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IGNORED

Gutachten Gärditz zum Waffenrecht


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte das schon mal in dem Faeser-Faden angesprochen, gab aber nur wenig Resonanz.

Das Thema ist nicht ganz neu, erscheint mir aber wichtig, deshalb noch ein Versuch.

Ich würde das gerne mit entsprechenden Anmerkungen weiterleiten, könnte dazu aber Hilfe durch die Schwarmintelligenz des Forums brauchen.

Es gibt hier ja einige Leute mit Ausbildung und/oder Erfahrung im Waffenrecht, es wäre schön, wenn die bitte mal in das verlinkte Gutachten reinschauen könnten und sich so (weitere?) Unrichtigkeiten oder Widersprüche finden würden.

@ASE ? @Sachbearbeiter ? ... ?

 

Zum Thema:

 

Webseite B90/Grüne - Bundstagsfraktion:


Gutachten zum Waffenrecht
Verfassungsfeind*innen entwaffnen

 

https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/verfassungsfeindinnen-entwaffnen

 

Gutachten:

 

https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/Gaerditz_Stellungnahme_Regelanfrage.pdf

 

Zitat aus dem Gutachten des Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz vom 18.12.2022 (Hervorhebung meinerseits):

 

...

4. Fortentwicklungen
Abschließend stellt sich nunmehr die Frage, ob sich ggf. verfassungskonforme Verschärfungen der Regelung vornehmen lassen, um diese effektiver zu machen. Eine mögliche Weiterentwicklung zur Effektuierung des Waffenrechts bestünde darin, auch Altfälle umfassend einer nachträglichen Regelüberprüfung zu unterwerfen.
Solche nachträglichen Überprüfungen kennt das geltende Recht bislang nicht. § 5 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG führt zu einer verpflichtenden Regelanfrage bei der Beantragung neuer Erlaubnisse. § 5 Abs. 5 Satz 3 WaffG ersetzt dies durch eine Informationspflicht durch die Verfassungsschutzbehörde, falls nachträglich neue Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, es könnten verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, die die Zuverlässigkeit hindern. Was damit nicht geregelt ist, ist eine automatische Überprüfung von den zahlreichen Altfällen, bei denen eine Erlaubnis bereits erteilt wurde, bevor die Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Waffenbehörden in früheren Erlaubnisverfahren nur ausnahmsweise von etwaigen verfassungsfeindlichen Aktivitäten erfahren haben. Eigene wirksame Möglichkeiten, die Verfassungsfeindlichkeit in Altfällen zu überprüfen, haben und hatten die Waffenbehörden nicht.

...

 

(Zitat Ende)

 

Die Frage - gibt es solche "Altfälle" überhaupt?

 

Aus dem aktuellen Gesetzestext:

 

§ 4 WaffG

 

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen ...

 

§ 5 WaffG - Zuverlässigkeit

 

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

...
4. die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.

...

 

(Zitat Ende)

 

Das WaffG gilt seit 01. September 2020.

 

Wenn eine darin eine regelmäßige Prüfung mind. nach 3 Jahren vorgeschrieben ist, müßten spätestens am 01. September 2023 alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis überprüft sein.

 

Kennt jemand eine Fundstelle, die das relativiert?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Die alle drei Jahre fällige Regelüberprüfung gilt für jeden Erlaubnisinhaber und inkludiert die Verfassungsschutzabfrage. Was da geschrieben wird ist Nonsens.

Das ist ja auch ein Kernanliegen bei der Waffenrechtsänderung gewesen und hat insbesondere bei Jagdscheinverlängerungen zu Irritationen geführt, weil wegen verzögerter Bearbeitung bei den Verfassungsschutzbehörden viele Jäger ihre Pachtfähigkeit zu verlieren drohten.

 

frogger

 

 

Geschrieben

In der Regel wird sogar wesentlich häufiger überprüft, insbesondere dann wenn einen Erlaubnis beantragt wird, was in einigen Bundesländern auch die Eintragungen in eine Gelbe WBK umfasst. Regulär haben die Abfragen eine Gültigkeit von 3 Monaten.

 

 

vor 9 Stunden schrieb Elo:

. Was damit nicht geregelt ist, ist eine automatische Überprüfung von den zahlreichen Altfällen, bei denen eine Erlaubnis bereits erteilt wurde, bevor die Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Waffenbehörden in früheren Erlaubnisverfahren nur ausnahmsweise von etwaigen verfassungsfeindlichen Aktivitäten erfahren haben. Eigene wirksame Möglichkeiten, die Verfassungsfeindlichkeit in Altfällen zu überprüfen, haben und hatten die Waffenbehörden nicht.

 

 

Das grüne Geschwurbel ist schon von der Sache her falsch. und man sieht, was heute alles als "Gutachter" durchgeht. Bereits §10 NWRG (heute WaffRG) erhielt von Beginn an folgenden Passus:

 

Zitat

Zum Zweck der Zuordnung von Waffen sowie waffenrechtlichen Erlaubnissen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen werden die nach § 4 Absatz 1 und 2 gespeicherten Daten sowie die Ordnungsnummern nach § 4 Absatz 4 folgenden Stellen auf deren Ersuchen übermittelt, soweit dies zur Erfüllung der genannten Aufgaben erforderlich ist:

......

7. den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst zur Erfüllung der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben, sofern sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen, nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können.

 

Wenn eine Waffenbehörde nicht von verfassungsfeindlichen Umtrieben eines ihrer Waffenbesitzer erfuhr, dann weil der Verfassungsschutz das nicht wollte. Die Einführung der Regelabfrage war bereits pure Propaganda und wenn man es genau nimmt ein Anschlag auf die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutz/Staatschutzämter durch Überlastung mit 99.9% sinnlosen Anfragen. Es hätte genügt, eine Handlungsplficht = Benachrichtigungspflicht an die Waffenbehörden durch Verfassungschutzämter per Ministeriellem Erlass zu verwirklichen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb ASE:

Das grüne Geschwurbel ist schon von der Sache her falsch. und man sieht, was heute alles als "Gutachter" durchgeht.

Was ausserhalb von 5 interessierten Leuten in einem Forum genau null interessiert- dafür aber in der Öffentlichkeit beachtet wird.......

 

Bei weitem kein alleiniges Problem des Waffenrechts, das zieht sich durch alle politischen Themen und ist bei allen Parteien zu finden. Beauftragt man den "richtigen" Gutachter oder SV kommt auch das raus was gewünscht wird, so einfach ist das.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Was ausserhalb von 5 interessierten Leuten in einem Forum genau null interessiert- dafür aber in der Öffentlichkeit beachtet wird.......

 

Nun, da ist von Seiten der Verbände eben das Blosstellen der Inkompetenz und nicht die "Produktive Zusammenarbeit" gefordert. Hier wird ein riesen Strohmann aufgebaut, der in keiner Weise auf den realen Vorgängen beruht. Und wie wir durch ein Urteil des hier so verdammten VGH-BW ebenfalls wissen ist Rechtsextrem nicht unbedingt unzuverlässig. Sowas stinkt den Grünen natürlich, da soll ja am besten  jeder entwaffnet werden, der nicht Grün wählt..

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb ASE:

 

Nun, da ist von Seiten der Verbände eben das Blosstellen der Inkompetenz.......

 

Realsatire? Aber der ist schon nicht schlecht......

Geschrieben

Realsatire nur dann, wenn man Schwierigkeiten mit dem Wort "gefordert" hat. 

Bisher hat man sich da ja immer "gütlich geeinigt", ganz wie der Appeaser, der das Krokodil füttert in der Hoffnung zu letzt gefressen zu werde.

 

Wobei man mittlerweile schon merkt, dass den Verbänden der Kittel auch etwas wärmer wird. Bedürfnisgeschichten, Anscheinskram, §6AWaffV, Magazine, Tresore, Kontrollen usw. Das alles hat den Schießsport nicht per se in Frage gestellt. Aber an einem von manchen herbeigschriebenen Halbautomatenverbot kommt nicht mal der DSB vorbei, dann ist nämlich Schluss mit den olympischen Pistolendisziplinen. England hat das ja vorgemacht.  

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb frosch:

Die alle drei Jahre fällige Regelüberprüfung gilt für jeden Erlaubnisinhaber und inkludiert die Verfassungsschutzabfrage. Was da geschrieben wird ist Nonsens.

 

 

Ja. Aber Hauptsache, es steht "Gutachten" drüber. Hört sich irgendwie wichtig und fundiert  an...

Geschrieben

Nun, es handelt sich ja bei dem Autor des Gutachtens um keinen „Thorben Anti-Gun“, sondern einen angesehenen Juristen aus dem öffentlichen Recht. Er wird wahrscheinlich den Grünen nahe stehen. Dennoch sind die Ausführungen rechtlich nicht haltbar, wie hier bereits aufgezeigt wurde - ja im juristischen Sinne nichtmal „vertretbar“.

 

Bevor hier wieder Allerlei Mumpiz geschrieben wird und man sich gegenseitig aufstachelt - wie wäre es damit, wenn man seine Gedanken mal Satz für Satz ordnet und dem Herren Gärditz - nebst Verteiler (Grünen, FDP, Verbände usw.) - zukommen lässt und um Stellungnahme bittet?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

Bevor hier wieder Allerlei Mumpiz geschrieben wird und man sich gegenseitig aufstachelt

 

Mir geht es nur um Fakten oder zumindest Hinweise, aber möglichst von mehreren Seiten, damit das auf einer breiten Basis aufbaut.

Wenn man den Gesetzestext liest, ist im Grunde klar, daß das nicht zu den Schlußfolgerungen des Gutachtens paßt.

Mich wundert nur, daß ein Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht derartige Fehler machen soll, das wäre doch selbst bei einem "Auftragsgutachten" nicht stimmig?

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Elo:

Das WaffG gilt seit 01. September 2020.

 

Wenn eine darin eine regelmäßige Prüfung mind. nach 3 Jahren vorgeschrieben ist [...]

 

Es sind aber auch schon vorher 2x jährlich die Daten aus dem NADIS (NAchrichtenDienstliches InformationsSystem) an die Waffenbehörden gespiegelt worden.

Seit Februar 2020 kommt nun die Verfassungsschutzabfrage bei "jeder Bewegung" in einer WBK bzw. vor Ausstellung einer WBK hinzu.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Katechont:

die Daten aus dem NADIS (NAchrichtenDienstliches InformationsSystem) an die Waffenbehörden gespiegelt

 

Hast Du da mehr Hintergrundinfo, insbesondere hinsichtlich der Nutzung durch die Waffenbehörden?

Ist NADIS nur eine Auflistung von Personendaten oder lassen sich daraus auch weitere Erkenntnisse ziehen?

 

 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Elo:

 

Mir geht es nur um Fakten oder zumindest Hinweise, aber möglichst von mehreren Seiten, damit das auf einer breiten Basis aufbaut.

 

Find ich gut!

 

vor 43 Minuten schrieb Elo:

Wenn man den Gesetzestext liest, ist im Grunde klar, daß das nicht zu den Schlußfolgerungen des Gutachtens paßt.

 

Eben.

 

vor 43 Minuten schrieb Elo:

Mich wundert nur, daß ein Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht derartige Fehler machen soll, das wäre doch selbst bei einem "Auftragsgutachten" nicht stimmig?

Ja das wundert mich auch, da Herr Gärditz jetzt kein Hinterbank-Wissenschaftler ist. Umso mehr sollte man diese Aussage nicht einfach so hinnehmen.
 

Vielleicht mal den VDB mit RA Teppe und/oder Konstantin Kuhnle unter Zuhilfenahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages einbinden bzw. auf das Gutachten und diese „Fehlinterpretation“ hinweisen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Elo:

Mich wundert nur, daß ein Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht derartige Fehler machen soll

Du solltest Dich als erstes von der irrigen Vorstellung lösen, dass das Innehaben einer Professur gerade in den Geisteswissenschaften bzw. hier in der Jurisprudenz heute auch nur irgendeine Form von "Qualitätssiegel" sein kann. Der Wissenschaftsbetrieb funktioniert in der heutigen Zeit nach dem Prinzip der Seilschaft und dem Gender Mainstream. Seit der Einführung der W-Besoldung ist die ganze Veranstaltung auch finanziell absolut unattraktiv geworden. Die von da an leeren Taschen muss man sich in der Folge mit Drittmittelprojekten und Auftragsgutachten füllen. Den ganzen Quark schreibt freilich nicht der Professor, sondern ein armer wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Zeitvertrag, der ansonsten seine Anstellung nicht verlängert oder seine Dissertation nicht abgenommen bekommt. Es kommt dabei wirklich nicht darauf an, etwas mit Erkenntnisgewinn für die Gesellschaft oder eine seriöse Studie abzuliefern, sondern eine Ausarbeitung, die der Auftraggeber ohne zu Murren abnimmt und vor allem auch gut bezahlt. Eine Unabhängigkeit der Wissenschaft ist in diesem Sinne nicht mehr gegeben. Und selbst wenn der Inhaber der Professur über das von Mitarbeitern Geschriebene nochmal alibimäßig drüberliest - wer sich im Bereich der Strafprozessordnung promoviert und im Hochschulrecht habilitiert hat, wird kaum im Verwaltungs-/Waffenrecht neue juristische Maßstäbe setzen. Das ist auch gar nicht der Sinn der Unternehmung.

 

Wundern braucht sich diesbezüglich also niemand. Ich kann das beurteilen. Ich habe jeden Tag mit dem Milieu zu schaffen.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Wundern braucht sich diesbezüglich also niemand. Ich kann das beurteilen.

Das erinnert mich an das Video mit Herrn Maaßen über "Die Erde ist eine Scheibe, das ist der Wunsch der Kanzlerin"

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Der Wissenschaftsbetrieb funktioniert in der heutigen Zeit nach dem Prinzip der Seilschaft und dem Gender Mainstream.

ahja, klar.

 

 

vor 56 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Seit der Einführung der W-Besoldung ist die ganze Veranstaltung auch finanziell absolut unattraktiv geworden.

 

Eine Professur war noch nie finanziell attraktiv. Wenn man die Voraussetzungen mitbringt, ist jede Notarstelle in Hintertupfingen finanziell interessanter.

 

vor 56 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Und selbst wenn der Inhaber der Professur über das von Mitarbeitern Geschriebene nochmal alibimäßig drüberliest - wer sich im Bereich der Strafprozessordnung promoviert und im Hochschulrecht habilitiert hat, wird kaum im Verwaltungs-/Waffenrecht neue juristische Maßstäbe setzen. 

 

Wer kann den dann in diesem Themengebiet neue Maßstäbe setzen?

Ich denke, dass Schriftenverzeichnis spricht für sich: https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Gaerditz/Schriftenverzeichnis/Gaerditz-Schriftenverzeichnis.pdf

 

 

vor 56 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Wundern braucht sich diesbezüglich also niemand. Ich kann das beurteilen. Ich habe jeden Tag mit dem Milieu zu schaffen.

Mit welchem Milieu? Rechtswissenschaftler?

 

 

Zum Thema: Es kann ja auch ein Fehler passiert sein, den man selbst nicht ausgemerzt hat. Kommt immer mal wieder vor. Sogar in der Justiz: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-bawue-3s147019-sc-freiburg-stadion-laerm-immisisionsschutz-anwohner-bundesliga/

Geschrieben
Am 17.4.2023 um 01:57 schrieb Elo:

Wenn eine darin eine regelmäßige Prüfung mind. nach 3 Jahren vorgeschrieben ist, müßten spätestens am 01. September 2023 alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis überprüft sein.

 

Die 2020 erfolgte Einbindung der Verfassungsschutzanfrage war im Grunde nichts neues, weil zuvor diesbezügliche Erkenntnisse bereits über die Polizeianfrage mit ungefähr folgendem Text erfolgt ist:

"(Weitere) Erkenntnisse werden vom Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt"

 

Stand sinngemäß so (ohne den Text in Anführungszeichen) auch mal im Frage-Antwort-Papier DJV/Forum Deutsches Waffenrecht drin.

 

Gruß SBine

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Zur Vervollständigung:

 

Heute (22.05.2023) hat Emmerich (Grüne) endlich auf eine Frage (vom 12.04.2023) auf abgeordnetenwatch.de geantwortet, die das Gutachten Gärditz zum Waffenrecht betrifft.

Die Qualität der Antwort mag jeder selbst bewerten.

 

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcel-emmerich/fragen-antworten/warum-fordern-sie-eine-bestimmte-verschaerfung-des-waffenrechts-obwohl-diese-bereits-jetzt-schon-bestandteil

Geschrieben

 

Aus der Antwort von Herrn Emmerich....

 

"Wer als Rechtsextremist bekannt ist, muss damit leben, keine legalen Waffen besitzen zu können. "

 

Könnte ich sogar mit Leben... ich sehe aber folgende Probleme.

  • Das sollte sich nicht nur auf  "Rechtsextreme" beschränken, sondern auf alle Extremisten.
  • Was gilt mittlerweile alles als "Rechtsextrem"...

 

Geschrieben
6 minutes ago, Shadow said:
  • Das sollte sich nicht nur auf  "Rechtsextreme" beschränken, sondern auf alle Extremisten.
  • Was gilt mittlerweile alles als "Rechtsextrem"...

 

Der Begriff der "Extremismus" ist schon für sich zur Bestimmung von Leuten, denen man an den Karren fahren will, extrem problematisch. Er bedeutet ja "außen". Nun ist es in jedem Meinungsspektrum, solange man überhaupt noch ein Meinungsspektrum zulassen will, notwendig so, dass manche Leute an den äußeren Rändern dieses Spektrums stehen müssen, andere im Zentrum. Wer "alle Extremisten" oder auch nur die einer Seite verfolgen will, der will, wenn er das wörtlich meint, die Abschaffung der Meinungsvielfalt überhaupt.

 

Sinnvoller erscheint mir zur Bestimmung von Feinden, denen man eine reinwürgen will, der Begriff der Feindschaft selbst, und zwar nicht nur einer rein abstrakten, sondern einer, die irgendwie tätig werden möchte. Wenn jemand den gewaltsamen Umsturz der FDGO zwecks Einführung einer rassistischen Diktatur, des Kommunismus, der Scharia, oder sonst etwas fordert, dann ist er nach eigener Aussage ein Feind der FDGO und braucht sich über die Behandlung als solcher nicht zu beschweren. Wenn jemand dagegen z.B. die Leute nur überzeugen will, dass eine radikal libertäre Gesellschaftsordnung oder ein Sozialismus mit freiwilliger Teilnahme und gemeinsamen Namenstanzen im Freien wünschenswert wäre, oder auch dass exakt am 5. Februar 2024 Jesus Christus zurückkommen würde, und man deshalb Buße tun soll, dann mag das vielleicht versponnen sein, ist aber soweit kein Ausdruck von Feindschaft.

 

Dieser Begriff der Feindschaft ist meistens relativ leicht überprüfbar, weil die Leute sie meistens offen ausdrücken. Die Jungs in der al-Quds Moschee in Hamburg, aus der die Täter vom 11. September kamen, die Jungs vom NSU, oder die Jungs und Mädels (eher untypisch) von der RAF haben ja in kaum zu überbietender Deutlichkeit ihre Feindschaft gegenüber der FDGO ausgesprochen.

 

Wenn jemand dagegen nach eigener Aussage keine Feindschaft gegen die FDGO hegt, dann ist die Behauptung, dass er sie innerlich doch hege, dazu auch irgendwie mit anderen zusammenwirke, zunächst einmal nur eine Verschwörungstheorie.  Zum Klassiker dazu eignet sich die Aussage im Verfassungsschutzbericht, dass Fluthelfer sich nur als Helfer "gerieren" würden, in Wahrheit aber die Demokratie "diskreditieren" wollten -- steht wirklich so drin, ohne jede Indizien. Weil die Verschwörungstheorie ein klassischer Fehlschluss ist, muss man für die unterstellte Verschwörung schon ziemlich starke Beweise fordern, bevor man deswegen jemandem an den Karren fährt.

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  • Wichtig 3
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 23.5.2023 um 08:04 schrieb Proud NRA Member:

Der Begriff der "Extremismus" ist schon für sich zur Bestimmung von Leuten, denen man an den Karren fahren will, extrem problematisch.

 

Der Begriff ist durchaus definiert:

Extremist = Nicht mit der FDGO vereinbar

radikal = zwar abseits des Mainstreams, aber mit der FDGO vereinbar.

 

Allerdings wird das nicht immer so trennscharf verwendet und obendrein scheint es auch eine Rolle zu spielen, ob man von der rechten Seite aus die FDGO ablehnt oder von der linken Seite aus.

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