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IGNORED

Waffen an die Wand


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Geschrieben

Hallo

ich würde gerne ein paar Alte Säbel und Paintballwaffen bis 7,5 J  an die Wand schrauben so das es nicht möglich ist sie abzunehmen. Ich könnte die Schraubenköpfe auch noch so ausfüllen oder ausbohren das ein abschrauben nicht mehr möglich ist. Das Problem ist das die Stelle sichtbar ist wenn jemand von Amt sich den Waffenschrank anschauen möchte.

Ich bin mir nicht Sicher wie die Aktuelle Rechtslage ist gab zu viele Änderungen. 

Geschrieben

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.

(Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32.)

 

Gemäß dieser juristischen Definition muss ein Behältnis den Gegenstand nicht voll umschließen.

 

Meine Empfehlung, so wie bei fast allem, Rücksprache mit der Behörde halten. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Quetschkopf:

Meine Empfehlung, so wie bei fast allem, Rücksprache mit der Behörde halten. 

Nein.

 

Die Schelle umschließt nicht den Säbel, der Säbel befindet sich nicht im Inneren der Schelle. 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Quetschkopf:

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde,

 

Gemäß dieser juristischen Definition muss ein Behältnis den Gegenstand nicht voll umschließen.

 

 

Doch! Aufnahme von Sachen in konjunktion mit umschließend....

(ist aber nur meine Meinung)

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wenn er nicht einseitig geschliffen ist ist es auch kein Säbel sondern ein Dekostück. 

Aber auch ungeschliffen eine Hieb-und Stichwaffe... 

Wobei in Bayern das lka festgestellt hat, dass ungeschliffene Dekowaffen keine Waffen sind... 

In anderen Bundesländern würde ich mich aber nicht auf die bayerische Definition berufen.. 

Geschrieben

Oh, da der Thread eh schon wieder eine unerwartete Länge hat sinniere ich gerade über den Begriff "Deko-Säbel":

Gibt es auch offizielle Vorschriften zur Unbrauchbarmachung eines "scharfen" Säbels?

Hat der ehemals "scharfe" Säbel rechtlich eine andere Stellung als ein von vornherein als Dekostück hergestellter?

Darf man einen "scharfen" Säbel überhaupt selber stumpf schleifen, oder muss das der Säbelmacher machen und eine Deaktivierungsbescheinigung ausstellen?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Psychotic:

Beim ersten Mal ist mein Service kostenlos:


Tv63PL7.png

Frage, was macht den Säbel, Klingenwaff3n allgemein, zur Waffe?

Die scharfe Klinge.

Wenn man diese nun stumpf schleift, 

gibt es Anscheinssäbel?😎

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Und der tut richtig weh!

Ohja! Einer ging sogar kaputt… das hatte ich aber auch verdient, wenn ich heute so drüber nachdenke.

vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Und was genau bedeutet "scharf"?

Frag mal T-Hailänder. Die können 🌶️ 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ohja! Einer ging sogar kaputt… das hatte ich aber auch verdient, wenn ich heute so drüber nachdenke.

Wir waren 4 kurzhalsige kleine Monster zu Hause. Da ließ sich nur mit dem Kochlöffel Disziplin rein bringen. Und wir mußten auch darunter leiden, daß einer kaputt ging. Wir waren ja dran schuld. Einmal flog eine Pfanne in meine Richtung, ich duckte mich weg und die Pfanne hinterließ einen Fleck auf der Tapete. das wurde mir nie verziehen. Mama war halt etwas temperamentvoll. 

Geschrieben
6 hours ago, Mittelalter said:

Aber auch ungeschliffen eine Hieb-und Stichwaffe... 

 

Zumal das Schlagen mit der flachen Seite als fieser Schlagstock ja auch gar nicht unüblich war, insofern sogar bestimmungsgemäß wäre.

 

Es entbehrt natürlich jeder Logik, dass man da Säbel, "Totschläger", usw. anders behandelt als Küchenmesser, Wasserrohre, Gußeisenpfannen, Maßkrüge (diese sogar noch an Besoffene aushändigt), aber ist halt so. 

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