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IGNORED

Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren


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vor einer Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

 

 

Das Urteil des VGH Stuttgart Ist schon sehr sonderbar vor allem die Anmaßung, dass man sich in dem Prozess zu einem Gesetz äußert, das gar nicht Gegenstand des Verfahrens war. Der Prozess wurde nach der alten Gesetzeslage geführt.

 

Nein es war keine Anmaßung, sondern die gebotene Ausenandersetzung mit den Einlassungen des Klägers. Dieser wollte den neuen §14 Abs 4 auf sein Überkontinent angewendet wissen.

 

Das wurde schon aufgrund des Zeitpunktes des Widerspruchsbescheides(2009) für nicht anwendbar festgestellt.  

Zudem aber unterstrichen, das selbst bei Anwendbarkeit nichts anderes folgen würde. Zu Recht. §14 Abs 3 a.F. (ÜK nach alter Rechtslage) wurde ohne auch nur ein Wort zu verändern in §14 Abs. 5 n.F (ÜK ab 2020) verschoben und es ist nicht ersichtlich, warum §14 Abs 5 n.F. nicht zusätzlich zu §14 Abs 4 zur Anwendung kommen sollte. 

 

 

Zitat

 Das Fortbestehen des Bedürfnisses ist hier auch nicht nach § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG in der seit dem 01.09.2020 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17.02.2020 (BGBl. I S. 166, im Folgenden: n.F.) allein aufgrund der (unstreitigen) Mitgliedschaft des Klägers in einem Schießsportverein, der einem nach § 15 Abs. 1 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört, zu unterstellen. Nach dieser jüngst eingefügten Vorschrift genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisende Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2, wenn seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen sind. Ziel dieser Regelung ist es, langjährigen Sportschützen, die beispielsweise aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen (BT-Drucks. 19/13839 S. 72). Sie findet auf den vorliegenden Fall jedoch keine Anwendung.

 

Zitat

Dies folgt bereits daraus, dass - wie bereits dargelegt - maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist und eine dem § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG n.F. entsprechende Vorschrift zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass diese Nachweiserleichterung für das fortbestehende Besitzbedürfnis auch für solche Waffen gelten soll, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen und für deren Besitz die Voraussetzungen des nachfolgenden § 14 Abs. 5 WaffG n.F. vorliegen müssen. Vielmehr sprechen sowohl die Regelungssystematik als auch Sinn und Zweck der Regelung gegen eine Anwendung auf die über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen. Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Ansicht des Klägers ergibt sich aus den der Gesetzesänderung zugrundeliegenden Materialien weder, dass § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG n.F. in § 14 Abs. 5 WaffG n.F. "hineingelesen" werden müsste noch, dass die Nachweiserleichterung des § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG n.F. zu einer Verschiebung des hier maßgeblichen Zeitpunkts führt. Auch aus dem Zusammenhang mit § 45 Abs. 3 WaffG folgt nichts für die Ansicht des Klägers.

 

 

vor einer Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

 

Da gab es verschiedene Urteile insbesondere vom VGH Hessen, mit jeder Waffe 18/12 mal. Also auch ziemlich **********.

 

Ja und mit der  Änderung 2020 hat der GG  dieser neuen, am Wortlaut der alten Norm durchaus nachvollziehbaren, neuen Lesart einen  Riegel vorgeschoben, allerdings erst im letzten Entwurf.

 

War im Entwurf vom 9.10.2019 zwar die 10-Jahresregel bereits enthalten, so war aber auch noch die alte Bezugnahme auf "regelmäßiges Schiessen" für Erwerb und Besitz enthalten, was dann keinen Bruch mir der neuerlichen Rechtsauslegung (= 12/18 mit JEDER) Waffe bedeutet hätte.

 

Wäre das so gekommen, hätte man also 10 Jahre lang 12/18 mit jeder Waffe erbringen müssen,  für ÜK noch Wettkämpfe obendrauf, auch nach 10 Jahren.

 

So hätte §14 in diesem Fall gelautet:

Zitat

(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

 

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

 

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

 

1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und

2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

 

 

 

(5)Ein Bedürfnis von Sportschützen nach nach den Absätzen 2 bis 4 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des der Absätze 2 und 3 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

 

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

 

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

 

 

Zum Glück wurde der letzte und angenommene Entwurf dann signifikant entschärft,  indem konkrete Nachweisanforderungen abweichend von 12 /18 für jede Waffe im Bruch mit der damals aktuellen Rechtsauslegung genormt wurden.

 

Es wurde also für den Besitz von  Waffen eine Pauschalregelung,  weg von der individuellen Nutzungspflicht für jede Waffe bei gleichzeitig verringertem Termindruck  geschaffen. Lediglich fortwährende Wettkampfpflicht für ÜK wurde beibehalten.

 

Vor der Genese des aktuellen §14 hinsichtlich ausgehend von der Rechtsprechung 2019 und den ersten Entwürfen sind die Verweisungsfehler-Argumentationen beider Seiten (IMs, BDS) gleichermaßen unsinnig wie gefährlich. Manche IMs haben sehr genau verstanden, was der Entwurf vom 9.10.2019 bedeutet hätte, so genau, dass sie sich diesem heute gerne  herbeischwurbeln möchten(BW). Der BDS hingegen gar nicht, um das mal deutlich auszudrücken, weil er ausweislich seiner Veröffentlichungen daran glaubt, die 10 Jahresregel wäre auf ÜK anzuwenden, was ausweislich des Entwurfes vom 9.10.2019 nie zur Debatte stand, ganz im gegenteil. Wären die Verweisungen des Entwurfs vom 9.10.2019 Realität geworden, dann wäre ÜK wegen 12/18 mit jeder Waffe kein Thema mehr....

 

 

Man kann also froh sein über die momentane Regelung und sollte die Debatte lieber auf die  Auslegung des Abs 5 konzentrieren: Wettkampfnachweis nach Kategorie (LW/KW) oder ganz Pauschal statt Einzelnachweis für jede Waffe. 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor einer Stunde schrieb ASE:

Meine Güte, das IM BW legt den in seinen Vollzugshinweisen mit seinem "Verweisungsfehler"-Geschwurbel den Ball auf den  Verwaltungsgerichtlichen 11m Punkt und nimmt en Torwart raus.

 

@ASE

 

Vorweg - ich will Deine Argumentation nicht angreifen, ich habe nur ein grundsätzliches Verständnisproblem bezüglich des Hintergrundes.

Daneben kenne ich auch keine Interna aus den aktuell betroffenen Landesverbänden.

 

Was ich nicht verstehe, ist die Motivation und Denkweise auf beiden Seiten (sowohl Staatsapparat als auch Verbände).

 

Wird von staatlicher Seite gerade versucht, wie weit man den Bogen spannen kann?

Ich meine nicht unbedingt die grundsätzlich Frage des ÜK-Bedürfnisnachweises, sondern die darüber hinausgehenden Forderungen bzw. "Vollzugshinweise".

Steckt politischer Druck dahinter? Ohne Rücksicht auf die tatsächliche Rechtslage?

 

Auch das Agieren der Vebandsseite erschließt sich mir nicht so wirklich.

Dabei wäre noch nachvollziehbar, wenn man auf Landesebene zunächst - vielleicht aufgrund fehlender Kompetenz (ist hier für sich nicht negativ gemeint) - die Tragweite nicht erkannt oder unterschätzt hat?

Entgegenhalten könnte man allerdings, daß hier die Verantwortung für Tausende von Mitgliedern ein anderes Gewicht und damit Notwendigkeiten hat, als wenn jemand ehrenamtlich einen kleinen Verein leitet.

Irgendwann muß aber doch der Moment gekommen sein, wo die Brisanz offen lag?

Die Reaktion ist dann wohl, sich einerseits den Forderungen von behördlicher Seite anzupassen, gleichzeitig aber ebenfalls auf den Zug der Interpretation der Absichten des Gesetzgebers aufzuspringen?

Wann und wo wird auf Verbandsseite die Bundesebene aktiv?

 

Wie gesagt, ich habe da keine internen Kenntnisse, die das vielleicht besser beleuchten könnten, aber bisher ist mir der Plan auf beiden Seiten unklar.

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vor 1 Minute schrieb Elo:

 

@ASE

 

Wird von staatlicher Seite gerade versucht, wie weit man den Bogen spannen kann?

Ich meine nicht unbedingt die grundsätzlich Frage des ÜK-Bedürfnisnachweises, sondern die darüber hinausgehenden Forderungen bzw. "Vollzugshinweise".

Steckt politischer Druck dahinter? Ohne Rücksicht auf die tatsächliche Rechtslage?

 

Von der Exekutivseite, also den Ländern und ihren Innenministerien. Das ist, wen man die Einwendungen des Bundesrates bei Gesetzesänderungen studiert, die Hardlinerseite. Die hat  sich in der Vergangenheit häufig eine Watschen geholt, selbst von Rot-Grünen Bundesregierungen ("Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab")

Beispiele:  Gelb weiter nur Einzellader,  Repetierer im LW-Kontingent, Erlaubnispflicht für Armbrüste und Schreckschusswaffen, Verbot von Kreigswaffenanschein beibehalten: Alles gescheitert.

 

Und da es hier anders als z.B. bei den Anscheinswaffen anno 2002 (Bundesregierung: weg mit §37, Bundesrat: beibehalten) nicht via Verordnung(§6 AWaffV)  zumindest ein kleines bischechn durch die Hintertür  geht versucht man jetzt mit dem Mut der Verzweiflung so.

 

Der Bundesrat ist nämlich pampig geworden wegen der 10 Jahresregelung in seiner Stellungnahme: https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913839.pdf Seite 132

 

Zitat

 Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorgesehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.

 

Genau Lesen: Der  Bundesrat bringt zwar selber die 6x Pro Jahr Regelung ins Spiel, aber bezogen auf jede Waffe, anders kann man "der Waffe " nicht lesen.

 

Die Bundesregierung antwortet Trocken:

 

Zitat

Die Bundesregierung wird den Vorschlag des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen

 

 

Im Entwurf vom 11.12.2019  greift die Bundesregierung das dann auf, aber gar nicht so,  wie der Bundesrat sich das vorgestellt hat:

 

- Die 10 Jahresregel wird beibehalten

- Statt mit jeder Waffe nun nur mit den Kategorien LW und KW 6x pro Jahr oder sogar nur 1x im Quartal

- Statt 3 Jahre nur 2 Jahre rückwirkend überprüft.

- Und damit das nicht wie damals beim Wegfall des §37 durch die Länder auf Verordnungsebene oder gar Verwaltungsvorschriftsebene hintertrieben wird:

Zitat

 Durch Regelung auf gesetzlicher Ebene statt in der Verwaltungsvorschrift wird mehr Rechtssicherheit geschaffen

 

Das war dann schon eine ordentliche Schelle für die Länder. 

 

 

 

 

 

 

Für mich ist das maß da definitiv voll, weil man hier die Verfassung mit Füßen tritt. Das Recht zur Rechtssetzung steht dem Bundestag zu, die Länder-IMs haben das auszuführen. Punkt.

 

 

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vor 9 Stunden schrieb gunvlog:

Schießen kann man auch auf einem gewerblichen Stand á la Heusenstamm, Hit Point, MSZU und jede andere gewerbliche Anlage.

 

 

Die sind ja deutschlandweit für jeden Schützen leicht, innerhalb von max. 25 km zu erreichen. Und "pro Stunde" sind die auch super billig, denn schon vom Steuerrecht darf ein solcher Stand ja keinen Gewinn machen (wo ist der grün-Schalter?).

Die Vorstellung, mit Abschaffung der Verbandspflicht wären die Vereine bis auf ein paar verschobene Type, die damit tatsächlich (Wettkampf)-Sport machen wollen, leer ist eine spannende Annahme.

Eher wäre dies der Fall, wenn die reine Mitgliedschaft in einem Verein bereits zum Erwerb/Besitz berechtigen würde. Realistisch wechselt da Frau Faeser eher zur AFD als das Gesetz wird.

 

Weil es in DEU eben kein "Grund"-Recht auf privaten Waffenbesitz gibt sondern der verboten ist, bis auf gesetzlich geregelte Ausnahmen mit entsprechenden Auflagen...

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vor 10 Stunden schrieb ASE:

Welches Level denn?

Das man für jede ÜK Waffe eine Vereinmeisterschaft im Jahr schiessen muss? Himmelhergott, das ist ja furchtbar.

 

Ich denke, @Schwarzwälder spielte damit u.a. auf Komplett-Entgleisungen im Landes-Gesetzesvollzug a la "12/18 Trainingsnachweis für jede ÜK-Waffe", wie offenbar von einigen Behörden (s. Ba.-Wü.)  gefordert, an. 

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@ASE Danke!

 

Das macht schon Sinn, ich glaube auch, daß man die Länder als "Größe" wohl gar nicht so sehr im Focus hat, insbesondere, weil ja da die politischen Richtungen "durchwachsen" sind und ggf. in unterschiedlichsten Koalitionen aufgehen.

 

Der IM in BaWü ist ja z. B. CDU, wie auch in NRW oder Hessen.

 

Das hessischen Inneministerium z. B. hat sich ja in einer Pressemitteilung gerade wieder für eine Verschärfung stark gemacht.

 

https://hessen.de/presse/52-verfassungsfeinde-im-jahr-2023-entwaffnet

 

Alles Ebenen und Konstellationen, die man in der Lobbyarbeit berücksichtigen muß, auch wenn der Schwerpunkt beim Bund liegt.

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Nur am Rande, wg. der politischen Relevanz:

 

Der IM in Ba.-Wü. ist in der Tat CDU, und zwar unter einer grün geführten Landesregierung unter MP Kretschmann, und regelrecht "von Kretschmanns Gnaden".

Er garantiert dem MP / den Grünen, einen einigermaßen "ruhigen" Koalitionspartner CDU, und erhält im Gegenzug von Kretschmann eine politische Garantie seines Ministerpostens (auch trotz Widrigkeiten und kritischer werdender eigener CDU-Landtags-Fraktion). 

Und genau dem entsprechend agiert er (u.a. beim Vollzug Waffenrecht) auch...

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In BW wird deutlich, auf was wir uns nach der nächsten BT-Wahl ohne FDP einstellen können.

 

Wenn ich die Begründung der Hessen für weitere Verschärfungen lese:

Zitat

Wir sollten keine unnötige Zeit verlieren und keine weiteren Gewalttaten durch den Waffengebrauch von Extremisten und Verfassungsfeinden riskieren.

-> allles belangloses Gefasel ohne tatsächliche Relevanz.

 

Währenddessen explodieren die Kriminalstatistiken, nur irgendwie sind da die LWB überhaupt nicht vertreten.

 

Und wenn doch, dann im Rahmen eines Showdowns, nachdem ihnen eine übergriffige Staatsmacht die Erlaubnisse entzogen hat und die Entwaffnung in einer "show of force" zelebriert.

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vor 4 Minuten schrieb Homi:

In BW wird deutlich, auf was wir uns nach der nächsten BT-Wahl ohne FDP einstellen können.

 

 

Wohl wahr.

 

Es droht (wie in anderem Thread gesagt) die Gefahr, dass sich mit Schwarz-Rot-Grün dann eingefleischte Etatisten + Sozis + grünen Verbotsprdigern ins politische Bett legen.

Dann "prost Mahlzeit", oder eher "gute Nacht" für Freiheit & Co..

 

Aber Hauptsache, ohne Nachdenken stereotyp auf die FDP eindreschen.

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vor 12 Stunden schrieb gunvlog:

würde, würde dies ggf. zu einem Mitgliederschwund in den Verbänden führen, da der Waffenbesitz nicht mehr and die Verbände und Vereine gebunden wäre, wie es jetzt der Fall ist.

Jein.

 

Ja, die bisherigen Schützen die Waffen einfach so haben wollen, und deshalb halt im Verein schießen gehen, werden wegfallen. Das sind aber auch nicht die sportlich aktiven Mitglieder. Wer gerne Wettkämpfe bestreiten will, muss auch weiterhin im Verein schießen, denn dort finden die Wettkämpfe statt.

 

Das dürfte vertretbar sein.

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vor 12 Stunden schrieb ASE:

Doch. Satzung lesen

Hat mir der Satzung nichts zu tun.

 

Zur aber braucht es zwei Dinge:

 

1. Gegenkandidaten die bereit sind die Arbeit zu machen

 

2. Genügend Wahlberechtigte die diese Gegenkandidaten wählen

 

In einem Verein in dem Betonköpfe das Sagen haben, wollen das viele Mitglieder so. Der Betonkopf hat sich seinerzeit ja nicht selbst zum Kaiser gekrönt.

 

So eine Umstellung ist möglich, aber dauert Zeit.

 

Dazu kommt dass in unserer heutigen Gesellschaft der Verein nicht mehr den gleichen Sinn und Zweck hat wie früher. Soziale Kontakte und Gruppenzugehörigkeit findet man heute sehr leicht jederzeit und international online. Dazu muss man auch nicht mehr dreimal die Woche in verqualmte Kellerzimmer quetschen. Und da der Verein heute nicht mehr die soziale Komponente ist, sondern nur noch der Freizeit dient, hat eben auch niemand mehr Lust diese Arbeit zu machen.

 

Im Nachbarort hier wird sich wahrscheinlich ein sehr aktiver Turnverein auflösen. Die haben eine eigene Halle, stehen finanziell sorgenfrei da und haben über 300 Mitglieder. Die zahlreichen Tanz- und Turngruppen sind voll mit langen Wartelisten und im Wettkampf auch überregional erfolgreich. Aber es findet sich niemand der die Vorstandsarbeit machen will. Im März ist Vollversammlung. Wenn es da keine Freiwilligen gibt, wird die Auflösung festgestellt. Das Problem ist bekannt und seit mindestens Oktober auch schon mehrfach in der Zeitung gestanden. Seit November ist Trainingsstopp, bis es Freiwillige gibt. Bisher ohne Erfolg.

 

Das ist die Realität mit den Wahlen...

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Jein.

 

Ja, die bisherigen Schützen die Waffen einfach so haben wollen, und deshalb halt im Verein schießen gehen, werden wegfallen. Das sind aber auch nicht die sportlich aktiven Mitglieder. Wer gerne Wettkämpfe bestreiten will, muss auch weiterhin im Verein schießen, denn dort finden die Wettkämpfe statt.

 

Das dürfte vertretbar sein.

Das sagte ich ja.

Es würde wie in den USA sein. Nur wer tatsächlich sportlich schießen möchte, wird Mitglied im Verein und Verband bleiben.

Die Frage ist immer wie ist das Verhältnis

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Am 13.2.2024 um 11:38 schrieb gunvlog:

...

Die Frage ist immer wie ist das Verhältnis

Die Sorge, dass die Verbände bei Aufhebung des Bedürfnisprinzips untergehen, ist völlig unbegündet.

Man sehe sich mal den DSB an: https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2024/Mitgliederstatistik_Mitgliederbewegung_seit_1952-2023_31.12.2023_-_06.02.2024.pdf

Vor Einführung des Bedürfnisprinzips in D gab es 1971 schon 743.999 Mitglieder im DSB - genauer: in der BRD (West). Aktuell sind es 1.337.840 in ganz Deutschland.

Ein guter Teil dieses Mitgliederwachstums dürfte sich durch das Bevölkerungswachstum selber erklären: von 61,5 Mio (1971, BRD-West) auf aktuell 84,7 Mio. Einwohner. Das allein hochgerechnet, würde 1,024 Mio DSB-Mitglieder bringen.

 

Die Vereine/Verbände hätten die Chance, nicht nur durch ihr Sportangebot, sondern auch durch Dinge wie: Sachkundekurse, Training und Durchführen von Jedermannsschießen, Schießstandbetreiber weiter bestens "im Geschäft" zu bleiben und weil man so auch größere Bevölkerungskreise anziehen würde, käme das Rückfahren des Bedürfnisprinzips m.E. keineswegs einem großen Schwund der Verbände/Vereine gleich.

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vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die Sorge, dass die Verbände bei Aufhebung des Bedürfnisprinzips untergehen, ist völlig unbegündet.

Man sehe sich mal den DSB an: https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2024/Mitgliederstatistik_Mitgliederbewegung_seit_1952-2023_31.12.2023_-_06.02.2024.pdf

Vor Einführung des Bedürfnisprinzips in D gab es 1971 schon 743.999 Mitglieder im DSB - genauer: in der BRD (West). Aktuell sind es 1.337.840 in ganz Deutschland.

Ein guter Teil dieses Mitgliederwachstums dürfte sich durch das Bevölkerungswachstum selber erklären: von 61,5 Mio (1971, BRD-West) auf aktuell 84,7 Mio. Einwohner. Das allein hochgerechnet, würde 1,024 Mio DSB-Mitglieder bringen.

 

Die Vereine/Verbände hätten die Chance, nicht nur durch ihr Sportangebot, sondern auch durch Dinge wie: Sachkundekurse, Training und Durchführen von Jedermannsschießen, Schießstandbetreiber weiter bestens "im Geschäft" zu bleiben und weil man so auch größere Bevölkerungskreise anziehen würde, käme das Rückfahren des Bedürfnisprinzips m.E. keineswegs einem großen Schwund der Verbände/Vereine gleich.

Du kannst die Gesellschaft von 1971 nicht mit der Gesellschaft von 2024 vergleichen 

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Dann sieh Dir doch mal die Mitgliederentwicklung der ersten Jahre nach Einführung des Bedürfnisprinzips an. Gab es da eine wahnsinnige Explosion? Nein. Ich denke von daher schon, dass die Verbände /Vereine auch ohne ultrascharfes Bedürfnisprinzip weiter über sehr ordentliche Mitgliederzahlen verfügen werden. Das läßt sich aus der früheren Mitgliederentwicklung einfach ableiten, auch wenn Du offenbar immer blitzschnell notorisch anderer Meinung als ich bist ;-)

Im Gegenteil, das jetztige Niveau, auf dem das Bedürfnisprinzip in einigen Bundesländern zelebriert wird, wird absehbar einen Mitgliederschwund zur Folge haben, wetten? Von den Schwierigkeiten, die die Verbände selber damit haben werden (wenn sie unrichtig/iunvollständig oder schlicht nicht fristgerecht bescheinigen) ganz zu schweigen...

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Dann sieh Dir doch mal die Mitgliederentwicklung der ersten Jahre nach Einführung des Bedürfnisprinzips an. Gab es da eine wahnsinnige Explosion? Nein. Ich denke von daher schon, dass die Verbände /Vereine auch ohne ultrascharfes Bedürfnisprinzip weiter über sehr ordentliche Mitgliederzahlen verfügen werden. Das läßt sich aus der früheren Mitgliederentwicklung einfach ableiten, auch wenn Du offenbar immer blitzschnell notorisch anderer Meinung als ich bist ;-)

Im Gegenteil, das jetztige Niveau, auf dem das Bedürfnisprinzip in einigen Bundesländern zelebriert wird, wird absehbar einen Mitgliederschwund zur Folge haben, wetten? Von den Schwierigkeiten, die die Verbände selber damit haben werden (wenn sie unrichtig/iunvollständig oder schlicht nicht fristgerecht bescheinigen) ganz zu schweigen...

 

Du verstehst mich falsch......ich bin nicht blitzschnell anderer Meinung las Du, ich sehe die Dinge nur etwas anders.....

 

Ich sehe die Kommentare unter meinen Videos, in den Foren und so lange ich noch auf Facebook war auch in den Gruppen dort. Ich sehe wie viele angeben, keine Lust mehr auf diesen Vereinszwang zu haben und den Verein lieber heute als morgen verlassen würden, wenn das Gesetz es zulassen würde. Ja, vielen geht es nur um den Waffenbesitz, das ist einfach so und in meinen Augen auch nicht verwerflich.

 

Wenn das Bedürfnisprinzip stark abgeschwächt werden oder gar vollständig fallen würde, würde dies vermutlich zur Folge haben, dass das Interesse, das aktuell aufgezwungen wird, am Schießsport sinken würde. Die Anzahl Sportschützen würde vermutlich sinken.

Das bedeutet nicht, dass die Stände nicht weiter genutzt werden würden. Natürlich kämen Lehrgänge, Schulungen, Jedermannschießen, etc. verstärkt, die haben aber vordergründig erst einmal nichts mit dem Schießsport zu tun, sondern nur mit dem Schießen selber und das ist ein großer Unterschied.

 

Wenn die Vereine sich ohne dem Bedürfniszwang so aufstellen, dass man auch ohne Mitgliedschaft in einem Schießsportlichen-Verband als Mitglied im Verein anmelden kann, würde das die Vereine durchaus stärken, die Verbände hingegen schwächen.

Die Vereine würden somit mehr wie ein Gun Club oder ein gewerblichen Schießstand agieren, als wie ein Sportverein.

ggf. bedarf es bei einer solchen Konstellation dann einem weiteren Verband, bei dem es nicht um Sport geht, sondern um Bereiche wie Selbstschutz o.ä. um dort auch die entsprechenden Trainer für eben diesen Bereich bereitzustellen.

 

Wenn ein Verein heute oder eine Schießanlage ein Eventschießen veranstaltet, von mir aus auch Jedermannschießen genannt, dass hat dies nichts mit Schießsport zu tun, oder mit der Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband, sondern es geht rein um das Schießen.

Durch den Wegfall des Bedürfnisprinzips würde der Waffenbesitz für viele attraktiver werden, da es eben keinen Zwang zum Sport gibt und das ist eine Gefahr für die Verbände.

 

In früheren Jahren, war die Vereine etwas etabliertes, wo es zum guten Ton gehört hat, Mitglied zu sein, sich dort einzubringen, etc.

Heute ist das nur noch in wenigen, bestimmten Regionen der Fall.

Heute haben wir eine reine Kosumgesellschaft. Ich bezahle einen Beitrag und erwarte dafür eine Gegenleistung. Es ist von Jahr zu Jahr immer schwerer Unterstützung bei Arbeitseinsätzen zu bekommen, was dazu führt, dass viele alteingesessene Vereine verkommen und nicht mehr renoviert werden. Am Ende machen sie zu.

Das ist der Preis der heutigen Gesellschaft und hat nichts mit dem Schießsport zu tun. Das hast Du in normalen Sportvereinen genauso.

Finde mal Trainer, ohne Bezahlung, für eine Senioren Fußballmannschaft, finde für diese Mannschaft jemanden der die Trikots wäscht. Das machen bei uns nicht mal eine handvoll Mütter von erwachsenen Spielern. Finde jemanden, der sich um die Bewirtung bei einem Spiel kümmert, darum dass die Klos sauber gemacht werden, nachdem bei einer Vereinsfeier diese Vollgeschi$$en werden, bis auf die Wände.

 

Wo Du früher die Helfer im Verein hattest, egal in welchem Verein, fehlen sie heute zunehmend.

Bearbeitet von gunvlog
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Deine Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung kann ich nachvollziehen - da hast Du schon recht. Ich verstehe aber nicht ganz, was Du damit sagen willst. Soll das Bedürfnisprinzip in voller Härte erhalten bzw. gar ausgebaut werden, nur um vermeintlich Verbände zu stärken? Das kann doch nicht Zweck einer Gesetzgebung sein! Wenn, dann muss es um die öSuO gehen. Die Vereine werden nach einer gewissen Umstrukturierung nach einer "Bedürfnisreduktion" sicher genauso gut dastehen (eher sogar besser, denn es kommen ja mehr zahlende Personen auf den Platz oder in Kurse) und die Verbände behalten selbstverständlich schiesssportliche Funktionen, v.a. da wo es olympisch oder international wird - und können parallel an dem Aufbau einer nationalen, aktiven Waffenrechtslobby nach dem Vorbild der NRA arbeiten. Also völlig arbeitslos wird da keiner.

Und nochmal: Das Bedürfnisprinzip muss man ja nicht sofort und komplett abrasieren, aber man kann es in einem ersten Schritt deutlich in seine Schranken weisen. Im Prinzip hat der Minister Seehofer doch dazu schon den ersten Schritt getan: Ab 10 Jahren Sportschützenaktivität genügt der Vereinsnachweis. Genau daran kann man anknüpfen und das ausbauen!

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vor 2 Stunden schrieb Bettina Fischer:

Das mit den 10 Jahren ist nur bedingt richtig... 

Ja, aber das wäre doch ein Grund daran anzuknüpfen, dass Sportschützen generell nach 10 Jahren keiner Bedürfnisprüfung mehr unterliegen (ausser ggf. 

 der Vereinszugehörigkeit). Das muss eine der nächsten Forderungen der Verbände sein. 

 

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vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Deine Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung kann ich nachvollziehen - da hast Du schon recht. Ich verstehe aber nicht ganz, was Du damit sagen willst. Soll das Bedürfnisprinzip in voller Härte erhalten bzw. gar ausgebaut werden, nur um vermeintlich Verbände zu stärken? Das kann doch nicht Zweck einer Gesetzgebung sein! Wenn, dann muss es um die öSuO gehen. Die Vereine werden nach einer gewissen Umstrukturierung nach einer "Bedürfnisreduktion" sicher genauso gut dastehen (eher sogar besser, denn es kommen ja mehr zahlende Personen auf den Platz oder in Kurse) und die Verbände behalten selbstverständlich schiesssportliche Funktionen, v.a. da wo es olympisch oder international wird - und können parallel an dem Aufbau einer nationalen, aktiven Waffenrechtslobby nach dem Vorbild der NRA arbeiten. Also völlig arbeitslos wird da keiner.

Und nochmal: Das Bedürfnisprinzip muss man ja nicht sofort und komplett abrasieren, aber man kann es in einem ersten Schritt deutlich in seine Schranken weisen. Im Prinzip hat der Minister Seehofer doch dazu schon den ersten Schritt getan: Ab 10 Jahren Sportschützenaktivität genügt der Vereinsnachweis. Genau daran kann man anknüpfen und das ausbauen!

 

Was ich sage ist, wenn das Bedürfnisprinzip abgemildert oder gar abgeschafft werden würde, würde dies den Verbänden schaden. Aus diesem Grund haben die Verbände kein Interesse daran, dass das Bedürfnisprinzip abgemildert oder abgeschafft wird.

 

Das möchte ich damit sagen.

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Dann mal ne Gegenfrage: Glaubst Du, dass eine stetige Verschärfung des Bedürfnisprinzips den Verbänden nutzt?

Ist das, was in BW oder auch NRW abgeht, noch im Interesse der Verbände? 

Vielleicht muss die Basis - immer gesetzt den Fall Deine Analyse stimmt - dann mal Ihren Verbänden klarmachen, dass das ihnen, also den Verbänden eben nicht nützt... gerne mit Hilfe des VDB. 

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Dann mal ne Gegenfrage: Glaubst Du, dass eine stetige Verschärfung des Bedürfnisprinzips den Verbänden nutzt?

Ist das, was in BW oder auch NRW abgeht, noch im Interesse der Verbände? 

Vielleicht muss die Basis - immer gesetzt den Fall Deine Analyse stimmt - dann mal Ihren Verbänden klarmachen, dass das ihnen, also den Verbänden eben nicht nützt... gerne mit Hilfe des VDB. 

 

Nein, im Interesse der Verbände ist es nicht, es schadet den Verbänden aber auch nicht, ganz im Gegenteil, durch die Bedürfnisbescheinigungen steigt die Abhängig der Mitglieder zu den Verbänden. Immerhin brauchen die Mitglieder Bescheinigungen, um ihre Waffen zu behalten.

Keine Bescheinigung, keine ÜK Waffen

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