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IGNORED

Aufbewahrung des Ersatzschlüssels,Zweitschlüssels in einem Waffenschrank mit Schlüsselschloss mit gleicher Sicherheitsstufe.


444 marlin

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Hallo

Ich besitze mehrere Waffenschränke in verschiedene Räumen (Etagen) in meinem Haus.

Einen mit Elektronikschloss.

 

Darf ich die Ersatzschlüssel in einem Waffenschrank mit Schlüsselschloss gleicher Sicherheitsstufe lagern.

Suchfunktion benutzt.       

Da steht immer was mit Elektronikschloss oder bei Kumpel auslagern.

Lustige Kommentare, was mich bei dem Thema nicht wundert.

 

Aber nichts konkretes.

 

Über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme möchte ich nicht streiten. Erklärung dauert mir zu lange. (Oder später)

 

Für eine sachliche Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

 

Gruß

 

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Ja, natürlich darfst du das, selbst in den Bundesländern die einen Tresor vorschreiben für den Schlüssel. Es wird immer nur ein Tresor gefordert.

Der Grund warum immer auf ein Elektronikschloss hingewiesen wird ist ganz einfach: wenn der Schlüssel für Schrank A in Schrank B liegt und Schrank B ebenfalls ein Schlüssel hat muss dieser wieder sicher aufbewahrt werden, ergo kommst du nicht drumherum das ein Schrank ohne Schlüssel auskommen muss. Es spricht aber nix dagegen den Schlüssel von Schrank A in Schrank B zu legen und den Schlüssel von Schrank B in Schrank C mit Zahlenschloss zu legen. Ob das Sinn macht ist natürlich fraglich...

Aber wenn du z.b. 2 Schränke mit Elektronikschloss und Notschlüssel hast spricht auch gar nix dagegen diese "über Kreuz" zu lagern

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vor 8 Minuten schrieb 444 marlin:

Darf ich die Ersatzschlüssel in einem Waffenschrank mit Schlüsselschloss gleicher Sicherheitsstufe lagern.

 

Meine Einschätzung:

Ja, solange du ggf. nicht dadurch die max. Anzahl der zu verwahrenden Waffen überschreitest.

Z.B. bei Schränken mit Grad 0 unter 200kg max. 5 KW

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Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt muß ich mal selber einen blöden Kommentar loswerden:

 

Jetzt werden Schlüssel schon zu Waffen !

 

Dann darf ich in einem Grad 0 mit Elektronikschloss nur eine gewisse anzahl Schlüssel aufbewahren. 

Irgendwie irre.

 

Gruß

Bearbeitet von 444 marlin
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So blöd ist der Kommentar nicht da ein paar Länder genau diesen Ansatz verfolgen und nicht nur die Schlüssel wie Waffen betrachten sondern sogar noch eigene zusätzliche Hürden oben drauf legen die es bei den eigentlichen Waffen gar nicht gibt

Bearbeitet von BlackFly
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Ja, oder du lagerst den Schlüssel an einem "sicheren Ort". Das kann ein Beutel mit Kettchen sein, der um deinen Hals hängst oder in einer Dose in deinem Vorratsschrank mit der Aufschrift " veganer Speck". Hauptsache nur du weißt, wo der Schlüssel ist.

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Genau das führt in einigen Ländern zum Anzweifeln der Zuverlässigkeit, eigentlich sollte sich das aber mittlerweile auch herumgesprochen haben...

Und in diesem Ländern wird dann eben auch der Tresor mit Elektronik oder biometrischen Schloss verlangt, dies aber nicht weil nur diese sicher genug sind sondern weil der etwaige Schlüssel auch wieder entsprechend gelagert werden müsste

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich versuche den Sinn meiner Frage mal zu erklären.

Ich habe wie geschrieben mehrere Waffenschränke Grad A B 0 und 1. an zwei verschiedenen Orten im Haus.

Einen Ort mit Wiedelader Ausrüstung.

Nach alter Gestzgebung alles genehmigt und überprüft.

 

Habe nur einen Waffenschrank mit Elektronikschloss. Und noch mehr will ich nicht.

Die Behörden haben mich mit denn ganzen Auflagen und Waffenschränken genug genervt !

 

Ich möchte an einen Ort gehen mit einem Schlüssel aus dem Waffenschrank mit Elektronikschloss, und dort mit den

Ersatzschlüsseln alle Waffenschranke aufschliessen können. Zum Beispiel bei dem Wiederladen mehrerer Kaliber, zum testen der

passgenauig oder Länge usw.

 

Mit den ganzen doppelten Schlüsseln komme ich trotz Schlüsselanhängern dauernd ducheinander.

Und eine ganze Schachtel Schlüssel zu sortieren und mitschleppen nervt.

Ein bischen kirre ich weiß. Aber ich möchte das gerne anders haben.

 

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 2 Stunden schrieb 444 marlin:

Aber nichts konkretes

wird dir ausschließlich die für dich zuständige Waffenrechtliche Behörde mitteilen können.

Alles andere ist Kaffesatz, Glaskugel, Fantasie und Forengelaber.

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 16 Minuten schrieb heinzaushh:

wird dir ausschließlich die für dich zuständige Waffenrechtliche Behörde mitteilen können.

Alles andere ist Kaffesatz, Glaskugel und Fantasie.

 

Ist für mich jetzt nicht so super.

Aber endlich mal einer der die Sache bei dem Namen nennt.

Vielen Dank. Meine ich ernst !

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vor 2 Stunden schrieb 444 marlin:

Jetzt werden Schlüssel schon zu Waffen !

 

Ich fürchte, da hast du etwas falsch verstanden.

 

Wenn dein Waffenschrank mit Elektronikschloss ein Grad 1 ist, dann ist alles ok.

In einem Grad 1 darfst du eine unbegrenzte Anzahl von KW und LW lagern … und somit auch die Schlüssel der anderen Waffenschränke.

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Wobei die Frage wäre ob ein Schlüssel zu einem Schrank mit 5KW auch wie 5 KW zählt und dies letzten Endes auch noch mit bedacht werden muss. 

 

Das aber jedes Bundesland und sogar jede Behörde diese Frage unterschiedlich beantworten kann ist der Rest sich an den SB zu wenden natürlich vollkommen korrekt. 

 

In bisher keinem schreiben die so durchs Netz Geistern habe ich allerdings gesehen das man Schlüssel nicht in einem Tresor mit Schlüssel tun darf. Es wird nur in einigen darauf hingewiesen dass wenn man sich jetzt einen neuen Tresor für die Schlüssel kauft dieser ein Zahlen oder biometrischen Schloss haben sollte da man sonst wieder das Problem hat wohin mit dem Schlüssel. Aus diesem Grund ersten einige auch von Schränken mit einem Revisionsschlüssel ab da man damit auch wieder das Problem hätte sofern man nicht 2 davon besitzt 

Bearbeitet von BlackFly
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Egal was man jetzt tut, im Fall der Fälle wird ein Richter einem sagen ob das ausreichend war oder nicht. Selbst wenn der eigen SB einer bestimmten Lagerung zustimmt ist das nicht Gerichtsfest .Bei mir im Saarland will man abwarten ob es eine Bundesweite Lösung geben wird. DANN , aber auch nur dann werde ich was ändern, falls meine Lagerung so dann nicht mehr in Ordnung ist.

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vor 6 Stunden schrieb BlackFly:

Wobei die Frage wäre ob ein Schlüssel zu einem Schrank mit 5KW auch wie 5 KW zählt und dies letzten Endes auch noch mit bedacht werden muss. 

Meiner Einschätzung nach ist natürlich davon ganz stark auszugehen.

 

Wenn ich z.B. 3 Schränke mit Grad 0 unter 200kg (max. 5KW) habe:

Schrank 1 = alle Schlüssel und 2 KW

Schrank 2 = 3 KW

Schrank 3 = 5 KW

Sollte nun Schrank 1 aufgebrochen werden, offenbart er den Zugriff auf alle Schränke und damit auf 10KW.

Die Sicherheitsstufe Grad 0 unter 200kg darf aber nur 5KW verwahren/schützen.

 

Daher müsste Schrank 1 ein Grad 1 sein = unbegrenzte Anzahl von KW und LW.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb MT1965:

 

Ich fürchte, da hast du etwas falsch verstanden.

 

Wenn dein Waffenschrank mit Elektronikschloss ein Grad 1 ist, dann ist alles ok.

In einem Grad 1 darfst du eine unbegrenzte Anzahl von KW und LW lagern … und somit auch die Schlüssel der anderen Waffenschränke.

Falsch verstanden ?

Ob jetzt grad A  oder 0/1 oder 00. Der Wiederstandsgrad bestimmt die Schlüsselmenge. 

Also sind diese, nach dieser Aussage, als Waffen zu behandeln.

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 3 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ich bin dafür, dass jeder LWB verpflichtet wird, rund um die Uhr mindestens 3 mit Maschinenpistolen bewaffnete Wachleute vor seinem Tresor zu stellen, damit auch ja nichtts passieren kann. 

Habe das an eine Maschine abgegeben.

Seit dem auch keine Probleme mehr mit Nachbarn oder Falschparkern.

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vor 2 Stunden schrieb 444 marlin:

Es sind ja die Zeiten der KI bei normalen Menschen angebrochen.

Ich würde mal gerne Wissen was die dazu ausspuckt.

 

Die KI schmort bei diesem unsäglich verkomplizierten Mist durch. Das hält die nicht aus. 

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