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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus


fw114

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vor 4 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

 

 

Eine der Forderungen des VDB, in der Kampagne #netguneration ist unter anderem die Streichung des Bedürfnisprinzips:

https://next-guneration.de/forderung/03_beduerfnisprinzip_harmonisieren.html

 

Ein Problem der Lobbyarbeit ist stets gewesen, dass die Politik einen Verband nur dann halbwegs angehört hat (falls überhaupt), wenn dessen ureigene Interessen betroffen waren:
Der BDS wird nicht zu Bogen und Luftgewehr wahrgenommen, der BDMP nicht zum  Biathlon befragt.
Das kommt banal einfach rüber, und ist es auch.
Dem DSB wurde 2019 bei den Magazinkürzungen entgegnet, dass ohnehin keine seiner Disziplinen davon betroffen seien. Falsche Spielwiese, tut uns leid, Treffer versenkt.
Das "Ein-Platz-Prinzip" im organisierten Sport, samt Monopolstellung eines Verbandes, macht vor den Schützen nicht Halt.
Gleichzeitig kriegen sich die LWB in die Wolle und monieren fehlende Unterstützung der Verbände untereinander...

Natürlich hätte der VDB  mehr Kunden, wenn die Bedürfnisvoraussetzungen reformiert würden, da dies mehr Schützen und Nachfrage generieren würde.
Der VDB wird dabei aber nur als Waffenverkäufer wahrgenommen.
Hier kommt zu wenig von den Schützenverbänden, nur Rückwärtsverteidigung.

Der VDB sollte das FWR hinter sich lassen und einen Schießsportverband gründen, 2000 Aktive genügen dafür.
Eine eigene Schießsportordnung benötigt es nicht, man könnte sich auf die Schnelle an einen gewogenen Verband (DSU?) lehnen.
...der Verband Freie Schützen in Deutschland eV bestätigt Bedürfnisse in Anlehnung an die Sportordnung der Sportschützen der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung.

Man muss nur machen...

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Am 20.1.2024 um 16:49 schrieb Pistolen-Paule:

Kurzum: die Verbände haben jahrzehntelang davon profitiert, ein Oligopol zu haben -

an ihnen kam und kommt niemand vorbei

 

Auch Jäger, die einfach nur Pappe lochen wollen, weswegen sie einem Schützenverein beigetreten sind, aber kein Interesse am z.B. DSB haben,
werden einfach zu Zwangsmitgliedern solch obskurer Vereinigungen durch Schützenvereine gemacht.

 

 

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9 hours ago, Pistolen-Paule said:

Das "Bedürfnisprinzip" wurde in das...

 

 

Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. 

 

*= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:"

 

**= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/

 

bj68

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21 minutes ago, BJ68 said:

Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. 

 

*= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:"

 

**= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/

 

bj68

 

Genau, und ich wäre sonst vermutlich auch nie zum Schiesssport gekommen. 

Kategorie C kann man hier über einen schriftlichen Vertrag (+Strafregisterauszug) erwerben, wobei der Übertrag vom Verkäufer an die Behörden zu melden ist.

Einen WES (Waffenerwerbsschein, WBKs kennt man hier nicht) bekommt man problemlos für das sportliche oder jagdliche Schiessen sowie für das Sammeln. Ob ich Sportschütze bin, entscheide ich, und nicht ein Verband.

Der Staat (lokale Gemeinde oder Polizei) prüft nur, ob Hinderungsgründe vorliegen (Strafregisterauszug, strafrechtliche laufende Untersuchungen, dokumentierter Alkohol- oder Drogenmissbrauch etc).

 

Die Ausnahmebewilligung für Sportschützen erfordert tatsächlich einen Nachweis des sportlichen Schiessens. Dieser Nachweis KANN über eine Vereinsmitgliedschaft erbracht werden, aber das ist nicht zwingend.

Alternativ kann der Nachweis auch über eine Liste der Trainings, die vom Veranstalter oder Standbetreiber jeweils pro Training unterschrieben wird, erbracht werden. 

 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb ASE:

Allgemein hat der VDB nach meiner Ansicht einen Fehler gemacht: Er hat recht aggressiv angefangen mit Gerede über die Gründung eines eigenen Schießsportverbandes

Hab ich so nicht mitbekommen, die Forderung eines eigenen Verbandes kam zuerst aus den Reihen der Fördermitglieder. Der VDB selbst hat bisher nur gesagt, dass man die Idee auf Grund der hohen Resonanz evaluieren wird.

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vor 10 Minuten schrieb 765para:

Ob ich Sportschütze bin, entscheide ich, und nicht ein Verband.

 

DAS ist genau der springende Punkt.

 

Hierzulande gilt nur derjenige als 'Jogger', der ein Jahr lang regelmäßig gelaufen ist, und das in einer bestimmten Schrittregelung, unter Aufsicht, und mit wahrscheinlich unpassenden Schuhen.

 

Wer irgendwann auf verschiedenen Untergründen laufen will, muss für weitere Schuhe sprinten, weil der Standard-Hallenschuh vielleicht nicht  gut fürs Trailrunning geeignet ist.

 

Und wer nach vielen gelaufenen km irgendwann nicht mehr so kann wie früher, darf seine Schuhe an den Nagel hängen. Ist besser so, und sowieso sicherer...

 

Eigentlich völlig absurd.

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23 minutes ago, 765para said:

Die Ausnahmebewilligung für Sportschützen erfordert tatsächlich einen Nachweis des sportlichen Schiessens. Dieser Nachweis KANN über eine Vereinsmitgliedschaft erbracht werden, aber das ist nicht zwingend.

Alternativ kann der Nachweis auch über eine Liste der Trainings, die vom Veranstalter oder Standbetreiber jeweils pro Training unterschrieben wird, erbracht werden. 

 

Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch:

 

Quote

nach fünf und zehn Jahren der ausstellenden Behörde eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein oder das regelmässige Schiessen unaufgefordert bestätigen werde. (Meldungsart ankreuzen)

 

Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist.....

 

bj68

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vor 2 Stunden schrieb Distanzlocher:

Hab ich so nicht mitbekommen, die Forderung eines eigenen Verbandes kam zuerst aus den Reihen der Fördermitglieder. Der VDB selbst hat bisher nur gesagt, dass man die Idee auf Grund der hohen Resonanz evaluieren wird.

 

So sieht´s aus!

 

Die Intention des VDB war nicht, einen Konkurrenz-Verband zu gründen, sondern mit der Aktion #nextguneration die anderen Verbände zu motivieren, sich ebenfalls für ein besseres und leichteres Waffengesetz einzusetzen.

Die Idee eines eigenen/ neuen Verbandes kam aus den Reihen der VDB-Fördermitglieder.

 

Siehe auch:

 

 

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vor 41 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Was soll ein weiterer sinnloser Zwangsverband durch den VDB bringen?

 

Als Mittel zum Zeck.

 

In etwa so: Du wirst bei uns anstelle von xyz Zwangsmitglied und dafür bekommst du die Mitgliedschaft kostenlos.
Darüber hinaus werden Bewilligungen zeitnah und wohlwollend beschieden.
Schießen darfst Du alles, was bei den anderen erlaubt und im besten Fall nicht gewollt ist. Aber bei uns bekommst Du es.

Du willst es doch auch. Oder.

 

Der VDB kann dann mit der Macht hoher Mitgliederzahl, die etablierten Verbände signifikant schwächen und sich wesentlich

besser für die Händler in Politik positionieren, was im Endeffekt positiv für den Waffenaffinen sein wird, da dann das Leitmotiv:
" Je mehr Waffenerwerb um so besser" gilt.

 

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43 minutes ago, Bettina Fischer said:

Was soll ein weiterer sinnloser Zwangsverband durch den VDB bringen?

Ändert nix am Bedürfnis etc.

Sinnvolle Änderungen am WaffG können nur politisch erfolgen.

 

Dem letzten Satz kann ich nur zustimmen.

Dennoch wären auch mit einem neuen Verband diverse Verbesserungen möglich, und ein neuer Verband könnte sich hier entsprechend aufstellen:

  1. Man kann die alten Verbände verlassen und sein Bedürfnis behalten, sofern der neue Verband entsprechende Disziplinen unterstützt. Wenn hier wirklich ein aktiver Wettbewerb einsetzt, kann man das nur begrüssen. Mit etwas Glück hat man einen interessanten neuen Verband und eine stärkere Entwicklung der klassischen Verbände.
  2. Der neue Verband könnte eine progressive Haltung zum Waffenrecht und zur Bedürfnisbestätigung vertreten. Einige Verbände sind strenger als das Gesetzt und unnötig restriktiv, beispielsweise in der Bestätigung weiterer Bedürfnisse für zusätzliche Disziplinen. Dies muss nicht sein. Wer direkt auf 9mm aufspringen will, sollte nicht erst durch Verein und Verband genötigt werden, zunächst mal zwei Jahre mit KK-Pistole zu schiessen.
  3. Die Sportordnung könnte die Disziplinen so abgrenzen, dass zusätzliche Bedürfnisse einfacher ausgestellt werden können. Wer eine kleine Pistole für NPA Service Pistol - Pocket Gun erwirbt, kann mit der Pistole ggf. auch in den Disziplinen für grössere Pistolen schiessen, wird hier aber aufgrund des Gewichtes und der kurzen Visierlinie im Wettbewerb Nachteile haben. Da die kleine Pistole aber dennoch laut Regelwerk zulössig ist, wird das mit dem Bedürfnis schwierig. Man muss also erst die grosse und dann die kleine Dienstpistole kaufen. --> Sportordnung anpassen oder wettbewerbliche Nachteile als Basis für ein neues Bedürfnis akzeptieren.
  4. Man könnte auch darüber nachdenken, hier Multigun-Disziplinen zu schaffen, die mehrere Bedürfnisse gleichzeitig erfordern (Kombi-Disziplin mit PCC auf 50m, Dienstpistole auf 25m, Backup-Gun/Pocket Gun auf 10m). Damit könnte man ja mit einem Wettbewerb gleich drei Waffen sportlich erforderlich machen.

Und wenn die klassischen Verbände nicht mehr von der Verbandspflicht profitieren, dann kommt vielleicht auch mehr Bewegung in die Bedürfnisregelung.

 

 

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Ich sehe das Problem beim Schiessen als Vereinsmitglied als Bedürfnisgrund für folgende Gründe. Jemand kriegt plötzlich gesundheitliche Probleme, wird ernsthaft krank langfristig und kann bsp. deswegen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr im Verein schiessen gehen.

 

Eingeschränkt heisst, er ist vielleicht in verschiedenen Disziplinen, Langwaffe traditionell Repetierer, Halbautomat Langwaffe, Kurzwaffe Revolver, Kurzwaffe 9 mm Para usw. aktiv. Jetzt kann er wegen der Erkrankung nur noch die Kurzwaffen schiessen regelmässig. Müsste er dann, die Langwaffen an eine berechtigten Person oder juristische Person bsp. Verein überlassen bzw. verkaufen? Deshalb die Frage, weil aus gesundheitlichen Gründen sein Bedürfnis für Langwaffen bzw. seinen Disziplinen mit Langwaffen wegfällt. 

 

Natürlich kann es auch passieren, dass im genannten Beispiel die Krankheit so schlimm sein könnte, dass die betroffene Person den Schiesssport ganz aufgeben müsste und somit seine Waffen komplett verkaufen/veräussern müsste. Die Frage ist auch stellt, ist es eine kurzfristige schwere Erkrankung die heilbar ist oder eine langfristige Erkrankung, die sehr wahrscheinlich nicht oder nicht ausreichend heilbar ist. Bei kurzfristiger heilbarer Krankheit ist die Frage in den Raum gestellt ob die betroffene Person, trotzdem die Waffen abgeben müsste dauerhaft oder nur temporär?

 

Das zweite Problem dürfte bei Arbeitnehmer das Risiko bestehen, plötzlich einen anderen Job oder andere Arbeitszeiten bsp. Schichtarbeitszeiten zu bekommen, wo man den Schützensport im Verein, nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann. Wenn man da als Betroffener keine Lösung findet, bleibt einem in letzter Konsequenz vielleicht auch nur noch der Verkauf der Waffen an Berechtigte.

 

Ein dritter Grund wäre auch ein Umzug bsp. in ein anderes Bundesland. Vielleicht gibt es am neuen Wohnort die Disziplin welche man vorher schoss gar nicht. Was macht man dann? Entweder den vielleicht ganz langen Weg bsp. mehrere 100 Kilometer zum alten Verein, auf sich nehmen oder notfalls auch die Waffe verkaufen müssen!

 

Entschuldigt die vielen Fragen, aber als Aussenstehender ist mir nicht klar, wie man in solchen von mir aufgezählten hypothetischen aber durchaus realistischen Fällen korrekt reagieren müsste. Da habt ihr sicherlich mehr Ahnung und Wissen als ich.

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vor 15 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

 

 

Der Vereinszwang mit dem Bedürfnisprinzip spielte dem DSB also in die Hände. Wer fortan Waffen haben und schießen wollte, musste Mitglied werden.

 

 

 

Falsch.

 

Warum?

 

1. Weil "Verbände" im Sinne des Waffenrechts 2002 gar nicht existierten, der Begriff war nicht genormt.

2. Weil Dreh und Angelpunkt des Waffenerwerbs die schießsportlichen Vereinigungen waren, die in keinem Verband organisiert sein mussten, was schon aus 1.) folgte.

3. Weil man am Freitag in den Schützenverein eintreten konnte, am Wochenende Sachkunde ablegen und am Montag seine gelbe WBK beantragen konnte.

4. Weil man alles weitere 6 Monate später beantragen konnte und nur der Verein bescheinigen musste.

5. Weil aus immer auch möglich war, als freier Sportschütze eine WBK zu erhalten.

6. Weil es für gefährdete Personen sehr einfach war einen WBK zu bekommen (Goldschmiede edtc)

 

 

Sorry, von der Verschwörungstheorie bleibt nichts übrig. Und "Spiegel"- Geschreibsel sind weder Argument noch Fakten..... 

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vor 1 Stunde schrieb 765para:

 

Dem letzten Satz kann ich nur zustimmen.

Dennoch wären auch mit einem neuen Verband diverse Verbesserungen möglich, und ein neuer Verband könnte sich hier entsprechend aufstellen:

  1. Man kann die alten Verbände verlassen und sein Bedürfnis behalten, sofern der neue Verband entsprechende Disziplinen unterstützt. Wenn hier wirklich ein aktiver Wettbewerb einsetzt, kann man das nur begrüssen. Mit etwas Glück hat man einen interessanten neuen Verband und eine stärkere Entwicklung der klassischen Verbände.

 

Na erzähl mal was alleine beim BDS neben dem langweiligen

 

-25m Präzision

-25m Kombi

-50/100m Präzision, 

-50/100m Fertigkeit

-50/100m Zeitserie

-50 Symbolscheibe

- Speed

-Fallplatte

- Mehrdistanz

-Silhuetten

-Western

-IPSC

-KK IPSC (Eine deutschte Entwicklung des BDS)

-Airsoft-IPSC

-Longrange

-Fieldtarget,

-3 Gun,

-Steel Challenge,

-Speed Steel (Was vermutlich auch noch PRS abdeckt....)

 

Jeweils in diversen Waffenart- und Kaliberklassen und obendrein für optisch und offene Visierung denn noch so fehlt? 

 

Hier eine Liste aller zugelassenen Sportordnungen der Verbände: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html

 

 

"Mehr Disziplinen" rufen genau die sind, die dann nicht an den neuen Disziplinen teilnehmen, vermutlich noch nie von ihnen gehört haben, geschweige denn mal ein Schiessen organisieren, weil die eigene Komfortzone zu verlassen war ja noch nie die große Mode. Gerade Angesichts des Schattendaseins das Air-IPSC fristet, wo man seine Freizeitwaffen Softairs ja super einsetzen könnte, ist es schlicht unqualifiziertes "Gebruddel" das man unbedingt noch mehr Disziplinen benötigen würde.

 

Wie wäre es mal damit, die vorhandenen mit Leben zu füllen? Ja ne das macht Arbeit. Schon klar.

 

 

vor 1 Stunde schrieb 765para:
  1. Der neue Verband könnte eine progressive Haltung zum Waffenrecht und zur Bedürfnisbestätigung vertreten. Einige Verbände sind strenger als das Gesetzt und unnötig restriktiv, beispielsweise in der Bestätigung weiterer Bedürfnisse für zusätzliche Disziplinen. Dies muss nicht sein. Wer direkt auf 9mm aufspringen will, sollte nicht erst durch Verein und Verband genötigt werden, zunächst mal zwei Jahre mit KK-Pistole zu schiessen.

 

Das hat mit den Verbänden nichts zu tun, sondern mit den Vereinen. Verpflichtungsklage schon mal gehört? Wahlen im Verein schon mal gehört? Selber Vorstand/Funktionär machen? Macht arbeit? Ja! Dann lieber nicht nein? Na dann eben KK-Pistole. Ein Strohmann der mit den Verbänden nichts zu tun hat, sondern mit dem Lodenjockel von deinem Vorstand.

 

 

vor 1 Stunde schrieb 765para:
  1. Die Sportordnung könnte die Disziplinen so abgrenzen, dass zusätzliche Bedürfnisse einfacher ausgestellt werden können. 

1. Viel Spaß dabei, denn:

2. Genehmigung der SpO durch BVA schon gehört? Sorry, aber Disziplinen für Kurzwaffen in 0.5cm Abstufungen bei der Lauflänge bekommst du nicht durch weil irgendwann klar wird, das es um eine reine Bedürfnisbeschaffungsmaßnahme geht. Und ich verweise nochmal auf die Aufzählung oben und frage mich wo das gottverdammte Problem liegt?  Bei den meisten krankt es einfach daran, das sie gar keine Wettkämpfe schießen und dann ist momentan halt bei 2 KW  Schluss.  Punkt.

 

 

vor 1 Stunde schrieb 765para:
  1. Man könnte auch darüber nachdenken, hier Multigun-Disziplinen zu schaffen, die mehrere Bedürfnisse gleichzeitig erfordern (Kombi-Disziplin mit PCC auf 50m, Dienstpistole auf 25m, Backup-Gun/Pocket Gun auf 10m). Damit könnte man ja mit einem Wettbewerb gleich drei Waffen sportlich erforderlich machen.

 

Schon mal was von fucking  Westernschiessen oder 3 Gun gehört?

 

Nein? Bestimmt diese Geheimdiplomatie schuld :rolleyes:

 

Bearbeitet von ASE
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vor 21 Minuten schrieb ASE:

Falsch.

 

Warum?

 

1. Weil "Verbände" im Sinne des Waffenrechts 2002 gar nicht existierten, der Begriff war nicht genormt.

2. Weil Dreh und Angelpunkt des Waffenerwerbs die schießsportlichen Vereinigungen waren, die in keinem Verband organisiert sein mussten, was schon aus 1.) folgte.

3. Weil man am Freitag in den Schützenverein eintreten konnte, am Wochenende Sachkunde ablegen und am Montag seine gelbe WBK beantragen konnte.

4. Weil man alles weitere 6 Monate später beantragen konnte und nur der Verein bescheinigen musste.

5. Weil aus immer auch möglich war, als freier Sportschütze eine WBK zu erhalten.

6. Weil es für gefährdete Personen sehr einfach war einen WBK zu bekommen (Goldschmiede edtc)

 

 

Sorry, von der Verschwörungstheorie bleibt nichts übrig. Und "Spiegel"- Geschreibsel sind weder Argument noch Fakten..... 

 

zu 1): Ich spreche von der Einführung eines einheitlichen, Bundes-Waffengesetzes, 1972.

Zu dem Zeitpunkt gab es sehr wohl den Deutschen Schützenbund, als auch DJV.

 

zu 2-5): Was man vorher alles gar nicht musste, weil man sich seinen WK2-Karabiner einfach bei Neckermann bestellen konnte und weder Sachkunde, noch eine Gelbe WBK benötigte.

 

zu 6): das sollte mich wundern, dass gefährdete Personen über den Schützenverein leichter an WBK (und Waffenschein) kamen.

Kann sein. Hätte dort aber gar nichts zu suchen. Denn Combat-Schießen (was man als gefährdete Person ja bräuchte) gibt es dort ja nicht.

 

Und wer (zu dem Zeitpunkt noch gut recherchierte) Presseartikel als "Geschreibsel" diffamiert, disqualifiziert sich eigentlich selber. 

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vor 1 Minute schrieb Pistolen-Paule:

 

zu 1): Ich spreche von der Einführung eines einheitlichen, Bundes-Waffengesetzes, 1972.

Zu dem Zeitpunkt gab es sehr wohl den Deutschen Schützenbund, als auch DJV.

 

Ja es gab sie. Und sie spielten waffenrechtlich keine Rolle weil nicht definiert war,

 

a) Was ein Schießsportverband überhaupt ist

b) Was genau eigentlich Sportschiessen eigentlich ist.

 

Beides Hauptpunkte beim WaffG2002, gegen dessen Einführung die Verbände vehement opponiert haben(Eingriff in die Freiheit des Sports!) 

 

Sorry, von der VDB-Verschwörungserzählung bleibt halt nichts übrig, wenn man sich 5 min mit der Geschichte des WaffG und Schießsports befasst.

 

 

 

vor 1 Minute schrieb Pistolen-Paule:

 

zu 2-5): Was man vorher alles gar nicht musste, weil man sich seinen WK2-Karabiner einfach bei Neckermann bestellen konnte und weder Sachkunde, noch eine Gelbe WBK benötigte.

 

zu 6): das sollte mich wundern, dass gefährdete Personen über den Schützenverein leichter an WBK (und Waffenschein) kamen.

 

Dann wundert es dich eben, weil du einen Strohman aufgebaut hast. Die bekamen die Waffen nicht über den Schützenverein (?!?) sondern über das LRA, so direkt auf Antrag....

 

vor 1 Minute schrieb Pistolen-Paule:

Kann sein. Hätte dort aber gar nichts zu suchen. Denn Combat-Schießen (was man als gefährdete Person ja bräuchte) gibt es dort ja nicht.

Folg aus dem Unverständnis, das das WaffG in Bezug auf gefährdete Personen wesentlich liberaler umgesetzt wurde und dem eigenen Strohmann, das gefährdete Personen über den Schützenverein (?!?) Waffen bekommen hätten...

wie gesagt, z.B. als Juwelier überhaupt kein Problem zu der Zeit.

 

vor 1 Minute schrieb Pistolen-Paule:

 

Und wer (zu dem Zeitpunkt noch gut recherchierte) Presseartikel als "Geschreibsel" diffamiert, disqualifiziert sich eigentlich selber. 

 

Oh danke für ad hominem, bekommst du umgehend zurück: Spiegel war einer der Hauptpropagandisten/Sprachrohre der Regierungen Brand und Schmidt zur medialen Vorbereitung der  Einführung des WaffG.  Wer sowas als als Quelle zitiert...

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3 hours ago, Pistolen-Paule said:

Ja, das war vielleicht etwas vermessen - so wie wöchentlich eine Techno-Party im Altenheim etablieren zu wollen. :ridiculous:

Wahrscheinlich hast du selbst keine Ahnung, wie treffend dieser Vergleich ist: zu glauben die anderen Vorstandsmitglieder des FWR ließen sich vorführen wie zahnlose Altenheimbewohner. Es entbehrt tatsächlich nicht einer gewissen Komik.

Aber soweit muss man gar nicht gehen, sondern viel einfacher: niemand erreicht Kooperation, indem man jemand anderen mit Alleingängen vor sich hertreibt. Wenn überhaupt, erreicht man das Gegenteil. Dem VDB hätte klar sein müssen, dass da eine Quittung kommen wird, wenn er unbedingt die "loose cannon" spielen will. Es gibt nicht gleichzeitig politisches Gewicht durch Größe und Kompromisslosigkeit im Handeln.

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vor 1 Stunde schrieb mühli:

Ich sehe das Problem beim Schiessen als Vereinsmitglied als Bedürfnisgrund für folgende Gründe. Jemand kriegt plötzlich gesundheitliche Probleme, wird ernsthaft krank langfristig und kann bsp. deswegen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr im Verein schiessen gehen.

...

Das zweite Problem dürfte bei Arbeitnehmer das Risiko bestehen, plötzlich einen anderen Job oder andere Arbeitszeiten bsp. Schichtarbeitszeiten zu bekommen, wo man den Schützensport im Verein, nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann.

Die Behörden haben hier durchaus einen gewissen Ermessensspielraum. Pauschal kann man das leider nicht beantworten, aber grundsätzlich ist es nicht verkehrt in solchen Fällen rechtzeitig mit denen zu reden. Grade bei gesundheitlichen oder beruflichen Vorkommnissen ist es eigentlich kein Problem, mal eine Frist für die jeweiligen Nachweise des Bedürfniserhalts auszusetzen oder zu verlängern. War ja bei Corona auch so, wenn der Stand wegen der Schutzmaßnahmen zu war, dann blieb einem ja nichts anderes übrig.

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vor 58 Minuten schrieb CvonderSee:

 

Wo hatte das FWR denn politisches Gewicht in den letzten Jahren?

 

Ja und deswegen war es halt idiotisch von der VDB-Blase, anstatt sich auf ein wenig aufmischen im Sinne von Next-Guneration, dann eine Verschwörungstheorie gegen die doofen Verbände anzufangen. Das war unsachlichund hat jetzt die Quittung bekommen. Hätte man nur mal die proaktive Forderung nach Entschärfung des Waffengesetzes vorangetrieben, oder der Politik auf den Zahn gefühlt, ok.

 

Aber nachdem hier vor allem das  "Es gibt ja gar keine guten Disziplinen und die Verbände sind voll gegen uns und wollen die Bedürfnispflicht" hochgejazzt  wurde, hätte der VDB hier klar zeigen müssen, das er nicht in fremden Gewässern fischt und diesen absurden Theorien eine absage erteilen müssen. 

 

Hat er aber nicht, was darauf schließen lässt, das er sehr wohl so denkt und darüber nachdenkt einen Schießsportverband im Sinne einer Dauerwerbeveranstaltung/Kaffefahrt mit Rheumadeckenverkauf zu veranstalten. 

Bearbeitet von ASE
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vor 43 Minuten schrieb ASE:

diesen absurden Theorien eine absage erteilen müssen. 

 

Hat er aber nicht, was darauf schließen lässt, das er sehr wohl so denkt

Alles, wovon ich mich nicht distanziere und dementiere, wird automatisch zu meiner tiefsten Überzeugung. Was für eine Logik. 😂

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