Zum Inhalt springen
IGNORED

Polizeikontrolle bei Sportschützen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Dann kosten dich die Schlösschen noch extra Zeit beim Auspacken.  

Im Sinne der Sicherheit wird der Schlüssel natürlich nicht mitgeführt sondern einem Kameraden (dessen Schlüssel bei mir ist) mitgegeben oder falls man alleine reist wurde der Schlüssel per Post 

an den Verein bei dem ich zu Gast bin gesandt.

Es geht natürlich auch der gute alte Zollverschluss.

 

Geschrieben
On 6/15/2023 at 8:23 AM, erstezw said:

Dann kosten dich die Schlösschen noch extra Zeit beim Auspacken.  

 

Gibt's dazu in Deutschland eine Rechtsgrundlage? Bei mir wäre da die Antwort: "Nein danke, das möchte ich nicht. Sollten sie die Schlösser meines Erachtens rechtswidrig aufbrechen wollen, tun sie mir bitte den Gefallen und zerstören das billige Schloss und nicht den Reißverschluss." Beschreibung des Inhalts ist "Sportausrüstung." Wenn sich ein Polizist an der Tanke mit mir unterhalten will, dann bin ich beliebig gesprächsbereit bezüglich schöner Clubs und Wettbewerbe, kann ihm vielleicht sogar eine Kollegen seiner Dienststelle nennen, wenn er auch mitmachen möchte, aber zum Inhalt meiner Taschen möchte ich nichts sagen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Gibt's dazu in Deutschland eine Rechtsgrundlage?

 

es gibt das hier:

 

ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird;

 

steht hier drin:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

 

 

lässt natürlich Raum für Spekulationen bzw. Auslegung... Es gibt Schützen, die sagen, kleines Schloss dran, fertig, und es gibt Schützen die sagen, Reißverschluss reicht.

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mateusz:

lässt natürlich Raum für Spekulationen bzw. Auslegung... Es gibt Schützen, die sagen, kleines Schloss dran, fertig, und es gibt Schützen die sagen, Reißverschluss reicht.

 

Was "reicht" wird dann ein Gericht entscheiden. Die Frage ist ob es das Risiko und den zu erwartenden Ärger/Kosten/Zeit wert ist das auszutesten.

Geschrieben
8 hours ago, Mateusz said:

Es gibt Schützen, die sagen, kleines Schloss dran, fertig, und es gibt Schützen die sagen, Reißverschluss reicht.

 

Aber die Frage war ja für die Aufforderung zum Öffnen, gar das Selbstöffnen, insbesondere wenn der Frage nach der Zugriffsbereitschaft durch ein Schlösschen sozusagen ein Riegel vorgeschoben ist. Eine verschlossene Tasche hat normalerweise eigentlich nicht durchsucht zu werden, oder?

Geschrieben

Tja.

Wer wills ausprobieren?

Bei der Unwissenheit der Streifenhörnchen(mir wollten die ernsthaft einreden, mein Jagdgewehr dürfe nicht ungeladen auf dem Beifahrersitz liegen wenn ich IM Revier unterwegs bin) kann das schnell mies werden.

Bin mal gespannt, ob die Jägerjagd der Ordnugsmacht hier diese Saison wieder weitergeht. Man scheint gern im Trüben zu fischen. Haben sich aber verraten, als die den Großbauern rauszogen, den sie für nen Jäger hielten.

Is gar keiner, hatte nur schon die Schützenuniform mit Hütchen an, weils zum Salutschießen wegen Geburtstag ging.

Man mag uns nicht und man versucht, uns dranzubekommen.

Warum auch immer.

Geschrieben

Nicht unbedingt Polizeikontrolle aber ähnlich:

 

Am Flughafen haben wir immer die transportkisten aufgemacht, umgedreht und der Beamte hat die Waffen zum Vergleich rausgenommen.

 

 - - -

 

Kein Wissen aber eine Meinung:

 

Ich denke die Polizei darf erst mal dein Auto  nicht durchsuchen und dich theoretisch nicht auffordern dürfen, eine Tasche aufzumachen.

 

Ich würde aber gerne wissen, wie viele weiter gefahren sind, nachdem sie gesagt haben, diese Tasche mache ich nicht auf.

 

 

Geschrieben
10 hours ago, AWO425 said:

 Streifenhörnchen(mir wollten die ernsthaft einreden, mein Jagdgewehr dürfe nicht ungeladen auf dem Beifahrersitz liegen wenn ich IM Revier unterwegs bin) 

Und hast du gefragt, ob es ok ist, wenn du das Gewehr schnell lädst und weiter fährst?  :D

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb erstezw:

Zoll?

Zur Abfertigung zur vorübergehenden Ausfuhr?

 

Zoll.

 

Flug zum match mit efp und Einladung.

 

Übrigens immer wieder lustig bei Ankunft in Deutschland und Ausland.

 

 

Geschrieben
Am 15.6.2023 um 15:23 schrieb erstezw:

Soweit die Theorie. Die Wahrscheinlichkeit auf einen zu treffen, der eine Mütze aber keine Ahnung hat ist dennoch recht groß.

 

Dann kosten dich die Schlösschen noch extra Zeit beim Auspacken.  

 

Einen Praxistest hat meine Theorie schon überstanden. 

Geschrieben
Am 18.6.2023 um 13:35 schrieb Mateusz:

es gibt das hier:

ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird;

 

Das ist so zu lesen, dass sie im Falle eines Führens innerhalb eines verschlossenen Behältnisses gesetzlich definiert als nicht zugriffsbereit gilt. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, den Status "nicht zugriffsbereit" herzustellen. Es gibt daneben auch noch viele andere Möglichkeiten, nämliche alle die, aus denen sie nicht unmittelbar in den Anschlag gebracht werden kann. Nur die sind im Einzelfall halt zu bewerten. Und weil das immer wieder Diskussions- und Auslegungsfragen gab, wollte man eigentlich was gutes tun und hat das verschlossene Behältnis eingeführt. Wenn sie in einem verschlossenen Behältnis ist, dann gibt es nichts mehr zu diskutieren oder auszulegen und sie ist per Gesetzesdefinition "nicht zugriffsbereit."

 

Blöder Weise fangen jetzt alle - typisch deutsch - an, über das verschlossene Behältnis zu diskutieren. Deswegen auch:

 

Zitat

Es gibt Schützen, die sagen, kleines Schloss dran, fertig, und es gibt Schützen die sagen, Reißverschluss reicht.

 

Ich würde ja gerne mal diejenigen, die sich auf den Standpunkt stellen: "Da muss ein Schloss dran." fragen:

 

1.) Was hätte der Gesetzgeber denn da reinschreiben sollen, wenn er mit "verschlossen" nur "verschlossen" meinen wollte und nicht "abgeschlossen"?

 

2.) Wie kauft ihr denn eure Munition? Die darf gewerblich auch nur in "verschlossenen" Packungen abgegeben werden und seit 50 Jahren hat sich noch nie einer darüber beklagt, dass jede Pappschachtel mit einem Schloss abgeschlossen sein muss. Im Gegenteil: Offensichtlich reichte schon immer eine Papplasche für den Zustand "verschlossen."

 

:hi2:

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb knight:

1.) Was hätte der Gesetzgeber denn da reinschreiben sollen, wenn er mit "verschlossen" nur "verschlossen" meinen wollte und nicht "abgeschlossen"?

Geschlossen, so wie es früher im Gesetz stand.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb WOF:

Geschlossen, so wie es früher im Gesetz stand.

 

Wie geschrieben, bei Munition stört sich da auch keiner dran und da ist "verschlossen" auch Vorschrift.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html

 

Zitat

Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden

 

"Geschlossen" würde ich nochmal eine Stufe unter "verschlossen" verorten. Geschlossen kann auch ein Deckel sein, der einfach nur auf einer Box liegt. Verschlossen erfordert irgendeinen einfachen Mechanismus, so dass sie beim Transport nicht von alleine aufgeht und der Inhalt raus fällt und abgeschlossen irgendein Geheimnis, so dass nicht jeder sie öffnen kann.

 

Letztlich ist das zu erfüllende Kriterium ja "nicht zugriffsbereit" und das wurde mal mit drei Handgriffen in drei Sekunden übersetzt. Wenn man hier den Maßstab "abgeschlossen" anlegen würde, um das Kriterium sicher zu erfüllen, dann fände ich das schon überzogen. Da wäre man in Normalfall ja irgendwo bei 10 Handgriffen in 20 Sekunden oder so.

 

Irgendeiner hat aber auch mal gemeint, das "verschlossen" im Norden Deutschlands anders benutzt wird, als im Süden. Ob das tatsächlich so ist, kann ich allerdings nicht sagen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.