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IGNORED

Was ist eine "Anscheinswaffe"?


steven

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb lrn:

 

Grober Unfug heißt heute Belästigung der Allgemeinheit, §118 OWiG. Heute eine Ordnungswidrigkeit, früher eine Straftat.

Ja aber die alte Formulierung klang einfach schöner. Und in Zusammenhang mit den vom GG postulierten Gefahren der Anscheinswaffen einfach herrlich groteske Formulierung.

Bearbeitet von ASE
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der schwachsinn is doch:

er will ne "unterkonstruktion" bauen die dann mit der plane überdeckt den "anschein" erweckt, er würde da nen 50iger browning MG spazieren fahren!!!

das "MG" soll ja gar nicht sichtbar sein...

 

zumindest hab ich das ganze so verstanden...

 

:bump:

Bearbeitet von HangMan69
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Hier in Oranienburg ist vor ein paar Jahren jemand mit einem originalen Willis rumgefahren - allerdings mit einem Deko . Browning unter der Segeltuchhülle. Wurde festgenommen, MG eingezogen, und eine Geldstrafe gab es auch, wenn ich mich recht entsinne. Würd ich in DE nur machen, wenn mir sterbenslangweilig wäre ..

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Am 10.9.2023 um 17:39 schrieb Speedmark:

warum erweckt der Jagdmann mit kürzeren Spritzen unter 16 und kürzeren Hülsen unter 40 keinen Anschein?

 

Tut er ja, der Wald- und Jägermeister, weshalb auch er auch nur auf direktem Weg zur Jagd führen darf, auf dem Weg zum Schießstand aber schon nicht mehr, um den friedliebenden Bürger nicht zu verschrecken oder junge, unschuldige Polizeianfänger nicht in einsame Entscheidungen zu nötigen...

 

Der Rest ist Ursprungsmythos des AWaffV Para. 6., von der objektiv größeren Anzahl Sportschützen in DEU, die sich wirklich alle ab 2003 Halbauto-MP5 und Kaschis gekauft hätten bis zum besseren Standing der Jägerschaft einschl. eigener Betroffenheit diverser Politiker...

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