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IGNORED

Waffenschrank in Wohnung der Ehefrau zulässig?


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Geschrieben

Ich habe mal eine rechtliche Frage: ich bin vor Jahren in die gemietete Wohnung meiner Frau eingezogen und habe da auch meine Waffenschränke stehen. Nun kann es sein, dass ich in eine andere Wohnung in der gleichen Straße ein paar Häuser weiter ziehe. Dort sind die Bedingungen zum Aufstellen der Schränke allerdings nicht so gut, weshalb ich die Schränke gern in der Wohnung meiner Frau lassen würde. Ich werde weiterhin häufig in der Wohnung meiner Frau sein, aber gemeldet an der anderen Adresse sein. Wäre das rechtlich zulässig?

Meine Frau hat selbstverständlich keinen Zugriff auf die Waffen und die Wohnung ist von ihr dauerhaft bewohnt.

 

Geschrieben

Ja, das ist zulässig. Die sichere Aufbewahrung von Waffen kann auch außerhalb der eigenen Wohnung erfolgen, da weder in § 36 noch in § 13 AWaffV ausdrücklich eine Pflicht von Waffenbesitzern normiert ist, dass die Waffen nur in der eigenen Wohnung oder in deren Nähe verwahrt werden dürfen.
(Steindorf/Papsthart, 11. Aufl. 2022, WaffG § 36 Rn. 10).

 

Vgl. auch das folgende Urteil:

https://openjur.de/u/537876.html

 

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann lass dir das von deiner Behörde schriftlich bestätigen.

Geschrieben

Meines Wissens nach spricht vom WaffG nichts dagegen, ich denke aber das die Behörde da vorher mal gefragt/informiert werden sollte/müsste. Soweit ich informiert bin muss der Aufbewahrungsort gemeldet werden, wenn Du umziehst würde die Behörde also vermutlich davon ausgehen das die Waffen mit Dir umziehen und sollten die nicht mit umziehen müsste das entsprechend gemeldet werden. Wenn die irgendwann Dich mal besuchen und dann erfahren das die Waffen gar nicht bei Dir sind könnte das ggf. Probleme geben wenn die sich dadurch übergangen fühlen.

 

Aber ich sehe ein anderes Problem: Ohne jetzt die genauen Hintergründe zu kennen vermute ich mal das die Ehe bzw. Beziehung beendet wurde. Dies mag aktuell im gütlichen passiert sein und alles ist fein. Aber was ist wenn sich das ändert, durch einen Streit oder vielleicht ein neuer Partner? Was passiert wenn die Aufbewahrungskontrolle kommt und die Frau verweigert den Kontrolleuren aus irgendwelchen Gründen den Zuritt (was sie jederzeit machen kann)? Was ist wenn Du z.B. nach einem Wettkampf mitten in der Nacht nach hause kommst, könntest Du dann um 2 Uhr Nachts in die Wohnung um die Waffen wegzusperren?

Oder sollte der Hintergrund ein anderer sein, das Du z.B. nur eine "Briefkastenadresse" benötigst dann hat das meist ein nicht so ganz legalen Hintergrund. In diesem Fall wäre so ein Schrank bei der angeblichen Ex-Frau durchaus ein Indiz der gegen ein verwendet werden könnte...

Also auch wenn es Waffenrechtlich OK ist würde ich ehrlich gesagt versuchen so eine Konstellation auf jeden Fall zu vermeiden...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Ohne jetzt die genauen Hintergründe zu kennen vermute ich mal das die Ehe bzw. Beziehung beendet wurde.

Warum? 

Ich kenne ein Ehepaar, die haben sich zusammen ein Doppelhaus gekauft. Also jeder eine Hälfte... 

Ich finde das tatsächlich ziemlich cool :grin:

 

 

vor 1 Stunde schrieb Herman Upmann:

Ich werde weiterhin häufig in der Wohnung meiner Frau sein, aber gemeldet an der anderen Adresse sein

Solltet ihr tatsächlich weiterhin verheiratet sein (falls ihr es überhaupt wart) dann müsst ihr einen gemeinsamen Wohnsitz haben. 

Woher ich das weiß? 

Ich bin vor meiner Hochzeit mit meiner Frau zusammen gezogen, habe mich aber nicht umgemeldet. Gleiche Straße. Einmal Hausnummer 4 und einmal Hausnummer 5.

Genau eine Woche nach der Hochzeit habe ich ein Schreiben der Gemeinde bekommen, dass ich mich zwingend ummelden muss, da wir einen gemeinsamen Wohnsitz haben müssen... 

 

Ansonsten rein waffenrechtlich ist deine Konstellation nicht zu beanstanden. 

Theoretisch könntet ihr sogar gemeinsam aufbewahren, wenn sie auch eine waffenrechtliche Genehmigung hat... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Mittelalter:

Solltet ihr tatsächlich weiterhin verheiratet sein (falls ihr es überhaupt wart) dann müsst ihr einen gemeinsamen Wohnsitz haben. 

Woher ich das weiß? 

Ich bin vor meiner Hochzeit mit meiner Frau zusammen gezogen, habe mich aber nicht umgemeldet. Gleiche Straße. Einmal Hausnummer 4 und einmal Hausnummer 5.

Genau eine Woche nach der Hochzeit habe ich ein Schreiben der Gemeinde bekommen, dass ich mich zwingend ummelden muss, da wir einen gemeinsamen Wohnsitz haben müssen... 


@Mittelalter

Was hätte denn die Konsequenz sein können, wenn Ihr nicht einen gemeinsamen Wohnsitz begründet hättet?

-Ehe ungültig? 
-Bußgeld wegen „nicht-Zusammenziehen“?

 

Absurd…

 


Nachträglich gefunden: meldegesetzliche Regelungen dieser Art gibt es tatsächlich, ein Hauptwohnsitz muss „bestimmt“ werden, hat wohl auch steuerrechtliche Hintergründe…

Bearbeitet von Schütze001
Geschrieben
4 minutes ago, Schütze001 said:

Wurde eine Rechtsgrundlage für deren Forderung genannt?

 

Sie würden vermutlich §1353 BGB nennen, der aber allgemein als für sich genommen nicht justiziabel angesehen wird, auch bestenfalls eine Pflicht gegenüber dem Ehegatten und nicht gegenüber den Meldebehörden begründen würde. Allenfalls kann den ein enttäuschter Ehepartner als Grundlage für eine Aufhebung oder Scheidung oder dergleichen heranziehen, wenn der andere Partner das Zusammenleben verweigert.

Geschrieben
11 hours ago, VwGO said:

da weder in § 36 noch in § 13 AWaffV ausdrücklich eine Pflicht von Waffenbesitzern normiert ist, dass die Waffen nur in der eigenen Wohnung oder in deren Nähe verwahrt werden dürfen.

 

Zumindest im Fall von Studis, Azubis, Soldaten am Karriereanfang usw. dürfte das doch sogar ziemlich normal sein.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb BlackFly:

Soweit ich informiert bin muss der Aufbewahrungsort gemeldet werden, wenn Du umziehst würde die Behörde also vermutlich davon ausgehen das die Waffen mit Dir umziehen und sollten die nicht mit umziehen müsste das entsprechend gemeldet werden. Wenn die irgendwann Dich mal besuchen und dann erfahren das die Waffen gar nicht bei Dir sind könnte das ggf. Probleme geben wenn die sich dadurch übergangen fühlen.

Nein.

 

Die Waffenbehörde braucht Deinen Wohnort. Der Ort der Aufbewahrung muss nicht der selbe sein und muss auch nicht extra gemeldet werden. Was die Behörde "fühlt", ist auch egal. Es gilt das Gesetz, und das schreibt den Ort der Aufbewahrung nicht vor. Relativ häufig ist zum Beispiel der Jugendliche Schütze oder Jäger, der die Waffen nicht in der WG, sondern bei den Eltern stehen hat.

 

vor 13 Stunden schrieb Mittelalter:

dann müsst ihr einen gemeinsamen Wohnsitz haben. 

Was häufig vergessen wird: die Ehe ist keine Vertrag zur gegenseitig exklusiven Nutzung der Geschlechtsorgane. Sondern ein Vertrag zweier Menschen mit dem Staat, um Wohnraum zu sparen und neue Steuerzahler zu generieren. Dafür wird man sogar bezahlt (Ehegattensplitting).

Geschrieben

Zulässig wohl schon, aber was machst du, falls ihr geschieden seid, die Frau dich nicht mehr in die Wohnung lässt um dich gezielt ins offene Messer rennen zu lassen?

Du bist nach dem WaffG ja nach wie vor verpflichtet die Waffen ordnungsgemäß wegzuschließen, bevor du die Gewalt über die Waffen verlierst, also z.B. schlafen gehst? Sie könnte dich also nicht rein lassen, dann gehst du mit den Waffen mangels Alternativen zu dir nach Hause, dort hast du keinen Waffenschrank und dann schläfst du ein und sie sorgt mit einem Anruf dafür, dass man dich schlafend und mit den Waffen neben dir erwischt. Ab dem Punkt geht's dann um deine Zuverlässigkeit.

 

Ein Plan B, z.B. Verwahrung beim Schützenkamerad oder kleinerer Schrank in der eigenen Wohnung sollte also schon vorhanden sein.

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Rohrzange:

Ein Plan B, z.B. Verwahrung beim Schützenkamerad oder kleinerer Schrank in der eigenen Wohnung sollte also schon vorhanden sein.

Kannst ja im Hotel übernachten. 

Wesentliche Teile getrennt aufbewahren. 

Fertig. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Rohrzange:

Zulässig wohl schon, aber was machst du, falls ihr geschieden seid, die Frau dich nicht mehr in die Wohnung lässt um dich gezielt ins offene Messer rennen zu lassen?

 

§ 859 BGB

Geschrieben

Vielleicht will er sich weder trennen, noch Rosenkrieg noch scheiden lassen 🙂.

 

Ich hab tendenziell auch ungewöhnliche Aufbewahrungen ... sagen wir es mal so.  Sprech mit deiner Waffenbehörde und gut ist.  Sehe da kein Problem ... zumindest bei den Infos die wir haben.

Und ein Zweitwohnsitz dürfte final helfen.

Geschrieben

Eieiei, das wäre sehr schlecht wenn die Frau plötzlich Besitzer der Waffen wird und die tatsächliche Gewalt ausüben könnte.

Die Dinger sind aber im Tresor und dann greift §858 (2) BGB.

 

Der Waffenbesitzer verliert nicht den Besitz, nur weil er die Dinger einschließt und nur weil er kein Zugriff mehr hat, wird schon gar nicht eine andere Person Besitzer, die noch nie Zugriff drauf hatte. Das wäre mir WaffG ja gar nicht vereinbar und jeder Waffenbesitzer müsste allein wohnen...

Geschrieben
Am 26.1.2023 um 09:12 schrieb Fyodor:

... 

 

... die Ehe ist keine Vertrag zur gegenseitig exklusiven Nutzung der Geschlechtsorgane.... 

Echt nicht??? 

Scheixxe, hätte ich mir den Schmonzes auch sparen können... 

 

Duckundwech'. ;)

Geschrieben
12 hours ago, Qnkel said:

§ 859 BGB

 

Arg abenteuerlich, um sich einen vor einer gewissen Zeit freiwillig bei jemandem abgestellten Gegenstand mit Zwang zurückzuholen... 

 

Während Satz (1) eigentlich sehr allgemein ist, sind die konkreten Beispiele in Sätzen (2) und (3) klar, dass es sich auf die "frische Tat" und "sofort nach der Entziehung" bezieht. Ich würd's nicht darauf ankommen lassen...

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb JPLafitte:

Wieso "Duckundwech" ließt deine bessere Hälfte hier mit?

Die Maid mit dem Schwerte ist doch nicht die Geehrte?

Letzteres wäre ein ernstzunehmender Grund, sich umoperieren zu lassen. Arrrggghhh.... 

Geschrieben
Am 27.1.2023 um 15:05 schrieb Qnkel:

Eieiei, das wäre sehr schlecht wenn die Frau plötzlich Besitzer der Waffen wird und die tatsächliche Gewalt ausüben könnte.

Die Dinger sind aber im Tresor und dann greift §858 (2) BGB.

 

Sind sie nicht. Er will die Waffe ja zum Tresor bringen um sie einzuschließen.

Siehe mein Kommentar weiter vorne.

 

https://forum.waffen-online.de/topic/473099-waffenschrank-in-wohnung-der-ehefrau-zulässig/#comment-3486796

 

Und natürlich ist sie Besitzer und Eigentümer der Wohnung und Besitzer des Waffenschrank.

 

 

Am 27.1.2023 um 15:05 schrieb Qnkel:

 

Der Waffenbesitzer verliert nicht den Besitz, nur weil er die Dinger einschließt und nur weil er kein Zugriff mehr hat, wird schon gar nicht eine andere Person Besitzer, die noch nie Zugriff drauf hatte. Das wäre mir WaffG ja gar nicht vereinbar und jeder Waffenbesitzer müsste allein wohnen...

Besitz und Eigentum ist nicht das gleiche.

Im juristischen Sinne ist Besitz, das worüber jemand die unmittelbare Gewalt hat. Die Sache muss ihm nicht gehören. Und natürlich hat die Frau die unmittelbare Gewalt über den Waffentresor.

Eigentum ist im juristischen Sinne das, was einem gehört, aber man muss einer Sache nicht die unmittelbare Gewalt haben, also in Besitz haben, um daran Eigentum zu haben. Du hast also zwar Eigentum am Waffentresor, wenn du ihn gekauft hast, aber du bist nicht Besitzer des Waffentresors wenn er bei jemandem anderen in der Wohnung steht.

 

Bei deinem zitierten Gesetzesparagrafen geht es nur darum, wenn dir jemand etwas wegnimmt, dann darfst du dich gegen die Wegnahme wehren. Das ist aber zeitlich gebunden. Es heißt darin nämlich:

Zitat

so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Das muss also unmittelbar stattfinden.
 

Der Tresor steht aber schon ne ganze Weile bei der Dame und das basierend auf dem Willen des Sportschützen und Eigentümer des Tresors.

Sie kann dich also aus der Wohnung aussperren und dir den Zugang zum Tresor verwehren und du kannst vorerst nichts dagegen tun. Du müsstest auf dem Rechtsweg einklagen, dass sie dir den Tresor aushändigt. Wenn dann der Weg zum Hotel deine Lösung ist, dann wird das auf Dauer nicht von der Waffenbehörde akzeptiert werden, da es bei einem Hotelaufenthalt ja nur um eine vorübergehende Aufbewahrung der Waffen bei einer Reise zu Schießsportevents ist.

Es ist also wie ich sagte, deine Zuverlässigkeit ist in Gefahr.

 

Du könntest nach der ersten Übernachtung im Hotel zwar die Waffe bei einem Schützenkameraden aufbewahren, aber auch das ist nur zeitlich begrenzt und jetzt kauf mal einen neuen Waffentresor in kurzer Zeit. Da dürfte es auch Lieferfristen geben.

Geschrieben
Am 27.1.2023 um 06:46 schrieb MAHRS:

Vielleicht will er sich weder trennen, noch Rosenkrieg noch scheiden lassen 🙂.

 

Ich hab tendenziell auch ungewöhnliche Aufbewahrungen ... sagen wir es mal so.  Sprech mit deiner Waffenbehörde und gut ist.  Sehe da kein Problem ... zumindest bei den Infos die wir haben.

Und ein Zweitwohnsitz dürfte final helfen.

Danke MAHRS, für die Idee, dass gar nichts so Dramatisches bei uns vorliegt. Denn in der Tat wollen wir uns überhaupt nicht trennen und ich werde auch weiterhin sehr oft in der Wohnung sein. Dass ich eine eigene Wohnung möchte hat andere Gründe. Die steuerlichen Aspekte hatte ich in der Tat nicht auf dem Schirm. Die Rechtsprechung dazu ist nicht eindeutig, muss ich mich mal einlesen. Aber hier ging es ja rein um die Frage der Waffenaufbewahrung. Die WO-Leser zerbrechen sich tendenziell gern den Kopf von anderen;-) Womit ich allerdings keinesfalls undankbar gegenüber all den hilfreichen Beiträgen sein will! Denn die Frage der Waffenaufbewahrung wurde ja eindeutig beantwortet. 

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