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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb TTG:

Ich würde die Kombination nicht verraten und beim öffnen des Schrankes müssen die ja eh vor der Tür warten.

Schön für deine späte Reaktion.

Und du glaubst wirklich, das die für das Öffnen des Behältnis vor der Türe warten?🤦‍♂️😂🤣

Geschrieben
1 minute ago, schuster said:

Und du glaubst wirklich, das die für das Öffnen des Behältnis vor der Türe warten?🤦‍♂️😂🤣

Bin ich mir bei mir sehr sicher, ist so eine physikalische Geschichte. Zwei Körper können nicht zur selben Zeit an einem Punkt im Raum existieren.

 

Ich sehe keinen Grund warum der Behördenvertreter meiner Bitte nicht entsprechen sollte. Bei uns kommen die eh nicht unangemeldet, denn meine Frau verweigert sonst den Zugang.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb TTG:

 Bei uns kommen die eh nicht unangemeldet, denn meine Frau verweigert sonst den Zugang.

Das wäre eine Sache die mich auch interessiert. Meine Frau hat in unserem Haus das gleiche Hausrecht wie ich. Wenn ICH die Nachschau erlaube und SIE eben nicht, was ist dann ? Ist ihr gegenüber die unverletzlichkeit der Wohnung für die nachschau auch " aufgeweicht " ? Oder wird MIR die Zuverlässigkeit entzogen wenn SIE keinen rein lässt? Zur not müsste ich dann die Schränke vor die Tür schaffen damit die nachschauen können ob ich sicher verwahre..............................

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb ASE:

die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen

Dazu gehört sicher nicht der Code der Schlösser!

Geschrieben
On 8/20/2024 at 3:56 PM, Last_Bullet said:

 

Was hat die bloß gestochen, dass sie das getan hat? Mal abgesehen davon dürfte es einem engen Familienmitglied eventuell sogar möglich sein, den Zahlencode zu erraten. Gängige E-Schlösser sperren zwar für kurze Zeit nach x Falscheingaben, jedoch dann ist das Schloß für weitere, teils auch stark eingeschränkte Möglichkeiten wieder parat. Dann wäre man genauso schlau….

 

Schlösser sind für ehrliche Leute und zur Verlangsamung des Zugriffs durch unehrliche Leute. Eine sichere Verhinderung des Zugriffs durch unehrliche Leute ist schlicht nicht möglich wenn die Zeit und möglicherweise längerfristigen Zugang haben.

 

Sowohl Codes als auch Schlüsselformen lassen sich ausspähen, mit allerlei Techniken. Kameras sind eine Möglichkeit und heutezutage sehr winzig erhältlich. Man kann auch wenn sich auf einer Tastatur nicht eh schon Abriebspuren finden, einfach ein wenig Staub oder dergleichen da anbringen, und dann sehen, welche Tasten bedient wurden. Mechanische Zahlenschlösser haben nicht allzuviele mögliche Kombinationen, so dass man einfach per Roboter alle Kombinationen ausprobieren kann. Wenn man ein Bild eines Schlüssels anfertigen (oder ihn sich mit einem gewissen Talent einfach einprägen) kann, dann ist der Schlüssel, dessen Form ja auch nur ein Code ist, verbrannt. Elektronische Schlösser im bezahlbaren Bereich sind oft nur wenig oder gar nicht gegen den Einbau von Keyloggern geschützt, verraten möglicherweise gedrückte Tasten sogar durch elektromagnetische Abstrahlungen. Die Merkmale biometrischer Schlösser lassen sich fälschen, und der Code lässt sich logischerweise nicht ändern und oft einfach ausspähen, zumal wenn es Fingerabdrücke sind. Das gewaltfreie Öffnen mechanischer Schlösser wird sogar als eine Sportart auf Wettbewerben ausgeübt. 

 

Absolute Sicherheit gibt es dabei nicht, und gerade wenn der Angreifer langfristigen Zugang hat, dann sind manche Angriffsvektoren sehr schwer abzustellen. Was man haben kann, ist eine gewisse Zeitverzögerung. Dazu noch sind die meisten potentiellen Angreifer ja auch nicht die hellsten Birnen und bevorzugen normal rohe Gewalt gegen das Behältnis oder den Schlüsselinhaber vor gewaltfreien Tricks, die mehr Können und Planung voraussetzen. So gesehen ist z.B. die Lagerung von zum Aufbruch geeignetem Werkzeug in der Nähe des Tresors -- vielleicht sogar noch Nachbarn, die an Geräusche der Metallverarbeitung aus dem Keller gewohnt sind -- wohl eher eine Einladung als Schwächen bei einer Zahlenkombination oder einem nicht offensichtlichen Schlüsselversteck. Was man außer der Zeitverzögerung auch haben kann ist, dass die Vorkehrungen als sozialadäquat betrachtet werden -- der Verkauf vieler IT-Sicherheitslösungen beruht wohl weniger darauf, dass sie riesig wirksam sind, als darauf, dass der Verantwortliche dann eben sagen kann, er habe beim Marktführer eine Sicherheitslösung gekauft. Das Gefummle am Flughafen ermöglicht es Politikern im Zweifelsfall zu sagen, sie hätten alles versucht. Und so halt auch vor Gericht mit der Waffenlagerung.

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Geschrieben

Ein Elektronikschloss hat etwa die gleiche Sicherheit wie ein Account der mit einen 6stelligen Zahlencode gesichert ist.

Angriffsmethoden sind vielfältig, vor allem wenn noch eine USB Schnittstelle für PC vorhanden ist.

Besser wird es schon, wenn ein zweites Gerät zum Öffnen eingebunden wird. Stichwort Passkey etc.

Dann wird es aber aufwendig und für ältere Semester kaum noch bedienbar.

Das ist eben der Vorteil des mechanischen Schlüssels.

Einfach in der Bedienung und recht ausfallsicher.

Will man nur offensichtlich eben nicht haben.

Gut das wohl noch keiner mal die gängigen Elektronikschlösser vom CCC oder BSI hat testen lassen.

 

Geschrieben

Stimmt aber im Grundsatz mit dem Schlüssel. Der ist abgesehen von biometrischen Systemen (die wegen eher geringer Stückzahl recht teuer sein dürften) das sicherste Verschlussmittel, denn sowohl Zahlencodes oder elektronische Codes lassen sich knacken. Vor Ort mal schnell einen passenden Schlüssel nachmachen ist hingegen nahezu unmöglich.

 

Dass Schlüssel für Waffentresore gut gesichert sein müssen, versteht sich von selbst. Das war aber schon vor den Urteilen immer so und lässt sich ja auch machen. Grundsätzlich scheint das seit den 70erJahren auch ganz gut zu funktionieren, denn sonst würden laufend viele Waffen abhandenkommen.

 

Gruß SBine

Geschrieben

Jedes Schlüsselschloss kann "gepickt" werden mit Werkzeugen die in eine Hosentasche passen. Das Schlüsselschloss als sicherstes Verschlussmittel zu bezeichnen halte ich damit ziemlich falsch.

 

Dies dürfte in etwa dem gebräuchlichen Tresorschloss entsprechen, da ist innerhalb kürzester Zeit das Schloss offen, ein "passender Schlüssel" hergestellt und man braucht dafür noch nichtmal wirklich irgendwelche Erfahrung oder besonderes können (OK, scheinbar war das Werkzeug aus China nicht tauglich und er musste das Teil erst modifizieren was natürlich Zeit, können und natürlich auch viel Wissen und Erfahrung voraussetzt, dann kann das aber jeder Dummbatz benutzen)

Ein "Roboter" der automatisiert die Zahlen durchprobiert braucht da länger und in falle eines elektronischem Zahlenschlosses gibt es dagegen auch Sicherung Möglichkeiten (meines öffnet z.B. nicht wenn ich zu schnell oder zu "gleichmässig" den richtigen Code eingebe)

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Schlüssel

 

Mal davon ab ist der "Schlüssel" bei einem E-Schloss immer vor Ort, während ein physischer Schlüssel "am Mann" ist, mal abgesehen von diesen Fiktionen wie "im Schlaf" und wo ist der Zweitschlüssel (im Tresor selbst....). Natürlich kann man

 

vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das gewaltfreie Öffnen mechanischer Schlösser wird sogar als eine Sportart auf Wettbewerben ausgeübt. 

 

das Schloss versuchen zu picken. Das ist jedoch so einfach nicht im Gegensatz dem Drücken einer vorhandenen Tastatur. Das Herumreiten auf dem Schlüssel kann also auch nach hinten losgehen, denn tatsächlich ist dieser neben dem mechanischen Zahlenschloss etwas, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

 

Wie gesagt, absolute Sicherheit gibt es nicht, aktuell wird eben das Zahlenschloss behördlicherseits als die deutlich bessere Möglichkeit gegenüber dem irgendwo verwahrten Schlüssel gesehen.

 

Da aber jetzt (ich wiederhole mich) auch wieder - unsererseits - "ein Fass aufzumachen" und an dieser Lösung herum zu maulen, ist m.E. ziemlich kontraproduktiv. 

Es ist sozusagen der "Schrei nach mehr Schlägen", sprich, nach wiederum einer neuen/anderen, noch aufwändigeren Variante, nachdem nun gerade viele LWB in Zahlenschloss-Lösungen investiert haben und investieren.   

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Du glaubst ernsthaft, damit könnte man bei Behörden (und Verwaltungsrechtsprechung..) eine "Rückkehr zum Schlüssel" bewirken?

Nie im Leben. 

Was damit bewirkt wird, ist dann das "Zünden der nächsten Stufe", a la Zahlenschloss + Biometrie, generell nur noch Doppelschlösser und -systeme, teuer zertifizierte Super-Duper-Biometrie u.ä. 

Nützt uns nicht. Und müssen wir daher nicht auch noch selbst befördern.   

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

Du glaubst ernsthaft, damit könnte man bei Behörden (und Verwaltungsrechtsprechung..) eine "Rückkehr zum Schlüssel" bewirken?

 

Jeder soll sich das als Schloss anschaffen, was seinem Befinden nach die beste Option ist. Es gibt kein Mehr an Sicherheit durch ein anderes Schloss. Man kann sich auch unnötig Angst machen...

Geschrieben (bearbeitet)

Nun was heisst unnötig: Wurde 

vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Schlösser sind für ehrliche Leute und zur Verlangsamung des Zugriffs durch unehrliche Leute. Eine sichere Verhinderung des Zugriffs durch unehrliche Leute ist schlicht nicht möglich wenn die Zeit und möglicherweise längerfristigen Zugang haben.

 

Und auch vom Gesetzgeber nicht intendiert. Das ist eine der Strohmanndiskussionen, die hier geführt werden.

 

Nach dem es immer wieder gerichtliche Diskussionen gab, ob Schlüssel versteckt werden dürfen, auf dem Gästeklo hängen dürfen, in irgendwelchen Döschen usw, kurz: Was denn eine gleichwertige Verwahrung wäre, hat es dem Gesetzgeber 2017 gelangt und er hat die Zertifikatspflicht eingeführt und die Gleichwertigkeitsklausel gestrichen.   "Gleichwertigkeit" : Das war in etwa so, als ob man analog nach Verkehrsunfall vor Gericht erörtern würden, ob das TÜV-lose Auto des Unfallverursachers theoretisch TÜV hätte bekommen können.

 

Die Erfordernis der Zertifizierung in  Klassen der EN 1143-1 bedeutet ganz simpel:
 

a) Das Behältnis soll bestimmten Angriffsmethoden eine festgelegte Zeit bis zum Teilzugriff bzw Vollzugriff standhalten. 


b) Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund kriminalistischer Erfahrungen besonders hinsichtlich der Zeitdauer von Einbruchsdiebstählen und der Ausrüstung des durchschnittlichen Einbrechers eine Interessenabwägung vorgenommen (Aufwand für den Waffenbesitzer vs Interesse der öffentlichen Sicherheit) und es für ausreichend erachtet, die EN 0 und EN 1 für die Aufbewahrung von Schusswaffen vorzuschreiben. 

 

c) Mit dieser Interessenabwägung hat der GG es für für die öffentliche Sicherheit hinnehmbar erachtet, dass es statistisch eine gewisse Anzahl Fälle von Waffendiebstählen pro Jahr gibt, bei denen besonders dezidierte Einbrecher, die mit entsprechendem Willen, Vorbereitung,  Werkzeug und Zeit zur  Tatbegehung ausgestattet den Schutz eines EN0/EN1 brechen können. Gleichermaßen nahm er damit hin, das eine gewisse Zahl an Waffen durch Raten einer Kombination verschwinden.

 

d) Würde die Zahl der in c) nach oben schnellen, würde die Interessenabwägung erneut vorgenommen und die Vorschriften der AWaffV per Bundesratsbeschluss angepasst.

 

e) Grundlage vorgenannter Interessenabwägung ist es selbstredend, die Einhaltung der technischen Anforderungen durchzusetzen. Daher hat der GG die Gleichwertigkeitsklausel gestrichen und durch die Zertifizierungspflicht ersetzt. Denn Gleichwertigkeit wurde in der Regel erst a posteriori vor Gericht debattiert, also dann wenn die Waffen verschwunden sind, womit die Interessenabwägung nach  §36 WaffG /§13 AWaffV dann Ihr Ziel verfehlt hat.  Eine Zertifizierung wird a priori vorgenommen.  Verschwinden Waffen dennoch, so gilt c)

 

f) Wird jetzt der Schlüssel irgendwo gelagert, ob in einem Versteck, in einem unzertifizierten Behältnis oder in einem versteckten unzertifizierten Behältnis ist wiederum der technische Teil der Interessenabwägung unterlaufen.

  Man ist dann wieder bei nichts anderem als der Gleichwertigkeitsdebatte, bei der dann a posteriori festgestellt werden müsste, ob das Versteck, das unzertifizierte Behältnis oder das  versteckte unzertifizierte Behältnis zu einem Waffenschrank hinsichtlich der Zugriffszeit gleichwertig wäre, also exakt bei Punkt c).    Dafür gibt es aber seit 2017 keine Grundlage mehr. Zertifiziert oder go home.

 

 

Und genau hat das OVG NRW vollkommen zutreffend ausbuchstabiert. 

Niemand hat verlangt, das Waffen absolut sicher gelagert sein müssen, das ist ein Strohmannargument.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
2 hours ago, ASE said:

f) Wird jetzt der Schlüssel irgendwo gelagert, ob in einem Versteck, in einem unzertifizierten Behältnis oder in einem versteckten unzertifizierten Behältnis ist wiederum der technische Teil der Interessenabwägung unterlaufen.

  Man ist dann wieder bei nichts anderem als der Gleichwertigkeitsdebatte, bei der dann a posteriori festgestellt werden müsste, ob das Versteck, das unzertifizierte Behältnis oder das  versteckte unzertifizierte Behältnis zu einem Waffenschrank hinsichtlich der Zugriffszeit gleichwertig wäre, also exakt bei Punkt c).    Dafür gibt es aber seit 2017 keine Grundlage mehr. Zertifiziert oder go home.

 

Und genau hat das OVG NRW vollkommen zutreffend ausbuchstabiert. 

 

Es ist aber jeder Art von Schlüsseln systeminhärent, dass es ein letztes Glied der Kette geben muss, das nicht in einem zertifizierten Behältnis weggeschlossen ist. Wenn man den Schlüssel am Mann hat, dann ist z.B. die Hosentasche ja auch kein zertifiziertes Behältnis. Das führt auch dann spätestens zu einer "Gleichwertigkeitsdebatte" wenn man irgendwann einmal den Schlüssel doch nicht am Mann haben kann. Da kann man dann auch nur fragen, ob die Art der Aufbewahrung eben sozialadäquat und unter den gegebenen Umständen hinreichend vorsichtig war oder nicht, also doch wieder eine "Gleichwertigkeitsdebatte."

Geschrieben

Wäre es die Intention des GG gewesen das wir nur noch schlüssellose Tresore am ende der Sicherheitskette haben sollen, dann hätte er Schlüsseltresore 2017 gleich verboten und Zahlenschlösser vorgeschrieben.

Geschrieben
6 hours ago, Sachbearbeiter said:

Stimmt aber im Grundsatz mit dem Schlüssel. Der ist abgesehen von biometrischen Systemen (die wegen eher geringer Stückzahl recht teuer sein dürften) das sicherste Verschlussmittel, denn sowohl Zahlencodes oder elektronische Codes lassen sich knacken. Vor Ort mal schnell einen passenden Schlüssel nachmachen ist hingegen nahezu unmöglich.

 

Du irrst bei beiden.

 

Biometrische Systeme haben ihren Zweck. Z.B. wenn man -- wo das erlaubt ist -- eine Stahlkasette haben will, die auf eine Schlüsseleingabe hin aufspringt und einem die Heimschutzpistole mit dem Griff in wohlplatzierter Haltung übergibt ist die Kombination von Fingerabdruck zur Schnellöffnung und Code wenn der Fingerabdruck versagt sehr praktisch. Finger drauf, Klick, und das Fach springt auf und streckt mir den Pistolengriff entgegen. Ein Fingerabdruck lässt sich aber rekonstruieren, denn man hinterlässt ihn ja überall. Ist für die genannte Anwendung aber wenig relevant, weil diese Kassetten eben den Zugriff auf Gelegenheit verhindern sollen und nicht einen systematischen Versuch des Knackens. Ein Einbrecher wird eh nicht mit Nerd-Methoden einen Fingerabdruck rekonstruieren, sondern einfach das Behältnis mit Gewalt aufmachen, den Besitzer zum Öffnen zwingen, oder das Behältnis als Ganzes mitnehmen. Dinge wie Iris-Scanner sind deutlich sicherer, aber nicht nur teuer, sondern auch unpraktisch.

 

Für die meisten mechanischen Schlüssel gibt es eine Vielzahl an Methoden, sie zu reproduzieren. Technisch am einfachsten sind Lockpicks, bei denen ein wohlgeformter Stahlhaken in Verbindung mit Geschick die Funktion des Schlüssels übernimmt. Weiß man, wie der Schlüssel aussieht, also den in ihm enthaltenen Code, erleichtert das diese Arbeit sehr. Hat man kurzen Zugriff auf den Originalschlüssel gibt es zahlreiche Methoden, die mehr oder weniger einem Abguss entsprechen. Kennt man das Aussehen des Schlüssels (z.B. mal schnell ein Photo geschossen) gibt es für viele Schlüsselsysteme spezialisierte Werkzeuge zur Herstellung eines neuen Schlüssels. Manchmal gibt es auch unerwartete Fortschritte: Die tubular cylinder locks (wie auch immer das auf Deutsch heißt) galten einmal als ziemlich sicher. Dann kam jemand auf die Idee eines sinnreichen Werkzeugs, das man nur in das Schloss einzuführen braucht, ein wenig damit wackelt, und presto verwandelt sich dieses Werkzeug in einen passenden Schlüssel (bis man es von Hand zurücksetzt), der so schnell und einfach aufschließt wie das Original. Kann man für 15 Euro oder so bestellen, und die ganz Harten können das sogar mit der Hülse eines Einwegkugelschreibers oder dergleichen als Werkzeug.

 

Mechanische Schlüssel sind nichts als Träger eines Codes, oft mit einem ziemlich geringen Raum an möglichen Kombinationen. Bei einem Haustürschloss mit fünf Pins mit jeweils sechs möglichen Positionen gäbe es theoretisch 7776 Möglichkeiten, die aber nicht alle technisch möglich sind, also in der Praxis vielleicht noch 5000. Also weniger Möglichkeiten als ein fünfstelliger Zahlencode. Wer z.B. ein Photo ins Netz stellt, wie er stolz mit dem Schlüssel in der Hand vor seinem neuen Haus steht, der hat die Kombination herausgegeben. Wer den Schlüssel mal auf einem Tisch liegen lässt, wo jemand ein Photo machen oder ihn sich nur einprägen kann, auch. Vom Verleihen des Schlüssels nicht zu reden.

 

Elektronische Schlösser können theoretisch sehr sicher sein. Der Raum an Möglichkeiten kann bei händisch eingegebenen Codes enorm groß sein, und bei auf einem Speichermedium gespeicherten Codes so groß, dass es viel mehr Möglichkeiten gibt als z.B. Atome im bekannten Universum. Mit Raten ist da nichts, und bei elektronisch gespeicherten Codes kann man auch gegen Abhören kryptographisch sichern. Das Problem mit elektronischen Schlössern ist dann eher, dass es schwer ist, Seitenkanäle zu vermeiden, durch die Information rein und raus geht, wo sie das nicht soll.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Elektronische Schlösser können theoretisch sehr sicher sein.

Das mag sein. Ich habe verschiedene MKZ von LaGard. Vom Zahlenkopf her kann man keinen Rückschluss auf das Schloss schließen.

Man weiß also nicht, ob es ein 1885 oder 3330 oder 1947 ist. und wenn an einem Schrank 2 verbaut sind schon mal gleich garnicht.

Wer es nicht kennt, braucht viel Zeit oder rohe Gewalt.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb ASE:

c) Mit dieser Interessenabwägung hat der GG es für für die öffentliche Sicherheit hinnehmbar erachtet, dass es statistisch eine gewisse Anzahl Fälle von Waffendiebstählen pro Jahr gibt, bei denen besonders dezidierte Einbrecher, die mit entsprechendem Willen, Vorbereitung,  Werkzeug und Zeit zur  Tatbegehung ausgestattet den Schutz eines EN0/EN1 brechen können. Gleichermaßen nahm er damit hin, das eine gewisse Zahl an Waffen durch Raten einer Kombination verschwinden.

 

Das entspricht so ungefähr der Aussage, die man bereits im Zuge der Novellierung des WaffG in 2002 so ähnlich mitbekommen hat. Damals hieß es sinngemäß "Gefordert wird eine Sicherheit gegen rasches Entwenden von Waffen oder Munition" also übersetzt gegenüber dem gewöhnlichen Dieb. Der bricht ein, sieht einen stabilen Tresor und geht dann auch gleich wieder, weil er nicht viel Zeit hat und auch vor Ort keinen Lärm produzieren möchte. Zur reinen Munitionsverwahrung bleibt man mit den Vorgaben bis heute sehr gnädig, aber in den sprengstoffrechtlichen Vorschriften für Treibladungspulver ist es ja auch nicht viel anders.

 

Dass es Einbruchsexperten mit besonderen Gerätschaften dabei gibt ist bekannt, aber ein Schutz gegen diese ist nicht primär vorgesehen. Grundsätzlich funktionieren die derzeit vorhandenen Tresore ja auch ganz gut...

 

Gruß und schönes Weekend

 

SBine

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Du irrst bei beiden.

 

 

Danke für Deine interessanten Ausführungen.

 

Nach dem was ich so gehört habe war ich davon ausgegangen, dass Lockpicking im Gegensatz zu gewöhnlichen Türschlössern bei Tresorschlössern nicht so trivial ist. Aber diese Aussage muss man dann offenbar mit Vorsicht genießen.

Geschrieben
3 minutes ago, Sachbearbeiter said:

Nach dem was ich so gehört habe war ich davon ausgegangen, dass Lockpicking im Gegensatz zu gewöhnlichen Türschlössern bei Tresorschlössern nicht so trivial ist. Aber diese Aussage muss man dann offenbar mit Vorsicht genießen.

 

Trivial nicht, aber auch kein Hexenwerk. Es gibt Anbieter, die versenden Tresorschlösser und Öffnungswerkzeuge samt Tipps und Tricks als eine Art Fernlehrgang. Das Ganze hat nur deshalb keinerlei Deliktrelevanz, weil Kriminelle normalerweise nicht auf Lehrgänge und Geduld und Fähigkeiten stehen, denn hätten sie diese Eigenschaften, dann würden sie etwas mit besserem Verhältnis von Gewinn zu Risiko machen als Kriminalität.

 

Dazu kommt eben das Risiko des technischen Fortschritts. Ich würde bei den Bartschlüsseln bei vielen Tresoren darauf tippen, dass in nicht allzulanger Zeit ein Werkzeug auf den Markt kommen wird, dass die einzelnen Positionen in einem Bartschlüssel mikroelektromechanisch verstellen und so den Kombinationsraum ausprobieren kann. Wenn das so ist, dann wird dieses Werkzeug vermutlich auch, so wie Roboter für mechanische Zahlenschlösser usw., vermutlich hauptsächlich von studierten Nerds mit hohen Einkommen aus ehrlichen Quellen gekauft werden, nicht von Kriminellen, weil die sich mit so etwas nicht aufhalten.

 

So oder so: Schlösser sind für ehrliche Leute, und sie können umgangen werden. Bei mir -- ohne die Vorschriften Deutschlands -- ist mein Maßstab, dass ein Besucher oder Einbrecher nicht einmal schnell aus Gelegenheit Zugriff auf die Waffen bekommt. Gleichzeitig will ich nahezu sofortigen Zugriff auf die Heimschutzwaffen haben, und meine Sportwaffen dürften einen begrenzten Schwarzmarktwert haben. (Wer will schon ein als Einzelstück gebautes linksauswerfendes AR haben, dessen Quelle eindeutig identifizierbar ist, oder eine ebenso eindeutig identifizierbare 3Gun-Flinte vom Luxustuner? Man könnte vielleicht noch die Optiken einzeln verkloppen und hoffen, dass nie die Seriennummern abgeglichen werden.) Bei wirklich gefährlichen Gegenständen ist ein Schloss, egal welches, als Schutz nicht ausreichend. Es gibt beispielsweise die bekannte Geschichte, dass bei den amerikanischen Atomwaffen, nachdem die Regierung den Schutz durch einen Zahlencode vorgeschrieben hat, die Generäle das dadurch umgangen haben, diesen Code auf eine Reihe aus Nullen zu normieren. Dass trotzdem nichts passiert ist, liegt nicht an der Qualität der Schlösser (die besten, die für Geld zu haben waren), sondern daran, dass vor dem Zugang vierundzwanzig Stunden am Tag Menschen mit vollautomatischen Waffen standen, die eher ihr Leben geben würden, als einen Unberechtigten durchzulassen. Diese Methode taugt aber kaum als Schutz von üblichen Haushaltsgegenständen oder Sportgeräten.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb sonnyboy:

LaGard

 

vor 16 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das Problem mit elektronischen Schlössern ist dann eher, dass es schwer ist, Seitenkanäle zu vermeiden, durch die Information rein und raus geht, wo sie das nicht soll.

 

Dazu habe ich zu einem Schloss mal ein Video gesehen, wie man die Stromversorgung derart überbrückt hat, dass der im Schloss enthaltende Sperrbolzen, der die Verriegelung gesichert hat, sich öffnete, als ob man den richtigen Code eingegeben hatte. 

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