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IGNORED

Magazine für Kurz- und Langwaffen


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Geschrieben

Die Frage ist vielleicht doof, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch.

 

Nehmen wir mal an, jemand hat ein AR 15 als Kurz- und als Langwaffe - sagen wir mal in 300 AAC.

 

Nun darf er ja für die Langwaffe nur 10 Schuss Mags haben, für die Kurzwaffe aber auch 20 Schuss.

 

Aber darf er überhaupt 20 Schuss Mags haben, wenn er eine Langwaffe hat, in die das passen könnte?

 

Das Thema ginge auch mit Glock Magazinen. 
 

Wie ist das dann ???

Geschrieben

Oh, hast du eine Inkonsistenz im Waffenrecht gefunden?

Also ein großer Versandhandel handhabt es so, dass er bei Bestellung von Glock-Magazinen mit Fassungsvermögen von über 10 Patronen die WBK als pdf haben will um auszuschließen, dass der Besteller möglicherweise eine aufnahmefähige LW hat.
Ich habe um anschließende Löschung gebeten (Vermeidung von Datenmissbrauch z.B. durch Cyberangriffe) und die Auskunft erhalten, das ginge nicht, weil das BKA die Speicherung 10 Jahre verlange.
Das ist nun kein Rechtsgutachten oder Urteil, aber kann zur anfänglichen Orientierung dienen.
 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Also ein großer Versandhandel handhabt es so, dass er bei Bestellung von Glock-Magazinen mit Fassungsvermögen von über 10 Patronen die WBK als pdf haben will um auszuschließen, dass der Besteller möglicherweise eine aufnahmefähige LW hat.
Ich habe um anschließende Löschung gebeten (Vermeidung von Datenmissbrauch z.B. durch Cyberangriffe) und die Auskunft erhalten, das ginge nicht, weil das BKA die Speicherung 10 Jahre verlange.

Nett, die Magazine gibt es woanders sicher auch günstig.

Diese Pflicht des Verkäufers wäre mir neu, ist aus offensichtlichen Gründen auch absoluter Blödsinn wenn man nur 2 Sekunden darüber nachdenkt.

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Geschrieben

Richtig, weil ja der Händler gar nicht wissen kann, ob es noch andere WBKs mit entsprechenden Waffen darauf gibt.

 

Es bleibt dabei, der WBK Inhaber ist kundig und muss wissen was er tut bzw. wie weit er geht. Schliesslich haftet er ja auch - im Gegensatz zu allen anderen die hier mitmischen möchten - mit dem Verlust seiner Zuverlässigkeit und damit jeder Menge Geld dafür.

Geschrieben

1.2.4.4

Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

 

 

 

Hast ne LW, darfst Du nur 10er Magst haben, auch wenn Du ne passende KW dafür hast. Dann schlicht Pech gehabt. 

 

Hast Du gar keine passende Waffe, darfst Du (theoretisch) 20er Mags besitzen, wenn es ne KW dafür gibt. Letztendlich kann jeder Büchser ne LW zur KW machen, daher eine Grauzone.

Bei eGun gibt's z.B. 20er AK-Mags, weil es die AK-Klone auch als KW gibt.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb drummer:

Richtig, weil ja der Händler gar nicht wissen kann, ob es noch andere WBKs mit entsprechenden Waffen darauf gibt.

 

Es bleibt dabei, der WBK Inhaber ist kundig und muss wissen was er tut bzw. wie weit er geht. Schliesslich haftet er ja auch - im Gegensatz zu allen anderen die hier mitmischen möchten - mit dem Verlust seiner Zuverlässigkeit und damit jeder Menge Geld dafür.

 

Und was mache ich, wenn z.B. die Frau ohne jede WBK/EWB sich mal n paar 20er Mags bestellt?

Für Sie ist der Besitz nicht strafbar, für mich bei passender LW schon. Muss sie die dann weg schließen, das ich nicht dran komme?

So kann die (Bald)-Ex einem auch ein reinwürgen... 20er Mags hinlegen, HD oder Polizeibesuch anzetteln und schon ist man gearscht.

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Geschrieben
Just now, Qnkel said:

Für Sie ist der Besitz nicht strafbar, für mich bei passender LW schon. Muss sie die dann weg schließen, das ich nicht dran komme?

So kann die (Bald)-Ex einem auch ein reinwürgen... 20er Mags hinlegen, HD oder Polizeibesuch anzetteln und schon ist man gearscht.

 

Ja, genau so ist das wenn Irrsinn in Gesetze gefasst wird!

 

Wobei diese Ex ja für einen noch grösseren Effekt nur behaupten müsste, Du hättest Die mit einer Schusswaffe bedroht. Ein Magazin ist dafür nicht nötig.

Geschrieben

@drummer ja, aber das hat ja ein Restrisiko, das Du die Knarren nochmal wieder bekommst. Mit nem verbotenen Gegenstand ist deine Zuverlässigkeit definitiv weg. 

 

@Raiden

Für die Unzuverlässigkeit reicht es trotzdem, weil grober Verstoß.

Geschrieben (bearbeitet)
14 hours ago, EkelAlfred said:

Nehmen wir mal an, jemand hat ein AR 15 als Kurz- und als Langwaffe - sagen wir mal in 300 AAC.

Man muss dann uA Magazine nehmen auf denen auch .300 AAC draufsteht, da ein kompatibles (10er 300AAC) entschieden mehr .223 fassen kann und man somit ein zu großes Magazin wäre.

 

14 hours ago, EkelAlfred said:

Aber darf er überhaupt 20 Schuss Mags haben, wenn er eine Langwaffe hat, in die das passen könnte?

Nein, nur wenn angemeldeter Altbesitz oder BKA Ausnahmegenehmigung, sonst relativ ähnlicher Verstoß wie illegal 30er Mags benutzen.

 

Im Falle AR für Glock Magazine bei gleichzeitigem Besitz einer Glock Pistole, Lower auf anderen Magazintyp verkrüppeln ist glaub die einzige Option, bei unseren deutschen sehr durchdachten Gesetzen...

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb EkelAlfred:

Alles in allem würde da bedeuten, wenn ich ein AR 15 als Langwaffe habe (was praktisch jeder hat) kann ich eine AR 15 Kurzwaffe nur mit 10 Magazinen betreiben. 
 

Gemein.

Kennst du eine Sportordnung, die den Start mit größeren Magazinen bzw. nicht blockierten Magazinen erlaubt?

Bei LW?

Bei KW?

 

Kennst du eine BKA LW-Anscheinsbeurteilung, die längere Magazine oder Magazine mit mehr als 10 ladbaren Patronen erlaubt bzw. beschreibt ?

 

Kennst du oder sonst jemand der WO-Community eine Textstelle im WaffG und dem dazugehörigen Verwaltungsrecht, die die sportliche? , jagdliche Verwendung von legal besessenen 30iger/20iger Magazinen explizit erlaubt? Also in der Waffe und damit schießen, nicht nur besitzen?

 

AR15 Kurzwaffe, wer darf soetwas sportlich verwenden?

Verband, Disziplin, werden dafür Bedürfnisse bescheinigt?

Im BDS dürfen KW-Versionen von halbautomatischen LW nicht als LW eingesetzt werden. 

Bearbeitet von Tatonka
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb CZM52:

Beantragst halt ne BKA Erlaubnis und gut

 

 

Mit welchem Grund? Ich will Spass?

 

Sonst gib es ja im Grunde keinen wirklichen Grund 😭 Fangschuss auf verletztes Unfallwild?? In der Dunkelheit sehe ich schlecht und muss Sperrfeuer schiessen?

Geschrieben

Jedenfalls ist es Chaisse, das praktisch jeder ein AR 15 hat und man daher praktisch keinen Magazinmässigen Vorteil durch den Besitz einer AR 15 Kurzwaffe mehr haben kann. Wenn nicht ein Wunder geschieht ..... 😭

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb CZM52:

Je nachdem welche Erlaubnis der Händler hat muss er die Magazine, zu- und Abgänge auch dem BKA gegenüber dokumentieren

 

 

Klar, es ist in D aktuell Gesetzeslage... Aber wenn man sich das mal überlegt: gleichzeitig gibt es aktuelle Äußerungen von Europol, dass in Nordeuropa vermehrt Handfeuerwaffen/Kriegswaffen auftauchen, die aus der großzügigen Verteilung in der Ukraine stammen.

Und hier gilt die Sorge den Mag.-Kapazitäten registrierter Sport- und Jagdwaffen eines überschaubaren Kreises lizensierter Besitzer...

Irgendwie - wenn man das große Ganze betrachtet - skurril. und voller verschobener Maßstäbe.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb EkelAlfred:

Jedenfalls ist es Chaisse, das praktisch jeder ein AR 15 hat und man daher praktisch keinen Magazinmässigen Vorteil durch den Besitz einer AR 15 Kurzwaffe mehr haben kann. Wenn nicht ein Wunder geschieht ..... 😭

 

Das Wunder war bereits, das nicht pauschal alle Magazine auf 10 begrenzt wurden und das sie nicht WBK-pflichtig wurden (weil es dann vermutlich ein Aufstand der Sachbearbeiter gegebene hätte).

 

Das Problem haben auch die Glock-Besitzer, die ne 9mm LW haben wollen. Viele benutzen nun mal Glock Mags.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Qnkel:

 

Das Wunder war bereits, das nicht pauschal alle Magazine auf 10 begrenzt wurden und das sie nicht WBK-pflichtig wurden (weil es dann vermutlich ein Aufstand der Sachbearbeiter gegebene hätte).

 

 

Auf der anderen Seite haben andere EU-Staaten, wie man hört, die Magazin-Geschichte auch deutlich pragmatischer gelöst, als (mal wieder) D.

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