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IGNORED

Polizeikontrolle bei Sportschützen


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb knight:

 

Sorry, da muss ich widersprechen. Diesen Verdacht hätte es gar nicht erst geben dürfen.

Wenn es wirklich so war, dass Waffen im Stoffsackerl und Munition dazu im Innenraum des PKW´s herumgekugelt sind.... Dann darf man schon einmal genauer hinsehen.
Insofern habens ja nix falsch gemacht, die firmen Beamten.

Ich gebe schon mal rein gar nichts auf die Artikel unserere "QualitätsJournaille"... Diese werfen mir immer wieder all zu viele Fragen auf.

Es gibt da auch nichts zu verwechseln....

Suche nach WaffVwv , Klick -->>

Geschrieben

Stand da nicht das das Stoffsackerl in einem Rucksack war, also so gesehen "doppelt" ausgeführt wurde? 3 Handgriffe und/oder 3 Sekunden würde ich da als ausgeschlossen sehen.

Und was auch nicht weiter erwähnt worden ist: War der Rucksack oder das Stoffsackerl vielleicht anderweitig gesichert? Wer hat nicht schonmal sein Schloss vergessen mitzunehmen und hat dann vom Händler oder Büchsenmacher beim abholen einfach ein Kabelbinder bekommen, ich habe auch mal eine Kunststoff Plombe vom Sachverständigen bekommen (Stoffgewehrtasche mit Riemenverschluss ohne Möglichkeit ein Schloss anzubringen, auf dem Weg zum Sachverständigen mit Kabelbinder gesichert und auf dem Rückweg mit Kunststoffplombe).

Und ja, es wurde in den Artikeln von Munition die offen rumliegt geschrieben. Als es etwas weiter aufgedösselt wurde und wie man auf Bildern erkennen konnte handelte es sich aber nicht um Munition sondern nur um Geschoße. Das diese irgendwelchen Auflagen unterliegen ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Oder habe ich da etwas falsch interpretiert?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb gipflzipfla:

Wenn es wirklich so war, dass Waffen im Stoffsackerl und Munition dazu im Innenraum des PKW´s herumgekugelt sind....

 

In dem Merkur-Artikel, den H.S. verlinkt hat, ist ein Bild aus einem Fahrzeug(lade-)raum zu sehen, u. a. auch ein Rucksack.

 

https://forum.waffen-online.de/topic/474329-polizeikontrolle-bei-sportschützen/?do=findComment&comment=3552155

 

Relevant sind ja letztlich nur die Waffen.

Wenn die

1. in unverschlossenen (was heißt das konkret?) Stofftaschen waren,

2. diese in einem Rucksack,

3. dieser im Laderaum

dann könnte man durchaus zweifeln, daß die "zugriffsbereit" waren.

 

Der Rest sollte dann "Ladungssicherung" nach StVO sein, vielleicht - wenn man es wirklich wissen will - noch das Thema Gefahrgut wegen der Mun?

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben

In Polizeifahrzeugen befinden sich u.a. Kabelbinder, damit hätte sich mit Hilfe der Beamten ein zweifelsfrei gesetzeskonformer Transportzustand herstellen lassen. Nur bestand darin m.E. kein Interesse, die Grenzer waren in der Annahme einen dicken Fisch gefangen zu haben.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Elo:

zu sehen, u. a. auch ein Rucksack

 

Wenn ihr mich fragt, ist das ein Double Alpha RangePack, siehe hier https://www.all-in.de/polizei/vier-pistolen-61-000geschosseund-1-200-patronen-bundespolizei-stoppt-sportschuetzen-in-fuessen_arid-296297

und hier https://www.doublealpha.biz/ced-daa-rangepack-ipsc-backpack

Ob medium oder groß spielt keine Rolle.

Bearbeitet von knight
Typo
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb SEler:

Die Kollegen der Bundespolizei vor Ort haben im Prinzip alles richtig gemacht. Es gab einen Verdacht auf einen Verstoß, 

Das interessiert mich jetzt! Was benötigen Du und Deine Kollegen denn damit "es einen Verdacht gibt"? Beispielhaft, also bitte zum Fall passende Beispiele würden erst mal die Diskussion befruchten. :gutidee: Genügt da ein Gefühl? Schlechte Laune des Kollegen (also meine Kollegen sind es Gott sei Dank nicht, der Haufen wollte mich wegen 1/4 Dioptrie Gott sei Dank nicht) weil er nicht durfte (oder mußte für die Älteren), Zielvorgaben des Vertriebsleiters, göttlicher Rat scheidet aus weil der Aloisius ja immer noch im Hofbräuhaus sitzt, usw.?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb WOF:

Wie schwer ist es eigentlich zu verstehen

daß es keine Norm gibt die den Transport

im VERschlossenen Behältnis verlangt?

Und wie schwer ist es eigentlich zu verstehen, dass man sich keinen Zacken aus der Krone bricht vielleicht mal auf das letzte Quäntchen Recht zu verzichten

und sich, wie auch den Polizisten, die den ganzen Tag einen Haufen Scheisse abzukochen haben, das Leben minimal zu erleichtern indem so´n fuckin 5,---EuroSchloss

an die Tasche kommt ???

 

Ausser man hat die Paranoia, sich dann gleich als systemunterwürfig zu betrachten...

 

Meine Güte. Auch wenn´s rechtlich vielleicht nicht so ist oder sein muss. In D hat sich etabliert (so wird´s z.B. in den meisten Sachkundekursen gelehrt...), dass ein kleines Schloss

an der Waffe sein soll.

Und ich habe Verständnis für den Polizisten, der nicht zu jedem und allem aber auch den letzten Rest juristischer Finesse kennt.

Die haben nämlich auch noch andere Themen, sollte eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein...

Geschrieben

Da dies (glaub) Italiener waren würde ich mal behaupten das die relativ wenig Ahnung von dem haben was in einer deutschen Sachkunde Schulung ausgerichtet von DSB gelehrt wird oder was sich in Deutschland etabliert hat

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb MB69:

Und wie schwer ist es eigentlich zu verstehen, dass man sich keinen Zacken aus der Krone bricht vielleicht mal auf das letzte Quäntchen Recht zu verzichten

Selbst der BGH ist in allen Senaten einig daß man

sein Recht bis an die äusserste Grenze ausnutzen

darf. Und hier sind wir von der Grenze sehr weit

entfernt.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb BlackFly:

Da dies (glaub) Italiener waren würde ich mal behaupten das die relativ wenig Ahnung von dem haben was in einer deutschen Sachkunde Schulung ausgerichtet von DSB gelehrt wird oder was sich in Deutschland etabliert hat

 

Naja, wenn man ins Ausland fährst, dann sollte man kurz nachlesen, welche Gesetze einen betreffen.

 

Z.b. Verbandskasten, Dreieck, 50km/h innerorts, verschlossenes Behältnis.

 

Und verschlossen wird nun mal gefordert.

 

Geschlossen <-> Verschlossen

 

Diese Tür ist geschlossen <-> diese Tür ist verschlossen

Bearbeitet von Mateusz
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Mateusz:

 

Und verschlossen wird nun mal gefordert.

Und das stand jetzt wo genau? 

 

Der VDB schreibt z.b. dies:

 

Eine Waffe ist dann mit Sicherheit nicht zugriffsbereit, wenn sie sich „in einem verschlossenen Behältnis“ befindet. Ist das Behältnis dagegen nur „geschlossen“, so hängt die Beurteilung von

der Leichtigkeit und Schnelligkeit des Zugangs im Einzelfall ab. Ein Schloss an Futteral oder

Waffenkoffer ist also nicht gesetzlich zwingend, kann aber sinnvoll sein und Ärger vorbeugen. 

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Geschrieben
1 minute ago, BlackFly said:

Waffenkoffer ist also nicht gesetzlich zwingend, kann aber sinnvoll sein und Ärger vorbeugen. 

 

Hilft auch gegen neugierige Blicke. An Umschauen an frei zugängliches Zeug zur Eigensicherung werden geringere Anforderungen gestellt als an das Aufbrechen eines Schlosses.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Elo:

 

In dem Merkur-Artikel, den H.S. verlinkt hat, ist ein Bild aus einem Fahrzeug(lade-)raum zu sehen, u. a. auch ein Rucksack.

 

https://forum.waffen-online.de/topic/474329-polizeikontrolle-bei-sportschützen/?do=findComment&comment=3552155

 

....

Wenn ich mir das Foto anschaue, dann erkenne ich da so etwas wie, v e r m u t l i c h, einen Vorhang, der den "Laderaum" nach vorne hin abdeckt.
Wie schon von mir geschrieben, vielleicht macht genau das in den Augen der Beamten den Unterschied zu einem "geschlossenem Behältnis aka Kofferraum" aus...

Wir können hier noch stundenlang seitenweise darüber sinnieren. Es kommt nix dabei heraus, was diese Eskalation erklären würde.

Aber die "3 Sekunden Regel", die es in der WaffVwv defintiv gibt!, die dürfte gewahrt gewesen sein...

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Mateusz:

Naja, wenn man ins Ausland fährst, dann sollte man kurz nachlesen, welche Gesetze einen betreffen.

 

Ist es wirklich mit "kurz nachlesen" getan?

Man sieht doch an etlichen Fäden hier im Forum, wie komplex und auslegungsbedürftig etliche Themenfelder im deutschen Waffenrecht sind.

Nicht nur aufgrund des Gesetzestextes, sondern auch durch etliche Gerichtsentscheidungen.

 

Die beiden Italiener kamen nun (wahrscheinlich aus der Heimat) über Österreich nach D und waren möglicherweise der Meinung, mit dem EFP und der "Dreifach-Verpackung" (Taschen, Rucksack, Laderaum) auf der sicheren Seite zu sein.

 

Genauso sicher, wie beispielsweise diverse unbedarfte Bürger, die in gutem Glauben Waffen bei der Polizei abliefern wollten.

 

Man kann übrigens die Regelungen für die Mitnahme noch weiter austarieren, wenn man zusätzliche Vertragsregelungen berücksichtigt, die es meines Wissens zwischen Bayern und Österreich gibt. Ob die auch für z. B. Italiener gelten, weiß ich nicht.

Müßte man alles akkurat nachschlagen und prüfen.

Alles ganz einfach?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.6.2023 um 14:33 schrieb Schartenegger:

Ja steht so im Scheisshaus mit dem Namen Waffengesetz:

 

für die, die es nicht finden, ich zietiere von weiter oben....

 

@WOF

Bearbeitet von Mateusz
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb WOF:

Selbst der BGH ist in allen Senaten einig daß man

sein Recht bis an die äusserste Grenze ausnutzen

darf. Und hier sind wir von der Grenze sehr weit

entfernt.

Du hast damit faktisch natürlich zu 100% Recht.

 

Und wenn es Dir ein gutes Gefühl gibt, einen ausführenden Beamten, der in diesem Punkt nicht so detailliert im Thema ist wie Du,

zu belehren machst Du ja alles richtig.
Buch Waffenrecht in den Koffer, Paragraphen angemarkert, Namen und Dienstnummer notieren, gleich Dienstaufsichtsbeschwerde

ankündigen. Kann man machen.

 

Mir ist angenehmer Smaltalk, und den gab´s schon oft bei Kontrollen, wichtiger.

Nicht weil ich unterwürfig bin und kusche sondern weil einfach freundliche Gespräche und gute Laune mehr mag als Streß.

Hatte schon so witzige und interessante Gespräche bei diversen Verkehrskontrollen und anderen Ereignissen...

Wobei ich die Gelegenheit nutzen würde, dann mal auf charmante Art und Weise die Frage in den Raum zu stellen ob er überhaupt

weiß, dass so ein Schloss gar nicht zwanghaft notwendig ist.

 

Bin aber auch tatsächlich noch nie auf einen Beamten getroffen der mich bedauern lies, normal offen und freundlich zu sein...

Geschrieben

Es ist eine Frage was Recht ist. Und das sollte man

meiner Meinung nach auch genau wissen. Es ist

eine völlig andere Frage wie ich mich im Normalfall

verhalte!

Tatsächlich verwende ich sogar Schlößchen. Wenn

aber mal eins zu wenig dabei ist weis ich trotzdem

was ich darf und was nicht.

Geschrieben

Und den Staatsdienern einer freiheitlichen Demokratie (sind wir doch, oder?), welchen §344 (2) StGB nicht gefällt, empfehle ich zur Wahrung ihres Ego berufliche Veränderung, Umzug in ein anderes Land (hat ja gestern der König von Bayern erst wieder empfohlen) und privat den Wechsel von Waffen Online zu Cop Zone, da ist Mann unter sich. OUT.

Geschrieben
Am 10.6.2023 um 21:26 schrieb Elo:

...

Die beiden Italiener kamen nun (wahrscheinlich aus der Heimat) über Österreich nach D und waren möglicherweise der Meinung, mit dem EFP und der "Dreifach-Verpackung" (Taschen, Rucksack, Laderaum) auf der sicheren Seite zu sein.

...

 

Als Ausländer gehe ich da eher auf Nummer sicher. Wenn ich durch Deutschland fahre sind an allen Taschen und Koffern Vorhängeschlösser dran. Recht hin oder her, da denke ich pragmatisch - besser zu viel tun und Ärger vermeiden, als die knappe Zeit auf Erden mit deutschen Bütteln vergeuden müssen.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb rider650:

- besser zu viel tun und Ärger vermeiden, als die knappe Zeit auf Erden mit deutschen Bütteln vergeuden müssen.

Soweit die Theorie. Die Wahrscheinlichkeit auf einen zu treffen, der eine Mütze aber keine Ahnung hat ist dennoch recht groß.

 

Dann kosten dich die Schlösschen noch extra Zeit beim Auspacken.  

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