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IGNORED

Was ist eine "Anscheinswaffe"?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

sofern noch niemand die beiden und alles entscheidenden Fragen gestellt habe,

 

 

 

 

1. wo und vor wem würde in DE der Brrrrrrrr-Anschein vom Schieß-Sportler erweckt?

 

2. warum erweckt der Jagdmann mit kürzeren Spritzen unter 16 und kürzeren Hülsen unter 40 keinen Anschein?

 

 

 

Bean 1.jpg

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Noch dazu wenn unter dem Segeltuch ein Holzgestell ist, das abgedeckt nach gar nichts waffenähnlichem aussieht.

...sag ich doch, aber als LWB sollte man dann mindestens eine sehr gute Rechtschutzversicherung und viel Lust auf Scherereien haben.

Geschrieben

Hallo

 

"Normenklarheit".

Wenn ein Gesetz hinsichtlich seines Tatbestands oder seiner Rechtsfolgen für den Adressaten unverständlich (perplex) ist, dann kann seine Befolgung nicht verlangt werden.

Ich sage mal, 50% des Waffengesetzes erfüllen die Regelung nicht und seiner Befolgung dürfte damit nicht verlangt werden. 

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Speedmark:

 

 

2. warum erweckt der Jagdmann mit kürzeren Spritzen unter 16 und kürzeren Hülsen unter 40 keinen Anschein?

 

 

 

 

 

Wer behauptet dass, das das so wäre?

Geschrieben

Wie wäre es eigentlich mal mit einer eigenen Rubrik „steven stellt merkwürdige Fragen und produziert sich… ähhh… diskutiert sie dann mit sich selbst aus“. 
 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb steven:

...ist das schon eine Anscheinswaffe? ...

Im Grunde ist die Antwort ganz einfach.

 

Wenn Du etwas baust, das vom Gesamterscheinung Bild her, den Anschein einer Waffe erweckt, ist es eine Anscheinswaffe.

 

Es kann, muss sich aber dabei nicht unbedingt um die Nachbildung einer realen Schusswaffe handeln. (Steindorf et al.)

 

Natürlich muss der Gegenstand selbst den Anschein einer Waffe erwecken und nicht die Verpackung.

 

Für Dich interessant ist vielleicht Nr. 1.6.3 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 WaffG.

Da bin ich nicht sattelfest. Insbesondere kann ich nicht beurteilen, ob WK2 Reenactments als Brauchtumsveranstaltungen anzusehen sind.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Leser:

Wenn Du etwas baust, das vom Gesamterscheinung Bild her, den Anschein einer Waffe erweckt, ist es eine Anscheinswaffe.

Hallo Leser

 

sagen wir mal, ich säge mir mit einer Stichsäge eine MG ähnliche Figur aus einem Brett. Und male es schwarz an. 

Montiere es auf den Jeep. Jetzt kann der eine Polizist eine Anscheinswaffe erkennen und der andere Polizist sieht nur ein Brett. 

Genau so etwas sollte es ja nicht geben. 

Ich zitiere mal: "Der Bestimmungsgrundsatz im Staatsrecht besagt, dass der Bürger erkennen muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. Die staatliche Reaktion auf sein Handeln muss also voraussehbar sein, andernfalls bestünde die Gefahr einer staatlichen Willkür. Der Bestimmtheitsgrundsatz schafft im Staatsrecht also Rechtssicherheit".

Und genau dieser Bestimmungsgrundsatz ist doch bei der Anscheinswaffe nicht gegeben. Ich montiere mir ein Brett, das in etwa die Ähnlichkeit mit einem MG aufweist (bearbeitet oder zufällig), der eine Polizist sieht es als Straftat, weil er meint, eine Anscheinswaffe zu erkennen, der andere Polizist erkennt nur ein Brett. 

J, dass kann sogar soweit führen, dass ich mir einen Hänger gebrauchtes Bauholz hole. ein Polizist sieht eine Anscheinswaffe und schwupp, bin ich dran.

 

Steven

 

Geschrieben

Die Auflage mit dem „verdeckten Führen“ ist m.E. „wackelig“ - wenn man ein verdecktes Führen gewollt hat, hätte man es in das Gesetz schreiben müssen.

 

Hier ist aber nur von Führen die Rede, das genaue WIE wird hier dem Bürger mangels weiterer Ausgestaltung wohl freigestellt. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb cb01:

Die Auflage mit dem „verdeckten Führen“ ist m.E. „wackelig“ - wenn man ein verdecktes Führen gewollt hat, hätte man es in das Gesetz schreiben müssen.

Mal davon abgesehen, daß ich grundsätzlich keinen Sinn darin sehe, Platzpatronen rumzutragen... 

 

Wenn der SB es so gewollt hat, dann hat er es auch so eingetragen. Wackelig hin oder her... Wenn der KWS nicht deine einzige waffenrechtliche Erlaubnis ist, solltest du dich erst mal dran halten... 

Geschrieben

@steven  Was wär denn dein Ziel, wenn eine MG-Attrappe, ggf. im Tuchkondom, rechtlich völlig einwandfrei legal wäre?

 

Willst du bei dir im Ort so rumfahren oder nur zum/beim Jeep-Treffen montieren?

 

Findest du, so'ne MG-Attrappe würde deinem strahlend-silbernen VA-Jeep noch etwas mehr der verlorenen Authentizität verleihen?

 

Ich persönlich finde ja fake-waffen, aus denen nix oder nur heiße Luft rauskommt, irgendwie schade, und etwas, was ein 50cal Selbstlader repräsentiert, zusätzlich bei jedem Anblick betrübend, da in echt nicht zu bekommen (und als Sportschütze/Jäger auch nirgends gescheit zu schießen).

 

Und wenn der lokale AfD-Stadtrat mit MG-Attrappe bei mir im Ort rumfahren würde, fände ich das schon überaus provokant und vielleicht etwas wählerverschreckend. Beim dorfbekannten Waffenliebhaber und -sammler (bist du ja vielleicht "auch") oder Büchsenmacher ok und nicht mehr so sehr überraschend - aber als AfD-Politiker? Solche Aktionen könnten ja vielleicht manchen Stammwählern seit 2013 ein Grinsen ins Gesicht zimmern, aber deren Stimmen sind euch ja ziemlich sicher - was meinst du, wie es auf die wirkt, deren Stimmen du zusätzlich erhoffst, zu bekommen?

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb s_f:

@steven  Was wär denn dein Ziel,

Hallo s_f

 

wieso sollte ich es begründen müssen, wenn ich eine Axt, eine Schaufel oder eine MG-Attrappe an den Jeep montiere?

Mit deinen Einwänden hast du recht. Aber alles Geschmackssache sagt das Eichhörnchen und biss in die Seife.

Sei versichert, dass ich nicht voll aufgerödelt durch die Gegend fahre.

Ich kenne eine Fotografin, die hat sich auf spezielle Erotikfotos eingeschossen. 

Stell dir einfach vor, 2 Mädels in Dessous und Waffen auf einem Jeep. Und mitten im Shooting kommt der Dorfpolizist und bekommt Schnappatmung wegen dem eingepackten MG.

OK, natürlich kommen jetzt die Einwände: Waffen, ganz doll verboten.

Aber das MG will ich ja nicht beim Shooting montieren.

 

Steven

 

P.S. wer mit seiner Holden mal so ein Shooting buchen möchte, Ludmilla ist schon gut als Fotografin.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Mittelalter:

Mal davon abgesehen, daß ich grundsätzlich keinen Sinn darin sehe, Platzpatronen rumzutragen... 

 

Wenn der SB es so gewollt hat, dann hat er es auch so eingetragen. Wackelig hin oder her... Wenn der KWS nicht deine einzige waffenrechtliche Erlaubnis ist, solltest du dich erst mal dran halten... 

 

Um Sinn oder Unsinn eine PTB-Waffe mit sich herumzuschleppen geht es nicht.

 

Wenn man natürlich die Auflage „akzeptiert“ hat, sollte man sich selbstverständlich tunlichst auch daran halten.

 

Wenn man aber unbedingt einen auf Rambo machen wollte und gegen die Auflage fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hätte, wüsste ich nicht, wie das ausgeht. Und nur weil ein einzelner Sachbearbeiter nicht möchte, dass offen geführt wird, ist das noch lange kein Grund für eine Auflage (Stichwort: Willkürverbot).

 

Insgesamt ist dies aber dennoch eine sehr „theoretische“ Diskussion…

Bearbeitet von cb01
Geschrieben
24 minutes ago, steven said:

wieso sollte ich es begründen müssen, wenn ich eine Axt, eine Schaufel oder eine MG-Attrappe an den Jeep montiere?

Och, aus meiner Sicht musst du nix begründen und dein Ansinnen, die scharfe Kante des rechtlich legalen Rahmens herauszufinden (die leider oft nicht so scharf ist wie wünschenswert), finde ich auch lobenswert - ich hab nur nach deinem Ziel gefragt, da sich dann vielleicht die schwere Frage nach der allgemeinen Grenze der Legalität vielleicht hätte erübrigen können.

 

Zu deinem Beispielziel: Ließe sich das vielleicht auf umfriedetem Privatgrund realisieren?

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb steven:

Ich kenne eine Fotografin, die hat sich auf spezielle Erotikfotos eingeschossen. 

Stell dir einfach vor, 2 Mädels in Dessous und Waffen auf einem Jeep....

 

 

Bei uns im SV hing (vor vielen Jahren, als es noch erschwingliche/normale Deko-Waffen gab) mal ein Kalender eines Dekowaffen-Händlers.

Da waren auch ausschließlich Mädels drauf, die mit wenig Textil und allem, was nach Schießzeug zumindest aussah, posierten...

Muss dann wohl auch so was in der Art sein. 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb s_f:

Zu deinem Beispielziel: Ließe sich das vielleicht auf umfriedetem Privatgrund realisieren?

Hallo s_f

 

ehrlich gesagt kenne ich niemanden, der ein geeignetes umfriedetes Besitztum hat.

Solche Fotos mit einem Gartenzaun und einem neugierigen Nachbarn im Hintergrund sind nicht optimal.

Da ist Gelände angesagt.

 

Steven

Geschrieben

Stell Dir doch einen enorm großen Holzpenis her und mach den unter das Segeltuch. Wenn die Ritter des Rechts Dir dann an den Karren fahren wollen, dann kannst Du Dich immerhin auf die Belustigung eines Prozesses freuen, in dem jemand darzutun hat, dass ein Riesendildo aussehe wie eine Feuerwaffe...

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