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Vereins-WBK & dezentrale Waffenlagerung


switty

Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

 

wie sieht das eigentlich mit Waffen auf Vereins-WBKs aus (auf denen man als Vorstand als Berechtigter eingetragen ist) und die man bei sich zu Hause aufbewahrt, allerdings, weil nicht nur diese Waffen auf der WBK eingetragen sind, die WBKs zentral im Vereins-Safe liegen. Sind da Probleme zwecks den Ausweispflichten nach §38 Abs. 1 Nr. 1a) WaffG zu erwarten, wenn es zu einer unangekündigten Aufbewahrungskontrolle kommt, die Vereinswaffen gesichtet werden und man "nur" eine Kopie der Vereins-WBK als eine Art Ersatzdokument hat? Bei uns im Verein wird das gerade als mögliche Lösung für das leidige Thema "Waffentransport" zu den offiziellen Schiessabenden diskutiert und ich wollte mal eure Meinung dazu hören. Wir sind leider nur Mieter bei unseren Ständen und lagern die WBKs/Waffen an anderer Stelle, d.h. die Waffen müssen immer aus dem Lager geholt werden und zum/vom Stand gebracht werden (erheblicher Zeitaufwand).

 

Vermutlich gibt es da zwei separate Aspekte, wenn ich mir den § genau durchlesen ("wer eine Waffe führt"): einmal die Lagerung und einmal der Transport ohne während des Transports im Besitz der Original WBK zu sein. Zugriff auf die Vereins-WBKs ist durch Besitz eines Schlüssels zur Lagerstätte Tag und Nacht sichergestellt, d.h. der Vorstand bei dem die Kontrolle ist, könnte die WBKs jederzeit holen gehen (dauert halt im Worst-Case ~1h Fahrtweg).

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
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Wir hatten diese Situation im Verein auch. Der Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde (RLP) sah das ganz pragmatisch. Die Ausfertigung einer Zweit-WBK ist nicht vorgesehen. Also bleibt ja nur die Möglichkeit einer WBK-Kopie. Er meinte, wenn ein Polizist bei einer Kontrolle die WBK anzweifelt, würde er ohnehin entweder im NWR nachsehen oder die Waffenbehörde anrufen. Beides würde dann die Rechtmäßigkeit bestätigen. 

 

Disclaimer: Dies entspricht der Auskunft meines Sachbearbeiters. Frag einfach bei Deiner Waffenbehörde nach. 

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Danke für die schnellen Rückmeldungen. Mit der Behörde werden wir natürlich dazu sprechen, mir war nur wichtig zu hören, wie dazu die Erfahrungslage ist. Aber dann können wir das ja guten Mutes angehen und das leidige Problem anpacken. Bin gespannt was unser SB dazu sagt und ob er das ebenso pragmatisch sieht.

Bearbeitet von switty
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Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
3.
von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
b)
als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,
 
den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

 

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Bei uns ist das ähnlich. Wir haben kein Vereinsheim, die Vereinswaffen liegen bei verschiedenen Schützen zu Hause.

 

Von denen hat jeder die entsprechenden Vereins-WBKs bei sich zu Hause, in denen er als "Aufsichtsperson" eingetragen ist. Wie genau dieser Eintrag aussieht weiß ich nicht, aber er ist (im Gegensatz zum gemeinsamen Eintrag in die WBK eines Partners) nicht schädlich für den eigenen Waffenerwerb.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

WBKs bei sich zu Hause, in denen er als "Aufsichtsperson" eingetragen ist. Wie

 

Was soll das denn sein? Entweder man ist als Berechtigter eingetragen oder nicht. 

 

Ansonsten verstehe ich das Problem nicht. Wer die Waffen hat, hat die WBK.

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vor 10 Stunden schrieb Harry Callahan:

Wir hatten diese Situation im Verein auch. Der Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde (RLP) sah das ganz pragmatisch ... WBK-Kopie.

 

Exakt wie bei uns - im Erstverein.

Im Zweitverein mit WBK-Kopie ohne selbst darauf eingetragen zu sein.

 

Sprech einfach mit der Behörde.

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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Was soll das denn sein? Entweder man ist als Berechtigter eingetragen oder nicht. 

Habe ich doch geschrieben, dass ich nicht genau weiß wie der Eintrag aussieht. Aber jede Waffe hat eine eigene WBK, und die Person bei der sie zu Hause liegt ist dort eingetragen.

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Wir dürfen im Verein keine Kurzwaffen lagern. Nur begrenzt LW. Mit der Behörde abgesprochen haben die Leute die eine der KW zu Hause haben eine Kopie der WBK . Scheint also kein Problem zu sein, wenn das hier mehrere mit ihren Behörden so abgesprochen haben. Sollte man aber im Vorfeld auch tun...........

 

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vor 4 Stunden schrieb Qnkel:

Seit dem Kostenverordnungsdschungel auch sicherlich ne Preisfrage, aber für jede Waffe eine WBK ist der leichteste Weg.

 

Der Preis spielt doch bei einem e

V. Eine untergeordnete Rolle.

Bearbeitet von Frank222
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Am 12.3.2024 um 21:26 schrieb Frank222:

Der Preis spielt doch bei einem e

V. Eine untergeordnete Rolle.

Solltest du noch der Auffassung sein, dass ein e.V. bei der WBK von der Gebührenordnung befreit ist, dann lass dir gesagt sein, dass diese Zeiten vorbei sind.

Da wird bei der "Grünen" das volle Programm abgerufen.

Da kann bei kleinen Vereinen um die 20 Mann bei drei bis fünf Waffen und dann ebenso vielen WBK´s die Kasse schon mal knapp werden. Da sind die Mitgliedsbeiträge von einem Viertel der Mitlieder u.U. weg.

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vor einer Stunde schrieb Lavendel:

Da kann bei kleinen Vereinen um die 20 Mann bei drei bis fünf Waffen und dann ebenso vielen WBK´s die Kasse schon mal knapp werden. Da sind die Mitgliedsbeiträge von einem Viertel der Mitlieder u.U. weg.

Aber die drei bis fünf Puffen gibt es dann für Lau?

Wenn es hinten raus finanziell eng wird, geht man einfach mit dem Hut rum und nennt das dann " Notopfer Vereins- WBK"

 

Gruß Frank 

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