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IGNORED

Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren


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Geschrieben

Heute hatte ich die Leute vom Amt (BW) da, um meine Aufbewahrung zu kontrollieren. Wie erwartet gab es keine Beanstandungen.

 

Allerdings hat man mir nebenbei mitgeteilt dass bald Nachweispflicht "aktiv" wird für Überkontingentwaffen. Es wurde explizit darauf hingewiesen dass es nicht ausreicht damit Wettkämpfe zu schießen, es müssen auch die Trainingsnachweise erbracht werden. Für jede einzelne Waffe im ÜK. Ich dachte dieser Quatsch wäre schon erledigt? Jetzt kommt die Behörde wieder damit. 

 

Hat da jemand Erfahrung?

Geschrieben

 

  Am 19.3.2025 um 12:00 schrieb Fyodor:

Trotzdem sehe ich da ein Problem. Trainingsnachweise pro Waffe ist ja mehr als zum Erwerb damals nötig war.

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Das ist in der Tat ein Problem.

Es war auch nie als Erlaubnisvoraussetzung gefordert.

Ich habe in Ba.-Wü. (teilweise) den Eindruck, dass man sich da mit eigen-gestrickten Anforderungen geradezu überbietet.

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Geschrieben (bearbeitet)

Was passiert eigentlich wenn die Behörde  so einen Brief zur Überprüfung des Überkontingents verschickt und dann verliert man den Hauptwohnsitz in BW?

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
  Am 19.3.2025 um 13:03 schrieb kulli:

Was passiert eigentlich wenn die Behörde  so einen Brief zur Überprüfung des Überkontingents verschickt und dann verliert man den Hauptwohnsitz in BW?

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  Dann kuckt die behörde blöde

 

Hab nen Kunden der das Spiel in Ulm durch hat....

Geschrieben

Da kann man die Behörde ja mal kräftig verwirren:

Erstwohnsitz in Neu-Ulm bei der Freundin und Aufbewahrung der Waffen im Tresor im Nebenwohnsitz bei Mutti und Vati in Ulm. Wer ist zuständig ? :rofl:

Geschrieben
  Am 19.3.2025 um 13:46 schrieb fuzzy.77:

Da kann man die Behörde ja mal kräftig verwirren:

Erstwohnsitz in Neu-Ulm bei der Freundin und Aufbewahrung der Waffen im Tresor im Nebenwohnsitz bei Mutti und Vati in Ulm. Wer ist zuständig ? :rofl:

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Das ist wirklich eine gute Frage. Ulm/Neu-Ulm trennt ja nur die Donau. Was ist aber wenn wirklich zwischen den Bundesländern mal > 20 km liegen?!?

Geschrieben
  Am 19.3.2025 um 13:32 schrieb Lavendel:

umzieht, plötzlich und unerwartet

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Es kann ggf. Stolpersteine geben

 

§ 3 VwVfG

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html

 

Zitat:

...

(3) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.

...

Geschrieben

Wohnsitz hin oder her, dieses ständig neue "kreative Schöpfen" von Bedürfnisanforderungen ist nur noch Willkür.

Gestern ÜK Wettkampf, heute ÜK Training, morgen sind VR-Flinten ÜK, übermorgen...

 

Diese Länderwillkür bezüglich Anwendung eines Bundesgesetzes gehört auch auf Bundesebene geradegezogen.

Und zwar an dem orientiert, was wirklich im Gesetz steht. 

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Geschrieben
  Am 19.3.2025 um 10:49 schrieb Fyodor:

Es wurde explizit darauf hingewiesen dass es nicht ausreicht damit Wettkämpfe zu schießen, es müssen auch die Trainingsnachweise erbracht werden. Für jede einzelne Waffe im ÜK. Ich dachte dieser Quatsch wäre schon erledigt? Jetzt kommt die Behörde wieder damit. 

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Was sagt denn Dein Verband dazu?

Geschrieben
  Am 19.3.2025 um 21:17 schrieb Hypnodoc:


VR-Flinte ist per Definition keine Kontingentwaffe auf grüner WBK und zählen somit automatisch als ÜK-Waffe!

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Das behauptet  jemand im Ministerium Ba.-Wü., ja.

Es ist eine bloße Auslegung, und zwar eine ziemlich exzentrische. Welche es m.W. in keinem anderen Bundesland gibt.

 

Geschrieben
  Am 20.3.2025 um 05:58 schrieb karlyman:

 

Das behauptet  jemand im Ministerium Ba.-Wü., ja.

Es ist eine bloße Auslegung, und zwar eine ziemlich exzentrische. Welche es m.W. in keinem anderen Bundesland gibt.

 

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Kommt aber von einem Innenministerium als Weisung an die Behörden.

Und da die LWB eh die Dummen sind, mit denen man es machen kann, wird man bis zu einer klaren Auslegung des WaffG aus Berlin der Forderung folge leisten müssen

Geschrieben

Das Thema scheint ja in B-W recht viele zu betreffen. M.M. nach müssten sich doch mittlerweile mal die Verbände zusammengesetzt haben und versuchen eine gemeinsame Lösung mit dem IM und damit mittelbar den Waffenbörden hinzubekommen. Oder bin ich da zu naiv (was die Fähigkeit des gemeinsamen Auftretens der Verbände angeht)? 

Geschrieben
  Am 20.3.2025 um 07:05 schrieb Zerberus:

Das Thema scheint ja in B-W recht viele zu betreffen. M.M. nach müssten sich doch mittlerweile mal die Verbände zusammengesetzt haben und versuchen eine gemeinsame Lösung mit dem IM und damit mittelbar den Waffenbörden hinzubekommen. Oder bin ich da zu naiv (was die Fähigkeit des gemeinsamen Auftretens der Verbände angeht)? 

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Hätte, müsste, sollte & grüne Landesregierung. 

Geschrieben

Eine grün geführte Landesregierung, die dem kleineren schwarzen Koalitionspartner (und willigem Innenminister) die Agenda "Abschmelzung des legalen Waffenbestandes" diktiert.

 

Denn um nichts anderes geht es bei diesen schrägen ÜK-Anforderungs-Auslegungen.

Geschrieben

Noch etwas zum Thema Landesrgierung im "Ländle":

 

In genau einem Jahr sind in Ba.-Wü. Landtagswahlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist (dann nach der Ära Kretschmann) damit zu rechnen, dass die CDU deutlich stärker als die Grünen abschneiden, und dann (entweder in anderer Konstellation ohne die Grünen, oder zumindest als deren stärkerer Koalitionspartner) führende Regierungspartei ist. 

 

Das könnte etwas ändern (wobei ich mir da in der Person von IM Strobl/CDU nicht sicher bin, er ist eben extrem flexibel...). Man kann auch versuchen, über den dann neuen voraussichtlichen MP Manuel Hagel etwas zu bewegen.

 

Wirklich geradegezogen und klargestellt aber - gegen solche willkürlichen, weit abweichenden Rechtsauslegungen in den Ländern - gehört das auf Bundes-Ebene.

Vielleicht können die Verbände da beim viel genannten CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann etwas bewirken... Es ist den Versuch wert.

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