwaffe auf zwei verschiedenen Ständen (Vereinen) geschossen hast.

Eintragungen von einem Stand werden als "Gefälligkeit" angesehen, selbst wenn du Kreis- oder Landesmeisterschaft an diesem Tag geschossen haben solltest.

Immer daran denken das jeder der Verantwortung hat davon ausgeht das die "Antragsteller" genauso sind wie er selbst (ich frage mich warum ich betrügen sollte).

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb phyt0n:

Bei mir in der Standordnung leider: Nur Kurzwaffen auf dem 25m-Stand... Also wenn generell egal wo geschossen wurde das ganze als Training "anerkannt" ist, dann vereinfacht das es ja definitiv sehr stark :)

Hier muss ich wieder sagen das ich mir einen anderen Verein aussuchen würde. Ich muss aber auch sagen das ich viele gute Vereine im näheren Umkreis habe, das ist sicherlich nicht überall so...

vor 1 Minute schrieb phyt0n:

Also ist es "erlaubt" zwei Termine einzutragen, wenn ich erst LW schiesse und dann KW? Oder ist das dann eine Grauzone? :)

Ich denke es reicht schon aus wenn ich weiss, das Gastschützen-Schiesstermine auch in Ordnung sind und das schiessen auf dem Vereinseigenen Schiessstand - Dann würde mir das schon alles vereinfachen und ich hole mir einfach einen KK-Repetierer :D

Naja, das "erlaubt" ist so eine Sache...

Es gibt kein Gesetz was dagegen spricht! Es gibt allerdings evtl Vereins oder Verbandsregeln, es gibt auch Vereinsfürste und Aufsichten die plötzlich einen Machttrip fahren...

 

Eintragen kannst Du in Deinem Schießbuch was Du willst! Es ist Dein Buch, das ist gesetzlich nicht gefordert und damit auch keine Urkunde wie oftmals behauptet! Allerdings muss ich auch sagen das es Vereine gibt, meiner gehört auch mit dazu, die erwarten und zum Teil auch zur Auflage machen das die Mitglieder ein Buch führen. Hintergrund: Die Vereine müssen bei verschiedenen Gelegenheiten die Aktivitäten des Mitglieds bestätigen und das ist mit einem Schießbuch natürlich deutlich einfacher als die eigene Kladde im Aktenordner im Archiv zu durchsuchen, in meinen Augen auch sehr verständlich. Und dann gibt es natürlich auch noch den Punkt das viele Vereine (ebenfalls nachvollziehbar) nur die Termine bestätigen die auf dem eigenen Stand stattfanden weil nur dort hat der Verein kontrollmöglichkeiten (ganz plump: Ich kann mir jederzeit auf Amazon einen Stempel besorgen mit Schiessstand XY und damit einträge "fälschen"). Genauso kann natürlich eine Behörde (wobei die eigentlich das Schießbuch nicht zu interessieren hat) sagen das sie nur einen Termin pro Tag akzeptieren, oder der Verein kann auch sagen das sie nur einen Termin pro Tag für die Bescheinigungen berücksichtigen.

Das ändert aber nix daran: Wenn ich mit 3 Waffen auf den Stand gehe und dort schieße, dann habe ich 3 Einträge im Schießbuch weil ich, für mich persönlich, diese Waffen alle dokumentieren will. Ob der Verein dann bei der nächsten Bedürfnisbescheinigung dann alle 3 anerkennt oder nur einen, das ist mir persönlich egal da ich pro jahr fast 100 Einträge habe und selbst wenn die hälfte weggestrichen wird habe ich immer noch genug. Wenn aber irgendwann mal jemand kommt und sagt ich solle nachweisen das ich mit meiner ÜK Waffe geschossen habe, dann kann ich das auch, egal mit wieviel anderen Waffen ich sonst noch geschossen habe. Achja, wenn ich zur DM gehe, dort 8 Starts habe, dann trage ich auch alle 8 Starts in mein Schießbuch

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MB69:

Korrigiert mich, wenn falsch. Weiß auch nicht, ob BW das schon so umsetzt.

2 Wettkämpfe weil einer davon weiterführend sein muss. Also ein Wettkampf, den man nur schiessen kann, wenn man vorher eine Ebene tiefer geschossen hat. Z.B. wenn KM Pflicht für LM ist.

 

Trifft aber z.B. für BDMP nicht zu. Da gibt es diese Ebenen "Kreis-Bezirk-Land..." ja so nicht. 

Es gibt jährlich in jeder Disziplin Mindestebene Landesmeisterschaften; manchmal darunter noch besondere Wettkämpfe, aber auch die sind alle vom anmeldbaren Teilnehmerkreis her überregional. 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb JPLafitte:

Gängige Praxis durch vorauseilendem Gehorsam.

Du kannst an einem Tag zwei Einträge bekommen wenn du Lang und Kurzwaffe auf zwei verschiedenen Ständen (Vereinen) geschossen hast.

Eintragungen von einem Stand werden als "Gefälligkeit" angesehen, selbst wenn du Kreis- oder Landesmeisterschaft an diesem Tag geschossen haben solltest.

Immer daran denken das jeder der Verantwortung hat davon ausgeht das die "Antragsteller" genauso sind wie er selbst (ich frage mich warum ich betrügen sollte).

 

Verstehe dein Argument defintiv :)

 

vor 14 Minuten schrieb BlackFly:

Hier muss ich wieder sagen das ich mir einen anderen Verein aussuchen würde. Ich muss aber auch sagen das ich viele gute Vereine im näheren Umkreis habe, das ist sicherlich nicht überall so...

Naja, das "erlaubt" ist so eine Sache...

Also an sich ist mein Verein wirklich super klasse und der beste Verein der hier bei mir in der nahen Umgebung agiert - Die Leute dort sind alle sehr toll und es wird versucht vieles zu ermöglichen :) Aber fast alle Vereine hier in der Region nutzen eh die selben Stände (ausser der Vereinseigene), weshalb ein anderer Verein eh nicht sinnvoll wäre - Es gibt nur einen (ca 100km von hier entfernt), welcher zwar super teuer ist, aber ein komplettes Sportzentrum hat wo man wirklich fast jede Disziplin die es gibt schiessen kann :D Aber 100km ist dann doch schon sehr viel...

 

Verstehe zu 100% was du meinst! Ich werde es dann einfach so wie bisher machen und zusätzlich noch ein KK-Gewehr holen, damit ich jeweils mindestens 1x KW und 1x LW pro Monat in meinem Verein mache (für Bedürfnisse, Anträge usw) und dann wie gehabt als Gastschütze viel schiesse :)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb phyt0n:

....

 

Verstehe zu 100% was du meinst! Ich werde es dann einfach so wie bisher machen und zusätzlich noch ein KK-Gewehr holen, damit ich jeweils mindestens 1x KW und 1x LW pro Monat in meinem Verein mache (für Bedürfnisse, Anträge usw) und dann wie gehabt als Gastschütze viel schiesse :).....

  • Eben ... gehe schiessen so oft und gerne wie Du möchtest/kannst und habe Spass dabei ... dann hast Du mit Sicherheit genug Einträge und alles ist gut :allesgute:
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb karlyman:

Zwei Wettkämpfe pro ÜK-Waffe in zurückliegendem 24-Monats-Zeitraum.

 

Klar doch; war ein Missverständnis.

Dachte schon 2 Wettkämpfe in 12 Monaten...

(Beim BDS LV1 genügt wohl ab Bezirksmeisterschaft.)

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Janzfan:

Klar doch; war ein Missverständnis.

Dachte schon 2 Wettkämpfe in 12 Monaten...

(Beim BDS LV1 genügt wohl ab Bezirksmeisterschaft.)

Im LV 5 haben wir diese Möglichkeit mangels Kreis- bzw. Bezirksebene überhaupt nicht und müssen gleich zur LM.

Und da es keine Garantie dafür gibt, daß man sich dort auch für die DM qualifiziert, bleibt es dann i.d.R. bei einem Wettkampf/Jahr im BDS.

Geschrieben
Am 3.1.2025 um 12:31 schrieb callahan44er:

Ist doch völlig egal! Vorletzte Waffe plus 6 Monate. Dann wieder kaufen.

Nicht hilfreich.

a) die Gelbe ist nach 10 Einträgen voll (hilft also maximal 5 Jahre)

b) auf Grüne jedes Mal die teure und aufwendige Tippeltappeltour bringt diesbezüglich auch keinen Benefit.
Abgesehen davon, dass man hier sehr schnel übers "Kontingent" kommt und dann verschärfte Regeln gelten - also kontraproduktiv.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sal-Peter:

Nicht hilfreich.

a) die Gelbe ist nach 10 Einträgen voll (hilft also maximal 5 Jahre)

b) auf Grüne jedes Mal die teure und aufwendige Tippeltappeltour bringt diesbezüglich auch keinen Benefit.
Abgesehen davon, dass man hier sehr schnel übers "Kontingent" kommt und dann verschärfte Regeln gelten - also kontraproduktiv.

 

Hä?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

Hä?

Beachte die Fragestellung!

 

Zitat

Verständnisfrage:

Die allgemeine 4/6-Regelung pro Kategorie (LW und KW) ist mir bekannt, ich bin mir nur unsicher wie der Zeitraum dann betrachtet wird, wenn die WBK mitten im Jahr ausgestellt wird (Beispielsweise im Mai) - Wird dann der Zeitraum Mai - Mai betrachtet oder das normale Jahr von Januar - Januar?

 

Ich habe früher auch - nicht immer ganz ernst gemeint - gesagt, die kostenpflichtigen Kontrollen könne man vermeiden, wenn man regelmäßig Waffen kaufen würde. Der Benefit wäre aber heute z.T. eher negativ.

Bearbeitet von Sal-Peter

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