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IGNORED

Cannabis und die Zuverlässigkeit - Bald neue Regeln?


walthi

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Ist doch eher das krampfhafte Problem andere Meinungen nicht zu akzeptieren........Und wie immer auf WO, weiss man nicht mehr weiter kommt der Ruf nach "Quelle, Quelle, Quelle oder Fakten, Fakten, Fakten" weil man diese selbst nicht hat.

Stattdessen unterstellt man eigene gemachte Erfahrungen mit "Lüge" - und schon ist die eigene heile Welt gerettet.....

 

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vor 55 Minuten schrieb sealord37:

in deiner Argumentation bist du den Messer/Waffen Verbietern nicht unähnlich. Wie soll man denn sicher U-Bahn fahren können, wenn da Leute ein Messer bei haben?

Das ist lediglich deine Interpretation, die offensichtlich einem Missverständnis unterliegt.

 

Von mir kann jeder das (mit)führen was er möchte- solange er psychisch in der Lage ist sein tun zu kontrollieren.

Ob dabei Cannabisgenuss oder vergleichend Alkoholgenuss positiv förderlich ist kannst du sicher selbst beantworten- oder ist dieser Gedankengang nach deiner Meinung verkehrt?

 

Und nochmal - ist hier ot und hat nichts mit der "Cannabis Freigabe" zu tun.

 

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vor 40 Minuten schrieb chapmen:

Gut, wie bekommen wir das was schon da ist in den Griff?

Durch die angedachte Gesetzesidee?

 

Gar nicht. Durch Verbote, die so manche Tasche füllen schon zweimal nicht. Am Ende ist es eines jeden gutes Recht sich auf ihm genehme Art in den Ruin zu stürzen. Leider nimmt auch mal einer unbeteiligte mit. Traurig, aber isso. Wohlstand und Beschäftigung scheinen mir die erfolgversprechendsten Faktoren zu sein, die ein Verhalten fördern, welches Missbrauch ausschließt. Ansonsten ist es ja so, dass z.B. besoffen Autofahren ja bereits verboten ist, inzwischen mit sehr niedrigen Toleranzgrenzen. Der Versuch alle Restrisiken auszuschließen wird zwangsläufig scheitern. 

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vor 4 Minuten schrieb sealord37:

Gar nicht.

Für mich ein nicht erstrebenswerter Weg, aber gut, jeder nach seiner Fasson.

vor 4 Minuten schrieb sealord37:

Wohlstand und Beschäftigung scheinen mir die erfolgversprechendsten Faktoren zu sein, die ein Verhalten fördern, welches Missbrauch ausschließt

Dann dürften die oberen Zehntausend kaum durch Drogen- oder Alkoholdelikte auffallen.

Man könnte jetzt sagen die (Lügen) Presse berichtet anderes...oder fehlt diesen dann die Beschäftigung?

Bearbeitet von chapmen
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vor 12 Minuten schrieb chapmen:

Und nochmal - ist hier ot und hat nichts mit der "Cannabis Freigabe" zu tun.

Ist es nicht, denn der Vergleich drängt sich auf, auch wenn du das anders siehst.

 

vor 15 Minuten schrieb chapmen:

Ob dabei Cannabisgenuss oder vergleichend Alkoholgenuss positiv förderlich ist kannst du sicher selbst beantworten- oder ist dieser Gedankengang nach deiner Meinung verkehrt?

Ich hab ja nicht geschrieben, dass man unter Einfluss von Drogen oder Alk mit Messern oder Waffen hantieren soll, das hast du mir in den Mund gelegt. Ein paar Beiträge weiter oben hab ich was über verantwortungsvollen Umgang geschrieben.

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vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Dann dürften die oberen Zehntausend kaum durch Drogen- oder Alkoholdelikte auffallen.

Man könnte jetzt sagen die (Lügen) Presse berichtet anderes...oder fehlt diesen dann die Beschäftigung?

 

Tut sie das? Und fallen die signifikant durch Drogen und Alkoholdelikte auf? Welche Drogendelikte? Der Besitz oder ein Verkehrsunfall unter Einfluss? Hier muss man schon differenzieren! Nebenbei könnte eine vermehrte Erwähnung der reichen und schönen in solchen Fällen auch damit zusammenhängen, dass an evtl. bekannten Persönlichkeiten mehr Interesse besteht als an irgendeinem Junkie, sodass es aus Sicht eines jeden kommerziellen Mediums, egal Lügen oder nicht-Presse, sinnvoll erscheint über ersteren zu  berichten.

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vor 7 Minuten schrieb sealord37:

Ich hab ja nicht geschrieben, dass man unter Einfluss von Drogen oder Alk mit Messern oder Waffen hantieren soll, das hast du mir in den Mund gelegt.

Eben darum gehts aber.

Wie würdest du es verhindern wollen wenn nicht mit sanktionier- und verfolgbaren Restriktionen?

Bearbeitet von chapmen
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Wenn bei einem Unfall der halbe Freundeskreis/Familie stirbt und man sich bei der Totenfeier komplett volllaufen lässt sollte das keine Probleme mit der Zuverlässigkeit erzeugen, macht es aber...

Genauso sollte man nicht völlig bekifft oder betrunken mit den Waffen rumhantieren, wenn man beides jedoch strikt voneinander trennt, sollte das keine Probleme verursachen.

 

Jeglicher übermäßiger Konsum jeglicher Substanzen hat schwerwiegende Folgen.

Ist der Konsum im Rahmen, ist er ok. So sieht es wohl auch jeder mit nem Bierchen am Wochenende oÄ.

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vor 1 Minute schrieb chapmen:

Wie würdest du es verhindern wenn nicht mit sanktionier- und verfolgbaren Restriktionen?

 

Wenn du glaubst, dass ein strafbewehrtes Verbot eine auf Krawall gebürstete Koksnase davon abhält sich ein Messer einzustecken, dann bist du sicher auch davon überzeugt, dass selbiger sich sonst an Gesetze hält.

Und der Umgang mit Waffen ist ja schon in diesem Zustand verboten. Und ja, das gehört dann auch sanktioniert. Aber daran ändert weder eine Legalisierung irgendwelcher Drogen etwas noch höhere Strafen. Jedenfalls ist mir kein Beispiel dazu bekannt. Auch Duterte kann da nix liefern, eher im Gegenteil.

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vor 1 Minute schrieb sealord37:

 

Wenn du glaubst, dass ein strafbewehrtes Verbot eine auf Krawall gebürstete Koksnase davon abhält sich ein Messer einzustecken, dann bist du sicher auch davon überzeugt, dass selbiger sich sonst an Gesetze hält.

Wiederrum deine Interpretation - aber nicht meine.

Da du meine Frage nicht beantwortest interpretier ich jetzt auch mal: du glaubst also nichtstun ist der beste Weg. Auch eine Einstellung, ohne Frage.

Warum eigentlich nicht alle Verbote abschaffen?

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Am 12.4.2023 um 18:59 schrieb walthi:

Spannend dürfte aber sein, wie nach Ende der Prohibition die waffenrechtliche Zuverlässigkeit/Eignung bei nachgewiesenem Konsum bewertet wird. Bisher war ja prakisch jede Form von Kontakt ein "Strikeout", selbst bei ärztlich verschriebener Anwendung. Vielleicht hat hier jemand Kontakte oder es liest ein Sachbearbeiter mit ... in naher Zukunft düfte es dazu ja ein Memo geben.

 

Genau diese Frage hatte ich mir vor ein paar Tagen auch schon gestellt und ahne dazu nichts gutes... Wer bitteschön soll den Konsum gesetzlich zugelassener Höchstmengen kontrollieren und wird dadurch tatsächlich die Drogenkriminalität bekämpft ?

 

Generell schwierig bei Drogen ist, ab wann eine Abhängigkeit davon besteht. Bei Alkoholvorfällen ist es recht einfach anhand des Promillewertes zu beurteilen (ab ca. 1,6 Promille BAK bestehen Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen und in diesen Fällen ist von der betroffenen Person dann entsprechend § 6 Abs. 2 WaffG zwingend ein amts- oder fachärztliches Gutachten auf eigene Kosten beizubringen.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Generell schwierig bei Drogen ist, ab wann eine Abhängigkeit davon besteht.


Ich könnte mir vorstellen, dass beim Cannabis mit der Zeit schon Erfahrungen mit den Grenzwerten gesammelt oder aus anderen Ländern ohne Prohibition (Niederlande, Schweiz, Teile der USA) übernommen werden.
 

Aber wird es -abgesehen von Abhängigkeit- ansonsten so wie beim Alkohol, wo den Menschen eine gewisse Eigenverantwortung zugestanden wird? Wo gelegentlicher, maßvoller Konsum (selbst in Bezug aufs Autofahren) straffrei und sogar in gewisser Weise gesellschaftlich akzeptiert ist?

 

Die bisherige Rechtssprechung ging ja stets davon aus, dass beim Cannabis ausnahmslos jeder Konsum problematisch ist (siehe auch StVO). Warum sollte sich daran etwas ändern, nur weil der Stoff nicht mehr als Betäubungsmittel gilt? Am Wirkstoff ändert sich ja nichts. 

Bearbeitet von walthi
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1 hour ago, walthi said:

Die bisherige Rechtssprechung ging ja stets davon aus, dass beim Cannabis ausnahmslos jeder Konsum problematisch ist (siehe auch StVO). Warum sollte sich daran etwas ändern, nur weil der Stoff nicht mehr als Betäubungsmittel gilt?

 

Weil man eine Position, dass jeder Konsum problematisch ist, bei einem Stoff, der offenbar von großen Teilen der Gesellschaft, auch der Politik und bestimmt auch der Richter, konsumiert wird, nur an der Verletzung einer Rechtsvorschrift festmachen kann, nicht am Stoff selbst. 

 

In Bezug auf den Schützen kann man solange es verboten ist sagen, dass wer eine eher sinnlose Rechtsvorschrift verletzt, vielleicht auch eher andere sinnlose Rechtsvorschriften verletzen wird. Wer weiß, am Schluss lässt der noch sein Kind schießen üben? Oder geht mal mit der Erbwaffe auf den Stand statt mit der Sportwaffe? Ganz schlimmer Bengel, der nicht die erforderliche Gewähr seiner sorgfältigen Beachtung aller Vorschriften bietet.

 

Wenn es gar nicht verboten ist, dann fällt dieses Argument weg.

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Wenn es gar nicht verboten ist, dann fällt dieses Argument weg.


Wobei aber z.B. der ärztlich verschriebene Einsatz explizit nicht verboten ist und scheinbar in manchen Fällen sogar das Führen eines KFZ zulässt. 
Dennoch hielten bislang die Gerichte an der Gefährlichkeit des Stoffes fest. Womöglich liegt das auch an der Menge, die medizinisch wirksame Dosierung scheint ausgesprochen hoch zu sein (5 Joints am Tag?).
Würde man an dieser rechtlichen Einschätzung festhalten, dann müsste es Grenzwerte geben, die eben einen gelegentlichen und maßvollen Konsum vom problematischen Konsum unterscheiden können. Wie halten es denn die Niederländer damit? 

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Und beim Waffenrecht? Spielt dort der Grenzwert (3 ng/ml) aus dem Straßenverkehr auch eine Rolle? Ist man bei nachgewiesener Überschreitung des Wertes die Erlaubnis ebenfalls los oder auch bei schon jeglichem geringeren Konsum? Schwer, dazu etwas zu finden weil immerzu nur der illegale Waffenbesitz in Verbindung mit Drogen genannt wird. 

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8 hours ago, walthi said:

Dennoch hielten bislang die Gerichte an der Gefährlichkeit des Stoffes fest.

 

In der Form wie beim oben verlinkten Urteil, das sich völlig unbestimmt auf "sicherheitsrechtliche" Bedenken bezieht, und dabei nicht einmal sauber und nachvollziehbar zwischen Eignung und Zuverlässigkeit unterscheidet, dürfte sich das nicht halten lassen wenn da mehr Leute kommen und das Gras legal ist.

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19 hours ago, Sachbearbeiter said:

Bei Alkoholvorfällen ist es recht einfach anhand des Promillewertes zu beurteilen (ab ca. 1,6 Promille BAK bestehen Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen und in diesen Fällen ist von der betroffenen Person dann entsprechend § 6 Abs. 2 WaffG zwingend ein amts- oder fachärztliches Gutachten auf eigene Kosten beizubringen.

 

 

und das auch nur, weil die normale Person, die nicht vom Alkohol abhängig ist und die sich nicht dadurch eine Alkoholtoleranz im Bezug auf die Menge aufgebaut hat, bei dem Wert "regungslos in der Ecke liegt" und sich vollkotzt, sprich jemand der mit 1,6 Promille BAK unterwegs ist und wenig bis keine Ausfallerscheinung zeigt ist so Alkoholtolerant, dass eine Abhängigkeit zu vermuten ist und die macht dann die Bedenken gegen die persönliche Eignung. 

 

bj68

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