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IGNORED

Lauf tauschen lassen und den alten wieder mit zurück bekommen


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Geschrieben (bearbeitet)

Servus Männer,

ich habe bei meiner Winchester 70 den Lauf tauschen lassen. Habe heute das Gewehr zurück bekommen. Soweit so gut. Jedoch war zu meiner Überraschung der alte Lauf mit dabei. Jetzt bin ich natürlich etwas irritiert. Dachte eigentlich dass der alte Lauf beim Lauftausch vom Büchsenmacher entsorgt wird. Ist das normal dass man den alten wieder zurück bekommt?

Wie gehe ich jetzt vor? Den Lauftausch muss ich meiner Behörde melden. Das ist klar. Sag ich dann meiner Behörde dass ich den alten Lauf auch wieder bekommen habe oder gehen die davon aus?

Wie wird das dann in die WBK eingetragen? Bekommt der alte ausgebaute dann eine neue Zeile und der neue kommt in die Reihe beim Gewehr?

Bearbeitet von zickzack
  • zickzack änderte den Titel in Lauf tauschen lassen und den alten wieder mit zurück bekommen
Geschrieben

Bei ganzen Waffen mit mehreren T-Nummern stehen die dann in einer Zeile. Aber überzählige Läufe dürften in eine eigene Zeile kommen.

Ich sehe das wie bei herkömmlichen Wechselläufen etc.

Nur wie einfach der Erwerb eines nicht so einfach zu tauschenden Laufs abläuft, weiß ich nicht.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb zickzack:

Servus Männer,

ich habe bei meiner Winchester 70 den Lauf tauschen lassen. Habe heute das Gewehr zurück bekommen. Soweit so gut. Jedoch war zu meiner Überraschung der alte Lauf mit dabei. Jetzt bin ich natürlich etwas irritiert. Dachte eigentlich dass der alte Lauf beim Lauftausch vom Büchsenmacher entsorgt wird. Ist das normal dass man den alten wieder zurück bekommt?

Wie gehe ich jetzt vor? Den Lauftausch muss ich meiner Behörde melden. Das ist klar. Sag ich dann meiner Behörde dass ich den alten Lauf auch wieder bekommen habe oder gehen die davon aus?

Wie wird das dann in die WBK eingetragen? Bekommt der alte ausgebaute dann eine neue Zeile und der neue kommt in die Reihe beim Gewehr?

Wenn der neue Lauf die gleiche Nummer wie der Alte bekommen hat.: Halt einfach die Klappe.Den Alten Patronenlager absägen und den Rest in den Schrott.    Piet

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Piet:

Wenn der neue Lauf die gleiche Nummer wie der Alte bekommen hat.: Halt einfach die Klappe.Den Alten Patronenlager absägen und den Rest in den Schrott.    Piet

Ne, andere Nummer. Bitte nur ernstgemeinte Ratschläge.

Bearbeitet von zickzack
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb zickzack:

Ist das normal dass man den alten wieder zurück bekommt?

 

 

 

Ne

 

Grundsätzlich sollte der Büma (wenn nicht vorhanden) die T-ID im NWR angelegt haben.

Dann wird der alte Lauf ausgebucht, der neue eingebucht.

Zur Behörde musst du dann auch nicht, wozu?

 

Wie die Behörde nun den Lauf einer Win 70 wertet wird spannend..............

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb CZM52:

Seriennummer oder T-ID Nummer ?

Die Seriennummer wurde halt um "-1" ergänzt. Darum schrieb ich andere Seriennummer.

 

Aber laut Waffenbrief hat er auch eine T-Nummer. Sieht ungefähr so aus:

Wesentliches Waffenteil   Austauschlauf (XWaffe-Code:6)

NWR-ID des Waffenteils   T2024-.............

Geschrieben

Ein ähnlicher Fall -> Anfang der '90er Jahre hatte ich einenMotorradunfall..Totalschaden, Fremdverschulden..

Das Motorrad wurde um einen Rahmen ohne Nummer, wieder aufgebaut, der Händler hat den Lenkkopf (in der Nähe war die Nummer eingeschlagen) abgeflext und ich bin dann mit dem Teil im Rucksack und einem Motorrad ohne Fahrgestellnummer, zum TÜV gefahren.

Dort wurde die "alte" Nummer, in den neuen Rahmen geschlagen.

Das abgeflexte Teil mit der selben Nummer, verblieb beim TÜV.

 

Long

p.s. war eine grosse Trude..

Geschrieben

Habe noch keine Antwort vom Büchsenmacher bekommen. Bin mir aber nicht sicher ob vor Weihnachten noch eine Antwort kommt. Und dann könnte es knapp werden mit der Meldung beim Amt, da Weihnachten und Neujahr diesesmal sehr Arbeitnehmerfreundlich liegen. Daher dachte ich ich frage mal hier im Forum nach. Wie gesagt ich war mir ja nichtmal sicher ob der alte Laufe standardmäßig wieder zum Waffenbesitzer zurück geschickt wird.

Geschrieben

Die Grundfrage ist warum wurde der getauscht.

 

Wenn er getauscht wurde weil er "durch" war, macht es imho null Sinn nun den "EWB-pflichtigen Schrott" auufzubewahren.

 

Wenn er aus anderen Gründen getauscht wurde, kann man ihn ggf. aufbewahren....

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb zickzack:

Den Alten Patronenlager absägen und den Rest in den Schrott.  

 

vor 2 Stunden schrieb Piet:

Halt einfach die Klappe

 

Ja, doch, geile Tipps hier...

 

vor 2 Stunden schrieb Valdez:

ok, manche sind halt...

 

Jau, vor allem Du...

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb CZM52:

Die Grundfrage ist warum wurde der getauscht.

 

Wenn er getauscht wurde weil er "durch" war, macht es imho null Sinn nun den "EWB-pflichtigen Schrott" auufzubewahren.

 

Wenn er aus anderen Gründen getauscht wurde, kann man ihn ggf. aufbewahren....

Getroffen hat die Winchester nie anständig. Darum habe ich den Lauf tauschen lassen. Vielleicht ist der alte Lauf auch nicht schrott sondern nur sehr zickig. Bin kein Wiederlader und habe mit Fabrikmunition nichts auf die Reihe gebracht. Eventuell hätte ein guter Wiederlader anständige Ergebnisse erzielen können. Aber seis drumm, einen Lauf, der nichts trifft und den ich selber auch nicht tauschen kann, bringt mir nichts. Mir wäre es wesentlich lieber gewesen der Büchsenmacher hätte ihn gleich entsorgt. Jetzt habe ich halt das Problem.

Geschrieben
Gerade eben schrieb zickzack:

Getroffen hat die Winchester nie anständig. Darum habe ich den Lauf tauschen lassen. Vielleicht ist der alte Lauf auch nicht schrott sondern nur sehr zickig. Bin kein Wiederlader und habe mit Fabrikmunition nichts auf die Reihe gebracht. Eventuell hätte ein guter Wiederlader anständige Ergebnisse erzielen können. Aber seis drumm, einen Lauf, der nichts trifft und den ich selber auch nicht tauschen kann, bringt mir nichts. Mir wäre es wesentlich lieber gewesen der Büchsenmacher hätte ihn gleich entsorgt. Jetzt habe ich halt das Problem.

Naja, sag mal so, sowas klärt man vorher, steht in der AB und hätte einiges an Auswand ersparrt.

 

Jetzt musst halt schauen das der Büma den zurück nimmt und gut.oder eintragen und rumstehen haben

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb CZM52:

Jetzt musst halt schauen das der Büma den zurück nimmt und gut

Ich gehe mal davon aus dass der damit kein Problem hat. Vielleicht war es ja auch ein Versehen seinerseits. Leider ist eine schriftliche AB mit genauer Auflistung der vereinbarten Tätigkeiten nicht sehr üblich in der Branche. Wenn Du das machst finde ich das sehr gut, viele Deiner Kollegen tun das nicht.

 

Trotzdem war es nicht sehr geschickt zuerst hier zu fragen und nicht den BüMa direkt anzusprechen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Ich gehe mal davon aus dass der damit kein Problem hat. Vielleicht war es ja auch ein Versehen seinerseits. Leider ist eine schriftliche AB mit genauer Auflistung der vereinbarten Tätigkeiten nicht sehr üblich in der Branche. Wenn Du das machst finde ich das sehr gut, viele Deiner Kollegen tun das nicht.

 

Trotzdem war es nicht sehr geschickt zuerst hier zu fragen und nicht den BüMa direkt anzusprechen.

@Fyodor die Tastatur auf  Dauerfeuer gestellt?:lol:

 

Naja, kommt natürlich drauf an wie er den Büma jetzt erreicht und was der Büma gemeldet aht...gibt ja Fristen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich vermute mal das dies wieder ein Opfer ist, das auf der super unglücklichen Geschichte der Bezeichnungen "Austauschlauf" und "Wechsellauf" basiert. Selten dämliche Definition aus dem Waffengesetz, die jeder zweite nicht richtig versteht..... Wie dem auch sei, am besten erst mal mit dem Büchsenmacher kurz schließen, vielleicht ging er davon aus dass du einen Austauschlauf wolltest, der ja dann nichts weiteres als ein 2.Lauf für deine Waffe darstellt. Dann wäre es normal, dass du den Originallauf mit zurück bekommst und einen "zusätzlichen" Lauf bekommst, der dann die -1er Nummer hat, welche du zusätzlich eintragen lassen musst.

Bei meinem war es auch genau so, allerdings gewollt! Weil ich einen 2.Lauf haben wollte mit dem ich ein anderes Kaliber (mit gleichem Stoßboden) schießen wollte..

 

Gruß TPG

Bearbeitet von UA-TPG1
Geschrieben

Wenn Du den Lauf behalten möchtest, musst Du ihn bei der Behörde als Austauschlauf anmelden. Willst Du ihn nicht, gib ihn umgehend dem BüMa zurück zur Vernichtung und sag ihm, dass er ihn dir versehentlich gegeben hat. Nur dann musst Du keine Meldung an die Behörde machen. Und einfach vergessen ist ein ganz übler Ratschlag, denn je nachdem, wie der BüMa das ins NWR eingetragen hat, weiß deine Behörde, dass Du zwei Läufe hast und wenn Du nicht meldest, kannst Du Hausbesuche bekommen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Austauschlauf = ein Lauf den man selbst nach Wunsch am Gewehr tauschen kann! Sei es wegen dem Gewicht, Kaliber, oder anderer Drall für ein anderes Geschoss.

Mit einer Laufklemme und dem richtigen Adapterschlüssel kein  großer Aufwand! 

Dieser Lauf wird mit einer Nummer eingetragen die der Büma vergibt. Der Waffenbesitzer meldet den Lauf bei der Behörde zum eintragen. Da sollte ein entsprechendes Dokument dabei sein

mit der Nummer. Ein Austauschlauf fällt nicht unter die Erwerbsbegrenzung. 

Wechsellauf = ein Laufersatz, da braucht man nichts zu machen, der alte Lauf verbleibt beim Büma. Der Waffenbesitzer braucht nichts zu melden.

Der Ersatzlauf bekommt die Nummer vom alten Lauf! Nur der Büma braucht den verbleib seines Rohlings zu dokumentieren. 

 

Die Bezeichnungen der Läufe im Waffengesetz sind sehr Irreführend!!

Bearbeitet von 6ppc-gunner
Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Stefan Klein:

Sprich mit deiner Behörde und gib den alten Lauf zur Vernichtung ab. Wenn du Glück hast, kommst du um den Eintrag / Austrag herum. 

Grüße

 

Stefan

Das dürfte nicht gehen, denn der 2.Lauf hat eine andere Nummer... Umgetragen/Eingetragen werden muss da auf jeden Fall etwas, da wird man nicht umhin kommen.....

Letztendlich ja auch kein Beinbruch... Dann hat man eben 2 Läufe für eine Waffe.

Bearbeitet von UA-TPG1

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