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IGNORED

Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?


steven

Empfohlene Beiträge

vor 21 Stunden schrieb TTG:

LongCovid oder doch eher Impfschäden?

LongCovid ! Echt übel für die oder den Betroffene/n. "Jackpot" davon ist das quasi nicht behandelbare Fatigue-Syndrom. Da kam im TV neulich als Beispiel eine ca. 30 Jahre alte Dame, die seitdem dauererschöpft ist. Arbeiten gehen wird nicht mehr möglich sein und selbst kleinste Verrichtungen wie einkaufen, Postpaket entgegennehmen, etwas laufen bringen diese Leute rasch an die Grenze und sie müssen sich danach erst mal wieder lange hinlegen. Eigentlich so kein Leben mehr...

 

Ich bin so froh, dass ich seit Coronabeginn so gut aufpasse und größere Ansammlungen in geschlossenen Räumen meide und so bis heute zumindest wissentlich coronafrei geblieben bin. Im Bus oder im Zug trage ich immer noch FFP2-Maske. Das ist ja keine große Einschränkung.

 

Gruß aus dem Schwarzwald

 

SBine

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vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

 

Obacht solange das Regal nicht in deinem Waffenraum ist. Diese bösen bösen Altmagazine sind je nach Kaufdatum sind im Tresor aufzubewahren. Klasse 0/1 zu lagern !!!

 

Die sind mit BKA Erlaubnis primär so zu lagern wie es da drin steht.

 

kann also auch im Waffenraum sein

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vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

 

Obacht solange das Regal nicht in deinem Waffenraum ist. Diese bösen bösen Altmagazine sind je nach Kaufdatum sind im Tresor aufzubewahren. Klasse 0/1 zu lagern !!!

 

Die sind mit BKA Erlaubnis primär so zu lagern wie es da drin steht.

 

kann also auch im Waffenraum sein

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Deswegen steht da ja "je nach Kaufdatum" Das kann halt schnell übersehen werden und man ist wegen so einer echten Lappalie in Erklärungsnot. Da dies bei jedem Altmagazinbesitzer anders sein kann wollte ich nur verhindern dass das jemand liest und seine Magazine guten Gewissens im Arbeitszimmer in den Schrank zu den anderen stellt...

Hat ja nicht jeder einen Waffenraum :)

 

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vor 4 Minuten schrieb thomas.h:

Echt, jetzt immer noch im August 2023? :confused:

 

Gabs hier im Forum nicht auch so einen Kandidaten, der zur Corona-Hochzeit mit nem Ganzkörper-Schutzanzug und externer tragbarer Luftfilterung in der Öffentlich herumspaziert ist?

 

Ansonsten ist das Maskentragen in Bus und Bahn gesundsheitstechnisch keine schlechte Idee. Es müssen halt nur alle mitmachen, damit es wirklich was bringt.

 

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vor 11 Minuten schrieb GermanKraut:

Gabs hier im Forum nicht auch so einen Kandidaten, der zur Corona-Hochzeit mit nem Ganzkörper-Schutzanzug und externer tragbarer Luftfilterung in der Öffentlich herumspaziert ist?

Ne. Kein Filter. War ein Pressluftatmer... 

Da warst du aber doch noch gar nicht im Forum angemeldet :crazy:

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1 hour ago, Sachbearbeiter said:

Ich bin so froh, dass ich seit Coronabeginn so gut aufpasse und größere Ansammlungen in geschlossenen Räumen meide und so bis heute zumindest wissentlich coronafrei geblieben bin. Im Bus oder im Zug trage ich immer noch FFP2-Maske. Das ist ja keine große Einschränkung.

Also mir ist nicht klar, wenn du dich schon schützen willst, du keine vernünftige Maske trägst. Die FFP2 ist dafür wenn du andere vor dir schützen willst.

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mal zurück zum eigentlichem Thema: waffenkontrolle...

 

Fallbeispiel:

kontrollheini (SB) kommt unangemeldet und hat 2, 3,... weitere heinies mit dabei. sagen wir mal (wie es von einigen hier berichtet wurde) mit polizeibeamten in uniform.

deren grund dafür: "eigensicherung!"

gegen den zu kontrolierenden liegt NIX vor und es lag auch noch nie etwas vor!!!

 

der waffenbesitzer ist mit der aufgezwungenen kontrolle und "der einschränkung seiner rechte" prinzipiell einverstanden!

 

ABER:

wo steht das er ALLE personen zu dieser kontrolle in sein Haus/wohnung hereinlassen MUSS?!?

 

Fakt ist doch nur das er die kontrolle gestatten MUSS (wenn er nicht gefahr laufen will nachfolgend "waffenrechtliche" probleme zu bekommen), aber er verliert dadurch doch nicht das (Grund-) Recht zu entscheiden wer/wieviele personen er rein lässt!

 

Soll heissen:

er stimmt zu, verlangt aber, das ausschliesslich der SB diese kontrolle durchführen darf und er keiner weiteren person den zutritt gewährt!

Erklärung: "Eigensicherung ist nur ein vorgeschobener grund der nicht durch das (w)affengesetz gedeckt ist!!!"

 

seh ich das falsch?!?

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Guter Punkt,

 

man könnte ja munkeln die hätten sich abgesprochen und einer schiebt unauffällig ne Patrone unters Kopfkissen wenn keiner schaut und nachher hat man 3 Zeugen gegen sich dass der SB die da einfach gefunden hat...

Ja ist natürlich ein Beispiel mit echt böser Absicht und unterstellt dass man dir was böses will, aber auszuschließen ist das ja nicht...

 

 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Die "besonderen" dürfen sie sich dann bei Kontrolle ggf. selbst heraussuchen. 

Eine Vorlage von Gegenständen die nicht in Anlage 2 stehen (nur meine 2 Cent) nach §39 ohne Begründung und bei Dir zu Hause? Loooob, nimm Dir ein Fleißkärtchen. Wenn das Fleißkärtchen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird: KANN man machen, d´accord! Gemäß älteren Beiträgen scheint das bei einem hier diskutierenden Foristen so zu sein, dann würde ich ganz sicher auch mitspielen:00000733:

 

vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

Deswegen steht da ja "je nach Kaufdatum" Das kann halt schnell übersehen werden...

Ich glaube Du hast Dich mit der Problematik "Altbestand normal große Magazine" nicht wirklich beschäftigt? Entweder hast Du einen Zettel von der unteren Verwaltungsbehörde bzw. falls die sooo langsam sind eben eine Kopie der Anmeldung und dann steht dazu im Gesetz der Schlüsselsatz daß das Verbot nicht wirksam wird. Ganz, ganz einfach.  Oder man hat einen Brief vom BKA, vermutlich per Zustellungsurkunde bekommen, da steht dann vermutlich auch drin wie aufzubewahren ist. 

 

Bearbeitet von Josef Maier
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Ich glaube du unterschätzt die Komplexität mit diesen bösen bösen Magazinen...

 

Falls du nicht nur einen Altbestand hast sondern eine Ausnahmegenehmigung vom BKA kommst du mit Klasse 0 nicht weit.

Daher ist das Kaufdatum auch wichtig, da hier am einfachsten zwischen Bescheinigung von der Behörde und BKA Ausnahmegenehmigung unterschieden werden kann im Regelfall, da die meisten Leute mit Altbestand den Weg des Meldens bei der Behörde gegangen sind.

Ist aber auch nur ein Indiz, denn auch ein 2012 gekauftes Magazin kann nachträglich illegal werden.

Beispiel:

Wenn du eine Glock von 2012 hast und dann heute eine Langwaffe kaufst die Glock Magazine aufnehmen kann bist du auch wieder illegal unterwegs, der Paragraph § 40 Abs. § 40 Abs. 4 Satz 1  schafft Abhilfe. Damit kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen und erhalten und das Magazin im richtigen Schrank lagern.

 

 § 13 Abs. 2 Nr. 5 lit b AWaffV   

verpflichtet dich das verbotene Magazin in einen Tresor der Klasse 1 zu stecken. Auch 0 ist hier nicht ausreichend!

 

Altmagazine darfst du mit der Bescheinigung deiner Behörde weiter besitzen aber je nach Schrieb nicht nutzen. Daher kann auch ein auf munitioniertes großes Magazin mit Kaufdatum 2012 zum Problem werden.

Ebenso kann ein bisher legales Magazin durch Stempeln deiner WBK mit einem neuen Eintrag illegal werden und du musst es mit der BKA Ausnahmegenehmigung versehen.

 

 

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vor 20 Minuten schrieb Valdez:

Was mache ich wenn meine Frau sagt...

 

wurde weiter vorne doch schon beantwortet!

selbst gerichte haben das so akzeptiert...

 

bei meinem beispiel gibt es aber keine weitere person die verweigen kann/darf...

nur eine person mit wohnrecht, die aber eben KEIN besitzer/eigentümer (mehr) ist!

Bearbeitet von HangMan69
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