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Waffentransport im Privatflugzeug


Obermaat

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Guten Morgen, 

 

ein wenig findet man im Internet (meist aber für Linienflüge) und etwas hier Forum (stark veraltet). 

 

Was muss ich beim Transport von Waffen und Munition in einem Privatflugzeug beachten. Flug zur Meisterschaft oder Jagdausflug.

 

Ausgangssituation: 

1.) Eigenes Flugzeug

2.) Flugzeug vom Schützenbruder

3.) Gemietetes Flugzeug (ohne Berücksichtigung AGB)

 

Gruß René

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1 hour ago, Obermaat said:

Was muss ich beim Transport von Waffen und Munition in einem Privatflugzeug beachten. Flug zur Meisterschaft oder Jagdausflug.

 

Platz und weight & balance... (in Verbindung damit auch Ladungssicherung gegen Verrutschen, namentlich bei Munition).

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Bist Du etwas liquide und Dein Fliegerchen hat einen externen Gepäckraum? Leg los, allenfalls an Flughäfen mit dem Betreiber und seinen Erfüllungsgehilfen abstimmen.

Bist Du verarmt und nimmst Dein Gepäck mit in die Zelle Deiner Baby Cessna? Schau mal in §27 LuftVO. Erlaubnisse dazu GIBT es, egal was vermutlich an Märchen und Abwimmelversuchen auftauchen könnte. 

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Ich denke das dies auch schwer vom Flugplatz anhängt.

Willst Du z.B. in Frankfurt in Dein Privatjet musst Du meines Wissens nach durchaus durch eine Sicherheitskontrolle und da könnte es dann durchaus ähnliche Auflagen geben wie in der "großen" zivilen Fliegerei.

Willst Du allerdings mit Deinem kleinen UL auf einem Flugplatz starten und landen der nur aus einem plattgewalzten Feld, 2 Blechhütten als Hangar und einem Gartenzaun als "Sicherheitsumzäunung" besteht, dann wirst Du auch kaum jemanden finden der sich wirklich dafür interessiert was Du mit in Dein Flugzeug nimmst. Problematisch wäre es dann aber vielleicht wieder wenn Dir kurz nach dem Start in Egelsbach der Motor ausfällt und Du es nur noch bis zum Frankfurter Flughafen schaffst...

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vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

dann wirst Du auch kaum jemanden finden der sich wirklich dafür interessiert was Du mit in Dein Flugzeug nimmst.

Kannst Du für Dich gerne machen. Aber empfehle den Conforisti bitte nicht so eine Scheiße! Falls Du je mal einen Luftsportgerätebedienerschein oder was Richtiges machen solltest, dann wirst Du lernen, wo man das nachliest.

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Ich bezog mich mit der Aussage nicht darauf gültige Vorschriften zu ignorieren!

Ich bezog mich darauf das es durch die Gegebenheiten am Flughafen durchaus zusätzliche Hürden geben kann! Mit der Privat Fliegerei habe ich relativ wenig zu tun, in der kommerziellen zivilen Fliegerei gibt es aber durchaus die Möglichkeit die Waffen mitzunehmen wobei der bürokratische Aufwand dafür ggf. nicht ganz ohne ist. Dies ist natürlich auch dadurch bedingt das man damit durchaus auch international fliegen kann, sich durch diverse Sicherheitsbereiche bewegen muss die entsprechend überwacht werden und man auch nicht allein im Flieger ist und sich dadurch ggf. an deutlich mehr Vorschriften halten muss die ein Privatflieger in seinem eigenen Flugzeug von dem einen Bundesland in das andere Bundesland eben nicht hat. Eine Abgabe bei den Behörden am Flughafen wird hier z.B. nicht möglich sein, auch den Rampagent der das Ding ggf. persönlich an den Flieger bringen muss wird es hier nicht geben, ein Frachtraum im eigentlichen Sinne gibt es normalerweise auch nicht usw.

Das der Luftsportgerätebediener allerdings genauso wie der Schiesssportgerätebediener seine Vorschriften hat an die sich beide halten müssen und auch sollen steht außer frage!

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Kleiner Tip zur Rechtslage in Deutschland:

Waffen fallen zollrechtlich unter die sogenannten "Verbote und Beschränkungen (VuB)". Die sind national und nicht EU-weit einheitlich geregelt. Sie gelten daher auch beim überschreiten der innereuropäischen Grenzen.

Deshalb darf (ohne Einzelbefreiung) nur von einem sogenannten "Zollflugplatz" gestartet oder dort gelandet werden. Das sind in der Regel größere Verkehrsflughäfen. Die Liste findet man auf www.zoll.de (oder hier: Zollflugplätze )

Es gibt noch sogenannte "Besondere Landeplätze" (Besondere Landeplätze (Teil A) ). Hier darf ohne Zollformalitäten gestartet und gelandet werden, jedoch nur wenn man KEINE Waren die VuB unterliegen mitführt und nur wenn diese innerhalb der wert- und mengenmäßigen Reisefreigrenzen liegen.

Andernfalls benötigt man eine sogenannte "Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang" welche eine kostenpflichtige Zollabfertigung nach sich zieht. Formular 0006 (hier) 

Mehr Infos zum Thema (hier) oder bei der Info-Hotline des Zolls: Zoll-Auskunft

Wie die anderen EU-Staaten ihre "VuB" handeln bitte dort erfragen.

 

Alle Infos "ohne Gewähr" :-)

 

Gruß,

fuzzy

 

 

 

 

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Waffen im privaten Flieger? Das ist ein interessantes Tema, weil ich die Möglichkeit hätte der ........ "Beiflieger" zu sein. Das interessiert mich.

Das ist 1000% irgendwo geregelt.

 

(Bild entfernt)

 

"nur im deutschen Luftraum muss man vermutlich auf das rote Herz und die schwarze Tulpe aufpassen" :D

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Thomas St.
Bild grenzwertig
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vor 20 Minuten schrieb Speedmark:

Waffen im privaten Flieger? Das ist ein interessantes Tema, weil ich die Möglichkeit hätte der ........ "Beiflieger" zu sein. Das interessiert mich.

Das ist 1000% irgendwo geregelt.

 

...

 

Mach doch selber den Flieger...

 

Da will ich theoretisch mal hin...

 

https://www.platinumfighters.com/inventory/1944-focke-wulf-fw-190-a-8/

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vor 3 Stunden schrieb Obermaat:

Bei den "VuB" geht es doch auf den ersten Blick nur um den "Warenverkehr" und weitergehend sogar nur "grenzüberschreitend".

Richtig! Waffen sind "Waren" im Sinne des Zollrechts und das Überschreiten (oder Überfliegen) einer EU-Binnengrenze ist "grenzüberschreitend".

Vgl. § 1 ZollVG (insbes. Abs 3) in Verbindung mit §29 bzw §32 WaffG. Stichwort: Europäischer Feuerwaffenpass (sofern innereuropäisches Verbringen).

Ein "außereuropäisches Verbringen" aus einem oder in ein Drittland (nicht EU-Land) wäre dann zollrechtlich eine Ein- bzw. Ausfuhr. Da das WaffG nationales und nicht EU-Recht  ist heißt es dort nur "Verbringen". Es gibt keine Unterscheidung ob es aus einem EU- oder einem Drittland ist.

--> Waffe überschreitet die Grenze Deutschlands, der Zoll ist bezüglich der Kontrolle "im Boot"! Entweder nach EU- aber mindestens nach nationalem Recht.

Was der Grund für die Warenbewegung ist (Stichwort Mitnahme oder endgültiger Verbleib) und wer der Transporteur ist, spielt erst beim zweiten Schritt der Prüfung (insbesondere bezüglicher eventueller Befreiungen von Erlaubnispflichten) eine Rolle.

 

 

 

Bearbeitet von fuzzy.77
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Verstehe ich das jetzt richtig?

Wenn ich zum Wettkampf nach Polen fahre ist es etwas anderes als wenn ich mit dem Flugzeug zum Wettkampf anreise?

Ich frage nur weil ich von einem Polnischen Schützenbruder der ebenfalls Pilot mit eigenem Flugzeug ist eine Einladung zum Vergleich bekommen habe.

Fliegen geht nun mal schneller als fahren.

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....muss mich selber ein wenig verbessern.

Bei reinen EU-Flügen (also innerhalb der EU) dürften die Bestimmungen zum Zollflugplatzzwang (siehe weiter oben) keine Rolle spielen (Zollrecht).

Die waffenrechtlichen Bestimmungen (EU-Feuerwaffenpass bzw Verbringenserlaubnis der Waffenbehörde) sind jedoch zu beachten.

Kontrollen durch den Zoll sind jedoch bei jedem grenzüberschreitenden Warenverkehr zulässig (und ja, auch das Flugzeug selbst ist eine Ware ;-) ).

Wie das ganze luftfahrt- oder gefahrgutrechtlich zu bewerten ist kann ich leider nicht sagen.

 

Wie gesagt, wer es ganz genau wissen will: Zollauskunft telefonisch oder per E-Mail

 

 

Bearbeitet von fuzzy.77
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Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht warum sich der Transport per Flugzeug Zoll- oder Waffenrechtlich von dem Transport mit einem Auto unterscheiden sollte und bin mir darum nicht sicher ob die Zollauskunft dazu irgendwas sagen kann...

 

Ich denke zuerst sollten die Luftfahrtrechtlichen Dinge betrachtet werden, da müßte der Pilot aber eigentlich besser bescheid wissen.

Und wenn die Luftfahrtrechtliche Seite geklärt ist würde ggf. nach meiner Meinung noch die Frage nach den Auflagen bezüglich des Flughafens und dem Zutritt mit den Waffen dazu kommen.

 

Bei einem "normalen Linienflug" ist der Ablauf z.B. ganz grob: Man geht zur Polizei oder Zoll (hier bin ich mir nicht sicher wer genau dafür zuständig ist) und übergibt denen die Waffen. Danach geht man ohne Waffen zur Gepäckabgabe und ohne Waffen zum Flugzeug. Die Waffen werden dann einem Airlinevertreter übergeben und dieser bringt diese dann persönlich zum Flugzeug. Munition geht als "normale Fracht" ins Flugzeug, hier habe ich es selber schon erlebt das eine Palette mit Munition unbeobachtet auf dem Vorfeld rumstand und "vergessen" wurde und dann einige plötzlich recht nervös wurden als sie das fehlen bemerkten. Wenn man dann ankommt geht das Spielchen wieder anders herum und man holt die Waffen dann wieder ab nachdem man wie sonst auch ausgestiegen ist und sein Gepäck geholt hat usw.

Ich vermute das wenn man mit dem Privatflugzeug auf einem "normalen" Flughafen landet dürfte es ähnlich ablaufen, auf einem kleinen Sportflughafen würde ich weniger davon ausgehen, es könnte aber natürlich sein das man es trotzdem anmelden muss und dann extra jemand vorbei kommt...

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vor 17 Stunden schrieb Obermaat:

Was muss ich beim Transport von Waffen und Munition in einem Privatflugzeug beachten. Flug zur Meisterschaft oder Jagdausflug.

 

Ausgangssituation: 

1.) Eigenes Flugzeug

2.) Flugzeug vom Schützenbruder

3.) Gemietetes Flugzeug (ohne Berücksichtigung AGB)

Ich bin tatsächlich auch der Meinung, dass du deine Frage etwas präziser stellen solltest... Was ist dein Problem? 

Waffenrechtlich ist das ganze ja eigentlich jedem hier bekannt: §12 WaffG und ff. 

Das kann also nicht die Frage sein. 

Und luftrechtlich kenne ich mich nicht aus, aber was soll der Unterschied zwischen 1, 2 und 3 sein? Der Pilot ist ja scheinbar immer der gleiche, wenn ich deine Frage richtig verstehe? 

 

Spontan fallen mir hier im Forum auch @BlackFlyund @Proud NRA Member ein, die da evtl ein bisschen Einblick haben und schon hier aktiv sind...

und natürlich @Harry Callahanund @lrn... 

 

 

Sowas ist übrigens meines Wissens nach in D verboten:

 

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 3 Stunden schrieb Parallax:

 

Spannend, auf welcher Rechtsgrundlage darf der denn eine Waffe führen?

Ernsthafte Frage? 

 

§12/2

 

Wie jeder DHL Bote auch. 

 

Was soll daran spannend sein? 

Hier kommt die Spedition und bringt mir Farben und nebendran steht eine Palette Langwaffen fürs Beschussamt.... 

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 46 Minuten schrieb Mittelalter:

Ernsthafte Frage? 

Und die Frage an eine typische WO-Randfichte... 

 

Die Ausgangsfrage wird wohl maßgeblich vom Start- und Zielort und der dortigen Rechtslage dominiert. Weniger vom Transportmittel. Dass sich jemand selbst entführt, um sich dann mit eigener Waffe im Flieger zur Selbstmordlandung zu zwingen... :rofl:

 

Ok, die deutsche Obrigkeit könnte solche Abwegigkeiten in Erwägung ziehen, offenbar schließt die Angehörigen der Legislative von sich auf andere. :bump:

 

Grundsätzliche luftfahrtrechtliche Ausschlüssel kann es nicht geben, in der neuen Welt ist das Mitführen/Befördern solcher Gegenstände alltäglich, ebenso in zivilisierten Regionen Afrikas. Ohne Probleme.

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