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IGNORED

Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK


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Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb WreckingBall:

Du, alles gut.

Jeder kann ja seine Meinung haben.

Aber solche Grantler wie du ja offensichtlich einer bist sind halt meist in den Vereinen die Rumpelstilzchen die sich dann hinstellen und bei den Disziplinen mit den HA nur den Kopf schütteln weil das ja nichts mit sportlichem Schießen zu tun hat.....

Keine Sorge, ich habe genügend HA's, also Schein ich wohl doch "Reif genug" zu sein ;)

 

Aber ich verstehe worauf du hinaus willst.

 

Wünsche dir einen schönen Abend.

In einem der Vereine in denen ich eine "leitende" Stellung habe, übrigens ein ganz braver DSB Verein, mit der Bevorzugung von Blasrohr, Bogenschießen (Indoor!), KK, und Luftdruck, hat es auch 2 (zwei) 25m GK-Stände mit jeweils 5 Bahnen für KW mit 2500 Joule, mehrdistanzfähig, Indoor, und einen 50m Stand mit 7000 Joule mit 10 Bahnen, mehrdistanzfähig, Indoor, also erzähl der dumme Lehrbub  nicht dem Meister wo es lang geht.

 

Jack

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Jack Weaver:

 

Negativ, ich habe HIER nie und gar nie nicht einen Verband oder Verein namentlich benannt!

Also wenn ich ein paar Beiträge nach oben schaue finde ich einen Beitrag von Dir in dem alle großen Verbände genannt werden...

Abgesehen davon halte ich es für ziemlich schwach das jetzt auf einen Verband zu schieben, schwarze Schafe gibt es überall.

Ich kenne da durchaus auch Händler die einen BDS oder BDMP angeschlossenen Verein haben/betreiben und diesen Verein zur Steigerung des Gewinns oder anderweitig nutzen. Der vermutlich bekannteste Fall in dem jemand das Bedürfniss Sportschütze verwendete nur um eine Waffe aus niederen Gründen zu besitzen war dann übrigens auch jemand der dem BDS angehörte. Also das dies ein "reines DSU Problem" sein soll halte ich für Blödsinn, das sind die einzelnen Menschen und nicht der Verband.

 

Wenn Du allerdings sagen würdest das es in der DSU möglich ist gewisse Regelungen auszunutzen, dann muss ich Dir recht geben, aber auch das wird keine DSU exklusive Eigenschaft sein, diese Regelungen sind durchaus auch sinnvoll gedacht und jeder Verband hat seine "Besonderheiten". 

 

 

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Wenn wie der Threat Ersteller beschreibt, die Vereinsmitglieder alle bei der DSU als (Einzel)Mitglieder gemeldet waren / sind.
Die DSU die Bedürfnisse gestempelt hat und alle nachweißlich regelmäßig schießen waren.

 

Bleibt am ende doch nur übrig:

200 Einzelmitglieder bei der DSU

mit legal erworbenen Bedürfnissen

 

und ein Verein (mit zu hinterfragender Rechtsgrundlage)

in dem sich die Vorstände laut Vorwurf massiv bereichert haben sollen.

Am Ende Waffenrechtlich wohl eher der Sturm im Wasserglas,
Wenn nicht  die Schießbücher angezweifelt werden, weil der Schießbetrieb im Keller des Vorstands stattgefunden hat oder stattgefunden haben soll.

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Jack Weaver:

Aber bei MEINER Gang (DSU??) ist das doch erlaubt!!

 

Die Waffenbefürwortungsrichtlinien der DSU sind strenger als das was das WaffG hergibt und auch strenger als die von so manch anderem Großkaliberverband. Das ist auch schon so, seit es die Verbandspflicht gibt.

Geschrieben

Aus dem Schreiben und den verlinkten Zeitungsartikeln kriege ich kein eindeutiges Bild. Für mich sieht das im Moment und auf Basis von dem was ich so sehe, so aus: Der Verein war ganz normal Mitglied in der DSU und die Mitglieder des Vereins entsprechend in der DSU organisiert. Die Verbandsmitgliedsgebühr je Vereinsmitglied dürfte dann auch ganz normal an die DSU gegangen sein. Den Mitgliedern hat man aber erzählt, sie wären Einzelmitglieder in der DSU und das kostet extra. Und das extra Geld ist dann...

 

Davon unabhängig ist dann das Thema, dass die Behörde der Meinung ist, der Verein würde die Voraussetzungen für einen nicht eingetragenen Verein nicht erfüllen. Sie schreiben allerdings nicht, warum sie eben dieser Meinung sind. Halt nur, dass die Satzung nicht ausreichend sei. Warum die Behörde weiter hinten die ganzen Nachweise anfordert, verstehe ich nicht. Wenn das Problem der Vereinsstatus ist, dann haben die ganzen Nachweise nix damit zu tun. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema erst bei den Ermittlungen zu dem anderen Thema aufgefallen ist und jetzt dreht man dort alles auf links.

 

Aus dem ersten Thema kann man den Mitgliedern und der DSU mMn keinen Vorwurf machen. Das zweite Thema scheint mir eher ein formelles als ein materielles zu sein. Wenn ein Stück Papier anders mit Druckerschwärtze bedeckt wäre, dann hätte sich sonst nichts geändert, aber das formelle Problem bestünde nicht - wobei halt unklar ist, worin konkret das formelle Problem überhaupt bestehen soll.

 

Mein Rat: Nichts ohne Anwalt machen! Ggf. schließt ihr euch unter den Mitgliedern zusammen und lasst euch gemeinsam vertreten, falls das geht.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb knight:

....

Warum die Behörde weiter hinten die ganzen Nachweise anfordert, verstehe ich nicht. Wenn das Problem der Vereinsstatus ist, dann haben die ganzen Nachweise nix damit zu tun. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema erst bei den Ermittlungen zu dem anderen Thema aufgefallen ist und jetzt dreht man dort alles auf links.

....

 

Diese konkrete Behörde ist für ihre, ich sage mal, Eigeninterpretationen des WaffG bekannt. Die fordern auch gern mal Sachen an und ab, welche sonst nirgendwo gefordert werden. Die haben auch eigene Formulare, die sonst keine andere Behörde in Sachsen benutzt. Die fragen dort auch Sachen ab, welche spätestens nach der DS-GVO gar nicht mehr abgefragt werden dürfen.

Du füllst diese Formulare aus, oder du bekommst in diesem Landkreis einfach keine Kanone, oder wartest wie der Threaderöffner seit März 2024 (immerhin bald 5 Monate) auf einen Eintrag.

 

Es ist hier vor Ort mittlerweile auch echt Hähme und Spott - so ein Ding - Bandenkriminalität in Sachen WaffG - in MEI - UNGLAUBLICH!

 

Das hilft dem Sportfreund jetzt nicht wirklich.

Weil diese Behörde dreht jetzt definitiv alles auf links. Erstmal der Sache und Tragweite an sich geschuldet, was ja auch i.O. und gerechtfertigt ist und dann natürlich vermutlich auch in Sachen Eigen- / Mitverschulden.

 

Daraus resultiert auch mein oben schon genannter Vorschlag an den Sportfreund, er solle für sich loslaufen und Klärungen organisieren und zwar ganz schnell.

Bei den betroffenen 200 sind definitiv paar Pappenheimer dabei, wo die nächsten Sachen hochkochen werden. Das entspannt die Situation nicht wirklich. Da folgt die nächste Runde gleich nach.

Es kann allerdings auch passieren, dass hier u.U. Behördenversagen in Größenordnungen vorliegt. Dann kommt von Amtswegen der Deckel drauf und alles wird auf ganz, ganz kleiner Flamme bereinigt. Immer Stückchen um Stückchen. In der Lokalpresse bei uns hier liest du seit Tagen davon nicht eine Silbe. Nur einmal kurz von der Großfandung selber ganz knapp am 07.08.2024. Das verwundert.

Darauf würde ich mich als Betroffener allerdings nicht verlassen.

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Geschrieben (bearbeitet)

Wie kam das ganze raus?

 

Insider? Denunzianten? V-Mann? Wollte jemand ein Stück vom Kuchen abhaben, welches dann nicht groß genug war? Irgendjemand zu gierig geworden?

 

Kann man die dafür verantwortlichen Funktionäre als Betroffener auf Schadensersatz für mögliche Nachteile aufgrund deren Verhalten belangen?

 

Wie äußern sich die Tatverdächtigen zu den Vorwürfen?

 

Es bleibt spannend.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

Kann man die dafür verantwortlichen Funktionäre als Betroffener auf Schadensersatz für mögliche Nachteile aufgrund deren Verhalten belangen?

 

1. Ja

2. Wie?

2.1 Anzeige erstatten,

2.2 als Geschädigter dem Strafverfahren als Nebenkläger beitreten,

2.3 Adhäsionsverfahren anhängig machen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb knight:

Wenn das Problem der Vereinsstatus ist, dann haben die ganzen Nachweise nix damit zu tun.

 

§14 schreibt vor, das der Schießsport in einem Verein ausgeübt sein worden muss. Daraus folgt, das Einzelmitglieder eines Verbandes keine Bedürfnisbescheinigungen erhalten können. Rechtsgeschichtlich ausweislich der Entwürfe des WaffG2002 ist der Hintergrund, das  zuvor einzelne 100 Mann Vereine sich  zum Verband deklariert haben um das auch damals schon gültige 2KW-Kontingent überschreiten und eigenmächtig neue Disziplinen als Bedürfnisgrund erfinden zu können. Das wollte der Gesetzgeber damals abstellen und hat die Kette Mitglied > Verein > Verband beim Bedürfnisnachweis aufgebaut. 

 

Da liegt in diesem Fall der Hase im Pfeffer: Wenn die Behörde Recht hat, gab es keinen Verein womit der Schießsport nicht in einem Verein ausgeübt worden ist. Dann fehlt eine formale Voraussetzung. 

 

Juristischer Streit wird also  weniger auf dem Gebiet des Waffenrechts sondern auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts stattfinden:

 

- Existierte ein nicht rechtsfähiger Verein oder nicht.  

- Wenn er objektiv nicht existierte aber die Mitglieder den Schießsport tatsächlich ausgeübt haben, dies aber in einem nur vermeintlichen Verein, wie  @lrn das so schön formuliert hat also nur Putativ-organisierte-Sportschützen geschossen haben, was folgt daraus für die Anerkennung des Bedürfnisses.

 

Meine Vermutung: Anerkennung nach §8 möglich und geboten, gelbe WBK als eindeutiges Privileg der organisierten Sportschützen wankt.

 

vor 11 Stunden schrieb knight:

 

Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema erst bei den Ermittlungen zu dem anderen Thema aufgefallen ist und jetzt dreht man dort alles auf links.

 

Ja, man zieht hier natürlich alle Register, der abschreckenden Wirkung wegen. Allerdings auf dem Rücken der gutgläubigen Mitglieder, die ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt und dem Schießsport nachgegangen sind.

Formale vs. tatsächliche Erlaubnisvoraussetzungen

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Lavendel:

Diese konkrete Behörde ist für ihre, ich sage mal, Eigeninterpretationen des WaffG bekannt. Die fordern auch gern mal Sachen an und ab, welche sonst nirgendwo gefordert werden. Die haben auch eigene Formulare, die sonst keine andere Behörde in Sachsen benutzt. Die fragen dort auch Sachen ab, welche spätestens nach der DS-GVO gar nicht mehr abgefragt werden dürfen.

Du füllst diese Formulare aus, oder du bekommst in diesem Landkreis einfach keine Kanone, oder wartest wie der Threaderöffner seit März 2024 (immerhin bald 5 Monate) auf einen Eintrag.

Also quasi die Reichsbürgerin unter den Behörden?

Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft auch mal in die Richtung ermitteln?

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ASE:

§14 schreibt vor, das der Schießsport in einem Verein ausgeübt sein worden muss. Daraus folgt, das Einzelmitglieder eines Verbandes keine Bedürfnisbescheinigungen erhalten können.

Warum kann ein Einzelmitglied eines Verbands keine Bedürfnisbescheinigung erhalten? Der Mitgliedsstatus im Verband sagt doch nichts über eventuelle Vereinsmitgliedschaften aus. Ich stelle mir beim Einzelmitglied immer den Fall vor das jemand Mitglied in einem DSB Verein ist, gerne ein AR (oder gar eine AK die selbst im BDS vom Vorsitzenden nicht gewollt ist) möchte und diese über seinen Verein im DSB nicht genehmigt bekommt. Also geht man als Einzel Mitglied in die DSU, holt sich darüber die Bescheinigung, kauft sich die gewünschte Waffe und geht 2 mal im Jahr auf ein kommerziellen Schießstand, die Termine zum bedürfniserhalt macht man dann trotzdem weiterhin mit dem KK Einzellader in seinem DSB Verein. Warum sollte sowas nicht gehen?

Aber ja, der hier skizzierte und angenommene Fall das man nur in einem Verein ist der keiner ist und dann als Einzelmitglied die Bedürfnisse holt hat dann das Problem das der Punkt "Verein" rechtlich nicht erfüllt ist. Macht natürlich nach gesundem Menschenverstand keinen Unterschied, aber wenn die Behörde ihre Kunden loswerden will ist das natürlich eine rechtliche Option...

vor 8 Minuten schrieb ASE:

Ja, man zieht hier natürlich alle Register, der abschreckenden Wirkung wegen. Allerdings auf dem Rücken der gutgläubigen Mitglieder, die ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt und dem Schießsport nachgegangen sind.

Formale vs. tatsächliche Erlaubnisvoraussetzungen

Das ist das traurige: Es geht auf dem Rücken von gutgläubigen Menschen die erstens betrogen wurden und den lebenstil von Betrügern finanziert haben und zweites eigentlich selber alles richtig gemacht haben. Diese werden nun dafür bestraft das andere Menschen sie betrogen haben, als wäre das allein nicht schon schlimm genug...

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb BlackFly:

Warum kann ein Einzelmitglied eines Verbands keine Bedürfnisbescheinigung erhalten?

 

Weil es die Norm so vorschreibt. Die Norm, die eingeführt wurde, weil Vereine Schindluder mit dem Bedürfnisprinzip getrieben haben.

Es sollte bewusst eine überregionale Instanz (=anerkannter Verband) eingeführt werden.

 

Es folgt schon aus dem Wortlaut von §14 Abs. 2:

Zitat

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

 

Theoretisch könnten jetzt Einzelmitglieder von Landesverbänden Bedürfnisbescheinigungen des Bundesverbandes erhalten. Allerdings nur, wenn der Landesverband auch ein Schießsportverein i.S.d. WaffG ist, was meist zu verneinen ist.

 

vor 18 Minuten schrieb BlackFly:

 

Der Mitgliedsstatus im Verband sagt doch nichts über eventuelle Vereinsmitgliedschaften aus. Ich stelle mir beim Einzelmitglied immer den Fall vor das jemand Mitglied in einem DSB Verein ist, gerne ein AR (oder gar eine AK die selbst im BDS vom Vorsitzenden nicht gewollt ist) möchte und diese über seinen Verein im DSB nicht genehmigt bekommt. Also geht man als Einzel Mitglied in die DSU, holt sich darüber die Bescheinigung, kauft sich die gewünschte Waffe und geht 2 mal im Jahr auf ein kommerziellen Schießstand, die Termine zum bedürfniserhalt macht man dann trotzdem weiterhin mit dem KK Einzellader in seinem DSB Verein. Warum sollte sowas nicht gehen?

 

Aus oben genannten Gründen.  Früher gab es auch bei manchen BDS-Landesverbänden Einzelmitgliedschaften mit Bedürfnisbescheinigung, das wurde dann abgestellt als die Rechtslage zum WaffG 2002 klarer wurde.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

§14 schreibt vor, das der Schießsport in einem Verein ausgeübt sein worden muss.

 

Den Teil habe ich schon verstanden. Allerdings bringt die Behörde kein Agrument, warum kein (nicht eingetragener) Verein vorliegen soll. Das einzige, was die Behörde an Argument vorbringt ist, dass die Satzung nicht den Anforderungen des BGB genügen würde. Und meine von dir zitierte Frage bezieht sich auf die Nachweise, welche die Behörde anfordert. Da sind so Fragen dabei, wie Schießleiternachweise und Kontoauszüge von den Mitgliedsbeitragsüberweisungen. Ob jemand seinen Beitrag bezahlt hat oder nicht und wie hoch der ist, hat waffenrechtlich keine Bedeutung. Für die Befürwortungen hat ein Schießleiterzeugnis auch keine Bedeutung, wobei ich mir da wenigstens noch vorstellen kann, dass man grundsätzlich prüfen könnte, ob die Anforderungen an Schießleiter erfüllt wurden. Und deswegen kann ich diese Forderungsliste nicht nachvollziehen. Also, kann ich schon, aber dann würde ja...

 

Und weiter: Wenn das Vereinsgesetz eine eigene Definition von "Verein" hat, kann man auch argumentieren, dass das WaffG eine eigene Definition hat, denn da ist die Rede von "schießsportlichen Vereinen", also nicht der berühmte Kaninchenzüchterverein, also schon was eigenes. Außerdem kann man argumentieren, dass aus waffenrechtlicher Sinn der Organisationsgrad und die Verfasstheit (heißt das so?) nur soweit erfüllt sein braucht, wie es eben waffenrechtlich erforderlich und von Bedeutung ist. Andere Teile, die das BGB vorsehen mag, sind eine Frage des Innenverhältnisses zwischen Mitgliedern und Vorstand, waffenrechtlich aber bedeutungslos. Und man könnte argumentieren, wenn das Vereinsgesetz auch Firmen als Vereine ansieht, dann würde automatisch - so kein Verein vorliegt - doch eine GbR vorliegen und die wäre waffenrechtlich einem Verein gleichzustellen.

 

Und zu guter Letzt schwebt über all dem ohnehin Art. 9 GG (Koalitionsfreiheit), der auch die negative Koalitionsfreiheit einschließt und damit den Vereins- und Verbandszwang ohnehin verbietet.

 

vor 2 Stunden schrieb ASE:

Dann fehlt eine formale Voraussetzung. 

[...]

Meine Vermutung: Anerkennung nach §8 möglich und geboten

 

Sehe ich auch so und mMn sollte die Behörde das sogar von selbst so regeln. Oder halt mal klipp und klar benennen, was an der Satzung denn nicht stimmt und den Verein halt auffordern, das möglichts schnell zu ändern. Wenn man wollte, wäre das sicher in vier bis acht Wochen erledigt und vom Tisch. Man kann natürlich auch ein jahrelanges Drama draus machen.

 

Man kann ja solche Formalismen als den Angel der Welt sehen. Aber letztlich soll das WaffG regeln, dass kein Unsinn mit den Dingern passiert. Und da ist das eben "nur" eine Formalie. Ich sehe auf der waffenrechtlichen Seite zum Beispiel nicht, was denn irgendwie anders verlaufen wäre, wenn der Verein all die Jahre ein eingetragener Verein gewesen wäre.

 

Wahrscheinlich hauen die in Berlin schon in die Tastaturen und regeln, was demnächst Vereine alles an die Behörde zu melden haben und worauf die Behörden die Vereine in Zukunft regelmäßig zu überprüfen haben (z.B., dass sie Satzung dem BGB entspricht...) Dann ist das ENDLICH GEREGELT!!! und außerdem haben die ja alle sonst nix zu tun.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

Also geht man als Einzel Mitglied in die DSU

 

Ich kann hier falsch liegen, aber ich meine die Einzelmitgliedschaft in der DSU ist nicht im DSU Verband, sondern im DSU Verein, der seinerseits dann Mitglied im DSU Verband ist. Das habe ich aber auch nur vor Jahren mal irgendwo so aufgeschnappt - keine Garantie, dass das so stimmt. Aber es würde Sinn machen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb knight:

 

Ich kann hier falsch liegen, aber ich meine die Einzelmitgliedschaft in der DSU ist nicht im DSU Verband, sondern im DSU Verein, der seinerseits dann Mitglied im DSU Verband ist. Das habe ich aber auch nur vor Jahren mal irgendwo so aufgeschnappt - keine Garantie, dass das so stimmt. Aber es würde Sinn machen.

Das wäre eine Sache die @EL Heat dringend abklären sollte falls er bei der DSU als Einzelmitglied geführt wäre. Wenn dem so wäre, dann wäre nämlich der Brief hinfällig da er zwar nicht in dem Verein ist in dem er glaubte zu sein (dieser angeblich, rein rechtlich, nicht existente königliche) aber in einem anderen (den DSU Verein der dem DSU Verband angehört)!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb knight:

und worauf die Behörden die Vereine in Zukunft regelmäßig zu überprüfen haben (z.B., dass sie Satzung dem BGB entspricht...) Dann ist das ENDLICH GEREGELT!!!

Das ist doch jetzt schon so.

Mittlerweile ist es ein riesen Aufwand geworden, selbst eine kleine Satzungsänderung eingetragen zu bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Andor:

Mittlerweile ist es ein riesen Aufwand geworden, selbst eine kleine Satzungsänderung eingetragen zu bekommen.

 

<_<

 

Protokoll Mitgliederversammlung + Fassung neue Satzung per E-Mail an Notar

2 Wochen warten

~ € 80,- Gebühren zahlen

Fertig

 

das Einzige, was sich in den letzten ... 20 Jahren geändert hat ist, dass man es per Mail und nicht per Post schickt.

Bearbeitet von Mateusz
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

Das wäre eine Sache die @EL Heat dringend abklären sollte falls er bei der DSU als Einzelmitglied geführt wäre.

 

In dem Schreiben der Behörde steht, dass die DSU das bereits verneint hat (haben soll).

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Die Norm, die eingeführt wurde, weil Vereine Schindluder mit dem Bedürfnisprinzip getrieben haben.

Inwiefern haben die mit dem Bedürfnisprinzip Schindluder getrieben? Erkläre es uns mal! 

Ich kenne nur aus dem letzten Jahrtausend einen (=1) Verein der als Verband tituliert hat und die Behörden, das müßte das RP in Stuttgart und unter diesem gewesen sein, waren über lange Jahre zu faul oder zu doof das regional und zügig abzustellen. Afair waren die Herren zu faul oder zu doof sich in n Vereine zu teilen und dann einen überregionalen Verband drüber zu setzen.

 

Ich tippe auf Neider in einem der etablierten Verbände weiß aber nichts belastbares. 

Geschrieben

Die Suche nach einem neuen Verein läuft... Absicht spätestens KW 33 einen "Verein" (wahrscheinlich im DSB) gefunden zu haben + Einzelmitgliedschaft DSU.

--> Ich bin "kein" Einzelmitglied sondern bin bei der DSU über den genannten Verein geführt, dementsprechend muss/werde ich nächste Woche die Einzelmitgliedschaft beantragen damit ich meine Waffen weiterhin für die vorgesehenen Disziplinen schießen kann. Gibt leider keinen DSU Verein in der Nähe...

 

 

Weil die Frage mit den Trainingsmöglichkeiten aufkam: Ja der Verein hatte nur 2x 25m Bahnen für GK (KW&LW) aber ich bitte um Korrektur wenn ich falsch liege: Das ist kein Grund (keine Stelle im Gesetz) wieso ein Bedürfnis für eine Waffe mit Disziplin nicht befürwortet werden kann? Dass das nicht jeder so sieht ist mir klar aber hier gehts nur um den rechtlichen Aspekt. Ich meine... ich kann ja z.B. meine LW (.223rem) auch wo anders schießen?

 

BG

EL HEAT

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb EL Heat:

Die Suche nach einem neuen Verein läuft... Absicht spätestens KW 33 einen "Verein" (wahrscheinlich im DSB) gefunden zu haben + Einzelmitgliedschaft DSU.

--> Ich bin "kein" Einzelmitglied sondern bin bei der DSU über den genannten Verein geführt, dementsprechend muss/werde ich nächste Woche die Einzelmitgliedschaft beantragen damit ich meine Waffen weiterhin für die vorgesehenen Disziplinen schießen kann. Gibt leider keinen DSU Verein in der Nähe...

....

 

Weiß ja nun nicht, was du für Sportgeräte hast.

Du bist in Sachsen auch beim DSB schon recht gut aufgehoben. Über die Liste B der Landessportordnung des SSB bekommst du schon deutlich mehr als sonst im DSB üblich, eigentlich fast alles. Halbautomaten wie z.B. AR, AK-Klone, halbautomatische Flinte - in Sachsen im DSB kein Problem.

Wenn´s jetzt erstmal nur ums schnelle sichern geht, reicht dir ggf. der DSB.

Wenn du jetzt spezielle Disziplinen der DSU schießen willst, naja, dann brauchst du dort noch ne` Mitgliedschaft.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Lavendel:

 

Weiß ja nun nicht, was du für Sportgeräte hast.

Du bist in Sachsen auch beim DSB schon recht gut aufgehoben. Über die Liste B der Landessportordnung des SSB bekommst du schon deutlich mehr als sonst im DSB üblich, eigentlich fast alles. Halbautomaten wie z.B. AR, AK-Klone, halbautomatische Flinte - in Sachsen im DSB kein Problem.

Wenn´s jetzt erstmal nur ums schnelle sichern geht, reicht dir ggf. der DSB.

Wenn du jetzt spezielle Disziplinen der DSU schießen willst, naja, dann brauchst du dort noch ne` Mitgliedschaft.

Bin ich bei dir: GK KW: kein Problem, bei den LW ließe sich auch etwas finden nur....ich bin ab Oktober 2024 in Litauen für 2j (Dt Brigade die dort stationiert werden soll), somit bin ich wenn dann nur am Wochenende mal zu Hause...und da haben viele Schießanlagen leider auch noch geschlossen -.-

 

Es bleibt eine Suche....

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