Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen an die Wand


Karlrugen

Empfohlene Beiträge

Hallo

ich würde gerne ein paar Alte Säbel und Paintballwaffen bis 7,5 J  an die Wand schrauben so das es nicht möglich ist sie abzunehmen. Ich könnte die Schraubenköpfe auch noch so ausfüllen oder ausbohren das ein abschrauben nicht mehr möglich ist. Das Problem ist das die Stelle sichtbar ist wenn jemand von Amt sich den Waffenschrank anschauen möchte.

Ich bin mir nicht Sicher wie die Aktuelle Rechtslage ist gab zu viele Änderungen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.

(Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32.)

 

Gemäß dieser juristischen Definition muss ein Behältnis den Gegenstand nicht voll umschließen.

 

Meine Empfehlung, so wie bei fast allem, Rücksprache mit der Behörde halten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb Quetschkopf:

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde,

 

Gemäß dieser juristischen Definition muss ein Behältnis den Gegenstand nicht voll umschließen.

 

 

Doch! Aufnahme von Sachen in konjunktion mit umschließend....

(ist aber nur meine Meinung)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wenn er nicht einseitig geschliffen ist ist es auch kein Säbel sondern ein Dekostück. 

Aber auch ungeschliffen eine Hieb-und Stichwaffe... 

Wobei in Bayern das lka festgestellt hat, dass ungeschliffene Dekowaffen keine Waffen sind... 

In anderen Bundesländern würde ich mich aber nicht auf die bayerische Definition berufen.. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh, da der Thread eh schon wieder eine unerwartete Länge hat sinniere ich gerade über den Begriff "Deko-Säbel":

Gibt es auch offizielle Vorschriften zur Unbrauchbarmachung eines "scharfen" Säbels?

Hat der ehemals "scharfe" Säbel rechtlich eine andere Stellung als ein von vornherein als Dekostück hergestellter?

Darf man einen "scharfen" Säbel überhaupt selber stumpf schleifen, oder muss das der Säbelmacher machen und eine Deaktivierungsbescheinigung ausstellen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 58 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ohja! Einer ging sogar kaputt… das hatte ich aber auch verdient, wenn ich heute so drüber nachdenke.

Wir waren 4 kurzhalsige kleine Monster zu Hause. Da ließ sich nur mit dem Kochlöffel Disziplin rein bringen. Und wir mußten auch darunter leiden, daß einer kaputt ging. Wir waren ja dran schuld. Einmal flog eine Pfanne in meine Richtung, ich duckte mich weg und die Pfanne hinterließ einen Fleck auf der Tapete. das wurde mir nie verziehen. Mama war halt etwas temperamentvoll. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

6 hours ago, Mittelalter said:

Aber auch ungeschliffen eine Hieb-und Stichwaffe... 

 

Zumal das Schlagen mit der flachen Seite als fieser Schlagstock ja auch gar nicht unüblich war, insofern sogar bestimmungsgemäß wäre.

 

Es entbehrt natürlich jeder Logik, dass man da Säbel, "Totschläger", usw. anders behandelt als Küchenmesser, Wasserrohre, Gußeisenpfannen, Maßkrüge (diese sogar noch an Besoffene aushändigt), aber ist halt so. 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.