Zum Inhalt springen
IGNORED

Kamera auf dem stand.


steven

Empfohlene Beiträge

vor 19 Minuten schrieb steven:

Hallo GermanKraut

 

es ging nicht, wie es unschwer aus meinem Post zu lesen ist, um vier, sondern um 2 Waffen.

Und diese Regelung ist mir nicht bekannt, und konnte ich bis dato auch nicht verifizieren. 

Und ob ich 2 oder 4 Waffen beim Schießen bei mir auf dem Tisch liegen habe: ich erkenne den Sinn nicht.

 

Steven

 

Die Frage ist doch nicht, ob dir die Regelung bekannt ist oder du sie verstehst, sondern ob diese Regelung Teil deines Mietvertrags ist.

 

Ist sie das?

Bearbeitet von GermanKraut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb GermanKraut:

 

Die Frage ist doch nicht, ob dir die Regelung bekannt ist oder du sie verstehst, sondern ob diese Regelung Teil deines Mietvertrags ist.

So etwas ist in Mietverträgen nicht regelbar.

Das Hausrecht hat der Mieter!

Nur der Inhaber des Hausrechts kann eine

solche Regel durchsetzen.

Würdest du dir von deinem Vermieter vorschreiben

lassen wann du duschen darfst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb TriPlex:

Und jeder Stand-Betreiber hat sich genau so daran zu halten - und keine "eigenen Ideen" dazu zu erfinden, was denn der Gesetzgeber sonst vielleicht noch wollen oder gemeint haben könnte ...

 

 

Nein.

 

Jeder Stand-Betreiber hat das Recht, zusätzlich zu den bestehenden Gesetzen weitere Einschränkungen vorzunehmen, wenn er diese vorab kommuniziert und schriftlich mit den Nutzern vereinbart.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb WOF:

So etwas ist in Mietverträgen nicht regelbar.

Das Hausrecht hat der Mieter!

Nur der Inhaber des Hausrechts kann eine

solche Regel durchsetzen.

Würdest du dir von deinem Vermieter vorschreiben

lassen wann du duschen darfst?

 

Nein, duschen nicht.

 

Aber der Vermieter kann zum Beispiel vertraglich vereinbaren, dass ich regelmässig das Treppenhaus putze und bei selbstverschuldeten Verschmutzungen in Räumlichkeiten, die von allen Mietern genutzt werden (z.B. Treppenhaus, Waschküche etc.), diese unverzüglich beseitige.

 

Sollte eigentlich für jeden halbwegs gut erzogenen Menschen mit einem grundlegenden Sozialverhalten selbstverständlich sein. Und für alle anderen gibts halt ne Abmahnung.

Bearbeitet von GermanKraut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb WOF:

Ja, das geht. Ist aber bei einem Unfall

eine lässliche Sünde, daraus lässt sich

kein Honig saugen.

 

Irgendwann ist aber auch jeder Unfall mal vorbei.

 

Und bei diesem hier wie bei Steven vorgetragen war das nur ein kleiner Kratzer mit großem Blutverlust, der spätestens mit dem Losfahren des Verunfallten für den unverletzten verantwortlichen Mieter vorbei war. Da hätte man nun wirklich problemlos seinen vertraglichen Pflichten nachkommen können und sich nicht sang- und klanglos davor drücken müssen.

 

Ansonsten hätte ja auch ZEITNAH eine kurze Email oder ein Anruf an die besagte Dame mit Schilderung des Vorfalls und Ankündigung einer unverzüglichen Reinigung bzw. dem Ersatz der anfallenden Reinigungskosten genügt, um zumindest sein grundlegendes Wollen zur Beseitigung der selbstverschuldeten Schweinerei zu bekunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hätte man können. Wenn das die einzige

Verfehlung in 27 Jahren war ist Steven

ein Mustermieter den sich jeder Vermieter

wünscht.

Das kenne ich auch ganz anders!

 

Offensichtlich willst du hier etwas konstruieren

was real nicht existiert.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb GermanKraut:

 hätte man nun wirklich problemlos seinen vertraglichen Pflichten nachkommen können und sich nicht sang- und klanglos davor drücken müssen.

 

Wenn Putzmittel, wie Steven schreibt, nicht zur Verfügung standen, z.b weil diese von der Putzfrau in der Besenkammer eingeschlossen werden  ist er mit den Papiertüchern seiner Verpflichtung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nachgekommen und dann wäre ihm eigentlich nix vorzuwerfen. 

Sicher wäre es aber sinnvoll gewesen schnell eine E-Mail zu schreiben und den Sachverhalt zu schildern.

 

Aber natürlich ist es einfacher den AfDler pauschal zu bevorzugen ohne die genauen Umstände zu kennen und/oder seinen Text erstmal richtig zu lesen. Unschuldig bis zum Beweis der Schuld gilt für ein AfDler halt nicht...

Und nein, ich bin eigentlich kein ausgesprochener Freund von Steven, Jahre ihn in einigen Punkten für eine ziemliche Pfeife (darf er auch gerne über mich denken), und hatte auch schon Meinungsverschiedenheiten mit ihm, Fair bleiben sollte man aber trotzdem...

Bearbeitet von BlackFly
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

11 hours ago, Elo said:

Was nun, wenn Mißbrauch stattfindet?

Im hier geschilderten Fall werden die Aufnahmen ja offensichtlich auch "analysiert"?

Was ist, wenn Aufzeichnungen den Weg in die Öffentlichkeit finden?

 

Das ist bei uns einer der wesentlichen Gründe, warum wir es nicht machen, auch wenn die Diskussion nach irgendwelchen Beschädigungen immer wieder aufkommt. (2500 Mitglieder, keine Standaufsicht, offen ist 365 Tage im Jahr. von 8 bis Sonnenuntergang.) Die politisch auf Anti-Waffen gezwungene Polizei des Bundesstaats bemüht sich immer wieder mal um unsere Mitglieds- oder Besucherlisten, ohne Grund und bisher ohne Erfolg. Da haben wir keine Lust, dass wir auch noch Anwaltsgebühren haben, um entsprechende Versuche bezüglich Videoaufzeichnungen abzuwehren.

 

 

11 hours ago, Elo said:

Anderes Beispiel - wer beim DSB Wettkämpfe schießt, muß dulden, daß sein Name in den Ergebnislisten im Netz auftaucht.

 

Triviale Möglichkeit bei uns, gegen die keiner etwas hat: Wer nicht in der Ergebnisliste stehen will, der meldet sich mit einem als solchem erkennbaren Phantasienamen und ohne Mitgliedsnummer an. Sagt keiner was dagegen (jedenfalls solange es kein überregionales Match ist, bei dem man Verbandsmitglied sein muss). Die überwiegende Mehrheit der Schützen schätzt es aber, dass Matchresultate kurz nach dem Match auf einfache Weise zugänglich und Erfolge dokumentiert sind, so dass das nur selten genutzt wird, vielleicht so 1% der Schützen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

Jeder Stand-Betreiber hat das Recht, zusätzlich zu den bestehenden Gesetzen weitere Einschränkungen vorzunehmen, wenn er diese vorab kommuniziert und schriftlich mit den Nutzern vereinbart.

Formal mag das so sein, aber ...

Da isser wieder, der machtgeile Verbots-Junkie, der andere schurigeln muss ...

 

Ja, ja, sind alles hehre Beweggründe, weil da könnte ja, also rein theoretisch ...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 46 Minuten schrieb TriPlex:

Formal mag das so sein, aber ...

Da isser wieder, der machtgeile Verbots-Junkie, der andere schurigeln muss ...

 

Ja, ja, sind alles hehre Beweggründe, weil da könnte ja, also rein theoretisch ...

 

 

Das nennt sich ganz einfach Vertragsfreiheit.

 

Und der Eigentümer kann so in vielerlei Hinsicht bestimmen, wie seine Mieter damit umgehen.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb GermanKraut:

Die Frage ist doch nicht,

Hallo GermanKraut

 

nachdem ich in deinem "anderen Nick" einige Textstellen fast identisch las, machte ich mir die Mühe, deinen Namen heraus zu bekommen.

OK, jetzt ist mir dein fanatischer Schreibstil gegen alle meine Themen eher begreiflich. 

Zumindest hast du mit deinem älteren Nick die Ignoreliste verstanden und lässt mich mit dem in Ruhe.

 

Steven

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.5.2023 um 22:26 schrieb Monsieur:

Ich bezweifle mal stark das Ihr die Aufnahmen 3 Wochen speichert…

Sieht für mich vor Ort immer nach Live Überwachung aus - aber nichts gespeichertes..

Wenn man die Aufnahmen nicht speichert, wie will man später einen Regelbruch nachweisen? *grübelundstudier*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 28.5.2023 um 07:05 schrieb Handgunner:

ein vereinsgelände ( in dem fall schiessanlage  ) ist KEIN öffentlicher raum !  oder läuft da bei euch jeder durch, der an der strasse vorbeikommt ?

 

 

Sofern nicht durch Schilder, z.B. "Privatgrundstück, Betreten durch vereinsfremde Personen verboten" gekennzeichnet, aus meiner Sicht eben doch.
Jeder am Schießsport Interessierte kann das Gelände das Schützenvereins jederzeit betreten, sofern nicht auffällig und mit Betretungsverbot belegt.

Wir in Österreich haben diesbezüglich ein besonderes Rechtsverständnis... siehe "Besitzstörung" (Besitz bedeutet keinesfalls Eigentum!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

Wenn man die Aufnahmen nicht speichert, wie will man später einen Regelbruch nachweisen? *grübelundstudier*

Wer sagt denn das die Aufnahmen (wobei das dann ja das falsche Wort ist da sie nicht aufgenommen werden) gedacht sind einen Regelbruch nachzuweisen? Vielleicht gibt es auch Vereine die Mitglieder haben (Man wird doch wohl mal träumen dürfen) die nicht ständig Regelbrüche begehen oder nachdem sie in den Boden geballert haben sich freiwillig melden? 

 

Nicht jede Kamera ist dafür gedacht, es gibt auch Kameras die einfach nur da sind um Orte Live einzusehen um jemanden die Aufsicht zu erleichtern.

Abgesehen davon: Wenn auf dem 50m Stand eine Kamera auf der 50m Linie und eine auf der 25m Linie steht ist diese wohl auch kaum dafür zu gebrauchen jemanden nachzuweisen das er 1m vor dem Kugelfang in den Boden geballert hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb BlackFly:

Wer sagt denn das die Aufnahmen (wobei das dann ja das falsche Wort ist da sie nicht aufgenommen werden) gedacht sind einen Regelbruch nachzuweisen?....

 "Aufnehmen" steht gemeinhin und landläufig auch fürs Filmen. Nur mal so, das muss man nicht erst ausdiskutieren

Wozu sonst installiert man dort denn die Kamera(s), um nicht einen Verstoß gegen geltende willkürlich aufgestellte Regeln zu dokumentieren?

Da wäre ich jetzt aber gespannt....

Merke: ich nehme  ausschließlich nur Bezug auf das Eingangsposting. Alles andere zu diskutieren, ist in dem Thema bescheuert !
Ich brauche keine Nebenkriegsschauplätze! Interessiert mich nicht....


 

Am 27.5.2023 um 11:02 schrieb steven:

Hallo

......................

Die Neuste Errungenschaft: Die Schützen werden jetzt beim Training per "HD-Kamera" gefilmt. Dieses Video bleibt 2 Wochen gespeichert und wird auf "Fehlverhalten" ausgewertet.

........Nur die Schikanen.

 

Steven

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb gipflzipfla:

Wozu sonst installiert man dort denn die Kamera(s), um nicht einen Verstoß gegen geltende willkürlich aufgestellte Regeln zu dokumentieren?

Da wäre ich jetzt aber gespannt....

Um aus sportlicher Sicht evtl. Fehler im Anschlag oder Ablauf festzustellen und mit dem Schützen oder sich selbst abzustellen?

Es kann ja sein das die junge Dame (ich versuche jedem gegenüber Höflich zu sein) nur versucht nicht verstandenes Teilwissen (Videoaufzeichnung des Trainings zwecks Auswertung durch den Trainer) auf die falsche Art 

anzubringen. Dafür spricht auch ihre Ansicht das der Schütze (steven) nicht zwei Waffen auf dem Stand haben darf. 

Ein klärendes Gespräch mit der Dame im Rahmen einer Vorstandsversammlung dürfte etwas Licht ins Dunkle bringen, wobei ich hier neben der Keule (Datenschutz) aber auch die Möglichkeit der "goldenen" Brücke anbieten würde.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb gipflzipfla:

 "Aufnehmen" steht gemeinhin und landläufig auch fürs Filmen. Nur mal so, das muss man nicht erst ausdiskutieren

Wobei auch in "Filmen" das Wort Film steckt also das Medium zum speichern. Ausdiskutieren wollte ich das eigentlich auch nicht, die Kernaussage meines Satzes war etwas ganz anderes.

 

vor 36 Minuten schrieb gipflzipfla:

Wozu sonst installiert man dort denn die Kamera(s), um nicht einen Verstoß gegen geltende willkürlich aufgestellte Regeln zu dokumentieren?

Die Frage dazu stand bereits ein paar zeilen tiefer in demselben Posting, aber gerne nochmal erklärt:

Wenn man z.B. eine Aufsicht hat die während dem alltäglichen Betrieb vor Ort ist aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht alles einsehen kann macht eine Beobachtung über Monitore auch ohne Aufzeichnung durchaus Sinn. Auch müssen die Regeln nicht willkürlich sein, es durchaus auch "echte geltende" Regeln die damit durchgesetzt werden können. Sollte z.B. jemand "kampfmäsiges Schiessen" betreiben so kann man das darauf sehen und dies unterbinden und ggf denjenigen des Standes verweisen, eine Beweisführung in Form von Videoaufnahmen ist da auch nicht zwingend notwendig.

 

vor 36 Minuten schrieb gipflzipfla:

Merke: ich nehme  ausschließlich nur Bezug auf das Eingangsposting. Alles andere zu diskutieren, ist in dem Thema bescheuert !
Ich brauche keine Nebenkriegsschauplätze! Interessiert mich nicht....

Dann solltest Du dazu nicht ein posting zitieren das auf einen anderen Verein verweist

Bearbeitet von BlackFly
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument der Filmerei wegen Beschädigungen am Stand ist in den meisten Fällen Augenwischerei, man sieht die Schützen immer aus einer Perspektive, wenn ich von Bahn drei auf Bahn vier in den Boden semmel, wird das die Kamera in den meisten Fällen nicht erkennen. Was besser helfen würde als eine Kamera, ist eine Standbegehung mit Aufnahme alle Beschädigungen vor -und nach jedem Schiessen. Das ist aber sehr Zeitaufwendig und darum macht das kaum jemand.


Christo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.