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IGNORED

Homeoffice und unangekündigte Waffenkontrolle


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Geschrieben

Meiner bescheidenen Meinung nach, ist es wie bei allem anderen.

 

Wie man in den Wald ruft, kommt das Echo oder wer Wind sät, wird Sturm ernten..

 

Sollte tatsächlich der Kontrolleur vor der Tür stehen und ich erkläre ihm freundlich warum jetzt im Mom suboptimal und biete ihm eine Alternative, seine Arbeit auch machen zu können, muss doch schon im Vorfeld das eine oder andere vorgefallen sein, das er dann gleich das SEK ruft.

 

Kann sein das ich da eine rosarote Brille aufhabe, da man sich mit unserem SB/ Kontrolleur auf Augenhöhe normal unterhalten kann, solange man ihm nicht dumm kommt oder ihn verar...en will.

 

Respektvoll, nicht kriecherisch, sich dem gegenüber zu verhalten hat noch nie geschadet.

 

nur mein eigenes fünferl zum Thema

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Elo:

 

Da könnte man ebenfalls die Frage stellen, wo das steht?

Der § 46 WaffG erwähnt die "zuständige Behörde", das ist die Waffenbehörde.

Aber nochmals, beim § 46 dürfte keine Relevanz für die Thematik der regelmäßigen Aufbewahrungskontrolle bestehen?

 

Wir hatten die Neufassung der "Betretungs-/Ermittlungs-/Sicherstellungsbefugnisse" schon an anderer Stelle diskutiert, ob die Waffenbehörde da wirklich zusätzliche Befugnisse braucht???

 

Im Netz gibt es übrigens diverse Beispiele, wo nach einem Anruf aus der Nachbarschaft, einem Beitrag bei Facebook o. ä. durchaus auch bei Nachtzeit eine Polizeieinheit (ohne Waffenbehörde) anrücken kann.

 

Meine Befürchtung ist, daß die Anwendung der Regelung "Gefahr im Verzug" zum Regelfall wird, sobald (weil) Waffen oder Munition im Spiel sind (oder vermutet werden?).

 

Und wann und wo wurden Waffen beschlagnahmt,  weil eine unangekündigte Kontrolle abgelehnt wurde ? 

 Nur darum  geht es doch hier .

 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Parallax:

Weil die typische Annahme einer Paketlieferung eine Minute dauert, eine Aufbewahrungskontrolle aber geringfügig länger?

 

Interessiert den Richter am VG dann wieviel?

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb raze4711:

 Nur darum  geht es doch hier .

 

Ich wollte lediglich anmerken, daß entgegen Deiner Aussage der Begriff "Gefahr im Verzug" doch im WaffG enthalten ist und das mit der Einstufung als Polizeibeamte nichts zu tun hat.

Daß das wohl keine Relevanz für die Thematik der regelmäßigen Aufbewahrungskontrolle hat, hatte ich auch geschrieben.

 

Man sollte sich aber bewußt sein, daß Waffenbehörden ganz unterschiedlich aufgestellt sind und Kontrollen wohl auch in unterschiedlicher Weise durchführen.

Beispielsweise sind Kontrolleure auch auf Teilzeitbais unterwegs, haben ganz unterschiedliche Fachkenntnis, die möglicherweise selbst erworben wurde oder auf einem oder mehreren Lahrgängen an der Kommunalakademie aufbaut.

 

Nur mal als Gedankenspiel - was könnte passieren, wenn so jemand (ggf. auch 2 oder 3) in der geöffneten Wohnungstür stehen und sich aufgrund der "Weigerung" des Inhabers (und in Fehleinschätzung der Rechtslage) irgend eine Eingriffsbefugniss anmaßen?

Die mögliche Rechtswidrigkeit wird dann erst später festgestellt? 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

Beispielsweise sind Kontrolleure auch auf Teilzeitbais unterwegs

Irgendwelche mir unbekannten Teilzeitkräfte, die vielleicht als Rentner oder Geringverdiener ihr Einkommen aufbessern wollen, würde ich ohne Rückfrage an meine Sachbearbeiterin in meiner Behörde sowieso nicht reinlassen.

Die können mir auch sonstwelche Ausweise unter die Nase halten, woher soll ich wissen, ob die echt sind?

Und nachdem mein Amt bzw. meine zuständige Waffensachbearbeiterin telefonisch nur sehr schwer erreichbar ist, wird das so ohne Vorankündigung oder einen Termin auch nichts werden.

btw. bei meiner bisher einzige Kontrolle vor etlichen Jahren kam der damalig noch tätige und mir seit Jahren bekannte Sachbearbeiter nach einem 2 Wochen vorher vereinbartem Termin persönlich vorbei.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Elo:

 

Ich wollte lediglich anmerken, daß entgegen Deiner Aussage der Begriff "Gefahr im Verzug" doch im WaffG enthalten ist und das mit der Einstufung als Polizeibeamte nichts zu tun hat.

Daß das wohl keine Relevanz für die Thematik der regelmäßigen Aufbewahrungskontrolle hat, hatte ich auch geschrieben.

 

Man sollte sich aber bewußt sein, daß Waffenbehörden ganz unterschiedlich aufgestellt sind und Kontrollen wohl auch in unterschiedlicher Weise durchführen.

Beispielsweise sind Kontrolleure auch auf Teilzeitbais unterwegs, haben ganz unterschiedliche Fachkenntnis, die möglicherweise selbst erworben wurde oder auf einem oder mehreren Lahrgängen an der Kommunalakademie aufbaut.

 

Nur mal als Gedankenspiel - was könnte passieren, wenn so jemand (ggf. auch 2 oder 3) in der geöffneten Wohnungstür stehen und sich aufgrund der "Weigerung" des Inhabers (und in Fehleinschätzung der Rechtslage) irgend eine Eingriffsbefugniss anmaßen?

Die mögliche Rechtswidrigkeit wird dann erst später festgestellt? 

 

Egal wie die Behörden aufgestellt sind .

Für den Zutritt durch Gefahr im Verzug bedarf es sehr hoher Hürden .

Da ist der "Versagte Wohnungszutritt" bei einer unangemeldeten Kontrolle kein Grund .  

 

Egal welche Fantasien es dazu gibt .

 

Und zu deinem Gedankenspiel .

Das sagt Wikipedia dazu :

 

"Ob tatsächlich Gefahr im Verzug vorlag, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entscheidend ist, ob die Polizeibeamten davon ausgehen durften, dass zum einen Beweismittel in der Wohnung zu finden waren und dass diese zum anderen ohne eine unmittelbare Durchsuchung gefährdet waren. An die Annahme einer Gefahr im Verzug bei Wohnungsdurchsuchungen stellen die Gerichte zudem besonders hohe Anforderungen: in der Regel müssen die Polizeibeamten vor einem eigenen Vorgehen zumindest versucht haben, eine Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter zu erlangen. Dies ist meistens zumindest telefonisch möglich, da viele Gerichte und Staatsanwaltschaften durchgehend erreichbare Notdienste eingerichtet haben. Wurde eine Gefahr im Verzug hingegen missbräuchlich oder willkürlich von den Polizeibeamten angenommen, kommt nach einer Abwägung im Einzelfall ein Beweisverwertungsverbot in Betracht. Die bei der rechtswidrigen Durchsuchung aufgefundenen Beweise dürfen dann nicht mehr im Strafprozess verwendet werden." 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ASE:

 

Interessiert den Richter am VG dann wieviel?

 

Ist aber durchaus ein Argument.

 

Das kurze Öffnen der Tür kollidiert noch nicht mit den angeführten Arbeitspflichten/-anforderungen... eine ausführliche Aufbewahrungskontrolle hingegen schon. 

Darauf wollte @Parallaxhier hinaus, nicht mehr. 

 

Geschrieben

Wenn ich zu Hause sitze und Patronen lade wäre und Homeofiss hätte, dann will ich nicht gestört werden.
Wer da unangemeldet läutet, steht vor verschlossener Türe, weil ich nicht zu Hause bin.
Chaixxegal, ob meine Karre sichtbar vor der Türe steht! Mann kann trotzdem ausser Haus sein!
Handy ist auf lautlos und liegt im Eck

:)

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Parallax:

D.h. wenn Du an so einem Tag ein Paket erwartest, ignorierst Du das Klingeln auch, ja?

 

Nicht jeder hat die Möglichkeit vor dem "Drangehen" erstmal visuell zu checken wer da klingelt.

Also ich kann meine Klingel auch abstellen. Was ich in der Regel auch mache, wenn ich mal ein paar Stunden in Ruhe arbeiten will.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist schon ein interessanter Aspekt mit dem Homeoffice.


Ich denke, es dreht sich ja darum, dass Home-Office nicht automatisch bedeutet, jederzeit für sämtliche Schergen verfügbar zu sein, sondern Home-Office bedeutet, dass man zu Hause im Office sitzt und arbeitet, teilweise eben wie bei den angegebenen Schulungen, als Referent diese Schulungen nicht ohne weiteres für eine gegebenenfalls mehrstündige Waffenkontrolle unterbrechen kann.

Daher ist in so einem Fall die Terminfindung für die Waffenkontrolle mit der Waffenbehörde sicherlich dringend erforderlich.

 

Bearbeitet von IMI
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Elo:

Nur mal als Gedankenspiel - was könnte passieren, wenn so jemand (ggf. auch 2 oder 3) in der geöffneten Wohnungstür stehen und sich aufgrund der "Weigerung" des Inhabers (und in Fehleinschätzung der Rechtslage) irgend eine Eingriffsbefugniss anmaßen?

Die mögliche Rechtswidrigkeit wird dann erst später festgestellt? 

Da lässt sie halt und rufst die Polizei und machst eine Anzeige. ( Kann ja auch nichts passieren,weil als rechtschaffener Waffenbesitzer hat man ja seinen Stall in Ordnung)

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben (bearbeitet)
On 10/11/2024 at 2:29 AM, Parallax said:

Nicht jeder hat die Möglichkeit vor dem "Drangehen" erstmal visuell zu checken wer da klingelt.

 

Ich habe mittlerweile eine Kamera mit Aufzeichnung sowie Übermittlung von Klingeln und Möglichkeit des Gegensprechens auch über Internet vom Mobiltelephon aus dran. In meiner Gegend hatte ich bisher glücklicherweise noch keine Probleme mit Paketdiebstahl und nur relativ geringe mit unerwünschten Besuchern (einmal musste ich jemanden mit etwas physischen Mitteln am Reinkommen hindern, es blieb aber bei Stimme und Händen), aber schon hier und da mal dokumentierte Zustellungen, die nicht oder woanders oder erst an Tagen nach den angeblich dokumentierten stattgefunden haben. Eigentlich bin ich kein großer Freund von Kameras an allen Ecken, aber was will man machen?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
1 hour ago, Jürgen Klünder said:

Welche hast Du?

 

Reolink. Die speichert Daten lokal, einerseits (verschlüsselt) auf einer SD-Karte im Gerät, andererseits kann man auch eine Kopie auf sein NAS schicken lassen, sollte die ganze Klingel geklaut oder zerstört werden. Die Software hat ihre Grenzen, aber sie tut, was sie soll. Für den Zugriff über App muss natürlich der Server des Chinesen Zugangsdaten haben und könnte sich theoretisch ziehen, was vor meiner Haustür läuft, aber es ist doch datensparsamer als in Fällen mit Speicherung "in der Cloud" wo schon das Funktionsprinzip erfordert, das jemand anders Zugriff hat -- sollte der Chinese bei mir etwas abziehen, dann würde er das gegenüber irgendwelchen amerikanischen Stellen jedenfalls nicht zugeben.

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