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IGNORED

dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere


Oldmiller

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Moin liebe Gemeinde.
Ein Schützenfreund hat mir heute folgendes berichtet:

 

"By the way - ich habe bei (ich weiß nicht, ob ich die Firma nennen darf)  angerufen und gefragt, mit welchem Geschoss und welcher Ladung sie die besten Ergebnisse und die höchste Präzision erzielt haben und siehe da: Als ich das Wort „Ladeleiter“ erwähnt habe, ist er mir gleich ins Wort gefallen und meinte, dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere und das dies bei allen Herstellern so wäre. Kannst Du das bestätigen?"

 

Ist das wirklich so?
Bei allen?
Waffen aus Deutschland?
Waffen aus USA?

Ich hoffe das ich das Thema richtig Plaziert habe, sonst bitte umsetzten

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vor 50 Minuten schrieb Oldmiller:

 Als ich das Wort „Ladeleiter“ erwähnt habe, ist er mir gleich ins Wort gefallen und meinte, dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere

Uih…. Großes Geheimnis 

 

ist halt OA 

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vor 19 Minuten schrieb gipflzipfla:


Was steht denn in den Garantiebedingungen ?

Verwenden Sie in Ihrem OA-15 / OA-10 nur qualitativ hochwertige fabrikgeladene Munition.
Hinweis: Die Verwendung von hand- bzw. wiedergeladener Munition oder Munition mit Stahlhülsen ist nicht von der Herstellergarantie gedeckt.

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Naja.

Wenn du ein Auto tiefer legst oder Chiptuning betreibst ist die Garantie auch futsch, zumindest auf die betroffenen Bauteile.

 

Woher soll der Hersteller denn wissen, ob du überlädst/unterlädst?

Ich als Hersteller würde da auch jede Garantie ausschließen.

 

Ist übrigens nicht nur bei OA so.

Bearbeitet von WreckingBall
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Wie will der Hersteller das feststellen?

 

Verstehe, dass der Hersteller für selbstgeladenes nicht garantieren will - andersrum kann das auch ne willkommene Begründung sein, jede Garantie abzulehnen.

 

Das soll keine Kritik am Hersteller sein, aber diese "Garantie" wäre für mich nicht kaufentscheidend...

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4 hours ago, Oldmiller said:

By the way - ich habe bei (ich weiß nicht, ob ich die Firma nennen darf)  angerufen und gefragt, mit welchem Geschoss und welcher Ladung sie die besten Ergebnisse und die höchste Präzision erzielt haben und siehe da: Als ich das Wort „Ladeleiter“ erwähnt habe, ist er mir gleich ins Wort gefallen und meinte, dass ich bereits nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere und das dies bei allen Herstellern so wäre.

 

Zumindest reinschreiben wird's wohl fast jeder Hersteller, so ähnlich wie der Wiederlader selbst den Haftungsausschluss unter seine Rezepte. Die meisten Hersteller -- jedenfalls bei mir, wenn jemand nur Distributor ist kann's wohl anders sein -- werden sich darauf aber nur berufen, wenn ein Problem auch recht offenbar mit der Munition zusammenhängt. Wie soll er das sonst überhaupt wissen?

 

Andererseits hat auch der Wunsch nach Laderezepten von einem Waffenhersteller schon zumindest etwas Blauäugiges. Jemand, der spezialisierte Sportwaffen als Auftragsarbeit macht, lässt sich auf diese Diskussion vielleicht noch ein, aber ein Massenhersteller wird aus nachvollziehbaren Gründen einen Teufel tun, seinen Kundendienst darauf etwas anderes antworten zu lassen, als dass man damit alleine ist. Geh doch mal zum Auto-Vertragshändler Deines Vertrauens und frage ihn nach dem besten Rezept für selbstgemischten Sprit, der ein paar PS mehr herausholt...

 

Doof gesagt: Wer die Frage stellt, sollte es vielleicht lassen, oder jedenfalls vorher noch etwas lernen.

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vor 22 Minuten schrieb Direwolf:

Ein gewerblicher Munitionshersteller wird da wohl nicht gemeint sein. 



Das denke ich mir auch, denn dieser steht mit seiner CIP zertifizierten Munition in der Haftung

(wobie: "Nix is unmöglich", um sich drücken zu wollen.. Im Schadensfall geht das Gezanke los.)

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Wenn ich das ggf. reinige, wie sollen die Stahlhülsen oder selbstgeladene feststellen. Schreiben können die viel.

 

Anders sieht es aus, wenn durch über- /unterdruck Schäden entstehen. Dann wird es schwer sich rauszureden - dann muss man auch dazu stehen, dass man Mist zusammengebraut hat

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vor 9 Stunden schrieb Sabot:

Weshalb sollte ein Hersteller für einen Defekt der durch wiedergeladene Munition entstanden ist haften? Macht einfach keinen Sinn für Pfusch anderer Leute finanziell aufzukommen. Wäre auch schön blöd.

 

In diesem Fall natürlich nicht. Aber das gilt ja auch andersherum: Warum sollte ein Herrsteller für Schäden, die im Gerät lagen, sich einfach so herauswinden können? (Ja, ich weiß, Garantie ungleich Gewährleistung). Wenn jemand ordentlich lädt und innerhalb der CIP bleibt, die Waffe aber einen Fehler hat, warum soll dann der Schütze damit alleine klar kommen?

 

Im Ergebnis hängt die faire Lösung also davon ab, wo die Ursache für das Problem liegt. :hi:

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Frankonia wollte für die Reklamation meine Daten der Ladeleitern haben und hat die auch Sabatti mit vorgelegt. Danach habe ich auf Garantie einen neuen Lauf bekommen. Kein Ton von "Garantie weg, weil selbst geladen".

 

vor 15 Stunden schrieb Oldmiller:

nach dem ersten Schuss mit selbst gelandener Munition meine 5 jährige Garantie verliere und das dies bei allen Herstellern so wäre. Kannst Du das bestätigen

...dem war bei mir nicht so....

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Die Gewährleistung bleibt bestehen. Lediglich die zusätzliche, freiwillige Garantie verfällt. 

 

Wie will der Hersteller das herausfinden? 

 

Wenn das Gewehr unter beschleunigter Selbstzerlegung leidet wird die erste Frage sein welche Munition verwendet wurde. Auch die Hülsenreste können das Hinweise drauf geben.

 

Solange fünf Jahre nichts mit dem Gewehr passiert, läuft die Garantie einfach regulär ab. Defekte an Kleinteilen werden ohne Rückfragen über die Gewährleistung geregelt. Die Garantie wird üblicherweise überbewertet.

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vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Defekte an Kleinteilen werden ohne Rückfragen über die Gewährleistung gerege

Die Gewährleistung läuft aber nur 2 Jahre und nach 6 Monaten bist Du auch in der Beweispflicht.

Da ist es schon vorteilhaft, wenn ein Hersteller generell offener ist.

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vor 6 Stunden schrieb knight:

 

In diesem Fall natürlich nicht. Aber das gilt ja auch andersherum: Warum sollte ein Herrsteller für Schäden, die im Gerät lagen, sich einfach so herauswinden können? (Ja, ich weiß, Garantie ungleich Gewährleistung). Wenn jemand ordentlich lädt und innerhalb der CIP bleibt, die Waffe aber einen Fehler hat, warum soll dann der Schütze damit alleine klar kommen?

 

Im Ergebnis hängt die faire Lösung also davon ab, wo die Ursache für das Problem liegt. :hi:

 

Verstehe was du meinst. Aber wo fängt es an und wo hört es auf? Die Garantiebedingungen sind eben Herstellersache. 

 

 

 

 

 

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vor 7 Stunden schrieb knight:

 

.....Wenn jemand ordentlich lädt und innerhalb der CIP bleibt......



Frag einmal, wie viele Wiederlader eine Gasdruckmessung ihrer selbst Geladenen machen lassen.... Oder, noch besser, lasse Dir die Protokolle zeigen :D 

Wenn ich am Schießstand so höre, wie manche Leute "wiederladen", da geht mir im Stillen die Grausbirne auf (und so mancher Verschluss beibt nach dem Schuss erst einmal zu).

Sicher ist, da wäre man in der Beweispflicht

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vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

Sicher ist, da wäre man in der Beweispflicht

 

Was ja ein Stück weit nur fair wäre - käme halt aufs Fehlerbild an. Wenn der Lauf dick ist, ok. Wenn die Schaftbacke abfällt wäre wohl der Hersteller in der Beweispflicht, wieso das mit dem Wiederladen zusammenhängen soll. Was genauso fair wäre.

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vor 4 Stunden schrieb gipflzipfla:

Frag einmal, wie viele Wiederlader eine Gasdruckmessung ihrer selbst Geladenen machen lassen.

Also ja, ich habe meine erarbeitete Ladungen von der Deva Testen lassen und habe die Protokolle eingeheftet.
Da bin ich sauber und war auch nicht billig.
Fehler können aber immer passieren, auch bei Fabrikmunition.

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Am 7.11.2024 um 19:27 schrieb Oldmiller:

...

 

Ist das wirklich so?
...

Du hast doch die Waffen beim Händler gekauft, oder ?

Beim Kauf erkennst du die Betriebsbedingungen des Herstellers doch an (sonst hättest du ja nicht dieses Produkt erwerben brauchen)

Der Kauf ist ein Vertragsabschluß, warum willst du nun Bedingungen des von dir akzeptierten Vertragsinhaltes plötzlich negieren ?

 

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