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IGNORED

Cannabis und Waffenbesitz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
2 minutes ago, JuergenG said:

Läufst allerdings Gefahr, dadurch waffenrechtlich zur "federally prohibited person " zu werden, n'est ce pas?

 

Spätestens seit 2018 eindeutig nicht mehr, solange "CBD" nicht Code für "THC" in nicht vernachlässigbarer Menge ist. Die Fallzahl von Personen, die sich irgendwelche CBD-, aber nicht nennenswert THC-haltigen Cremes gegen Entzündungen aufgetragen haben, und deswegen waffenrechtlich belangt wurden, dürfte wohl ebenfalls Null betragen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
11 minutes ago, JuergenG said:

Dann isses ja gut. Beim sonstigen Konsumieren von Mary Jane besteht die Gefahr aber nach wie vor, oder?

 

Will er doch nicht. Ich auch nicht. (Und im Übrigen passiert einem deswegen auch nichts, sollte man es wollen. Ich bin allerdings auch Pilot und ansonsten ein Biedermann, und sollte ich es einmal in Colorado ausprobiert haben, würde ich es auch nicht anders gefunden haben als sonstiges leicht sedierendes Zeug, das man in jeder Apotheke bekommt. Rein hypothetisch gesprochen. Beim völlig problemlosen Zeug aus der Apotheke sollte man allerdings aufpassen, weil Antihistamine offenbar am häufigsten mit tödlichen Flugunfällen in Verbindung gebracht werden, offenbar unterschätzt werden. Also danach halt drei Tage lang nicht fliegen.)

Bearbeitet von Proud NRA Member
  • 8 Monate später...
Geschrieben
Am 29.10.2024 um 15:28 schrieb Sachbearbeiter:

bereits unerheblich ist, ob die Einnahme cannabinoider Stoffe ärztlich verordnet

Ja, das Urteil gibt es so.

Ich persönlich halte es aber für hochgradig bedenklich, dass einem Schützen bei Vorliegen einer ernsthaften (organischen) Erkankung ein möglicher Medikationsweg versperrt ist.

 

Dabei halte ich es für unerheblich, ob die Wirkung von Cannabis im konkreten Fall wissenschaftlich bewiesen ist oder ob es eher kraft Einbildung (Placebo) zu einer Besserung kommt.

Wenn also ein Krebspatient mit Cannabis bei der Chemo besser über die Runden kommt (Dämpfung von Nebenwirkungen, Schmerzen, Appetit u.s.w), würde ich es ihm zubilligen, ohne dass er hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit Angst haben muss.

 

Bei "Genuß-Patienten" oder Medikation aufgrund psychischer Störungen sehe ich das anders. Ein Touretti muss keine Schusswaffen haben; wenn der den Finger an den Abzug nimmt und einen Tic bekommt...

 

frogger

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb frosch:

Ja, das Urteil gibt es so.

Ich persönlich halte es aber für hochgradig bedenklich, dass einem Schützen bei Vorliegen einer ernsthaften (organischen) Erkankung ein möglicher Medikationsweg versperrt ist.

 

Warum versperrt? Er kann dann halt keine Waffen mehr besitzen. Soll wer Fentanyl verschrieben bekommt, mit dem LKW fahren dürfen?

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