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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich (Jäger, Besitzer einer Lang- und einer Kurzwaffe) hatte gestern das erste Mal Besuch von zwei Mitarbeitern der Waffenbehörde zur Kontrolle meiner Waffenaufbewahrung. Allerdings macht mir die Sache im Nachhinein Kopfzerbrechen, daher wende ich mich an euch, um eure Meinung zu hören.

 

Zur Kontrolle: Es lief eigentlich alles gut. Die beiden Herren haben mich gebeten, den Schrank zu öffnen und ihnen die Waffen zu zeigen. Es gab nichts zu beanstanden. Sie haben auch nicht sonderlich genau hingeschaut, ob der Schrank auch verankert ist (er muss verankert sein und ist es auch), sondern nur nachgefragt: "Ist der auch fest?" Wir haben nebenbei ein bisschen geplaudert, aber ich nehme an, sie haben bemerkt, dass ich nervös war. Das lag nicht daran, dass ich etwas falsch gemacht habe, sondern einfach an der unbekannten Situation. Auf dem Weg raus hat der eine noch gesagt, es würde ein Gebührenbescheid kommen und wir würden uns in drei Jahren wiedersehen. So viel dazu.

 

Was mir sorgen macht: Beim Hereinlassen der beiden habe ich nicht nach deren Ausweisen gefragt. Ich war einfach so nervös, als sie geklingelt haben, da habe ich nicht dran gedacht. Sie sind hochgekommen (wohne im zweiten Stock), und ich habe sie hereingebeten. Dabei hat mir der eine seinen Ausweis hingehalten, den ich nur kurz inspiziert habe, und er sagte: "Sie sind aber ganz schön gutgläubig."

 

Das macht mir im Nachhinein Sorgen. Die Kontrolle an sich war, wie gesagt, in Ordnung, und die Kontrolleure haben sich auch nicht anmerken lassen, dass sie etwas zu beanstanden hatten. Aber vielleicht habe ich mich ja falsch verhalten, weil ich nicht auf deren Ausweise bestanden habe? Habe ich damit meine Sorgfaltspflicht verletzt? Droht mir jetzt, dass die Behörde meine Zuverlässigkeit in Frage stellt?

 

Spätestens wenn ich Post bekomme, werde ich ja wissen, wie der Hase läuft. Ich wollte nur einmal bei euch nachfragen, was ihr davon haltet.

 

Und falls ich Post mit einer Beanstandung bekomme – wie soll ich darauf reagieren?

 

Grüße und Waidmannsheil

Freischütz

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Freischütz:

[...] Die Kontrolle an sich war, wie gesagt, in Ordnung, und die Kontrolleure haben sich auch nicht anmerken lassen, dass sie etwas zu beanstanden hatten.  [...]

So geht es meist und das ist der beste Fall.

Alles gutgegangen, mach Dir keinen Kopf.

 

vor 17 Minuten schrieb Freischütz:

[...] Aber vielleicht habe ich mich ja falsch verhalten, weil ich nicht auf deren Ausweise bestanden habe?

Ja. aber das wird Dir nicht angelastet werden.

Die Jungs wissen, dass wir Schafe sind.

Es war ein Hinweis, weil sie beraten ja auch.

 

Für Dich und @all:

Es wird Dich niemand dafür verdammen, vor dem Öffnen der Türe erst bei der zuständigen Dienststelle nachzufragen.

Selbst einen echten Dienstausweis dürften die Meisten nicht von einem aus dem Photoshop unterscheiden können.

Und zwar dann die Tel.-Nr. selbst heraussuchen, nicht geben lassen.

So sollte das eigentlich jeder machen, bevor er die Türe für irgendetwas öffnet.

Bearbeitet von fa.454
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Geschrieben

Selbst wenn es "falsche Kontrolleur" gewesen wären, ist es verboten "fremden Menschen" die Waffen zu zeigen?

Es wäre sicherlich nicht besonders klug, aber verboten und damit eine Unzuverlässigkeit würde ich darin nicht sehen

Geschrieben

Alles gut. Nur nervös gewesen, weil erstes Mal. Nichts passiert.

 

Außer natürlich die Frechheit dafür Gebühren zu verlangen. Aber das ist nicht Dein Fehler, nur Dein Problem. Andere Probleme hast Du nicht.

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Geschrieben (bearbeitet)

selbst wenn der ausweis falsch und es falsche kontrolleties sind kann man doch ein wenig überprüfen sollte man gerade den sb nicht erreichen:

sie müssen ja einen auszug des waffenregisters haben mit deinen daten/id's!

wenn sie den nicht vorweisen können gar nicht erst rein lassen!

 

zur gebühr:

kumpel wurde letztens überprüft.

er hat genau 2 KW! dauer der überprüfung: 15 minuten!

und er hat rechnung über 30 teuros erhalten!!!

 

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

hallo freischütz,

zur kontrolle eigentlich nichts zu sagen - ich denke da ist alles vernünftig gelaufen.

aber was ganz anderes - zu diesem satz zu deinem waffenschrank:   

 

(er muss verankert sein und ist es auch)

 

du hast eine kurzwaffe- ja ?

 

welcher schrank  welchen typs muss da laut gesetz verankert sein bzw. werden ?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab seit 91 die WBK, aber noch nie kontrolliert, einmal Schwein gehabt so 2004, waren bei meiner Mutter und wollten kontrollieren, da war ich aber schon 4 Jahre ums Eck gezogen, mich hätte es da voll erwischt, Munition der Langwaffen war in der Tür in extra angefertigten Ablagen, keine räumliche Trennung, habs nach dem Anruf meiner Mutter gleich geändert ins verschliessbare Innenfach, man war noch dumm, und dank dem Board hier heute gut drauf vorbereitet und viel gelernt.

Bearbeitet von lastunas
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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

das ist eine Erleichterung, von euch zu hören, dass wohl alles glatt gelaufen ist. Das Komische ist, dass ich schon hundert Mal durchgespielt habe, wie ich mich verhalte, wenn ich kontrolliert werde, aber als dann gestern die Kontrolle kam, war ich trotzdem irgendwie kopflos. Ich nehme an, es hatte auch damit zu tun, dass ich dachte: Wer soll schon wissen, dass ich Waffen habe, außer die Waffenbehörde?

 

War auf jeden Fall blöd, nicht nach den Ausweisen zu fragen. Nächstes Mal gehe ich das ruhiger an.

 

Aber nur mal angenommen, da kommt doch noch eine Beanstandung – wie sollte ich dann darauf reagieren? Direkt zum Anwalt? Ist es überhaupt möglich, dafür die WBK entzogen zu bekommen?

 

Grüße

Freischütz

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Handgunner:

hallo freischütz,

zur kontrolle eigentlich nichts zu sagen - ich denke da ist alles vernünftig gelaufen.

aber was ganz anderes - zu diesem satz zu deinem waffenschrank:   

 

(er muss verankert sein und ist es auch)

 

du hast eine kurzwaffe- ja ?

 

welcher schrank  welchen typs muss da laut gesetz verankert sein bzw. werden ?

 

Ich habe einen 1er-Schrank unter 200 kg. Darin LW und KW zusammen mit Munition. Meines Wissens nach muss ein Schrank unter 200 kg verankert werden. Vielleicht war das vor 2017 nicht so.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

 

komischerweise wurde ich noch nie . . . (nee ich lass es lieber)


Oh, das war meine eigene Schuld. Ich habe die verklagt und habe direkt gewonnen. Da waren sie ein bisschen sauer. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Ronon79:

Ein 1er Schrank mit nur einer KW muss auch nach 2017 nicht verankert werden, egal wie viel er wiegt. 

 

Es ist vielleicht nicht wörtlich im Gesetz vorgeschrieben, doch es kann wohl so ausgelegt werden, da der Schrank gegen Mitnahme gesichert sein soll. Jedenfalls habe ich es so im Kurs gelernt und von bei der Waffenbehörde erfahren. Und man findet auch online etwas dazu: https://www.tresorkauf24.de/tresorratgeber/waffenschrank-spezial/warum-ein-waffenschrank-verankert-werden-sollte/?v=86e6e88dd080

 

Wie man das bewerten will, ist jedem selbst überlassen. Die Verankerung war eine Sache von 20 Minuten, und jetzt ist er nun mal verankert und ich habe Ruhe. 

Geschrieben

Also ich habe wg. 6 Tagewoche wenig Zeit.

Also nach 19:00 oder Sonntags zwischen 10 und 12 würde gehen.

 

Ja dieses Thema hatte ich schon.

 

Bitte Termin ausmachen. Ich muss ja schließlich Steuern erwirtschaften.

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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Freischütz:

 

Es ist vielleicht nicht wörtlich im Gesetz vorgeschrieben, doch es kann wohl so ausgelegt werden, da der Schrank gegen Mitnahme gesichert sein soll. Jedenfalls habe ich es so im Kurs gelernt und von bei der Waffenbehörde erfahren. 

 

Das Thema Verankerungspflicht wurde vor Wochen in WO ausführlich diskutiert.

 

Über das Thema "Wegnahme" kann man bei Schränken, wenn sie mit Inhalt dann mal 400 kg o.ä. haben, natürlich trefflich streiten... Bei 100 kg Behältnissen oder KW-Würfeln würde ich allerdings nicht streiten. 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Freischütz:

 

Es ist vielleicht nicht wörtlich im Gesetz vorgeschrieben,

 

Und aus. Was wenn die Behörde will, dass du nicht mehr als 100 Schuss auf Lager hast? Behörden haben manchmal lustige Vorstellungen, deshalb ist es ratsam zu lächeln, zu nicken und den Quatsch dann zu ignorieren. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Ronon79:

Behörden haben manchmal lustige Vorstellungen,

Die gibt´s bei uns auch schriftlich als Eigenkreationformulare der Behörde. Und rechtlich sowas von falsch.

Aber manche bücken sich gerne bei der Obrigkeit.

Geschrieben

 

 

vor 1 Stunde schrieb Ronon79:

Ein 1er Schrank mit nur einer KW muss auch nach 2017 nicht verankert werden, egal wie viel er wiegt. 

 

Dann schau mal in die Bedienungsanleitung dieses Schrankes.

 

vor 1 Stunde schrieb Handgunner:

welcher schrank  welchen typs muss da laut gesetz verankert sein bzw. werden ?

 

Nicht "laut Gesetz", aber häufig/meist laut Bedienungsanleitung, abgeleitet aus der DIN Norm.

 

Die Nachweise zu dieser Diskussion hatten wir vor einer Weile anderweitig im Forum.

Geschrieben

https://www.hartmann-tresore.de/bedienungsanleitungen-wertschutzschraenke/

 

 

https://www.hartmann-tresore.de/assets/download/28/BA_Serie_Andreas-2654-2728.pdf

Zitat

Der garantierte Einbruchwiderstand nach Grad 0 oder I ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000 kg fachgerecht am
Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe Kurzwaffenschränke einfach mitnehmen und später in einem
entspannten Arbeitsumfeld in aller Ruhe öffnen

 

 

https://www.hartmann-tresore.de/assets/download/38/BA_Serie_Helmar-2664-2738.pdf

Zitat

Der garantierte Einbruchwiderstand nach dem Widerstandsgrad Kl. 0 bzw. Kl. I ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000
kg fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe den Wertschutzschrank einfach mitnehmen
und diesen später, in einem entspannten Arbeitsumfeld, in aller Ruhe öffnen

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Kreppel:

 

 

 

Dann schau mal in die Bedienungsanleitung dieses Schrankes.

 

 

Nicht "laut Gesetz", aber häufig/meist laut Bedienungsanleitung, abgeleitet aus der DIN Norm.

 

Die Nachweise zu dieser Diskussion hatten wir vor einer Weile anderweitig im Forum.

sorry, so ein quatsch !

wir reden hier von vorgaben des WAFFENGESETZES und nicht von dem, was dein schrank hersteller in die bedienungsanleitung reinschreibt !

wenn da drin steht, dass du alle zwei jahre eine inspektion für 200,- machen lassen sollst - rufst du dann auch brav an und machst einen termin aus ?

Geschrieben
Gerade eben schrieb Handgunner:

sorry, so ein quatsch !

 

Na, wenn Du das sagst...

 

Gerade eben schrieb Handgunner:

und nicht von dem, was dein schrank hersteller in die bedienungsanleitung reinschreibt !

 

Wenn der Schrankhersteller in seine Bedienungsanleitung reinschreibt, dass der zertifizierte Widerstandsgrad seines Produktes nur erreicht wird, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind und Du diese Voraussetzungen nicht einhälst, dann hat Dein Sicherheitsbehältnis unbefestigt nicht den Widerstandsgrad, der von Dir im Waffengesetz gefordert wird.

 

Die Folgen trägst Du, wenn das rauskommt bzw. was abhandenkommt.

 

Dass das kaum jemand weiss (so wie Du) und daher auch kaum einer kontrolliert, schützt am Ende nicht vor den Konsequenzen.

 

vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

wenn da drin steht, dass du alle zwei jahre eine inspektion für 200,- machen lassen sollst - rufst du dann auch brav an und machst einen termin aus ?

Ich hoffe wirklich, Du bist in der Lage zwischen einer sich aus der DIN Norm heraus ergebenden Vorgabe und sowas zu unterscheiden.

 

Aber wie gesagt: You do you. Ist Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen 'ner Schraube, nicht meine.

Geschrieben

https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern

 

Da finden sich auch verschiedene Stellungnahmen diverser Bundesländer zum Thema.

 

Bei denen, die auf das Waffenrecht und die dort nicht gegebene Verankerungspflicht referenzieren, wird übersehen, dass wenn von einem "Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1" die Verankerung implizit Bestandteil der Norm ist und ein solches Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrades 0 oder 1 diese Klassifizierung eben nur erreicht, wenn verankert.

 

Daher braucht es im Gesetz auch keine separate Verankerungspflicht mehr.

 

Eine der richtigen Antworten kommt z.B. von Bremen:

 

Zitat

Wie Sie richtigerweise angeben, wird die Klassifizierung nur erreicht, wenn der Schrank gemäß EN 1143-1 verankert ist.

„In den Prüfvorschriften der EN 1143-1 enthalten ist eine Prüfung der Verankerungselemente der Wertschutzschränke, verbunden mit dem Hinweis, dass regelmäßig eine Verankerung zwingend zu erfolgen hat, wenn das Wertbehältnis ein Eigengewicht von 1000 kg nicht erreicht.“

Hat ein Schrank eine entsprechende Vorrichtung zur Befestigung, muss diese auch gemäß der Montageanleitung genutzt werden, um das nötige Schutzniveau zu erreichen.

 

Und ja, es gibt Bundesländer, die sich desse (noch) nicht bewusst sind, da kommt man derzeit mit einem nicht verankerten Schrank durch sowohl den initialen Aufbewahrungsnachweis wie auch darauffolgende Aufbewahrungskontrollen.

 

Aber niemand garantiert, dass nicht auch diese Bundesländer - ggf. im Rahmen der regelmäßigen Waffenrechtskonferenzen zur Innenministerkonferenz - irgendwann eine andere Handhabung dieses Sachverhaltes einführen. Und dann ist das Gejammer in der Schützenwelt wieder groß, dass man das ja nieeeee gewusst hätte und überhaupt und mimimi.

 

Jeder wie er mag.

Geschrieben

Jetzt ist mir beim Gedanken an die geile Privilegierung schon wieder einer abgegangen. Mein Seelenklempner sagt, das sei ein günstiger Verlauf meines Stockholmsyndroms und würde mir viel Geld für die Inanspruchnahme einschlägiger Dienstleistungen netter Damen ersparen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb Kreppel:

https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern

 

Da finden sich auch verschiedene Stellungnahmen diverser Bundesländer zum Thema.

 

Bei denen, die auf das Waffenrecht und die dort nicht gegebene Verankerungspflicht referenzieren, wird übersehen, dass wenn von einem "Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1" die Verankerung implizit Bestandteil der Norm ist und ein solches Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrades 0 oder 1 diese Klassifizierung eben nur erreicht, wenn verankert.

 

Daher braucht es im Gesetz auch keine separate Verankerungspflicht mehr.

 

Eine der richtigen Antworten kommt z.B. von Bremen:

 

 

Und ja, es gibt Bundesländer, die sich desse (noch) nicht bewusst sind, da kommt man derzeit mit einem nicht verankerten Schrank durch sowohl den initialen Aufbewahrungsnachweis wie auch darauffolgende Aufbewahrungskontrollen.

 

Aber niemand garantiert, dass nicht auch diese Bundesländer - ggf. im Rahmen der regelmäßigen Waffenrechtskonferenzen zur Innenministerkonferenz - irgendwann eine andere Handhabung dieses Sachverhaltes einführen. Und dann ist das Gejammer in der Schützenwelt wieder groß, dass man das ja nieeeee gewusst hätte und überhaupt und mimimi.

 

Jeder wie er mag.

Was machen die Leute, die mit den Ankerdübeln vom Schrank durch die Wand in der Wohnung brechen würden ? Hat das irgendwer mal auf dem Schirm, dass Wohnungswände enweder

 

a) aus Trockenbau

b) 11 cm Kalksandstein bestehen

oder Kombi, je nachdem.

 

Wie soll man also den Schrank hier entsprechend verankern , ohne die Mietsache zu beschädigen ?

Schlicht nicht möglich.

Warum muss es immer Lebensfremd sein ?

Gesetze müssen auch zur Lebensrealität der Menschen passen.

Leider scheint das immer mehr in Vergessenheit zu geraten.

Bearbeitet von fw114

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