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IGNORED

Hohlspitzgeschosse in Deutschland - wann wurden sie verboten, wann wieder erlaubt?


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Hohlspitz-KK war doch schon mit dem Reichswaffengesetz verboten(Anti-Wilderer-Gesetzgebung) u

 

 

Zitat

§ 25[Bearbeiten]

(1) Verboten sind Herstellung, Handel, Führen, Besitz und Einfuhr
1. von Schußwaffen, die zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder zum schleunigen Zerlegen über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus besonders eingerichtet oder die in Stöcken, Schirmen, Röhren oder in ähnlicher Weise verborgen sind;
2. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die bezeichneten Vorrichtungen allein;
3. von Patronen Kaliber .22 (=5,6 mm) kurz, lang oder lang für Büchsen (Kleinkaliberpatronen) mit Hohlspitzgeschoß (Loch- oder Kerbgeschoß).

 

https://de.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938)

 

 

Im Gesetz von 1976 finden sich Hohlspitzgeschosse in §37 nicht:

 

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl176s0432.pdf

 

Stattdessen werden diese und weitere in §8  der 1. Verordnung zum WaffG verboten, allerdings erstmal nur für Kurzwaffenmunition:

 

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl176060.pdf

 

 

Schätze mal man hat die im Gesetz  Vergessen und dann eilig nachgetragen....

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vor 8 Stunden schrieb erstezw:

2003

 

vor 2 Stunden schrieb Bettina Fischer:

Ja das Verbot wurde damals unter Rot-Grün gestrichen, genau wie der 37er Anscheins-§.

Wenn das die Grünen wüssten...

 

Ergo: Otto Schily war seinerzeit Innenminister, der ist wohl der beste Adressat, wenn sich jemand bedanken möchte (de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Innenminister). In der Tat freue ich mich sehr, dass mein AR15 und MR308 nicht in eine Kommode eingebaut sein müssen. Guter Mann!

 

PS:

Der Verbesserung, die bewirkte, dass unsere AR15 nicht mehr in eine Kommode fest eingebaut sein müssen, betraf aber keinen "37er Anscheins-§" sondern § 6 AWaffV, richtig? Hat jemand noch den Wortlaut der schlechten Version von § 6 parat? Ich finde den nicht mehr. Um die Verbesserung im juristischen Sinn zu erkennen, wüsste ich das gerne.

 

Bearbeitet von mwe
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Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle damals ging es nicht darum, den Waffenbesitzern was Gutes zu tun -> Fangschuß mit der Kurzwaffe, höhere Präzision im Schießsport mit Kurzwaffen sondern man habe Bedenken gehabt, wie das aussähe, wenn man die Polizei  flächendeckend (also alle dort) mit unmoralischer, evtl. verbotener Munition, ausrüsten würde -> Action, QD usw. und deswegen wurde gelockert. Gab wohl auch null komma keine Mißbrauchsfälle mit Hohlspitzpatronen in Kurzwaffen in Langwaffenkalibern.

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vor 13 Stunden schrieb mwe:

Hat jemand noch den Wortlaut der schlechten Version von § 6 parat? Ich finde den nicht mehr. Um die Verbesserung im juristischen Sinn zu erkennen, wüsste ich das gerne.

 

https://www.buzer.de/gesetz/2881/al11727-0.htm

 

Da wirst Du geholfen. :-)

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Die Diskussion über neue Polizeimunition Anfang 2000:

 

Oesten Baller, Professor für öffentliches Recht am FB 3 (Polizeivollzugsdienst) der FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin:

 

Neue Munition für die Polizei – Eine von Schein-Sachzwängen dominierte Diskussion[1]

 

https://www.cilip.de/2000/02/09/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1/

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