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IGNORED

POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre


Xotzil

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb Xotzil:

Wenn die Behörde eine meiner Waffen einziehen will, dann kann sie notfalls meine USP haben, mit der kann ich seit 25 Jahren nicht vernünftig schießen.

 

sie kann eigentlich nur die 3te (überkontingentwaffe) "einziehen/die genehmigung wiederrufen" wenn nicht die verlangten nachweise beigebracht werden...

Bearbeitet von HangMan69
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vor 3 Minuten schrieb HangMan69:

 

sie kann eigentlich nur die 3te (überkontingentwaffe) "einziehen/die genehmigung wiederrufen" wenn nicht die verlangten nachweise beigebracht werden...

Du machst mir Angst. Weißt Du wie selten eine Korth PRS in 6 Zoll ist? Mal abgesehen davon, dass sie auch inflationsbereinigt mehr gekostet hat als meine USP und mein 686 Target Champion zusammen. 

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naja, es geht halt nicht nachdem was du willst, sondern nach der reihenfolge des erwerbs.

und da ist dann die 3te waffe die erworben wurde die die es betrifft.

 

wenn du die usp sowieso nicht mehr willst, weil du damit "nicht klar kommst",

dann steht es dir frei diese zu veräussern, dann hast du keine "überkontingentwaffe" mehr.

 

aber zu aller erst muss der entsprechenden behörde erst mal nach der rechtsgrundlage für die "nachweisführung für ALLE waffen" gefragt werden...

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Logo, dass das ein Anwalt nur über Honorarvereinbarung macht. Fürs Widerspruchsverfahren gibts ca. 400 Euro netto nach dem RVG - Sachverhalt erfassen, Akteneinsicht nehmen, Materialien recherchieren,Schriftsatz entwerfen und mit Mandant abstimmen….das ist ein Stundenlohn ca. 40 Euro „brutto“.


Vielleicht mal mit dem VDB Kontakt aufnehmen, ob es Unterstützung gibt bzw. man einen Präzendenzfall begleiten möchte (ggf. mit RA Teppe).

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vor 16 Minuten schrieb HangMan69:

 

sie kann eigentlich nur die 3te (überkontingentwaffe) "einziehen/die genehmigung wiederrufen" wenn nicht die verlangten nachweise beigebracht werden...

In dem Sinne entweder ausfechten oder vll. vor dem 31.08.23 selbst proaktiv die USP aus der WBK veräußern. Somit muss die Behörde ja erneut zur Prüfung, diesmal ohne Überkontingent ansetzen.

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Ich würde das ganz einfach angehen:

Solange du es bis Jahresende überhaupt auf den Stand schaffst und den Finger krum machen kannst, melde dich für die Liga an. K2 o.ä..

Die Scheiben kannst du ggf an 2~3 Terminen schießen. Ergebnis ist ja egal. Dann hast du für die Saison 23/24 schonmal den Nachweis.

Für die Vergangenheit würde ich was verfügbar ist (ggf auch vor Corona) vorlegen und mit offenen Karten bezüglich gesundheitlicher Einschränkungen spielen. Wenn du da Nachweise hast, ist die Behörde vielleicht nachsichtig. Bei meiner wäre ich da zuversichtlich. 

Wenn du überlegst die USP wegzugeben, wäre ein Gespräch vielleicht eine Option. Wenn das nicht fruchtet, kannst die die USP ja immer noch verkaufen.

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vor 7 Stunden schrieb groucho:

Ich würde das ganz einfach angehen:

Solange du es bis Jahresende überhaupt auf den Stand schaffst und den Finger krum machen kannst, melde dich für die Liga an. K2 o.ä..

Die Scheiben kannst du ggf an 2~3 Terminen schießen. Ergebnis ist ja egal. Dann hast du für die Saison 23/24 schonmal den Nachweis.

Für die Vergangenheit würde ich was verfügbar ist (ggf auch vor Corona) vorlegen und mit offenen Karten bezüglich gesundheitlicher Einschränkungen spielen. Wenn du da Nachweise hast, ist die Behörde vielleicht nachsichtig. Bei meiner wäre ich da zuversichtlich. 

Wenn du überlegst die USP wegzugeben, wäre ein Gespräch vielleicht eine Option. Wenn das nicht fruchtet, kannst die die USP ja immer noch verkaufen.

Ja, Du hast Recht. Die K2 nannte unser Vorsitzender gestern auch. Ich habe unter Corona-Bedingungen ein paar mal die K14 gewählt, vor Corona war ich mit K36 (Revolver) und K13 unterwegs. Bei der K36 regalmäßig Platz 1 oder Platz 2 in meiner Alters- und Kaliberklasse. Die K2 ist da unter meiner Würde :-)

Aber beim letzten Präzisionsschießen habe ich nach 30 Schuss abgebrochen. Mir geht Stress auf den Blutdruck und ich darf täglich eine Kinderhand voll Tabletten schlucken u den Blutdruck zu stabilisieren. Naja, wird schon werden. 

 

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vor 8 Stunden schrieb P22:

Logo, dass das ein Anwalt nur über Honorarvereinbarung macht. Fürs Widerspruchsverfahren gibts ca. 400 Euro netto nach dem RVG - Sachverhalt erfassen, Akteneinsicht nehmen, Materialien recherchieren,Schriftsatz entwerfen und mit Mandant abstimmen….das ist ein Stundenlohn ca. 40 Euro „brutto“.


Vielleicht mal mit dem VDB Kontakt aufnehmen, ob es Unterstützung gibt bzw. man einen Präzendenzfall begleiten möchte (ggf. mit RA Teppe).

Bist du dir da sicher?

Der Stundelohn den ich kenne bewegt sich um die 300€ brutto. 

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Das ist immer schön nachträglich was zu Fordern.

Kalte Enteignung

So wenig Waffen wie möglich in´s Volk

Behördenwillkür

Geheimdiplomatie

Gerichtsbarkeit nach Parteibuch / Programm

CDU / CSU

Grüne

 

 

Sucht euch was aus. Evtl. ist es auch die Summe aus allem.

 

Dieses Land ist zu einem solch armseligen 3Weltstaat verkommen einfach nicht mehr zu glauben, was da so abgeht.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Xotzil:

 

Ich bin in einem Verein der D-S-U, unsere Liga-Wettklämpfe habe ich regelmäßig mitgeschossen, in der Saison 2022/23 habe ich und 2023/24 werde ich aussetzen, da ich gesundheitlich zu sehr eingeschränkt bin. 

 

Viele Grüße

Anderas

 

 

Mit der Erklärung kannst du deine dritte KW gleich abgeben.

 

Und mit der Formulierung "aus gesundheitlichen Gründen" deine anderen beiden auch gleich mit, da dir dann generell unterstellt wird, dass du den Schießsport gar nicht mehr ausüben kannst.

 

Das heisst dann persönlich beim zuständigen Amt antanzen und auch gleich eine medizinische Bestätigung über deine körperliche und geistige Befähigung zum Schießsport mitbringen.

 

Viel Erfolg dabei.

 

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vor 10 Stunden schrieb kulli:

In dem Sinne entweder ausfechten oder vll. vor dem 31.08.23 selbst proaktiv die USP aus der WBK veräußern. Somit muss die Behörde ja erneut zur Prüfung, diesmal ohne Überkontingent ansetzen.

 

Bevor ich irgendwas "proaktiv" machen würde, würde ich erstmal (wie hier mehrlfach empfohlen) bei der Behörde die Rechtsgrundlage für deren "steile Behauptung" (Anwendung § 14 Abs. 5 WaffG-Regelung auf alle Waffen, auch die nach Abs. 4) abfragen.

 

Vielleicht geht denen, so hinterfragt, auch selbst ein Lichtlein auf.

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vor 11 Stunden schrieb Xotzil:

Danke für Deine Hinweise, aber über die Waffen nach §14 Abs. 4 benötige ich nur die Bescheinigung des Vereins. 

Ich habe eine Antwort eines RAs im Rahmen einer Erstberatung erhalten. Der geht von wenig Erfolg aus und würde das Thema nur gegen Honorarvereinbarung übernehmen wollen. Das finanzielle Risiko wäre es mit nicht wert. Wenn die Behörde eine meiner Waffen einziehen will, dann kann sie notfalls meine USP haben, mit der kann ich seit 25 Jahren nicht vernünftig schießen.

 

Viele Grüße

Andreas

Es ist doch ganz einfach! Du gibst das an Schießterminen ab was du hast. Schilderst deine persönliche Situation und verweist auf die Coronajahre wo schießen teilweise nicht möglich war. Und schon bekommst du eine Fristverlängerung. Dann wirst du es ja wohl schaffen einen Wettkampf pro Jahr mit der Ü Kontingent Waffe zu bestreiten. Mit allen Waffen ist totaler Unsinn! Ich komme auch aus NRW und das wird hier so nicht verlangt. Jedenfalls passiert das hier so regelmäßig. Und mal so nebenbei. Die Behörde zieht garnix ein. Schlimmstenfalls musst du eine Waffe verkaufen. Aber wie gesagt, würde ich aus Prinzip auch nicht machen. Zudem hoffe ich warst du bei einem Anwalt für Waffenrecht. Ansonsten kannst du dich auch von einem Hals Nasen Ohren Arzt am Herz operieren lassen. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 14 Stunden schrieb Vroma:

Aktuell wird bei uns in der Gegend geprüft. Ein Mitglied wurde angeschrieben, mit eigenem Vordruck der Behörde, für alle seine Waffen einen Nachweis zu bringen, weil er auch 3 Kurzwaffen hat. Mitglied ist länger als 10 Jahre Sportschütze.

Mit dem Verweis auf das Gesetz das Grundkontingent über den Verein  mit den Verbandsvordrucken bestätigt. Es gab kein Widerspruch.

Nachweis ist jetzt nur für die letztgekaufte, also 3. Kurzwaffe nötig.

 

Na also.

 

Interessant ist, dass der Waffenbesitzer hier offensichtlich mehr waffenrechtliche Sachkunde aufweist als die Waffenbehörde.

Aber gut...

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

 

 

 

Vielleicht geht denen, so hinterfragt, auch selbst ein Lichtlein auf.

 

Eher nicht.

Die haben entweder ihre eigene "Meinung" oder eine, die von höherer Stelle vorgegeben wurde. Is hier in Sachsen mit der Kontingenttierung durch die Hintertür für Jäger so.

Man beruft sich da auch auf ein Gerichtsurteil, das aber eben nur in DEM Einzelfall Wirkung hat und baut sich da was, um den Jägern "Waffenhorten" vorzuwerfen.

Eine gesetzliche Grundlage hat es NICHT, noch nicht mal eine aus einer Verordnung.

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vor 2 Stunden schrieb IMI:

Bist du dir da sicher?

Der Stundelohn den ich kenne bewegt sich um die 300€ brutto. 

Ich habe das mal so verstanden, dass für die durchzuführenden Tätogeiten 10 Stunden veranschlagt werden und es nach GORA nur 400 Euro gibt. 

 

Ich bin mal gespannt was die D-S-U empfiehlt. Aber wenn ich von 20 Stunden insgesamt ausgehe, sind mit 6000 Euro die Sache nicht wert. Mit Verlust einer 25 Jahre alten USP, die ca. 15k Schuss hinter sich hat, wäre ich aus der Nummer raus. Dann sollen Schützenkameraden die Sache ausbaden, wenn es um 20 Kurzwaffen geht. Mit denen kann man keine Ligasaison schießen. Wir hatten früher die Begrenzung auf 2 Disziplininen, unter Corona-Bedingung nur eine Disziplin.

 

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