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IGNORED

Cannabis und die Zuverlässigkeit - Bald neue Regeln?


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Geschrieben

Manch einer wird es mitbekommen haben, die Ampel möchte noch dieses Jahr erste Schritte zur Legalisierung von Cannabis umsetzen. Konsum, Besitz und privater Anbau sollen weitgehend legal werden, die Droge selbst gilt dann nicht mehr als Betäubungsmittel.

 

Über Sinn und Unsinn der Pläne soll hier garnicht weiter diskutiert werden und auch zur Gefährlichkeit von Cannabis (insb. im Vergleich zu Alkohol) gibt es wahrscheinlich ebenso viele Meinungen wie Mitleser.

 

Spannend dürfte aber sein, wie nach Ende der Prohibition die waffenrechtliche Zuverlässigkeit/Eignung bei nachgewiesenem Konsum bewertet wird. Bisher war ja prakisch jede Form von Kontakt ein "Strikeout", selbst bei ärztlich verschriebener Anwendung. Vielleicht hat hier jemand Kontakte oder es liest ein Sachbearbeiter mit ... in naher Zukunft düfte es dazu ja ein Memo geben.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass ähnlich wie beim Alkohol eine missbräuchliche Verwendung (betrunken Fahren/Waffen handhaben) zum Verlust der Eignung führt während ein bewusster Konsum ohne offensichtliche Abhängigkeit unsanktioniert bleibt. Aber woran soll das festgemacht werden, es gibt ja keine Grenzwerte oder wissenschaftliche Erkenntnisse aus Deutschland? Vielleicht machen die Waffenbehörden auch ihr ganz eigenes Ding, aber dann bräuchte es dafür neue Grundlagen. Wer hat dazu eine rechtliche Einschätzung bevor es irgendwann Präzedenzfälle gibt?  

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb walthi:

während ein bewusster Konsum ohne offensichtliche Abhängigkeit unsanktioniert bleibt.

 

wer soll das denn attestieren?!?

es wird das selbe wie bei aklohol werden:

wenn "menge x" stunden/tage nach konsum festgestellt werden, dann is schicht im schacht mit der pappe...

Geschrieben

Mit der Abhängigkeit ist es schwierig. Wer täglich nach dem Schießen seine Waffe im Verein wegschließen lässt, sich dann mächtig einen antrinkt und mit 1,5 Promille mit dem Rad nach Hause fährt, der macht erstmal nichts falsch. Erfährt die Behörde davon, dürfte sie dennoch die Eignung in Frage stellen. Womöglich gibt es Cannabis-Werte im Blut/Urin, deren Höhe ebenfalls einen "zu hohen" Konsum voraussetzen lässt. Im Straßenverkehr gibt es wahrscheinlich die gleiche Problematik, auch da muss es Grenzwerte geben, die noch garnicht erforscht sind.

 

Interessanterweise muss eine Person, die zukünftig einen dieser Cannabis-Vereine führen will, seinerseits auf die Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Der Anbau und Konsum sind aber Grundlage für diese Vereine, weshalb diese Zuverlässigkeit davon kaum tangiert werden dürfte. Aber es ist ja auch keine "waffenrechtliche Zuverlässigkeit" und es ist keine Prüfung der "Eignung", die wahrscheinlich eher Rolle spielt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb maedergolla:

Wer mit 1,5 Promille auf dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt gibt seinen Führerschein ab wenn er erwischt wird…

Nur wenn man fahruntauglich ist.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-fahrrad/#:~:text=Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad%3F,-Auch Radfahrer können&text=Nicht nur Autofahrende können sich,unterwegs ist%2C begeht eine Straftat.

 

vor einer Stunde schrieb walthi:

es gibt ja keine Grenzwerte

Tatsächlich gibt es einen Grenzwert: 1,0 ng/ml 

So wie ich das verstehe, ist das das Minimum für einen Nachweis bei Standarttests.

Man wird das vermutlich einfach anheben auf einen Wert, der auf kürzlichen Konsum schließen lässt.

 

Ich vermute, waffenrechtlich wird es genau wie beim Alkohol. Solange man gewisse Spielregeln beachtet (Keine Waffenhandhabung/Autofahren, usw), ist es kein Problem.

 

 

Bearbeitet von groucho
Geschrieben

Wie sieht es denn bei unbeteiligten Dritten, die LWB sind, aus?

 

Alkohol macht da in der Regel kein Probleme, weil der Dritte in dem Fall den Alkohol nicht konsumiert, auch nicht passiv.

Cannabis wird allerdings bspw. gedampft oder geraucht, das Zeug schwirrt also in der Luft herum und wird Dritte LWB insbesondere im Sommer ungewollt einer Zwangsinhalierung aussetzen.

Geschrieben

Ich hätte kein Problem, wenn man sich fürs eine oder fürs andere entscheiden soll.

 

Womit ich ein Problem hätte: Wenn ich künftig evtl. Negativnachweise für Waffen/Auto/fliegen/sonstwas auf meine Kosten machen soll, damit andere frei kiffen können.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb Rohrzange:

wird Dritte LWB insbesondere im Sommer ungewollt einer Zwangsinhalierung aussetzen.

Jeden wärmeren Abend bei uns im Park normal.....und teils kaum zu ertragen. Vermutlich deshalb macht das Ordnungsamt und die Rennleitung nen grossen Bogen drum- oder beschäftigen sich lieber mit Falschparkern in der anderen Sichtruchtung.

Dazu die rumspukerei der ach so coolen Kiffer- und selbstverständlich lassen wir die Durstlöscher Kartons, Chipstüten, Blättchenhüllen und Grasplasiktüten da fallen wo wir eben mal grad stehen. Alles easy Bruda.

 

O Ton letztes Jahr: Ey, hast du gehört - bald gibt Gras in Apotheke, muss ich neues Geschäft suchen Bruda.

 

Ich denk mal Cannabis und WaffG wird noch einige Überraschungen parat haben.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb walthi:

Manch einer wird es mitbekommen haben, die Ampel möchte Cannabis 

 

was das mit dem Waffenrecht zu tun hat? Nix!

 

 

der Ampel fehlt der Geist, um nicht zu sagen das sie nur deshalb einen Platz im Guinnes Buch bekommt.

call messias

 

Geschrieben

Ruhig, Brauner. 
 

Ist bloß ne Droge wie viele andere. Würde Alkohol künftig verboten werden und jeder Kontakt zum Verlust der waffenrechtlichen Eignung führen, wäre das sicher für (sehr) viele ein Thema. Und ja, ein Thema mit Bezug zum Waffenrecht. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb walthi:

Würde Alkohol künftig verboten werden

Jetzt wo du es sagst... 

 

Alkohol ist ja haram, wenn man es sich richtig überlegt scheint Kiffen ja halal zu sein. 

 

Ob das der Grund ist, quasi im Vorgriff?

Geschrieben
3 hours ago, walthi said:

Bisher war ja prakisch jede Form von Kontakt ein "Strikeout", selbst bei ärztlich verschriebener Anwendung.

Wo steht das?

 

Ich hatte mal einen Thread aufgemacht "Medikamente im Schießsport" aber außer dem hier üblichen Forumrumgekaspere,

gab es keine sinnvollen Antworten und auch keine Verweise auf Gesetze.

Geschrieben (bearbeitet)

"(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben."

 

Wenn der Doc sowas als Medizin verschreibt, stellt er dem Patient der dieses Medikament nimmt und sich außerhalb der Titrationsphase befindet ein solches Zeugniss auch ohne Wenn und Aber aus (auch im Vorfeld bevor die Behörde überhaupt anfrägt).

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben (bearbeitet)

Hab es mir jetzt komplett durchgelesen. Fehler ohne Ende...

Absoluter Einzelfall, der alles falsch gemacht hat.

 

Die Story fängt ja schon ganz lustig an

"Im März 2016 wurde dem Landratsamt mitgeteilt, dass der Kläger an Multipler Sklerose erkrankt sei und aus medizinischen Gründen regelmäßig Cannabis konsumiere"

Medizinisches Cannabis ist erst seit 10.03.2017 legal er war wohl im Demoprogramm, dreist dreist

 

und genauso witzig geht die Geschichte weiter.

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb groucho:

 

Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall im Kopf, da wurde der Jagdschein aber garnicht erst erteilt. In dem Fall war auch ärztlich verschriebenes Oxycodon im Spiel, entscheiden war aber wohl der Konsum von Cannabis. Ansonsten lesen sich die Fälle genau gleich: https://vgtr.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Trier/Dokumente/Entscheidungen/2_K_11388-17_TR_Urteil_vom_20-09-2018.pdf

 

Auch dieser angehende Jäger hatte damals keine Chance, ob da weitere Instanzen folgten, weiß ich aber nicht. Vielleicht gehören die beiden Fälle sogar zusammen.

 

Beachtlich finde ich, dass der Schmerzpatient gemäß Gutachten ein Kraftfahrzeug führen dürfte, das Gericht aber keine Übertragbarkeit auf die waffenrechtliche Eignung gesehen hat, denn: "In wesentlich stärkerer Weise als beim Fahrerlaubnisrecht stehen nämlich beim Waffengesetz sicherheitsrechtliche Interessen im Vordergrund."

 

 

Bearbeitet von walthi
Geschrieben

Was wäre eigentlich gewesen wenn er gesagt hätte er nimmt das böse Kiffgras jetzt nicht mehr sonder steigt auf das gute Novalminsulfon, Tilidin und co um???

 

8 minutes ago, Sal-Peter said:

WIE VIELE FINGER SIEHST DU???

Ich weiß es nicht, bitte sagen sie mir wieviele Finger ich sehe.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sniperd:

Ich weiß es nicht, bitte sagen sie mir wieviele Finger ich sehe.

So funktioniert das nicht, du must WIRKLICH GLAUBEN, dass es fünf sind!

Also, nochmal - und lüg mich nicht an! - wie viele Finger?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb sniperd:

Was wäre eigentlich gewesen wenn er gesagt hätte er nimmt das böse Kiffgras jetzt nicht mehr sonder steigt auf das gute Novalminsulfon, Tilidin und co um???

Nichts.

Denn du musst (wahrheitsgemäß) für die WBK ankreuzen:

 

Ich besitze die zum Umgang mit Schusswaffen erforderliche geistige und körperliche Eignung. Ich bin geschäftsfähig, nicht abhängig von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, nicht psychisch krank oder debil.

 

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