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IGNORED

Entwurf Sprengstoff Gesetz


Justus

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vor einer Stunde schrieb Christian 555:

 

Der Deutsche versucht gleich immer alles zu "überregulieren", während die wahren Probleme der Gesellschaft mal wieder keinerlei Beachtung finden.

 

 

Gut auf den Punkt gebracht. 

 

Dieses Land ist ineffizient und überreguliert in riesigem Maß, und die wirklichen, relevanten Probleme und Gefährdungen bekommt man damit nicht in den Griff. 

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Es ist mehr so, das es bisher wohl guten Anwälten gelungen ist ihre Mandanten herauszuboxen mit dem Hinweis darauf, das der Betrieb eines nicht genehmigten Lagers nur für den gewerblichen Umgang strafbar ist.

Das SprengG ist eigentlich, genau wie das WaffG, ein Ordnungsgesetz, da sollten Verstöße eigentlich zum Großteil Ordnungswidrigkeiten sein. Aber drakonische Strafen bis ins siebente Glied sind aktuell ja in Mode. Die modernen Gesetze haben Strafandrohungen die in keinerlei Verhältnis zur Tat mehr stehen. Auch im WaffG gibt es fast nur noch Straftaten.

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Und selbst wenn keine Straftat: gröblicher Verstoß, negative Zukunftsprognose bezüglich der Zuverlässigkeit.

 

Die Versprechungen auf dem Weg seit 1971 waren stets anders... Niemand soll kriminalisiert werden....es geht nur gegen Terroristen.....

 

 

 

 

 

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2 hours ago, ASE said:

Die Versprechungen auf dem Weg seit 1971 waren stets anders... Niemand soll kriminalisiert werden....es geht nur gegen Terroristen.....

 

Und wer's glaubt wird davon nicht selig. Wenn niemand kriminalisiert werden soll, der nicht eh schon kriminell ist, dann braucht man offensichtlich keine ausladenden neuen Strafvorschriften, sondern könnte sich auf die Durchsetzung derjenigen gegen Mord, Terrorismus, usw. konzentrieren.

 

4 hours ago, Fyodor said:

Das SprengG ist eigentlich, genau wie das WaffG, ein Ordnungsgesetz, da sollten Verstöße eigentlich zum Großteil Ordnungswidrigkeiten sein.

 

Dinge, die der Sache nach eigentlich Ordnungsunrecht sind, weder einen Vorsatz der Schädigung anderer beinhalten noch einen tatsächlichen Schaden verursachen, sind aber die schlimmsten Delikte überhaupt: Fast jedem solchen Delikt liegt nämlich ein Denkverbrechen zugrunde, dass der Betreffende sich nicht bei jeder seiner Handlungen zuerst fragt, ob er damit dem Volkskörper dem Sozialismus der Demokratie und dem Klima hilft, indem er sich stets um die stille Unterstützung der Regierung bemüht und sonst brav um 9 ins Bett geht.

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Wobei das bisher m.W. schon nicht anders war.

 

wie ich geschrieben hatte: eigentlich sollte das bereits eine Straftat sein, aber es haben wohl Anwälte geschafft den Richtern anderes zu vermitteln...

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vor 15 Stunden schrieb Christian 555:

Die Aufbewahrung ist aktuell völlig i.O.. Für eine Veränderung gibt es keinen Grund.

 

Nein die Aufbewahrung ist totaler Käse.

Es gibt keinen Grund für die 3kg/1kg Regel, die Kontrollen der Aufbewahrung sind unnötig wie sonst was.

Darüberhinaus gehört das Bedürfnisprinzip im Waffenrecht ersatzlos abgeschafft.

LG

 

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Wenn Ihr etwas beisteueren möchtet, habt Ihr hier bis zum 05.08.2024 die Möglichkeit:

 

VDB-Nachrichten, 29.07.2024

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/29072024_referentenentwurf_zur_aenderung_des_sprengg_und_weiterer_gesetze_vorgelegt.html

 

Zitat:

 

Referentenentwurf zur Änderung des SprengG und weiterer Gesetze vorgelegt

 

Verbändeanhörung bis 16.08.2024


Uns erreichte im Rahmen der Verbändebeteiligung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze.

 

Hintergrund der geplanten Novelle ist die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der Geldautomatensprengungen, der nun mit einem höheren Strafmaß begegnet werden soll.

Gleichzeitig erfolgt im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine Angleichung von gewerblichen Erlaubnisinhabern (§7 SprengG) und nicht gewerblichen Erlaubnisinhabern (§27 SprengG). So soll das unerlaubte nicht gewerbliche Lagern und der unerlaubte nicht gewerbliche Transport künftig unter Strafe gestellt werden.

 

Zur Verfolgbarkeit organisierter Sprengstoffkriminalität wird die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Verstößen gegen das SprengG geschaffen.

 

Der VDB wird im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme erstellen und diese fristgerecht bis zum 16.08. einreichen. Sollten Sie im SprengG an bestimmten Stellen erheblichen Verbesserungsbedarf sehen, der im Rahmen der Novelle umgesetzt werden soll, so teilen Sie uns dies bitte bis zum 05.08. an interessen@vdb-waffen.de mit.

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Ich denke kein einziger Fall von Geldautomatensprengung wurde mit NC oder Schwarzpulver durchgeführt. Wenn die was ändern wollen dann bitte eine angleichung an die anderen EU Staaten. KEIN Lehrgang mehr, WBK mit wiederladbaren Kalibern reicht vollkommen aus. In anderen Ländern sprengt sich da auch keiner in die Luft beim Wiederladen!!!!!!!!!!!!!!!!!

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vor 2 Stunden schrieb Shortcut:

Kann mal jemand zusammenfassen was konkret an der Aufbewahrung geändert werden soll?

 

Nichts in Hinsicht der LagerAufbewahrungsmengen oder -vorschriften.

Durch Einfügung des §28(=auf §27 anwendbare Vorschriften) in die Strafvorschriften des §40 soll eine angebliche Unklarheit der Anwendbarkeit der Strafvorschriften auch für das nichtgewerbliche Betreiben eines ungenehmigten Lagers sichergestellt werden. Meiner Meinung nach überflüssig, ergibt sich aus der Normenkette §28 -> §17 -> §27 : durch die in §28 festgelegte entsprechende Anwendung

Bearbeitet von ASE
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Am 29.7.2024 um 15:53 schrieb Stefan Klein:

Und was ist an der Aufbewahrung auszusetzen? Ist unter den derzeitigen Regeln je was passiert? Deliktrelevanz?

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

Das sag' mal diesem "Jubel-Perser", der hier jeden anmacht, der die Änderung von den Sicherheitstufen A u. B auf "Null und höher" kritisiert.

Da nützte es auch nichts aus der "Kleinen Anfrage" im Bundestag zu zitieren:

Z. B. "Aus wie vielen Schränken der Stufen A/B wurden Waffen entwendet, die so aus 0/1 nicht hätten entwendet werden können?"

Antwort "Auf Grund der geringen Deliktrelevanz liegen dazu keine keine Zahlen vor."

Auslöser für die Verschärfung war ein sog. Amoklauf mit der Waffe des Vaters, die dieser im Nachtschrank aufbewahrte.

 

In Ergänzung zu Deinem "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ..."

Das allein reicht nicht!

Ein Gesetz muss erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein.

Und das war die Verschärfung der Aufbewahrung offensichtlich nicht.

 

Aber was schert das diesen Staat ...

Wir bewegen uns seit Jahren vom Bürgerstaat zurück zum Obrigkeitsstaat (s. z.B. die Abschaffung des einfachen Widerspruchs in vielen Bereichen) und viele schreien noch "Hurra" ...

 

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Am 29.7.2024 um 17:44 schrieb theshooter55:

Vielleicht sollten die Niederländer ihr Sprengstoffgesetz ...verbessern.....oder besser die Rumänische Regierung.

Aber bei uns gehts einfacher.

Rumänen?

 

Warum kommen die Automatensprenger denn aus Holland nach D?

Weil's in Holland nicht mehr funktioniert. Dort sind alle Automaten so eingerichtet, dass das Geld unbrauchbar gemacht wird, wenn an dem Automaten "herumgespielt" wird.

Also "müssen" die dahin ausweichen, wo's noch geht.

 

Letzte Woche im Radio:

So lange es für die Banken billiger ist (Versicherung sei Dank), als alle Geldautomaten so auszustatten wie in Holland wird sich nichts ändern.

Die ach so armen Banken zu verpflichten die Geldautomaten zu "härten" geht ja auch gar nicht, die sind doch alle so arm ...

(Der Vorturner der hiesigen Sparkasse (die ja keine Bank ist, dort wird in den passenden "Etagen" wohl noch deutlich mehr bezahlt) bekam vor ein paar Jahren 330.000,- € p.a., wohingegen eine gewisse Angela M. aus B. nur 300.000,- € p.a. bekam.)

 

Stattdessen kommen so tolle Vorschläge, wie Sprengstoffrecht verschärfen, deutlich weniger Geldautomaten (war ernsthaft ein Vorschlag :gaga:), ...

 

Habe die alle ihre Rübe nur noch, dass es ihnen nicht in den Hals regnet?

 

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