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IGNORED

Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb Tommie:

 

@fw114: Geh einfach den Weg und frag die Hersteller, schriftlich, lass es dir schriftlich geben! Dann wirst du schon mitgeteilt bekommen ob meine Ansage korrekt war oder eben nicht.


Gruß

 

Tommie

 

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen.

 

Meine Schränke sind verankert, da ich über den Luxus eines Eigenheimes verfüge.

 

Ich sehe mich hier eher als neutraler Informationsbeschaffer, der die Info in dieses Forum stellt, eben zur Diskussion oder auch nicht.

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Ich habe das Video jetzt nocheinmal geschaut,

für Tom sind 50 Kn ---- 500 kilo....

Also ganz ehrlich, von einem Ingnieur, der Videos online stellt hätte ich mehr erwartet.

Da ich mir selber nach dem ersten male ansehen nicht sicher war, habe ich bevor ich das

jetzt geschrieben habe, nachgelesen und auch das netz befragt.

V Projekte - sorry, aber ich wäre vorsichtig ......

 

es hat anscheinend noch jemand gemerkt und in den kommentaren hinterlassen,

ich konnte leider nicht kommentiere.

Wie Tom sagt, man muß diese Norm lesen und verstehen können

Bearbeitet von ALBA
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Mein Waffenschrank wurde so wie er

im Raum steht bei der Kontrolle nicht

beanstandet.

Vorschrift beim Kauf war nur unter 200 kg muss

befestigt werden.

Meiner hat laut Typenschild 205 kg.

Wenn die Versicherung sagt,ab einem gewissen 

Wert,den sie bei Diebstahl ersetzen soll,muss der Tresor

auch noch mechanisch nach Vorgaben des Herstellers

befestigt werden soll,ist das eine ganz andere Baustelle.

Was mit der Schloßdiskussion noch kommt bleibt abzuwarten.

MFG.  Der Waldlaeufer 

 

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vor 3 Stunden schrieb heinzaushh:

Die da im Wortlaut wäre?

Hier der Satz mit der Fristsetzung: "Für die Umsetzung der ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung Ihrer Aufbewahrungssituation räume ich Ihnen eine Frist bis zum 01.05.2024 ein."

 

Danach: "Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen müssen Sie mit einem Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechnen."

 

Es ist ein insgesamt vierseitiges Schreiben. Klar verständlich, mit ausführlichem Bezug zum "Schlüsselurteil". Klare Aufforderung und klare Konsequenzankündigung bei Nichteinhaltung. Das geht für mich - und für alle Vereinskameraden, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe - vollständig in Ordnung.

 

So ist es m. E. der einzig richtige Weg: Verständliche Sprache und nicht der Verweis auf irgendwelche  - angeblichen und vermeintlich anzuwendenden - Nebenbestimmungen einer Norm, die auch noch schwer zu finden ist.

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vor 1 Stunde schrieb Heiopei:

Hier der Satz mit der Fristsetzung: "Für die Umsetzung der ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung Ihrer Aufbewahrungssituation räume ich Ihnen eine Frist bis zum 01.05.2024 ein."

 

Danach: "Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen müssen Sie mit einem Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechnen."

 

Es ist ein insgesamt vierseitiges Schreiben. Klar verständlich, mit ausführlichem Bezug zum "Schlüsselurteil". Klare Aufforderung und klare Konsequenzankündigung bei Nichteinhaltung. Das geht für mich - und für alle Vereinskameraden, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe - vollständig in Ordnung.

 

So ist es m. E. der einzig richtige Weg: Verständliche Sprache und nicht der Verweis auf irgendwelche  - angeblichen und vermeintlich anzuwendenden - Nebenbestimmungen einer Norm, die auch noch schwer zu finden ist.

 

Also dieser Faden dreht sich einzig um die Frage der Verankerungspflicht, ob es sie gibt oder nicht. Über den Wortlaut der Schreiben der Behörden haben wir einen anderen, deutlich längeren Thread.

Die Frage der Schlüsselaufbewahung hat vordergründig nichts mit der Verankerung zu tun.

 

 

Bearbeitet von gunvlog
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vor 2 Stunden schrieb waldlaeufer55:

Mein Waffenschrank wurde so wie er

im Raum steht bei der Kontrolle nicht

beanstandet.

Vorschrift beim Kauf war nur unter 200 kg muss

befestigt werden.

Meiner hat laut Typenschild 205 kg.

Wenn die Versicherung sagt,ab einem gewissen 

Wert,den sie bei Diebstahl ersetzen soll,muss der Tresor

auch noch mechanisch nach Vorgaben des Herstellers

befestigt werden soll,ist das eine ganz andere Baustelle.

Was mit der Schloßdiskussion noch kommt bleibt abzuwarten.

MFG.  Der Waldlaeufer 

 

Was soll der SB bei einer Nachschau auf in Bezug zu einer Verankerung prüfen?

Relevant wird das Thema erst dann, wenn es zum Schadensfall kommt.

Einbruch, Tresor wurde mangels Verankerung mitgenommen, samt Waffen und Munition.

Behörde ist der Meinung der Waffenbesitzer hat nicht alles getan, um das Abhandenkommen der Waffen durch unbefugte Dritte zu verhindern und erkennt die Zuverlässigkeit ab.

Dies lässt sich der Waffenbesitzer nicht bieten und zieht vor Gericht und dann kommt es zu einem Urteil, dass höchstwahrscheinlich, wie das Schlüsselurteil in NRW oder das Bedürfnisurteil in BW für alle LWB zu einem Problem werden wird.

 

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vor 18 Minuten schrieb gunvlog:

Also dieser Faden dreht sich einzig um die Frage der Verankerungspflicht, ob es sie gibt oder nicht. Über den Wortlaut der Schreiben der Behörden haben wir einen anderen, deutlich längeren Thread.

Die Frage der Schlüsselaufbewahung hat vordergründig nichts mit der Verankerung zu tun.

 

Im Prinzip richtig, aber es geht eben auch um die Kommunikation zwischen Gesetzgeber, vollziehender Behörde und Waffenbesitzern und zwar in jede Richtung...

 

Na, dann warten wir mal ab, ob und welches "Statement" Du erhalten wirst und vor allem wie rechts- und allgemeinverbindlich das ist.

 

Mein Hinweis auf das Schreiben der Behörde(n) in NRW  sollte lediglich illustrieren, dass es auch klar und einfach geht. Aber ich hätte meine Antwort auf die Nachfrage natürlich auch in einen anderen Thread schreiben können...

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Mal ganz davon abgesehen was einem der gesunde Menschenverstand (sofern vorhanden) eingibt.

Fakt ist was ich von Tom's YT Beitrag für mich mitnehme

Die EN 1143 1 bezieht sich rein auf das Behältnis und dessen Eigenschaften, egal ob ich es einmauere oder in Hamburg mitten auf der Reeperbahn aufstelle.

Die Verankerung wird von der evtl. abgeschlossenen Versicherung gefordert, um die im Fall von Diebstahl usw. vergüten soll.

WaffG schreibt mir vor das ich meine Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter schützen muss.

 

Mein Fazit das ding wird festgespaxt sogut es in meiner Behausung möglich ist. Aus Äpfel :bump:

 

Und jetzt gehts auf'n Stand Krach machen :crazy:

Bearbeitet von de enig echte
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vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

Was soll der SB bei einer Nachschau auf in Bezug zu einer Verankerung prüfen?

Wenn Du der Meinung bist, dass eine Verankerungspflicht nach VdS gefordert ist, dann könnte die Behörde ganz einfach das entsprechende VdS Dokument von Dir fordern:

https://shop.vds.de/download/vds-3540/74b8c933-9d42-4e2c-a44b-83f8368a0590

 

Das solltest Du schon fertig ausgefüllt und abgestempelt vom VdS Fachbetrieb vorlegen können. Inkl. der Vorarbeiten (Probebohrungen in Deine Wand/Fußboden etc.).

Ist doch ein Klacks für die Verankerungsapostel hier.

Und wer das nicht vorlegen kann, kann auch keine korrekte Verankerung nach VdS NACHWEISEN.

Irgendein Nylodübel versenken ist doch Selbstbetrug.

 

Aber soweit braucht es nicht kommen, wenn unsere Lobby hier für uns arbeitet und die Verankerungspflicht eindeutig fallen lässt.

Das wäre übrigens einmal mehr ein Grund, auf A/B bzw. wie andere EU-Länder für Waffenschränke auf die Norm EN 14450 S1/S2 runterzurüsten, weil da eine Verankerungsmöglichkeit schon gar nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

 

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vor 15 Stunden schrieb Tommie:

es gibt immer wieder Schlaumeier

 

Also gehört dieser Mann hier zu der von Dir zitierten Gattung?

 

https://www.youtube.com/watch?v=8yvQ_YW2zRk

 

Das Video wurde eingangs bereits verlinkt. Das ist ein Mann, der sich mit Normen auskennt und sich speziell mit der 1143-1 beschäftigt hat. Also wenn das WaffG dazu nichts vorgibt und die Norm dann (wohl) ebenso nicht, dann bleibt eigentlich nur der gesunde Menschenverstand übrig, der einem eben sagen muss, ab wann die "Sorgfaltspflicht" beginnt. 100Kg? 200Kg?? 300Kg???

 

Gut passend fand ich den Vergleich durch @Schwarzwälder , der die verschiedenen Werkzeuge quasi mit ihren RUs mit dem Abtransport eines nicht verankerten, schweren bis sauschweren Tresors verglich. Jedem sollte klar sein, dass der 35 Kg Würfel auf der Kommode von einem gesunden, normalen Menschen einfach weggetragen werden kann. Bei 100Kg wird das bereits schwierig, gerade, weil Tresore dazu neigen, kaum Griffmaterial an der Außenseite zu haben. Eine Schwerlast-Sackkarre gibt es so bis 500Kg. Bislang habe ich Werbevideos noch niemanden gesehen, der wirklich etwas Schweres damit transportiert, dort werden meist unhandliche Dinge hin und her bewegt. Dann kommen noch die örtlichen Umstände hinzu. Treppen, Keller, Garage, welches Geschoss, wo steht das Ding? Da hilft einem die Sackkarre dann auch nicht viel weiter. Wer so gerüstet für einen Abtransport ist, gehört definitiv zu den gezielt vorgehenden Tätern, die eventuell den Schrank auch vor Ort öffnen könnten.

 

50KN = 500Kg sagt er im Video. Hm...

 

https://convertlive.com/de/u/konvertieren/kilonewton-masse/zu/kilo#50

 

Das Problem der Diskussion sehe ich eher darin - oder man mag es als Klarheit deuten - dass irgendwann der Gesetzgeber kommen und das festschreiben wird. Wie man seit Jahren sieht, läuft das in den meisten Punkten nicht für den LWB, eher im Gegenteil. Dann haben wir die Vorgabe beim Schloss und dem Gewicht und der Verankerung. Weil böse Zungen nun sagen, es ist ein "freiwilliges Hobby" könnte das für den einen oder anderen (Mieter, Altbaubesitzer, etc.) dann bedeuten, dass er weder den 1 Tonnenschrank kaufen noch eine fachlich/sachliche Verankerung vornehmen kann, weil die Umgebung/ Bausubstanz das nicht zulassen. Wer dann seine bereits vorhandenen Waffen abgeben darf... naja, der sieht dieses Argument eventuell nicht so positiv.

 

Irgendwie, ohne vernünftiges und belastbares Zahlenmaterial, halte ich das für eine Diskussion auf "Luxusniveau", denn wie oft werden Schränke welche Art und welchen Gewichts mitgenommen, in denen Waffen aufbewahrt wurden? Also haben wir hier tatsächlich ein Problem? Da kann ich die Diskussion um den Schlüssel schon eher nachvollziehen. Schön finde ich es trotzdem nicht.

 

 

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vor 56 Minuten schrieb gunvlog:

Also dieser Faden dreht sich einzig um die Frage der Verankerungspflicht, ob es sie gibt oder nicht. Über den Wortlaut der Schreiben der Behörden haben wir einen anderen, deutlich längeren Thread.

Und? Deswegen kann ich ja wohl nachfragen wenn es mich interessiert. Der "andere, deutlich längere thread" enthält inzwischen seitenweise Blödsinn.

Es ist für mich das erste der NRW Schreiben mit einer Fristsetzung, insofern recht bedeutend.

Worauf dieser thread hinausläuft siehst du an Schwarzwälder's post, mit dem gleichen Blödsinn hat er schon den "günstiger 1er Würfel gesucht" thread ins Nutzlose geschossen.

 

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vor 21 Stunden schrieb ALBA:

Was spricht gegen einen Dübel und  eine Schraube ?

 

Das dann der nächste kommt und sagt dass das kein verankern ist! Womit er ja auch Recht hätte! Zumal wirklich verankern in einer Mietwohnung auch ein Problem sein kann!

 

Zu den 500kg. Meint ihr nicht das er sich einfach nur versprochen hat? Und ich mag den auch nicht wirklich.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 8 Stunden schrieb gunvlog:

Ich bin tatsächlich auf den Hersteller Burg Wächter zugegangen

Mir hat der Vertragshändler von Burg-Wächter auf ausdrückliche Frage erklärt, daß ich nichts anschrauben müsse. Das war aber auch VOR dem Kauf. Ist vielleicht wie bei den Wahlen.

Wie viele Silberlinge Euronen spendiert BW denn so für die Youtuberei? Darf ich Dir zu Ostern ein Exemplar von "Faust" vom Johann Wolfgang von Goethe schenken?

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vor 41 Minuten schrieb Josef Maier:

Wie viele Silberlinge Euronen spendiert BW denn so für die Youtuberei?

 

Grundsätzlich halte ich es nicht für schlecht, sich bei einem Hersteller zu erkundigen. Hier ist es eben Burg Wächter. Könnte auch ein anderer sein. Oder, wenn das tatsächlich so eingängig ist, dann würden alle Hersteller das doch deutlich bewerben. Ein zusätzlicher, kostenbelegter Service, den sich auch noch fachmännisch von einer zertifizierten Firma verankern zu lassen? Hurra die Gans, was kostet die Welt?

 

Ich denke, jeder hier könnte Hersteller anschreiben und bitten, dass sie dazu Stellung beziehen. Die Frage ist, werden diese "Max Mustermann" antworten oder doch lieber jemanden mit medialer Reichweite? Das Eingangsvideo sagt jedoch aus, dass es die Norm eben nicht mit sich bringt. Es stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall, auf hoher See und vor Gericht....

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vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

Die 50kN betreffen nicht die Verankerung am Gebäude, sondern die Festigkeit der dafür vorgesehenen Hülse im Tresor. Damit wird sichergestellt dass nicht der Tresor das schwächste Glied ist.

Eben.

Es sind immer wieder die gleichen Figuren, die ohne jeden technischen Sachverstand, mit diesem Bullshit um die Ecke kommen.

Das kannst Du denen aber nicht klar machen, da völlig beratungsresistent und völlig von sich eingenommen.

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vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

…..

Wie viele Silberlinge Euronen spendiert BW denn so für die Youtuberei? Darf ich Dir zu Ostern ein Exemplar von "Faust" vom Johann Wolfgang von Goethe schenken?

 

Kannst Du mir mal bitte erklären was der Spruch jetzt soll?

Welchen wirtschaftlichen Vorteil hätte denn Burg Wächter, wenn er falsche Informationen herausgibt? Keinen!

Also denk mal bitte etwas nach, bevor du so einen hirnrissigen Kommentar von Dir gibst.

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 

Grundsätzlich halte ich es nicht für schlecht, sich bei einem Hersteller zu erkundigen. Hier ist es eben Burg Wächter. Könnte auch ein anderer sein. Oder, wenn das tatsächlich so eingängig ist, dann würden alle Hersteller das doch deutlich bewerben. Ein zusätzlicher, kostenbelegter Service, den sich auch noch fachmännisch von einer zertifizierten Firma verankern zu lassen? Hurra die Gans, was kostet die Welt?

 

Ich denke, jeder hier könnte Hersteller anschreiben und bitten, dass sie dazu Stellung beziehen. Die Frage ist, werden diese "Max Mustermann" antworten oder doch lieber jemanden mit medialer Reichweite? Das Eingangsvideo sagt jedoch aus, dass es die Norm eben nicht mit sich bringt. Es stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall, auf hoher See und vor Gericht....

 

Wen willst Du denn sonst Fragen?

Jemanden in einem Forum wo Du 20 verschiedene Antworten bekommst, die oftmals falscher nicht sein können?

 

Willst Du deine Waffenbehörde fragen? Deine Behörde sagt es Dir so, die nächste wieder anders.

 

Das Problem an diesem Thema, wie auch vielen anderen Themen ist, dass jeder der Meinung ist Recht haben zu müssen, weil es aus seiner Sicht anders nicht sein kann.

 

Es kann keine Verankerungspflicht geben, da ja sonst alle in Fertighäusern mit Holzständerbauweise keine Waffen zu Hause aufbewahren darf, jeder mit einer Fußbodenheizung keine Waffen zu Hause aufbewahren darf, jeder der in einem Altbau wohnt, keine Waffen haben darf.

Man will nur das anerkennen und vorallem akzeptieren, was in die eigene Situation auch reinpasst.

 

Selbst wenn ich ein Statement von der DIN Zertifizierungsstelle erhalte, wird diese angezweifelt werden, weil es eben nicht in die eigene Sichtweise reinpasst.

Bearbeitet von gunvlog
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vor 7 Minuten schrieb Josef Maier:

Ich stelle eine einfache Frage und bekomme vom Blogger, der sich laut eigenem (langweiligen schwachen) Filmchen doch aus diesem Forum abgemeldet hat, keine anständige Antwort sondern Pöbelei. Nichts neues. OUT.

Falsch

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vor 19 Minuten schrieb gunvlog:

Es kann keine Verankerungspflicht geben, da ja sonst alle in Fertighäusern mit Holzständerbauweise keine Waffen zu Hause aufbewahren darf, jeder mit einer Fußbodenheizung keine Waffen zu Hause aufbewahren darf, jeder der in einem Altbau wohnt, keine Waffen haben darf

Also das als Kriterium kann man nicht gelten lassen, wäre doch dann DEIN Problem wenn Du Voraussetzungen hast die nicht passen.  ( Wenn das mit dem Verankern so wäre, was es nicht ist…) 

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vor 19 Minuten schrieb gunvlog:

Wen willst Du denn sonst Fragen?

Dann bleibt wohl nur zu hoffen, dass sich die Waffenbehörden (oder sogar Gerichte) auch an das halten werden, was ein (oder sogar mehrere!) Tresorhersteller für eine Auffassung hinsichtlich Normen- und Gesetzauslegungen haben.

 

Ich steig' hier jetzt aus...

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vor 35 Minuten schrieb gunvlog:

Man will nur das anerkennen und vorallem akzeptieren, was in die eigene Situation auch reinpasst.

Falsch. In meine Situation (solide Betonböden) würde es ggf. passen. Ich möchte aber, dass wegen einer vielbeschworenen Verankerungspflicht jetzt nicht der Großteil der 1 Mio. Legalwaffenbesitzer in D sein Hobby aufgeben muss, sondern dass es gerne noch ein paar mehr werden.

 

Ich kenne den Thomas, der das Eingangsvideo dieses Threads gemacht hat schon seit vielen Jahren, der ist echt ok und hat sich wegen der 10er Potenz (50 kN) in den Youtube Kommentaren auch korrigiert und liegt m.E. ansonsten hier goldrichtig: Die Norm EN-1143-1 selber schreibt keine Verankerung vor, sondern schreibt nur vor, dass die vorhandenen Verankerungslöcher eben 50 kN aushalten können müssen.

 

Der VdS (Verband deutscher Sachversicherer) hat auf die Norm aufbauend VdS-Richtlinien erlassen, die für Tresore < 1000 kg Eigengewicht eben eine bestimmte Verankerung vorschreiben.

Wer also Wertgegenstände aufbewahren möchte, etwa Bargeld oder Schmuck bis 65.000 EUR im Klasse 1-Schrank, das über seine Hausratversicherung geschützt sein soll, der tut gut daran, eine VdS-zertifizierte Verankerung seines Klasse 1 oder 0 Schrankes durchzuführen. Sowas kostet und ich halte @Josef Maier Vermutungen daher nicht für völlig "hirnrissig" (und finde ganz generell, man muss mit solchen Wörtern hier auch nicht operieren).

 

Wer aber den Versicherungsschutz nicht braucht, der sollte m.E. auch ohne Verankerung glücklich werden können. "So ein bisschen" verankern mit irgendeinem Dübel hilft jedenfalls als nicht zertifizierte Pseudoverankerung auch nicht weiter. Sollte tatsächlich eingebrochen + der Waffenschrank fortgetragen werden, werden alle Spuren akribisch untersucht und das fliegt auf. Daher sollte es Lobbyinteresse sein, diese vieldiskutierte Verankerungspflicht nach VdS generell zu verhindern. Im WaffG findet sich diese *noch* nicht wieder, auch nicht indirekt über die Norm EN-1143-1.

 

Ansonsten noch kleine Korrektur: Auch die Norm EN-14450 schreibt bei Verankerungslöchern in S1 oder S2-Schränken vor, dass die 20 kN bzw. 30 kN aushalten können müssen. Für den Versicherungsschutz!

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 3 Stunden schrieb heinzaushh:

Worauf dieser thread hinausläuft siehst du an Schwarzwälder's post, mit dem gleichen Blödsinn hat er schon den "günstiger 1er Würfel gesucht" thread ins Nutzlose geschossen.

Du meinst Deinen Thread: https://forum.waffen-online.de/topic/476757-kleinster-1-würfel-mit-zahlenschloss-wo-günstig/

 

An dem habe ich mich gar nicht beteiligt. Inwiefern soll ich den dann "ins Nutzlose" geschossen haben?

 

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