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IGNORED

Angemeldete Magazine.


steven

Empfohlene Beiträge

vor 18 Minuten schrieb steven:

Evtl. hilft das Lesen von §58 Abs. 17 WaffG weiter.

 

Steven

 

Bei Deinem Puzzespiel fehlt jetzt noch die Begründung der Behörde, warum die Berechtigung wieder entzogen wurde?

 

Und wenn Dein Bekannter nach einem Blick ins Waffengesetz nichts weiter unternommen hat = schlüssiges Handeln! ("Der Besitzer sah, nach einem Blick ins Waffengesetz keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten.")

Soll die Behörde die Magazine so lange aufbewahren, bis der ehem Besitzer sich mal darüber im Klaren ist, ob er klagen wird? Denk nur mal an die immensen Kosten...

 

@CZM52 war schneller

Bearbeitet von ACR
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vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Um was gehts da ?

Hallo Sachbearbeiter

 

die Waffenrechtlich Zuverlässigkeit wurde widerrufen.

Und im gleichen schreiben wurde die Bestätigung der Anmeldung der Magazine widerrufen.

Nachdem der Widerruf (es wurde ein Datum gesetzt) gültig war, stand am nächsten Tag der Leiter der Waffenbehörde mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. 

Ziel: Beschlagnahme der Magazine.

 

Steven

 

 

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Um was gehts da ?

Hallo Sachbearbeiter

 

ich kann keine Gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahmung erkennen.

Die Magazine waren vor dem Stichtag korrekt angemeldet.

Die Behörde widerrief sowohl die Bestätigung der Anmeldung wie die Anmeldung selbst. 

Ist deren ihr Problem.

Aber dann den Durchsuchungsbeschluss mit dem Ziel der Beschlagnahmung der Magazine. 

Es wurde geäußert, dass die Magazine vernichtet werden.

Die rechtliche Begründung wurde nicht erklärt.

Da fällt mir der §345 (3) StGB ein. Vollstreckung gegen Unschuldige

Wer....eine Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe....

 

Steven

 

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vor 1 Stunde schrieb steven:

Und im gleichen schreiben wurde die Bestätigung der Anmeldung der Magazine widerrufen.

 

 

Wenn man es genau nimmt, klingt das per se nach Unsinn.

 

Die Anmeldung wurde lt. Sachverhalt definitiv vorgenommen. Und die Behörde hat die vorgenommene Anmeldung eben bestätigt. Was will sie da "widerrufen"?

 

Die Behörde kann bei Vorliegen spezifischer Gründe den weiteren Besitz bestimmter Magazine untersagen... aber das ist ja kein "Widerruf der Anmeldebestätigung".

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vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Die Anmeldung wurde lt. Sachverhalt definitiv vorgenommen. Und die Behörde hat die vorgenommene Anmeldung eben bestätigt. Was will sie da "widerrufen"?

Hallo karlyman

 

so wurde es durchgeführt.

Den Widerruf der Bestätigung der Anmeldung ignorierte der Besitzer der Magazine.

Bis, ja bis der SB vor der Tür stand und die Beschlagnahme der Magazine vornahm.

 

Steven

 

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vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Die Behörde kann bei Vorliegen spezifischer Gründe den weiteren Besitz bestimmter Magazine untersagen... 

Hallo karlyman

 

auch das sehe ich so nicht.

Im Gesetz steht klar drin, wenn rechtzeitig angemeldet gilt das Verbot für den Anmelder nicht. 

Der kann damit machen, was er will. Behalten, vernichten, im Meer versenken.

Man stelle sich vor, was wäre passiert, wenn er die Magazine nicht mehr gehabt hätte. 

Sicherlich wäre es eine gründliche Hausdurchsuchung geworden.

Und dies alles ohne gesetzliche Grundlage.

 

Steven

 

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vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo Sachbearbeiter

 

die Waffenrechtlich Zuverlässigkeit wurde widerrufen.

Oops, das ist nicht gut.

vor 2 Stunden schrieb steven:

Und im gleichen schreiben wurde die Bestätigung der Anmeldung der Magazine widerrufen.

 

Das kann ich wie karlyman auch nicht nachvollziehen, da keine Erlaubnis. Der Beweggrund der Waffenbehörde, auch den Magazinen habhaft zu werden, ist klar. Nur sehe ich da auf den ersten Blick auch keine Rechtsgrundlage. §§ 45 und 46 WaffG heben nicht auf Anzeigebescheinigungen ab.

 

SBine

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vor 50 Minuten schrieb steven:

 

Im Gesetz steht klar drin, wenn rechtzeitig angemeldet gilt das Verbot für den Anmelder nicht. 

Der kann damit machen, was er will.

 

 

Gerade darüber scheiden sich die Geister.

Nur weil Bayern und Sachsen das in Merkblätter geschrieben haben, muss es nicht stimmen.

 

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vor 50 Minuten schrieb steven:

Man stelle sich vor, was wäre passiert, wenn er die Magazine nicht mehr gehabt hätte. 

 

war es nicht so das auch "altbesitz-gemeldete mags" bei "verust/verkauf/zerstörung" der behörde gemeldet werden müssen?!?

 

denn der satz: " ...verbot wird für den besitzer nicht wirksam..." gilt ja nur solange er sie auch "besitzt"!

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Zu der Vorgeschichte gab es doch schonmal einen Thread, oder?

 

Jeder konnte damals Magazine anmelden und die Zuverlässigkeit wurde AFAIK nicht geprüft. Warum soll das jetzt anders sein?

 

Zu der Eingangsfrage: Evtl. kriegt er den Materialwert wieder, wobei der Materialwert mangels Nachfrage halt sehr...

 

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@HangMan69

ich erinnere mich auch daran, außerdem würde das ja schon aus "Selbstschutz" auf der Hand liegen.

 

1. Verkauf: je nach Art und Bestimmung ist entweder der Verkauf zu melden, oder bei Käufer mit möglichem Dual Use Hintergrund sogar verboten.

2. Verlust: kein Kommentar, das darf aus Sicht des Besitzers einfach nicht passieren. Schließlich habe das Ding bei der Behörde quantitativ Bestand.

3. Zerstörung/Defekt: das Ding abmelden, ggf. zum Eigenschutz der Behörde mit Übergabe-Bestätigung abgeben. Immer noch besser, als wenn jemand danach suchen kommt.

 

Lässt man sich diesen Gedanken mal auf der Zunge zergehen, währe wegen diesem "ScheissMagazin" ALLES und eventuell viele Jahrzehnte Hobby futsch.

 

LG

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vor 32 Minuten schrieb Raiden:

 

Gerade darüber scheiden sich die Geister.

Nur weil Bayern und Sachsen das in Merkblätter geschrieben haben, muss es nicht stimmen.

 

Das BMI teilte damals ja mit, dass ordnungsgemäß angemeldete Altbesitz-Magazine und Magazingehäuse im Rahmen einer jagd- oder schießsportlichen Zulassung weiterhin verwendet und auch transportiert werden dürfen.

 

Die Überlassung für die Anzeigebescheinigung angemeldeter Magazine darf nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes nach § 40 Abs. 4 WaffG oder sonstige Berechtigte (z.B. Erwerber im Ausland, Polizei, Waffenbehörde) erfolgen.

 

Durch die EU-Vorgabe wurden die Magazine auch weiterhin nicht den wesentlichen Teilen zugeordnet und seit dem 01.09.2020 lediglich unter Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 4.4 als „für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen“ definiert. Deshalb erfolgt auch keine Erfassung derselben im Nationalen Waffenregister (NWR).

Schon deshalb erscheint ein Widerruf von etwas dort nicht gelistetem sachfremd.

SBine

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vor 10 Minuten schrieb knight:

Zu der Eingangsfrage: Evtl. kriegt er den Materialwert wieder, wobei der Materialwert mangels Nachfrage halt sehr...

 

Denke mal, dass hier Schadensersatz zu leisten ist. Wie hoch der sein soll, ist natürlich nicht gerade einfach festzulegen.

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vor 12 Minuten schrieb SeinePestilenz:

 wenn man hier in Zukunft zumindest nur noch halbwegs sinnvolle Threads lesen könnte.

Hallo SeinePestilenz

 

zwingt dich jemand, von mir gepostete threads zu lesen?

Wenn ja, lass dir das nicht gefallen.

Wenn nein, lies die nicht. Ist nicht gut für deine Nerven.

 

Steven

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vor 18 Minuten schrieb steven:

Wenn nein, lies die nicht. Ist nicht gut für deine Nerven.

Hallo steven,

zwingt dich jemand, meine Beiträge zu lesen, oder strunzdämlich, wie es anscheinend deiner Natur entspricht, darauf zu reagieren?

Wenn ja, dann suche professionelle Hilfe auf.

Wenn nein, lese diese einfach nicht. Ist nicht gut für deine Nerven.

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vor 21 Stunden schrieb Speedmark:

wie die Zeit die Wunden heilt,

Hallo Speedmark,

ich bin mir fast sicher, wir haben hier keine Wunden. Ich hatte vor Jahren aus den falschen Motiven dumm reagiert. Das tut mir leid und war nicht in Ordnung.

Nach allem sind wir Waffenleute. Da hält man zusammen.

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vor 25 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Nach allem sind wir Waffenleute. Da hält man zusammen.

he....

Du musst Dich ganz sicher nicht vor mir rechtfertigen! Alles ist gut und ich freue mich stets über Deinen Besuch.

Und das was Du da schreibst, unterschreibe ich völlig uneingeschränkt.

 

Beste Grüße :good:

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Moin!

Der von Steven geschilderte Sachverhalt mag sich so ereignet haben, vieles deutet darauf hin, dass rechtwidrig einfach vernichtet wurde.

Wenn es eine Entschädigung gibt, dann nur in Geld.

 

Bei der Beschlagnahme von Sachen mögen zuweilen sehr eigenartige Dinge geschehen.

Dies ist auch so eine Geschichte, nur mit Tieren: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-beschlagnahmte-tiere-staatsanwaeltin-von-vorwurf-der-rechtsbeugung-freigesprochen-a-c4e313d3-924a-4be7-aa01-212b2aa78c87
Die Besitzer wurden überwiegend entschädigt. In Geld. Die Pferde waren ja schon in der Wurst...

 

Und auch bei Waffen/Munitions-Beschlagnahmen wird zuweilen sehr schnell vernichtet.

Umso wichtiger sofort einen Anwalt zu aktivieren, der dort eingreift.

 

Bei einem Fall an der Schleswig-Holsteinischen Westküste wurden Waffen und Munition eines Sammlers im umfangreichen Maßstab vernichtet. Signifikantes Vermögen hat sich aufgelöst. Teilweise macht sich wohl Ratlosigkeit breit, wo das eine oder andere geblieben ist? Ist aber nur Hörensagen.

 

Gruß,

 

frogger

 

 

 

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vor 9 Stunden schrieb Gordy:

Lügen posten 

 

 einem WBK-Besitzer angemeldeten und dann per Haussuchung und Beschluß konfiszierten Magazine

 

 von Anfang an Lügen erzähl

 

Die User fallen immer wieder auf Leute wie "Steven" rein,

Hallo Gordy

 

gerne lasse ich dir deine Äußerungen, aber mich als Lügner zu titulieren ohne den Sachstand zu kennen, ist mehr als assozial. 

Aber, gerne schlage ich (mach ich wirklich manchmal gerne) dir eine Wette vor: Ich weise die von mir gepostete Lage nach. Hast du recht, bekommst du, sagen wir 3.000 Euro Wetteinsatz. Habe ich recht, bekomme ich von dir 3.000 Euro Wetteinsatz.

Ich denke, zwei Schiedsrichter sind hier schnell gefunden. Na, machst du mit?

 

Steven

 

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vor einer Stunde schrieb frosch:

 

Bei einem Fall an der Schleswig-Holsteinischen Westküste wurden Waffen und Munition eines Sammlers im umfangreichen Maßstab vernichtet. Signifikantes Vermögen hat sich aufgelöst. Teilweise macht sich wohl Ratlosigkeit breit, wo das eine oder andere geblieben ist? Ist aber nur Hörensagen.

 

Gruß,

 

frogger

 

 

 

Der Fall ist so Hörensagen, dass dieser sogar von lokalen Käseblättchen in NRW thematisiert wurde.

 

Gruss Frank 

Bearbeitet von Frank222
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