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IGNORED

§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 29 Minuten schrieb Cascadeur:

auch Händlerkollegen die ihre Felle davonschwimmen sahen.

Hallo Cascadeur

 

so in etwa habe ich es auch vernommen.

Beitler mag, in seiner Körperfülle, sein Outfit und seinem Benehmen nicht der perfekte Businessman gewesen sein. Aber, er hat das angeboten, was ihm nach dem Gesetz erlaubt war. Da dies auf wenig Gegenliebe der Konkurrenz stieß und die nichts besseres zu tun hatten, als sich bei der Bürokratie darüber zu empören, hat uns in die Situation gebracht, die wir nun haben. 

 

Steven

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vor 51 Minuten schrieb Cascadeur:

Hyperventiliert haben andere, auch Händlerkollegen die ihre Felle davonschwimmen sahen. 

Die haben das, was sie liefern konnten, erst mal im lokalen Umfeld verkauft. Dafür sind die fast alle noch am Markt.

vor 18 Minuten schrieb steven:

er hat das angeboten, was ihm nach dem Gesetz erlaubt war.

BWT3? Könnte man ja als Versehen betrachten, ich war nicht dabei. Aber das Verhalten seinen Kunden gegenüber war indiskutabel. (Das von P. sen. auch). Und der Auftritt in Thun auch, die haben seine Geschichten über die bösen futterneidischen Wettbewerber auch noch geglaubt. Und sich vor den Karren spannen lassen.

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vor 7 Minuten schrieb Josef Maier:

BWT3? 

Hallo Josef Maier

 

Und das ist das Problem: eine überbordete Bürokratie, die der Realität Hohn spricht.

Das BWT3. Der Umbau wurde kritisiert, war nicht kräftig genug. Er hätte erneut umgebaut werden können und wäre denn ein VA gewesen. 

Uuuunddd??? Der Rückbau wäre verboten!

Nichts gegen ein vernünftiges Waffengesetz, was der Sicherheit der Bevölkerung zugute kommt, aber unsinnige Gängelung ausschließt (übrigens bin ich dafür in der AfD vorgesehen), das sollte und muss das Ziel sein.

Jetzt konzentriert sich die Bürokratie auf Umbauten (was genau ist an einem VA gefährlicher als an einem HA?) bei dem das BKA feststellt, dass mit einigen Hammerschlägen ein VA-Verschluss eingebaut werden kann und der auch einmal zündet? Die Bürokratie bekommt Schnappatmung, der Michel sagt: Verrat" und es wird Verbot gefordert. 

Gerade werden viele AKs und M16 aus Ukrainischen Beständen in Deutschland illegal angeboten. Und unsere Bürokratie verfeinert die Umbaumaßnahmen von Dekowaffen. 

Wo sind die Hunderttausende AKs, die die Russen bei ihrem Abzug für teilweise 50 Mark den Deutschen angeboten haben? Die sind nicht weg. Die liegen nur woanders.

Es ist nötig, das Waffengesetz komplett um zu bauen. Verständlich. Ohne Gängelungen. Nur auf Sicherheit und individuelle Freiheit ohne bürokratische Hürden basierend. 

Jemand, der eine Deko-AK wieder reaktivieren kann, kann auch aus einem Klumpen Eisen eine funktionierende Waffe bauen.

 

Steven

 

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vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

BWT3? 


Das ominöse BWT3 war technisch betrachtet nichts anderes wie ein AR15 mit Sear Cut. 
Die Antwort zum Tausch meines deutschen Uppers von OA gegen einen ohne SC willst du nicht wissen. Mit Service glänzen die Allerwenigsten in dieser Branche. 

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vor 2 Stunden schrieb Cascadeur:

Mit Service glänzen die Allerwenigsten in dieser Branche. 

Darum ging es mir; daß die herrschende Meinung oder jene der Obrigkeit sich ändert - kann passieren. Aber die Kunden derart in der Scheiße sitzen zu lassen ist sehr unschön; gilt aber für einen anderen Herren aus R. auch.  Ein Kamerad hatte längere Korrespondenz mit dessen Insolvenzverwalter, der erzählte den Abend füllend vom Ärger mit seinem Gewehrchen. 

Zu OA: Meine unendlichen Probleme mit einem Importeur/Hersteller in Oberbayern lösten sich erst, nachdem ich nach zig mal hin- und her eine Ausfahrt zum Europaimporteur am schönen Thuner See gemacht hatte. Die Fahrt ging halt auf meine Kosten, der Rest auf Kulanz der Schweizer. Geht also doch, danke an BT noch heute.

Bearbeitet von Josef Maier
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Am 5.1.2024 um 12:15 schrieb steven:

Aber, er hat das angeboten, was ihm nach dem Gesetz erlaubt war.

 

Er hat es eben schon angeboten, bevor es ihm nach dem Gesetz erlaubt war und der Gesetzgebungsprozess noch nicht in trockenen Tüchern war.

 

Jetzt ist es halt verschärft, stört ja nicht. Oh, Moment...

 

Am 5.1.2024 um 11:42 schrieb Cascadeur:

Hätte er das nicht machen sollen?

 

Ja, das hätte er nicht machen sollen.

 

Dafür dürfen sich jetzt Sportschützen seit 20 Jahren mit den Folgen herumschlagen.

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Am 2.1.2024 um 21:17 schrieb fw114:

Kann mir das mal einer erklären ?

 

Ganz einfach: Man wollte damit den Verkauf gewisser Halbautomaten (expressis verbis zivile Nachbauten von "modernen" Maschinenpistolen, sowie sämtliche Derivate des AK 47 und "kurze" Ar-15) eindämmen. Punkt !

Da gibt es gar nichts zu beschönigen, das war der alleinige Grund.

 

Warum hat man das explizit auf Sportschützen bezogen ? Ganz einfach, weil diese Gruppe von der Stückzahl her der zahlenmäßig höchste Abnehmerkreis gewesen wäre und im Allgemeinen das Vorurteil herrschte, dass es bei Sportschützen ja so ganz locker mit Befürwortungen wäre, diese quasi mit dem Füllhorn ausgekippt würden...

Bei Jägern hat man vermutlich gedacht, "die kaufen sowas eh nicht..."

 

Der politische/gesinnerische Hintergrund der "Obrigkeit" bei der Verabschiedung dieses Schwachsinns ? Auch ganz einfach, die AK 47 (und sämtliche Modellvarianten) sind schon immer das Aushängeschild und das Sinnbild des Terrorismus schlechthin gewesen. Dieses Waffensystem ist von seiner Tötungswirkung und Zerstörungskraft beispiellos, man sieht es ja auch jeden Tag in der Tagesschau, dann muss es ja stimmen...:rotfl2:

Ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sämtliche AK-Kaliber laut Bundesjagdgesetz maximal auf Rehwild eingesetzt werden dürfen...:rotfl2:

Speziell bei der MP5 und ihren zivilen Varianten war eben der Duktus "so etwas gehört nur in die Hände der Exekutive und nicht in die des gemeinen Pöbels"...

Was erwartest Du von Leuten (Politikern), die ihr Fachwissen aus Tagesschau, Hollywood Filmen, Ballerspielen und Beeinflussung durch Rektaltaucher in Form von "Beratern" beziehen und daraufhin Entscheidungen treffen...  

 

Ach wie gut, dass so etwas wie ein M1 Garand (30.06) so ungefährlich ist... Mit seinem nicht mal zehnschüssigen Volumen ist es sogar über jeden EU-Verbotswahn erhaben...:icon14:

Oder eine HK 512 Flinte... Ist ja so schön jagdlich mit ihrer Holzschäftung mit Fischhautmuster, nicht mal Zollbeamte gucken doof beim (legalen) Import aus der Schweiz...:icon14:

 

Endlich mal wieder so ein oldschool thread, der böse "Satan in Händlergestalt" darf auch nicht fehlen, selbst nach zwei Dekaden ist man sich nicht zu peinlich, immer noch Kübel für Kübel voll Scheiße über ihn auszukippen...:crying:

 

Kleiner Tip an alle Tastaturhelden, die nach eigenen Angaben "nicht betroffen/dabei waren": Haltet mal lieber den Ball flach, über Dinge, die ihr nicht beurteilen könnt. 

Im Gegensatz zu manch anderem, weiß ich, wovon ich rede. Ich war dabei von Anfang an und habe darüber hinaus auch so manche eigene Erfahrung sammeln können...<_<

Ältere member wissen, was gemeint ist...<_<  

 

 

Bearbeitet von Wauwi
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vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

Ich war dabei von Anfang an und habe darüber hinaus auch so manche eigene Erfahrung sammeln können...

Und Du glaubst, Du bist da der Einzige?

 

vor 1 Minute schrieb Cascadeur:

Dieses Narrativ wird dann von den Gläubigen jahrzehntelang weitergetragen

 

Und andere stecken den Kopf in den Sand und glauben halt, was sie gerne glauben wollen... weil sie ja in Stuttgart auf der Messe waren... oder so.

 

 

 

vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

selbst nach zwei Dekaden ist man sich nicht zu peinlich, immer noch Kübel für Kübel voll Scheiße über ihn auszukippen...

 

Und womit?

 

vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

Kleiner Tip an alle Tastaturhelden, ...: Haltet mal lieber den Ball flach, über Dinge, die ihr nicht beurteilen könnt. 

 

Willkommen im Club. :rolleyes:

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Am 6.1.2024 um 22:54 schrieb Wauwi:

 

 

 

Kleiner Tip an alle Tastaturhelden, die nach eigenen Angaben "nicht betroffen/dabei waren": Haltet mal lieber den Ball flach, über Dinge, die ihr nicht beurteilen könnt. 

Im Gegensatz zu manch anderem, weiß ich, wovon ich rede. Ich war dabei von Anfang an und habe darüber hinaus auch so manche eigene Erfahrung sammeln können...<_<

 

 

 

Zunächst hat mich dieses Zitat von Wauwi fasziniert. Er könnte sich ja bei mir mit einer privaten Message Meldung damit ich wirklich glauben kann, dass er von Anfang an dabei war. Denn eigentlich bin ich mir völlig sicher, dass ich nahezu alle kenne, die an dieser Sache des Paragraphen 6 beteiligt waren. Und das waren in der Tat nicht viele.

Wenn hier behauptet wird, irgendwelche Leute wollten ganz spezielle Waffen aus dem Verkehr ziehen, so kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, das auf die Idee diese AKs, BulPups und  MP5 und UZI Klone dem sportlichen Schießen zu entziehen, kein Bürokrat gekommen ist. Denn die Ministerialbürokratie wollte schlichtweg alles unter den Anscheinsvorbehalt stellen und hat aus den Erfahrungen von vor 2003 gedacht, damit wird es nur noch solche komischen mit Holzkästen verunstalteten Gegenstände geben, die niemand erschrecken können.

So war auch der Entwurf aus dem BMI. Für Sportschützen alles unter Anschein! Von dieser Seite wurde der Vorschlag zum Paragraph 6 insgesamt zunächst als schlichtweg irrsinnig angesehen.

Er ging auch nur durch, weil das BMI, wie auch immer dies zustande kam, dann hinter diesem Vorschlag stand und entsprechend am Ende des Tages der Bundesrat zustimmte, weil die politischen Entscheider dort, nach dem Muster verfuhren, wir sind nicht verantwortlich, das kommt von der Regierung und mit dem Zeug wollen wir sowieso nichts zu tun haben. Also nehmen wir das halt so hin. Schließlich hat das BM I hochkarätige Experten eingesetzt, die den Vorschlag des §6 dem totalen Anscheinsvorbehalt vorzogen.

Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg ergreifend Blödsinn. Ich habe auch genügend schriftliche Unterlagen um das beweisen zu können.

Von dem Rest der Geschichte ist leider viel zu viel in die Öffentlichkeit getragen worden, auch durch mich, weil ich Dösbaddel mich von einem Herrn Kräußlich vom DWJ provozieren habe lassen und unbedingt meinte, ich müsste auf die unflätigen Angriffe von allen möglichen Seiten öffentlich reagieren. Das Ende vom Lied war, dass unmittelbar nach dem Mordanschlag von Winnenden den BMI Vertretern, die zum damaligen Zeitpunkt uns sehr gewogen waren, bei der Bund Länder Sitzung erklärt wurde, die Waffenlobby könnte ja ihre Gesetze selbst schreiben und meine Veröffentlichungen zur Entstehung des Paragrafen 6 auf dem Tisch lagen. Bis heute hat das unangenehme Nachwirkungen.

Besser ist, dass man halt als Sportschützenfunktionär, der aus Idealismus und mit einem Haufen eigenem Geld sowie einem wesentlichen Teil seiner Schaffenskraft dem Schießsport und dem legalen Waffenbesitz (einschließlich für die Jäger) widmet, akzeptiert, dass von allen möglichen Hetzern, die nicht in geringsten von einer Ahnung getrübt sind, unflätig angegriffen wird, zumeist anonym  - man muss ja nur die WO Beiträge lesen oder am besten Influencer Videos schauen-. Im Zweifelsfall hält man wie oben beschrieben am besten die Klappe und nimmt das hin, weil man die Gegenseite ja auch nicht unbedingt aufklären muss.

Tatsache ist aber, lassen wir die MP 5 Nachbauten außer Acht, weil es damals noch kaum vernünftige Disziplinen dafür gab, abgesehen vom langweiligem 50m Präzisionsschießen, dass die sonst vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen Waffen auch in den Ländern, wo es diese Einschränkung nicht gibt, bei sportlichen Wettkämpfen praktisch nicht auftauchen. Warum, weil sie einfach zum sportlichen Schießen nix taugen. Entweder ist wie bei Bulpub Waffen in der Regel der Abzug viel zu schwer und Freischwinger sind es auch nicht oder es sind halt Waffen des AK Systems, das unbestreitbar das zuverlässigste System im Schlammgräben und Sandstürmen ist. Die AKs haben leider den Nachteil, dass sie nach einer gewissen Schusszahl -so etwa ab 20 schnell hintereinander abgegebenen Schüssen- praktisch zwangsläufig die Treffpunktlage verändern und damit zum Präzisionsschießen nicht geeignet sind. Ich habe einige IPSC Büchsen Meisterschaften mitgeschossen und noch nie jemand mit einer AK Derivat – selbst im zugelassen Kaliber 223 unter den auch nur halbwegs platzierten Schützen getroffen. Es gibt Leute, die damit  Just for Fun kommen und ordentlich Krach machen. Mit Treffen ist da nicht so weit her.

Es ist ja hier und da mal erwähnt worden, dass ich die Journaille gewarnt hatte, übrigens nachdem wir das ursprüngliche Gesetz auf dem Weg hatten und das ja auch durch den Bundestag ging, sie sollten einfach mal die Füße still halten. 2- 3 Monate keine Anzeigen schalten, bis die ganze Schoße durch den Bundesrat ist. Ein Herr Steinhäuser hat uns dann aber so kräftig die Tour versaut und dann wollte man halt wieder alles einpacken. Ohne Erfurt wäre gar kein Anscheins Vorschlag gekommen, weil es schlicht und ergreifend keine Ermächtigungsgrundlage im Waffengesetz für solche Einschränkungen gab. Das zu den Theorien es wäre ja sowieso im Rahmen der Verordnung zu Einschränkungen gekommen. Sie wären gar nicht möglich gewesen. Die angesprochene Waffenbörse in Stuttgart, konnte ihre negative Wirkung nur durch Erfurt erzielen. Da wurde es großes Thema.

Allerdings kann ich eines mit Sicherheit sagen. Ein Groß- und Einzelhändler mit dem ich bis heute befreundet bin, hat mir ganz euphorisch mitgeteilt welche tollen Umsätze er demnächst mit halbautomatischen AK 47 machen wird, er könnte riesige Mengen so günstig haben, dass er sie wohl unter 600€ Endverbraucherpreis auf den Markt bringen könnte. Ich bin mir vollkommen sicher, dass es insbesondere in den neuen Bundesländern zu einer gewaltigen Verkaufsoffensive gekommen wäre und das wäre nicht ohne Folgen geblieben.

Übrigens die 42 cm Lauflänge waren für die deutschen Hersteller ein enormer Vorteil und ein absoluter Graus für die Importeure von US Ware und haben es tatsächlich möglich gemacht, dass man sich die billige amerikanische Konkurrenz durch die Verwendung von 42 cm Läufen vom Halse halten konnte und somit ordentliche Absatzzahlen und damit einen Return On Investment was für die auch für die auf für den Aufbau der Produktion erzielen konnte.

Die zum sportlichen Schießen geeigneten Geräte konnten durch berechtigte Sportschützen ohne Einschränkungen erworben werden und haben damit zu einer erheblichen Verbreitung dieser in meinen Augen doch schönen und präzisen Waffen geführt und auch entsprechend die Medien die Bürokraten und alle andere Außenstehende daran gewöhnt. So kommen solche furchtbaren Maschinengewehre (die meisten Journalisten bezeichnen das sie ja so) in die Händen von Legal -Waffenbesitzer, ohne dass die Republik untergeht. Durch die inzwischen erfolgte Genehmigungspraxis des BKAs sind so viele Schussgeräte genehmigt worden, dass im Bereich der Zentralfeuerwaffen eigentlich fast nichts mehr fehlt. Und mit einem geschlossenen Vorderschaft bei den AR Abkömmlingen kann ich recht gut leben. Und in .22 gibt es die Tippmann. Was will man mehr.

Was wirklich unangenehm ist sind die Magazin Beschränkungen bei den KK Waffen und bei allen anderen Waffen für die IPSC Wettkampfschützen. Hier muss man abwarten, ob noch was geht. Aber wohl kaum bei der aktuellen Besetzung der BMI Spitze.

Selbstverständlich bin ich für die Streichung des §6 der VO. Aber dazu brauchen wir einen uns wirklich gewogenen und mutigen Innenminister(in).

Ob ich en noch erlebe, da habe ich doch große Zweifel.

Friedrich Gepperth

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vor 1 Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

 

Wenn hier behauptet wird, irgendwelche Leute wollten ganz spezielle Waffen aus dem Verkehr ziehen, so kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, das auf die Idee diese AKs, BulPups und  MP5 und UZI Klone dem sportlichen Schießen zu entziehen, kein Bürokrat gekommen ist. Denn die Ministerialbürokratie wollte schlichtweg alles unter den Anscheinsvorbehalt stellen und hat aus den Erfahrungen von vor 2003 gedacht, damit wird es nur noch solche komischen mit Holzkästen verunstalteten Gegenstände geben, die niemand erschrecken können.

So war auch der Entwurf aus dem BMI. Für Sportschützen alles unter Anschein! Von dieser Seite wurde der Vorschlag zum Paragraph 6 insgesamt zunächst als schlichtweg irrsinnig angesehen.

 

Steht im Widerspruch zu den Entwürfen, wo seitens der Regierung/BMI explizit darauf verwiesen wird, das der §37 in Bezug auf Kriegswaffenanschein keinen Vorteil bringen würde und man auch auf den Gegenvorschlag des Bundesrats nicht eingehen wollte. Wäre der Entwurf 14/8886 durchgekommen, wäre für Anscheinstanz keine Grundlage vorhanden gewesen, allerdings wäre hier auch die Anerkennung, und implizit damit die Genehmigung von Sportordnungen den Ländern oblegen hätte, wobei alle Länder hier einvernehmlich entscheiden hätten sollen und das ggf zum Anscheinsverbot durch die Hintertür missbrauchen hätten können.

 

Im Vermittlungsausschuss dann plötzlich expliziter Genehmigungsvorbehalt, aber seitens des BVA, was irgendwie ausdruck des wir trauen den Ländern nicht darstellt 

 

 

Zitat

Nicht mehr erfasst sind die so genannten Anscheinswaffen, d. h. Schusswaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegsschusswaffe erwecken (vgl. bisher § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des Waffengesetzes). Die optische Ähnlichkeit dieser Waffen mit Kriegswaffen allein führt kaum zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

Er ging auch nur durch, weil das BMI, wie auch immer dies zustande kam,

 

Etwa so kam das zustande. Verwunderlich schon, da immerhin Rot/Grün, andererseits war Schily(erst Grüne, dann SPD, aber immerhin Jurist) damals Innenminister. Etwas Vernunft, auch angesichts der Festlegungsschwierigkeit, was genau denn nun Anschein überhaupt sein soll. Das VGH Hessen Urteil 2012 hat das ja auch nochmal aufgegriffen, das man auf Grundlage des WaffG2002 immer noch nicht wisse, was denn dieser Anschein überhaupt sein soll.

 

Zitat

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die entsprechenden Vorschriften des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des bisherigen Waffengesetzes erst durch das Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) in das BWaffG 1968, die des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 durch das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 4. März 1976 (BGBl. I S. 417) in das WaffG 1972 eingefügt worden sind.

 

Die damalige Absicht des Gesetzes von 1969 bestand darin, der seinerzeit relevanten Landmann-Kleinkaliber-Halbautomaten mit dem Aussehen der MP 40 Herr zu werden. Das Änderungsgesetz von 1976 ging ausweislich seiner amtlichen Begründung (Bundestagsdrucksache 7/2379, S. 22) von einer Einsetzbarkeit solcher Attrappen für kriminelle Zwecke aus. Der Vollzug der bisherigen Vorschrift war trotz oder wegen der Nummer 37.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) praktisch in Folge abstrakt kaum zu lösender Abgrenzungsfragen und einer unübersichtlichen Zuordnungs-Kasuistik äußerst schwierig. Er kulminierte in der Feststellung eines Landes, dass der Anschein selbst dann nicht gegeben ist, wenn mehrere phänotypische Merkmale einer Kriegswaffe vorliegen.

 

Kriminalistisch sind Anscheins-Kriegswaffen im Allgemeinen eine Randerscheinung gewesen. Der Einsatz von Kriegswaffen, d. h. z. B. Maschinengewehren oder Maschinenpistolen, durch Flugzeugentführer hat in der Vergangenheit keine praktische Bedeutung erlangt. Die Möglichkeit eines solchen Einsatzes erscheint angesichts ihrer Länge und Beschaffenheit, auf Grund derer sie leicht entdeckt werden können, eher unwahrscheinlich. Somit bleibt das Gefahrenpotential von Anscheins-Kriegswaffen deutlich hinter dem der sonstigen verbotenen Gegenstände zurück.

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

 

dann hinter diesem Vorschlag stand und entsprechend am Ende des Tages der Bundesrat zustimmte, weil die politischen Entscheider dort, nach dem Muster verfuhren, wir sind nicht verantwortlich, das kommt von der Regierung und mit dem Zeug wollen wir sowieso nichts zu tun haben.

 

Also nehmen wir das halt so hin. Schließlich hat das BM I hochkarätige Experten eingesetzt, die den Vorschlag des §6 dem totalen Anscheinsvorbehalt vorzogen.

Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg ergreifend Blödsinn. Ich habe auch genügend schriftliche Unterlagen um das beweisen zu können.

 

 

Der Bundesrat, d.h. einige  Länderexekutiven wollten den Anscheinsparagraphen haben, das ist dokumentiert. Nur glaube ich nicht, das ein §6 AWaffV durchgekommen wäre, der den ausdrücklichen Gesetzgeberwillen, das Anscheinsverbot abzuschaffen durch die Hintertür wieder einzuführen. Das was man bekommen hat, war halt effektiv ein MP5 und Kalaschnikowausschluss, wobei Saiga mit den Achseln zuckte und die Dinger eben in .223 und 308 fertigte....

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Am 7.1.2024 um 13:55 schrieb Speedmark:

schade...............und ich dachte schon das Ihr die §6 AWaffV schon wegdiskutiert habt. 

 

§6 AWaffV.png

 

 

Wärst mal vor zwei Tagen bei uns aufgelaufen da haben wir ein AR aus dem Aldi „ mitgenommen“.

Rein optisch wäre das für Sportschützen Ok gewesen…

Liegt jetzt aber in einem feuchten Keller und wird vermutlich nicht mehr ausgeführt.

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Am 9.1.2024 um 01:49 schrieb Friedrich Gepperth:

... den BMI Vertretern, die zum damaligen Zeitpunkt uns sehr gewogen waren, bei der Bund Länder Sitzung erklärt wurde, die Waffenlobby könnte ja ihre Gesetze selbst schreiben und meine Veröffentlichungen zur Entstehung des Paragrafen 6 auf dem Tisch lagen. Bis heute hat das unangenehme Nachwirkungen.

Hallo Hr. F. Gepperth, besten Dank für die Erläuterungen.

 

Wir hatten ja vor etlichen Jahren mal telefoniert und da ging es u.a. dann auch noch darum, weshalb die Randzünder nicht aus dem §6 AWaffV rausgehalten werden konnten. Das wäre vielleicht noch für die aktuellen WO-Mitdiskutanten wichtig zu wissen, denn die Erklärung dazu fand ich damals plausibel und nachvollziehbar. Nochmals vielen Dank!

 

Ansonsten noch ein paar Anmerkungen meinerseits:

Dass sich Beamte/Politiker im Bundesrat echauffieren, dass Sportschützenverbände sich Teile von §6 AWaffV selber geschrieben haben, verstehe ich nicht. "die Waffenlobby könnte ja ihre Gesetze selbst schreiben und meine Veröffentlichungen zur Entstehung des Paragrafen 6 auf dem Tisch lagen" - das ist doch gang und gäbe im Bundestag und in der EU. Seit Jahrzehnten stellen Konzerne etwa gratis "wissenschaftliche Mitarbeiter" zur Verfügung. die dann auch gratis Gesetze/Gesetzespassagen schreiben. Es wird seit jeher sehr direkt auf Gesetzesformulierungen Einfluss genommen! Link NDR Da brauchen wir uns wegen dem §6 AWaffV nicht schamhaft verstecken! Immerhin vertrittst Du ja > 1 Mio. Legalwaffenbesitzer und agiertest nicht für einen einzelnen Konzern!

 

Wolfgang Kräuslich hatte in der Tat viel zu den damaligen Vorgängen aufgeklärt - er hatte ja hier bei WO als Chefredakteur des DWJ ein eigenes von ihm moderiertes Unterforum und danach auch noch eine ganze Zeit ein völlig eigenes Diskussionsforum als Pendant zu WO betrieben. Alles lange gelöscht/verschwunden, aber seine Aufklärungsarbeit hat er geleistet - was ja irgendwie auch sein Job als Journalist war. Er ging immer sehr unvoreingenommen an die Themen ran und war insofern natürlich anders als Dr. Schiller als Chefredakteur von Visier. Aber beides hatte ja seinen Platz.

 

Zu den halbautomatischen Kaschi-Klonen "unter 600 € Endverbraucherpreis": Die gab es ja dann tatsächlich, die wurden mit dem §6AWaffV nicht verhindert! https://www.waffenschumacher.com/wp-content/uploads/2017/10/Visier_Izhmash_762er-Tigr_Saig-.223-09-2004.pdf Die schwarze Saiga gab es für 599,- EUR Listenpreis, ohne dass eine extreme Verkaufsoffensive im Osten anlief. 2002 gab es sogar schon die Molot im Originalkaliber fast überall zugelassen und im Zeitfenster 2002-April 2003 bis der §6AWaffV griff gabe es auch die schwarzen Pistolengriffschäfte dazu. 770,- EUR Listenpreis (inkl. vielen Extras wie einer Zielfernrohrmontage) sorgten auch da schon nicht für einen Käuferansturm im Osten. Ich glaube diesbezüglich waren Deine Sorgen absolut unbegründet.

 

Last not least zu den protektionistischen Effekten des §6 AWaffV: Also Oberlandarms hatte noch zu Zeiten des alten §37 (Anscheinsparagraph) das OA15A1 mit 16-Zoll-Lauf für 1530 EUR (Listenpreis Basis 2002) im Angebot, eine DPMS-Waffe. Mittels NILL-Daumenlochschaft wurde die dann für viele Bundesländer zum OA15A2 umgerüstet. Verschiedene längere oder auch geflutete Läufe waren für Oberland gegen Aufpreis kein Problem. Auch das OAUG war für 1900 EUR Liste zu haben - in einigen Bundesländern.

Oberlandarms brauchte m:E. keinen solchen Protektionismus durch den §6AWaffV - der sorgte zunächst doch nur dafür, dass die 16-Zoll-Basiswaffen verschwanden und ebenso das OAUG in seiner ursprünglich angebotenen Konfiguration. Für die Sportschützen wurde es damit zunächst teurer, ein einfaches AR15 zu kaufen. Die deutschen Sportwaffen-Hersteller brauchen keinen gesetzgeberischen Protektionismus, sondern einen guten Service, denn damit stechen sie jede US-Waffe aus! Die US-Firmen können servicemässig wegen dem ganzen ITAR etc. doch gar nicht mehr mithalten.

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