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IGNORED

Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Es gibt Leute die in anderen Zeitzonen leben, also immer ruhig mit den jungen Pferden.

 

Frei erwerben darf ich gar nichts mehr. Limitierung der Waffen auf 10 Langwaffen bei Sportschützen.

 

Keine Magazine mehr mit großer Kapazität

 

.50 BMG Halbautomaten

 

keine Kleinkaliber mehr im Otto Katalog

 

keine Messer wie Einhandmesser, Butterfly, Springmesser, Klingenlänge größer 12cm ist beim führen ein Problem

 

Das haben andere doch auch schon zu genüge hier beantwortet. Daher war die Frage doch auch beantwortet.

 

Leichter geworden ist übrigens nur mein Portmonee, denn eines ist klar, außer teurer zu werden hat es nichts gebracht. Keine Sicherheit, kein Mehrwert.

Bestes Beispiel die Klasse 0/1 Tresore statt AB Schränke. Doppelt so teuer, kaum Nutzen und wenn da ein Einbrecher ran will und mir SEINE illegale Knarre vors Gesicht hält während meine legalen ja sicher im Safe liegen, dann mach ich dem den Schrank auf. 

 

 

 

Und jetzt überleg  mal was seit du dagegen erwerben darfst ? 

Ich habe 86 mit dem Schießsport angefangen . 

Vieles ist seit der Zeit gelockert und geändert worden .

Wie gesagt . Wird schnell vergessen .

 

Ist wie mit Kunden .

Von 100 Kunden sind 99 zufrieden . Keine erzählt es weiter .

Einer ist unzufrieden und erzählt es überall herum. 

Geschrieben

Aber zum Thema .

 

Der Jäger hat Pech gehabt , ist erwischt worden .

Die Behörde hat entsprechend reagiert .

 

Überwiegende Meinung . Alles falsch gemacht . 

 

Bei der Amoktat von Hamburg hat die Behörde nicht vorher reagiert .

 

Überwiegende Meinung . Alles falsch gemacht . 

 

Reagiert sie , weil Gesetzesverstoß , ist es falsch .

Reagiert sie nicht , ist es auch falsch . 

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Geschrieben

Wenn man zwischen beiden Fällen einen Unterschied erkennen möchte, dann wäre der darin zu erblicken, dass der Verstoß in Hamburg glasklar war und den Buchstaben des Gesetzes entsprach, während letzterer keineswegs einen offensichtlichen Verstoß gegen das WaffG darstellt.

 

Aber den Unterschied sieht man nur, wenn man möchte.

Geschrieben

Das "Jägerprivileg" (ich lach mich tot) ist eine Sonderkrücke, die nicht nötig wäre, hätte man bei den ganzen Änderungen die Kirche im Dorf gelassen.

Was soll der Quatsch mit "Nicht zugriffsbereit" führen überhaupt?

Denkt der Gesetzgeber, die Sportschützen nutzen jede Möglichkeit mit Ihren Waffen andere Leute einzuschüchtern oder auf diese zu schießen, und ein möglichst kompliziertes Verpacken hält sie dann davon ab?

Warum überlässt man dem Jäger nicht, wann und wo er lädt, so wie das vor 20 Jahren noch der Fall war?

Oder wie würde sich die Öffentliche Sicherheit verschlechtern, wenn wie ganz früher JS=WS gelten würde?

Jedem LWB ist doch klar, dass wenn etwas schief geht, der "Spaß" sicher vorbei ist.

Somit wird auch jeder der dauerhaft dem Sport/der Jagd nachgehen möchte aus eigenem Interesse darauf achten, verantwortungsbewusst damit umzugehen.

Und wenn es Einzelfälle gibt, dann sind die schnell raus.

So könnten sehr schnell "Entkriminalisierungen" und Entlastungen von Verwaltung und Justitz erfolgen, aber das scheint ja aus Ideologischen Gründen nicht gewünscht.

 

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Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb gipflzipfla:

Beweispflichtig.

Ein an Diabetes Erkrankter muss ständig etwas bei sich haben, um so einen Zustand auszuschließen.
Nächste Baustelle: körperlich noch dazu geeignet, die ordnungsgemäße Jagd auszuüben ?
Könnte man seitens der Behörde argumentieren... und mit willigem Richter...

Beim heutigen Zustand in so manchen Amtsstuben schießt man sich damit möglicherweise auch wieder ein Eigentor

Der kann auch ohne Diabetes in die knie

Geschrieben

Das ist schon wesentlich länger als 20 Jahre her , das Jäger laden durften wann und wo sie wollten. 

Es ist auch gut so , daß wir diese Regelung heute haben . Hat manchen Unfall verhindert . 

 

Der von mir geschilderte Fall der Schussverletzung durch einen Jäger , geschah genau aus diesem Grund.  Waffe vergessen zu Entladen.  

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Schorni:

Der kann auch ohne Diabetes in die knie

Stimmt... irgendwann ist immer das erste Mal

Aber mit solchen Geschichten sollte man aufm Amt niemals argumentieren wollen.
Nicht als Jäger, von dem die Anerkennung von der geistigen und körperlichen Gesundheit abhängt.
Das wäre die allerletzte Argumentation, die ich (für mich persönlich) einbringen würde / wollte Du siehst ja, im Anlassfall, da wars der eigene Verdacht auf Schlaganfall.... (wie der drauf kam, ist mir eh rätselhaft). Wurde nicht in die Bewertung mit einbezogen...

Teilzitat aus dem Artikel:
"...Nachdem er ausgestiegen war, verspürte der Antragssteller Schmerzen, die auf einen Schlaganfall hindeuteten. Er begab sich zurück zum Auto und wählte den Notruf. ...."
Teilzitat Ende

Bei einem Schlaganfall telefoniert man selber mit Sicherheit nicht mehr... da hat man andere Probleme.
 

Geschrieben

Nicht jeder Schlaganfall ist ein schwerer Schlaganfall.  

Meine Mutter hatte zwei so kleine Schlaganfälle das sie diese nicht als solche wahrgenommen hat . 

Bei einem sehr guten Freund war es ebenso .

 

Telefonieren wäre da kein Problem gewesen 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb raze4711:

Das ist schon wesentlich länger als 20 Jahre her , das Jäger laden durften wann und wo sie wollten. 

Komisch vor fast genau 20 Jahre habe ich meine Pistole immer im Haus durchgeladen und bin so zur Jagd gefahren.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb gipflzipfla:

Hast Du ihm dafür auch schon dauerhaft die Werkzeugkarte entzogen und ihm die Unzuverlässigkeit ausgesprochen ?

;) 

zumindest energisch darauf hingewiesen........

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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb gipflzipfla:

Hast Du ihm dafür auch schon dauerhaft die Werkzeugkarte entzogen und ihm die Unzuverlässigkeit ausgesprochen ?

;) 

 

Was hat das damit zu tun ? 

Der Jäger in dem hier diskutierten Fall hat seine Zuverlässigkeit nicht wegen der Krankheit verloren . 

 

Und wo lustig finde ich das Thema Schlaganfall auch nicht . Mein Vater wurde von einer auf die andere Sekunde von einem geistig und  körperlich gesunden Menschen zum Pflegefall , der weder Lesen, Schreiben noch Sprechen konnte . 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb kulli:

Komisch vor fast genau 20 Jahre habe ich meine Pistole immer im Haus durchgeladen und bin so zur Jagd gefahren.

Was du gemacht hast  muss ja nicht dem geltenden Gesetz entsprechen haben . 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb raze4711:

Es ist auch gut so , daß wir diese Regelung heute haben . Hat manchen Unfall verhindert . 

 

Daß durch solche Regelungen "mancher Unfall" verhindert wurde, ist (meine Meinung) reine Spekulation.

Aber das BMI scheint ja nach dem immer noch unbestätigten Referentenentwurf auch der Meinung zu sein, daß es der Sicherheit dient, wenn böse Waffen gelb gefärbt werden?

Alle LWB sind heute "durchgeregelt" bis zum Anschlag, wogegen das erste Waffengesetz von 1928 gerade mal mit etwa 10 Seiten auskam.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum immer wieder Verschärfungen - egel ob realisiert oder geplant - verteidigt werden.

Wo soll das letztlich hinführen?

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Elo:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum immer wieder Verschärfungen - egel ob realisiert oder geplant - verteidigt werden.

Mittlerweile auch Neiddebatten.

Ich gehe davon aus das raze4711 kein Jäger ist. Deswegen wird er so argumentieren.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Es ist auch gut so , daß wir diese Regelung heute haben . Hat manchen Unfall verhindert . 

 

Der von mir geschilderte Fall der Schussverletzung durch einen Jäger , geschah genau aus diesem Grund.  Waffe vergessen zu Entladen.  

 

Nö... das sehe ich anders.

Nicht das Verbot ist sinnvoll, sondern es wäre wesentlich besser dafür zu sorgen

das alle, die Umgang mit Waffen haben, den sicheren Umgang mit Waffen zu lehren.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb raze4711:

Was du gemacht hast  muss ja nicht dem geltenden Gesetz entsprechen haben . 

Und wie schon öfters hier im Forum zeigst du das da keine Ahnung vom Waffengesetz und den vergangenen Versionnen besteht. Hier bitte einfach nacharbeiten oder solche Kommentare nicht tätigen. Das machst es vor allem den jungen Waffenbesitzern einfacher.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb kulli:

fast genau 20 Jahre

 

War noch unter der Gültigkeit des Gesetzes von 08. März 1976?

 

Früher konnte man so etwas durchaus pragmatisch formulieren:

 

§ 35 Waffenschein

(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer

...
2. sonstige Schußwaffen
a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz, oder Forstschutz oder im Zusammenhang damit führt,
b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schießstätte führt,
c) nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von einem Ort an einen anderen verbingt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf,
...

Bearbeitet von Elo
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