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Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK


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Geschrieben (bearbeitet)

Hrmm bis Oktober reicht die Zeit für einen Expresskurs Jagdschein ;) Gut man muss die Jagd dafür wollen, sonst kann man kaum all das außerhalb von Waffen aufnehmen und behalten um es anschließend in Prüfungen wiederzugeben.

Sofern du nicht mehr als 2 Kurzwaffen hast...

Parallel in Ruhe in neuen Verein und wieder ordentlich Stempel sammeln...

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb IMI:

Mal so das Schlagwort „freier Schütze“ ins Spiel gebracht. Könnte man da ansetzen?

 

Wäre ne Möglichkeit. Kommt auch drauf an, wie die Waffenbehörde drauf ist. Bei ausreichend gefülltem Schießbuch ist die Ernsthaftigkeit ja nachgewiesen.

 

vor 53 Minuten schrieb erstezw:

Bei den Koniferen, die hier diskutieren, hat das echt Potential.

 

Du, bis vor ner knappen Stunde ging's eigentlich...

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Geschrieben

Nach meinem unmassgeblichen Verständnis sind alle anerkannten Schießsportverbände eingetragene Vereine.

 

Es gilt zu prüfen, ob das auch für die DSU zutrifft.

 

Wenn das der Fall ist sollte man wenigstens die Satzung anschauen.

Es gibt Schießsportverbände die nur andere Vereine als Mitglieder aufnehmen. Im Falle des DSB und des BDS sind das die Landesverbände. Diese wiederum können natürliche Personen und / oder Vereine als Mitglieder aufnehmen.

 

Genaueres kann man sicherlich der Satzung der DSU entnehmen.

Ich bin mir ganz sicher, dass es sich bei der DSU um eine Schießsportliche Vereinigung im Sinne des Waffenrechtes handelt.

 

Wiederholung:

Meistens bezeichnet der Begriff Verband einen Verein, in dem andere Vereine Mitglied sind. Das es sich bei den Verbänden um Vereine handelt, können diese auch Einzelmitglieder aufnehmen, wenn die Satzung es zulässt.

 

Im Übrigen rufe auch ich "Anwalt". Mit Kenntnissen im Vereinsrecht und im Waffenrecht.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Leser:

Ich bin mir ganz sicher, dass es sich bei der DSU um eine Schießsportliche Vereinigung im Sinne des Waffenrechtes handelt.

 

Hast Du die Problemstellung des Threadstarters verstanden?

Geschrieben

@EL Heat Du hast doch einen DSU Ausweiss, oder? Auf der Rückseite müsste Deine Mitgliedsnummer (fängt mit E/ an) und ggf. auch Deine Vereinsnummer (fängt mit V/ an) stehen. Falls Du nur eine E/ und keine V/ Nummer da stehen hast wärst Du ein Einzelmitglied. Ich vermute Du bist ein Einzelmitglied, so steht es ja auch in der Pressemitteilung. In diesem Fall muss dann der Verein auch nix bestätigen und die Bedürfnisbescheinigungen könnten damit als Einzelmitglied ausgestellt worden sein und formal korrekt sein (hast Du einen Rückläufer noch zur Hand? Ich habe immer meine Anträge zurückbekommen, da dürfte dann keine Vereinsbestätigung zu sehen sein).

Ich hoffe allerdings das der DSU aus der Geschichte nicht noch ein Strick gedreht wird...

Und egal wie die antworten auf die Frage aussehen: Auch wenn die Lage ggf. nicht ganz hoffnungslos ist wird ein guter Anwalt benötigt und ich hoffe für Dich das Du mehr als das reine Pflichtprogramm gemacht hast, die Behörde bzw die SBs zugänglich sind und Du dort auch menschlich nicht auf verlorenem Posten stehst...

Auch würde ich ggf mal raten Dich mit der DSU selber in verbindung zu setzen. Ich vermute mal ganz stark das die über das Thema auch schon bescheid wissen und ggf Ihren Anwalt schon eingeschaltet haben, der Anwalt kennt dann zumindest die Sachlage und vielleicht vertritt der dann auch die Betroffenen

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb james.bravo:

Hast Du denn einen Mitgliedsausweis und insbesondere eine Mitgliedsnummer der DSU erhalten?

Genau - Neben dem Anwalt ganz wichtig: Wende dich an die DSU!!!

Bist du dort als ordentliches Mitgied/Einzelmitglied geführt sieht es schon einmal etwas besser aus ,was die Bedürfnisbescheinigungen angeht! (Die Behörde führt ja aus, das der Verein KEINE Bedürfnisbestätigungen ausstellen darf - der ausstellende Verein ist hier ja aber der Dachverband und nicht der örtliche SV, was einige Behördenmitarbeiter gerne vergessen)

 

Wenn du ordentlich bei der DSU gemeldet bist ,hast du eine Verbandssrechtsschutz:

Zitat

§ 5 (3) Für jedes DSU-Mitglied (auch beitragsfreie Familienmitglieder) wird jährlich zusätzlich ein Rechtsschutzversicherungsbeitrag in Höhe von 2,50 € eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.

Viel Erfolg

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sal-Peter:

Was mir an der ganzen Sache spanisch vorkommt: Wer in einem Verein Mitglied ist, der einem anerkannten Verband angehört, der wird grundsätzlich nicht als Einzelmitglied geführt,

Falsch, war auch jahrelang als Einzelmitglied in einem Verein in einem anerkannten Verband. Der Landesverband hatte alle Einzelmitglieder in einem Verein gesammelt.

 

Versteift euch mal nicht so auf die Einzelmitgliedschaft. 

m.E.n. ist diese durch eine Entscheidung des BVG aus 2018 oder 2019 hinfällig. Es gibt keine Einzelmitgliedschaften mehr, nur noch ordentliche in einem Verein, zumindest im BDS. wir sind damals direkt durch das BVG angeschrieben wurden mit der Aufforderung die Einzelmitgliedschaft bis zum .... in eine ordentliche Vereinsmitgliedschaft zu wandeln.

Geschrieben

Guten Abend,

 

Sachstand:

- Mit RS (HUK) abklären ob dieser Vorfall durch die Versicherung abgedeckt ist, klappt wahrscheinlich erst morgen... danach Verbindungsaufnahme mit Anwählten, danke für den Link @heinzaushh!

- Habe auch nie einen Rückläufer bekommen wegen Bedürfnisanträge...mir war bis heute auch nicht bewusst, das ich die benötige.....

- Ich rufe morgen bei der DSU an und erkundige mich, eine Einzelmitgliedschaft sollte da dennoch möglich sein, wenn ich es richtig gelesen habe...löst dennoch nicht das Problem...

 

Zu den Punkten:

- Es klingt makaber aber ich habe nur eine Mitgliedskarte vom Verein wo drauf steht "Mitglied in der DSU", keine Nummer..etc. Darüber habe ich mir auch nie einen Kopf gemacht, denn Bedürfnisanträge usw. wurden über den Verein abgewickelt.... das betriffft locker 200 Mitglieder....

- Jäger.... keine Option

- Herausforderung: Ab Mitte Oktober für 2j  LTU Brigade (ist aber unkritisch, da ich regelmäßig nach Hause fliege)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Lavendel:

war auch jahrelang als Einzelmitglied in einem Verein in einem anerkannten Verband.

Wie lange ist das her?

 

Ah, du schriebst:

Zitat

durch eine Entscheidung des BVG aus 2018 oder 2019 hinfällig. Es gibt keine Einzelmitgliedschaften mehr, nur noch ordentliche in einem Verein,

 

Der Thradstarter ist erst danach "eingetreten".

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb EL Heat:

Es klingt makaber aber ich habe nur eine Mitgliedskarte vom Verein wo drauf steht "Mitglied in der DSU", keine Nummer..etc.

Hast due denn nie Meisterschaften geschossen wo du den Ausweis der DSU zeigen musstest? Beim BDS ist das so und es gibt jedes Jahr eine neue JahresMarke in den Ausweis.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb EL Heat:

denn Bedürfnisanträge usw. wurden über den Verein abgewickelt.... das betriffft locker 200 Mitglieder...

 

Wow!

200 Geprellte sind schon eine Hausnummer. Ein Wunder, dass das jetzt erst ruchbar geworden ist.

(In Sachsen sind Vereine mit über 100 Mitgliedern nämlich schon ziemlich groß!)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sal-Peter:

Wie lange ist das her?

2014 - 2019,

dann wurde die Sache durch das BVG beendet, wie ich oben schrieb, bin dann in einen anderen BDS-Verein gewechselt, war mir aber alles relativ egal.

 

Ich war, ab dem Zeitpunkt, kurz nachdem ich eigene Waffen hatte immer Mitglied in zwei Vereinen. Nicht immer in denselben, aber immer lückenlos in zweien. Genau aus diesen Gründen, wenn einer mal gesperrt wird.

In meinem damaligen Haupt(Erst)Verein liefen auch seltsame Dinge. Da habe ich mir gesagt, wenn der dicht gemacht wird, suchen 500 Mitglieder auf Krampf einen neuen Verein. Das wird eng, richtig eng.

Da sorgst du mal vor.

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb EL Heat:

- Habe auch nie einen Rückläufer bekommen wegen Bedürfnisanträge...mir war bis heute auch nicht bewusst, das ich die benötige.....

Und wie hast Du Deine WBK bekommen? Normalerweise bekommt man bei der DSU den Antrag und die Bescheinigung zurück. Ging das auch alles über den Verein? Da steckt schon eine gewisse kriminelle Energie dahinter...

Ich habe mir meine Bedürfnisbescheinigung angeschaut, da steht auch leider nur mein Name, die Disziplin sowie die Waffenart inkl kaliber drauf. Auch da kann man nicht wirklich was ablesen, zumindest keine Mitgliedsnummer oder ähnliches. Und bei der kriminellen Energie die da an den Tag gelegt wurde würde es mich auch nicht wundern wenn selbst das noch gefaked wäre

 

vor 10 Minuten schrieb EL Heat:

- Ich rufe morgen bei der DSU an und erkundige mich, eine Einzelmitgliedschaft sollte da dennoch möglich sein, wenn ich es richtig gelesen habe...löst dennoch nicht das Problem...

Die werden Dir dann zumindest sagen können ob Du überhaupt Mitglied bei denen bist, auch das dürfte vermutlich schon mal interessant für Dich sein

 

vor 10 Minuten schrieb EL Heat:

- Es klingt makaber aber ich habe nur eine Mitgliedskarte vom Verein wo drauf steht "Mitglied in der DSU", keine Nummer..etc. Darüber habe ich mir auch nie einen Kopf gemacht, denn Bedürfnisanträge usw. wurden über den Verein abgewickelt.... das betriffft locker 200 Mitglieder....

Eigentlich ein "gefährliches Spiel", aber wenn die Vereinsvorsitzenden absichtlich Ihre Mitglieder dumm halten und keine Infos geben...

Wenn Dir keiner sagt das Du einen Mitgliedsausweiss bekommst (nach dem mich übrigens noch nie einer gefragt hat), wenn Dir keiner sagt das es ein Portal gibt bei dem man alle seine Wettkampfergebnisse online einsehen kann, wenn Dir keiner sagt das es ein Pokal, eine Liga und eine DM geht. Ich kann mir schon vorstellen das das irgendwie funktioniert, mich wundert aber auch etwas das scheinbar keiner mal auf die DSU Webseite geschaut hat und da ein paar Ungereimtheiten aufgefallen sind. Spätestens wenn man Überkontingentwaffen haben möchte wird ein Wettkampf, einer Kader- oder Masterwertung interessant...

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb IMI:

Mal so das Schlagwort „freier Schütze“ ins Spiel gebracht. Könnte man da ansetzen?

 

Ohne Rechtsgelehrter zu sein, denke ich auch, dass man den §8 hier durchaus ins Spiel bringen könnte, um die Sachen weitgehend auf dem kurzen Dienstweg zu heilen. So wie es sich darstellt, dürfte fromell kein Bedürfnis nach §14 vorgelegen haben. Das heißt aber nicht, dass man es nicht durch §8 begründen könnte, wenn materiell die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben. Da wird es aber sehr auf die Details ankommen. Und natürlich, dass die Behörden hier bei den Opfern mitspielen.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Wenn Dir keiner sagt das Du einen Mitgliedsausweiss bekommst (nach dem mich übrigens noch nie einer gefragt hat), wenn Dir keiner sagt das es ein Portal gibt bei dem man alle seine Wettkampfergebnisse online einsehen kann, wenn Dir keiner sagt das es ein Pokal, eine Liga und eine DM geht. Ich kann mir schon vorstellen das das irgendwie funktioniert, mich wundert aber auch etwas das scheinbar keiner mal auf die DSU Webseite geschaut hat und da ein paar Ungereimtheiten aufgefallen sind.

 

Das frage ich mich allerdings auch. Bei einem paar Leuten mag das klappen.  Die haben vielleicht 0 Interesse an Wettkämpfen und dem Verband. Aber irgendwann muss doch mal einer kommen der sich auskennt oder einen kennt der einen kennt..........

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb TT01:

 

Hast Du die Problemstellung des Threadstarters verstanden?

Na ja - da der Schützenclub... kein Verein ist, sagt das LRA Meißen, dass der Herr aus Riesa kein Mitglied einer schiessportlichen Vereinigung ist.
 

Denn das LRA Meißen bestreitet ausserdem die Vereinsmitgliedschaft (in der DSU).
 

Sie bestreitet auch, dass eine Solche seit 2008 überhaupt noch möglich sei.

Ob das wirklich so ist stelle ich in Frage. Das lohnt sich zu prüfen.

 

Des weiteren lohnt es sich zu prüfen, ob der Abhilfe möglich ist, durch den Erwerb einer passenden (z.B. Einzel-) Mitgliedschaft.

 

Darüber hinaus könnte man prüfen, ob er in gutem Gauben gehandelt hat. Hat er von seiner fehlenden Sportschützen Eigenschaft gewusst?

 

Es zählt nicht allein der Buchstabe des Gesetzes, sondern z.B. auch der Regelungszwecke.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Leser:

Na ja - da der Schützenclub... kein Verein ist, sagt das LRA Meißen, dass der Herr aus Riesa kein Mitglied einer schiessportlichen Vereinigung ist.
 

Denn das LRA Meißen bestreitet ausserdem die Vereinsmitgliedschaft (in der DSU).
 

Sie bestreitet auch, dass eine Solche seit 2008 überhaupt noch möglich sei.

 

Das dürfte ausweislich des Vereinsregisters unbestritten sein. Ein Verein der nicht existiert, kann auch nirgends Mitglied sein.

 

vor 23 Minuten schrieb Leser:

Ob das wirklich so ist stelle ich in Frage. Das lohnt sich zu prüfen.

 

 

 

Bitte sehr: 

 image.png.6365340d0f3db94ad9a621885ad39110.png

vor 23 Minuten schrieb Leser:

 

Des weiteren lohnt es sich zu prüfen, ob der Abhilfe möglich ist, durch den Erwerb einer passenden (z.B. Einzel-) Mitgliedschaft.

 

Auf jeden Fall. Aus formalen Gründen (Keine Vereins und daher Verbandmitgliedschaft) liegt kein Bedürfnis nach §14 vor. Es stünde der Behörde aber frei, ein Bedürfnis nach §8 anzuerkennen, ggf mit der Auflage verbunden alsbald in einen Verein der tatsächlich existiert und tatsächlich in einem anerkannten Verband Mitglied ist einzutreten.

 

Ggf ist die Erwerbserlaubnis "gelbe WBK"  zurückzunehmen unter Beibehaltung der Besitzerlaubnis unter o.g. Auflagen

 

 

 

 

vor 23 Minuten schrieb Leser:

 

Darüber hinaus könnte man prüfen, ob er in gutem Gauben gehandelt hat. Hat er von seiner fehlenden Sportschützen Eigenschaft gewusst?

 

Das würde per se nichts nützen, die formalen Voraussetzung der Vereinsmitgliedschaft fehlt. Nicht die Behörde muss dir nachweisen, das du kein Bedürfnis hast, sondern du der Behörde das du eines hast.

Ab in Anbetracht des Vorgangs wäre es eigentlich geboten, den geschädigten Mitgliedern hier o.g. Goldene Brücke zu bauen.

 

 

 

vor 23 Minuten schrieb Leser:

 

Es zählt nicht allein der Buchstabe des Gesetzes, sondern z.B. auch der Regelungszwecke.

 

Der Besagt das man das waffenrechtliche Bedürfnis glaubhaft machen muss....

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Dieses ganze Thema beschreibt mal wieder sehr gut was in diesem Land so kollosal schief läuft.

 

Sonst wird alles peinlichst genau geprüft und wegen jeder Kleinigkeit abgelehnt.

Sowas muss doch beim Verband auffallen wenn der Verein nicht existent ist.......

 

Aber hey, da hilft unbedingt eine Verschärfung des Waffengesetzes, sicher ist sicher!

Geschrieben

@WreckingBall Ich denke, der Verband ist da völlig außen vor. Da hat jemand eine Blase geschaffen und alles nur "simuliert" Interessant ist es doch eher, dass den Behörden nicht schon eher aufgefallen ist, dass dieser Verein gar nicht mehr existiert. Evtl. erst in der Folge der "Reichsbürgerdebatte".

Zumindest schrillen bei mir alle Alarmglocken, wenn ich aus einem Artikel solche Sätze entnehme:

 

"Das Riesaer Original Klaus Przyklenk steht zum Adel – und liebt historische Waffen. Nun begeht er gleich zwei Jubiläen. ..."

"...Riesa. In seinem Gartenhaus steht die Büste des letzten Sachsenkönigs. Und der Hausherr macht kein Hehl: Er ist Fan von Friedrich August III. So gehen auch heute noch unter der weiß-grünen Fahne über der Tür wettinische Prinzen und Prinzessinnen ein und aus. Kaum zu glauben, aber Klaus Przyklenk würde auch heute lieber unter einem Monarchen leben. „Da gebe es klare Ansagen, da würde nicht um den heißen Brei herumgeredet“, sagt der Riesaer. ..."

 

Hier zu lesen: Sächsische.de

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb WreckingBall:

 

Sonst wird alles peinlichst genau geprüft und wegen jeder Kleinigkeit abgelehnt.

Sowas muss doch beim Verband auffallen wenn der Verein nicht existent ist.......

 Das wird ein Nachspiel haben.

 

Im günstigsten Fall: 

Die Mitglieder waren tatsächlich an die DSU gemeldet, nur wurde eben der Verbandsbeitrag seitens des nicht existierenden Vereins "etwas" erhöht.  Seitens der DSU hätte man also geglaubt, das der Verein weiter existiert, das Gegenteil aber nie nachgeprüft.

 

Daraus kann natürlich eine gröbliche Verletzung der Pflichten des Verbands  gemäß §15 darstellen:

 

 

Zitat
6. den sportlichen Betrieb in den Vereinen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung organisiert und
 
7.im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und
c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

 

 

 

Zitat
(4) Die zuständige Behörde hat das Recht, jederzeit den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung zu verlangen. Die Anerkennung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 für ihre Erteilung nicht vorgelegen haben; sie ist zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen weiterhin nicht vorliegen. Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich entfallen ist. Anerkennung, Rücknahme und Widerruf sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Vom Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Aufhebung der Anerkennung an sind die Bescheinigungen des betreffenden Verbandes nach § 14 Absatz 3, 4 und 5 nicht mehr als geeignete Mittel zur Glaubhaftmachung anzuerkennen. Sofern der Grund für die Aufhebung der Anerkennung Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit von Bescheinigungen aufkommen lässt, können die Behörden bereits ab der Einleitung der Anhörung von der Anerkennung der Bescheinigungen absehen. Die Anerkennungsbehörde unterrichtet die nach Absatz 3 an der Anerkennung beteiligten Stellen von der Einleitung und dem Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung der Anerkennung.

 

DSU Mitglieder die keinen anderen Verband habe sollten sich schleunigst nach einem umsehen, da kann es jetzt sehr schnell zu Problemen kommen.

Einzelne Bescheinigungen fehlerhaft, schlecht aber ggf mir Ermahnung getan.

 

Aber bald 20 Jahre nicht merken das ein Vereinmit 200 Mann nicht existiert, das wird im BVA nicht goutiert werden...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb goodoldrebel:

Kaum zu glauben, aber Klaus Przyklenk würde auch heute lieber unter einem Monarchen leben. „Da gebe es klare Ansagen, da würde nicht um den heißen Brei herumgeredet“, sagt der Riesaer. ..."

 

Hier zu lesen: Sächsische.de

 

Oh keine Sorge, die gewünschte klare Ansage wird es geben....

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