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IGNORED

VG Düsseldorf widerruft KWS bei Reichsbürger


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Geschrieben
  Am 29.6.2023 um 13:21 schrieb Sachbearbeiter:

Na ja, im Dritten Reich fings auch so an, und als die rechtsradikale Partei zu stark war und das staatliche Gefüge aus den Angeln hob, wars gelaufen und nahm den bekannten Weg zum Weltkrieg.

 

Als Konsequenz hat man dann den Verfassungsschutz ins Leben gerufen, der verhindern soll, dass das wieder passiert. Folgerichtig

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müssten die SED und die Grünen verboten werden!

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Geschrieben

Der Vorgang war doch Folgender: Der KWS Besitzer gibt an, daß er die Gesetzes unseres Staates, in dem er lebt, nicht anerkennt. Diese Gesetze regeln aber den Umgang mit den Waffen, die er über eine WBK von diesem von Ihm nicht anerkannten Staat erwirbt.

Was kann der Staat anderes tun, als die Erlaubnis zu widerrufen.

 

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Geschrieben

Im allgemeinen wird von "Reichsbürgern" vor Gericht auch gerne die aktuelle Bestallungsurkunde des vorsitzenden Richters verlangt, ohne die sonst kein Beweis für die Gerichtsbarkeit des Richters vorliegt und stets darauf hingewiesen, dass man durch Sitzenbleiben beim Eintreten der Richter in der Lage ist, das entsprechende Urteil im Nachhinein nicht anzuerkennen.

 

Ist das juristisch immer noch so gültig oder gibt es diesbezüglich neue Erkenntnisse?

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 29.6.2023 um 18:31 schrieb GermanKraut:

dass man durch Sitzenbleiben beim Eintreten der Richter in der Lage ist, das entsprechende Urteil im Nachhinein nicht anzuerkennen.

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Die Sache ist eigendlich ganz einfach.

Wenn ich die Regeln und die Gerichtsbarkeit der Gesellschaft, in der ich lebe nicht anerkenne, müßte ich auch deren Schutz verlieren.

Das ist ein weit über 100 Jahre altes anarchistisches Prinzip. Das würde bedeuten, der Ablehner der Gersellschaft wäre praktisch " vogelfrei ", er steht auch nicht mehr unter dem Schutz der Gesellschaft.

Monkey business !!

Bearbeitet von Pikolomini
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Geschrieben
  Am 29.6.2023 um 20:57 schrieb Pikolomini:

der Gesellschaft, in der ich lebe nicht anerkenne, müßte ich auch deren Schutz verlieren.

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Hallo Pikolomini

 

da kenne ich aber viele, viele, die den Deutschen Staat und seine Gerichtsbarkeit nicht anerkennen. 

Und viele, viele davon stehen unter dem persönlichen Nancy-Schutz.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 29.6.2023 um 13:21 schrieb Sachbearbeiter:

Na ja, im Dritten Reich fings auch so an

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Und mit dieser "Drohung" ans "gemeine (Doppeldeutigkeit passt da ja)" Volk, erlauben sich die "Etablierten" selbst jegliche Art von Politik zu treiben. Und was den Verassungsschutz angeht, wird der auch auf unbequeme Parteien angesetzt. Man hofft ein Haar in der Suppe zu finden. Mein Tipp an die AfD: trennt euch von allen Leuten, die tatsächlich in den Rechtsextremismus abgerutscht sind.

Bearbeitet von Nakota
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Geschrieben
  Am 29.6.2023 um 13:21 schrieb Sachbearbeiter:

Na ja, im Dritten Reich fings auch so an, und als die rechtsradikale Partei zu stark war und das staatliche Gefüge aus den Angeln hob, wars gelaufen und nahm den bekannten Weg zum Weltkrieg.

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Damals hat man, ohne Not, ohne dass der eine parlamentarische Mehrheit selber zusammengebracht hätte, einem Typen, der wegen Hochverrat mit mehreren Toten eingesessen hatte und bis kurz zuvor noch Ausländer war, den Staat ausgeliefert und die Macht übergeben. Für den Hochverrat hat er weniger lang und weniger hart eingesessen als der eine oder andere Wiederholungsfall des Ladendiebstahls. Seine Verfassungsfeindschaft hat er offen, ohne jede Zweideutigkeit, zum Ausdruck gebracht.

 

Anschließend hat er Oppositionsparteien, die auf dem Boden der theoretisch noch geltenden Verfassung standen, verboten und aufgelöst. Es wurde auch sehr schnell ein Straftatbestand eingeführt "das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen."

 

Welche dieser beiden Vorgehensweisen hat nun größere Parallelen damit, die größte Oppositionspartei, die zumindest nach eigener Aussage voll und ganz auf dem Boden des Grundgesetzes steht, verbieten zu wollen, und gleichzeitig Unmutsäußerungen über die Regierung, nicht die Verfassung, vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, sogar Fluthelfer, die mal ihre Unzufriedenheit mit den staatlichen Hilfsmaßnahmen zum Ausdruck bringen?

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Geschrieben
  Am 30.6.2023 um 04:40 schrieb steven:

hört sich nach Frau Faesers "Delegitimierung des Staates" an.

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"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Früher mit in der Wortwahl und Bedeutung frappierend ähnlicher Definition "heimtückische Diskreditierung der nationalen Regierung" und "Staatsverleumdung". Dieses Parallelen sind im Innenministerium und beim Verfassungsschutz entweder aufgefallen oder nicht aufgefallen. Ich bin mir nicht sicher, was schlimmer wäre.

Geschrieben
  Am 30.6.2023 um 04:40 schrieb steven:

hört sich nach Frau Faesers "Delegitimierung des Staates" an.

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Die AfD hat ja dazu schon eine kleine Anfrage (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-880344) gestellt, in der sie fragt, was genau unter "Delegitimierung" fällt. Das ist doch bewußt so wischi waschi formuliert, dass Parteien die nicht zum inneren Kern gehöre, jederzeit vom Verfassungsschutz beobachtet werden können.

Zitat aus der Anfrage (Humor muss sein):

11.Stellt diese Kleine Anfrage bereits eine „verfassungsschutzrelevante De‐
legitimierung des Staates“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dar?

Geschrieben
  Am 29.6.2023 um 20:57 schrieb Pikolomini:

Die Sache ist eigendlich ganz einfach.

Wenn ich die Regeln und die Gerichtsbarkeit der Gesellschaft, in der ich lebe nicht anerkenne, müßte ich auch deren Schutz verlieren.

Das ist ein weit über 100 Jahre altes anarchistisches Prinzip.

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Oder einfach, kein Strom,Wasser,Abwasser, Gas mehr vom Städtischen Versorger alles abschiebern, kein Telefonanschluss.

Keine Krankenkasse etc.

 

 

Geschrieben

Ich meine mal gehört zu haben, dass Staatenlosigkeit etwas ist, was soweit möglich vermieden werden soll. 

D.h., unser Staat wird diese nicht (sofern keine Doppelstaatbürgerschaft vorliegt) per "Entlassung" von sich aus herbeiführen. 

Geschrieben
  Am 30.6.2023 um 08:00 schrieb Nakota:

Die AfD hat ja dazu schon eine kleine Anfrage (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-880344) gestellt, in der sie fragt, was genau unter "Delegitimierung" fällt. Das ist doch bewußt so wischi waschi formuliert, dass Parteien die nicht zum inneren Kern gehöre, jederzeit vom Verfassungsschutz beobachtet werden können.

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Das kannte ich noch gar nicht. Hier ist die Antwort, die aber eigentlich nur die Phrase von der Delegitimierung weiterdrischt, ohne die geforderte Abgrenzung zu erlaubter Kritik an der Regierung zu geben. Die Frage 11 wird mit "Nein." beantwortet.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Zu dem Thema fällt mir noch ein: das Kanzleramt soll ja auch um 500.000 Millionen erweitert werden und damit zum größten Regierungsgebäude weltweit werden. Hier wird auch geprotzt und das bei der Staatssituation.

Bearbeitet von Nakota

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