Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Tipps für Schiessbuch selber drucken/binden (lassen)?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
2 minutes ago, fa.454 said:

Vielleicht braucht man irgendwann eine notariell beglaubigte Videodokumentation.

 

Klar. Und das Laden jeder einzelnen Patrone mit Seriennummer wird dann eingetragen, gestempelt und gesiegelt. Und nach dem Schuss wird diese Patrone dann ausgetragen und wiederum gestempelt und gesiegelt.

 

Immerhin sind die Behörden dann komplett mit unwichtigem und sinnlosen Papierkram beschäftigt, sodass für wichtige Sachen noch weniger Zeit bleibt. Freie Fahrt für Gewalttäter, was ja wohl das heimliche Ziel hinter diesem ganzen Bürokratismus-Schwachsinn sein muss.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb PetMan:

[...] und die Schiessbücher auf den Ständen geben was anderes auch nicht her als das Kaliber/die Disziplin . Bei höheren Meisterschaften mag das was anderes sein, aber bisher werden da auch keine Waffennummern oder ID`s vermerkt. [...]

Warum um alles in der Welt notiert ihr Kaliber und Disziplinen?

Das ist unnötig und kontraproduktiv.

Wenn ich glaube, etwas raustrainieren zu müssen, schiesse ich schon mal stundenlang nur ziehen und Dublette.

Oder Schuss, Magazinwechsel Nachschuss, dann sogar auf zwei Scheiben, wenn ich den Verdacht habe, dass sich beim Nachschuss ein slice eingeschlichen hätte.

Und das dann sogar aus Kostengründen in .22lr (ja, die Not ist groß).

Was schreibst Du dann für eine Disziplin auf?

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb ASE:

ColtS Urteil....

 

Da wurden auch Pauschal-Bescheinigungen vorgelegt die besagt haben, mit das mit den Waffen Wettkämpfe  geschossen wurden. Dar VGH hat das Verrissen mit dem hinweis das nicht hervorgehen würde, mit welcher Waffe tatsächlich geschossen wurde.

 

Find ich nicht ganz treffend, da es um Wettkämpfe geht, aber gut - 1. Fall haben wir. Lese ich mich die Tage im Detail ein.

 

Weitere? Wenn dann möchte ich gleich sämtliche Lektüre studieren.

 

Oder ist dieser Einzelfall DER Grund?

 

Geschrieben (bearbeitet)
6 hours ago, wilmes said:

Ich kann selbst auf dem Laserdrucker drucken. Aber was für ein Papier kann da empfohlen werden? Dem billigen Kopierpapier traue ich nicht zu, dass das nach einigen Monaten Einsatz noch halbwegs ordentlich aussieht. Gibt es Papiere einfach zu beziehen, die ein bisschen langlebiger und trotzdem unkompliziert beschreibbar sind?

 

Wenn Du das Ganze nicht den Elementen aussetzt, dann hält ein ordentliches Kopierpapier ohne Probleme ewig. Muss ja nicht das Dünnste sein, das Du kriegen kannst.

 

Wenn es wirklich Papier für den Kampfeinsatz werden soll, ist wohl Rite in the Rain Marktführer. Die machen auch zum Bedrucken mit Laserdruckern vorgesehenes Paper. Ob das auch in Europa vertrieben wird, weiß ich nicht, aber irgendwer wird so etwas schon vertreiben. Allerdings kannst Du auf einem wasser- und schmutzabweisenden Papier logischerweise auch nicht mir allen Schreibgeräten schreiben, denn viele Tinten werden, wie es sein soll, abgewiesen statt aufgesogen. Auch Stempel für den offiziellen Look werden eher nicht halten. Für Notizen zu einem Wettkampf in Schlamm und Regen sehr praktisch, und es hält, was der Markenname verspricht, aber für Deine Zwecke vielleicht nicht notwendig.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Ich hab mal selber welche gemacht.

Innen A4 Kopierpapier 80g

Außen Karton ca160 g, wer will, kann auch Fotokarton nehmen (sieht edler aus)

 

Aus einem A4-Stapel erhält man 2 Nutzen (also 2 Hefte).

 

Diese mittig zu A6 zusammenfalten. "Bindung" mit einem Werkzeugtacker, ggf. tut es auch ein guter Bürotacker gegen eine feste Styroporoberfläche o.ä.

Tackerklammern dann händisch zusammenbiegen.

 

Ränder sauber mit Hebelschere beschneiden.

Fertig.

 

(So mache ich immer alles, was ich in Heftform brauche)

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb fa.454:

Was schreibst Du dann für eine Disziplin auf?

ICh schreibe gar keine Disziplin auf, weil ich auch ganz selten nur die gesamte Disziplin trainiere. Aber in den Schiesskladden die ich so kenne wird es oft abgefragt. ICH trage da nur meine geschossenen Kaliber ein. Letztens hatten wir Rundenkampf auf einem fremden Stand, da mussten wir sogar auch die Schusszahl Dokumentieren. ..........

Und in meinem persönlichen Schiessbuch steht von Anfang an nix anderes drin als Datum, Kaliber und Ort des Schiessens. Ist ein Stempel da lasse ich stempeln. unterschreiben tut mir mein Schiessbuch keiner. Wettkämpfe trage ich hinten im (Bundeswehr)Schiessbuch extra ein. Hat bisher für ein paar KW über Grundkontingent gereicht.

 

Und der immer wieder angeführte Fall des Colt S.............da ging es imho um viel mehr als wir hier darüber zu lesen bekommen und das strotzt , wieder nur imho, vor Fehlern und mischt 2 Gesetzgebungen. Und wiederum meiner bescheidenen Meinung nach steht das was da gefordert wurde im Gesetz einfach nicht drin. Aber bei über 80 Waffen auf den WBK`s , ohne Sammler zu sein, reagieren Gerichte halt manchmal komisch. Und was ColtS selber zu den Fehlern seines Anwaltes schreibt wäre das Urteil so vielleicht gar nicht nötig gewesen. Wie so manches Urteil eigentlich nicht nötig gewesen wäre.........................

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Und der immer wieder angeführte Fall des Colt S.............da ging es imho um viel mehr als wir hier darüber zu lesen bekommen und das strotzt , wieder nur imho, vor Fehlern und mischt 2 Gesetzgebungen. Und wiederum meiner bescheidenen Meinung nach steht das was da gefordert wurde im Gesetz einfach nicht drin. Aber bei über 80 Waffen auf den WBK`s , ohne Sammler zu sein, reagieren Gerichte halt manchmal komisch. Und was ColtS selber zu den Fehlern seines Anwaltes schreibt wäre das Urteil so vielleicht gar nicht nötig gewesen. Wie so manches Urteil eigentlich nicht nötig gewesen wäre.........................

 

Das ColtS-Urteil ist nach 2020 auch nur für die Überkontingentsfragen relevant. Die 12/18-mit-jeder-Waffe-Auslegung, die sich in den Behörden und Gerichten durchsezte wurde vom GG kassiert und darüber kann man froh sein.

Gut manche nicht, weil ein Grund zum Bruddln weniger.. Nun ist es vollkommen logisch, wenn man Regeln für den Besitz von Waffen einführt, sich diese auf die besessenen, also die eigenen Waffen beziehen und deswegen wurde das explizit in §14 Abs 4 festgelegt. Auch hier gibt es wieder Leute die das für Willkür oder so halten...

 

Der Kasus-Knacktus ist eben, wie man einen Nachweis führt, dass mit der eigenen Waffe geschossen wurde. Und das geht nun mal über die Waffennummer. Wo da jetzt das staatstragende Problem ist, entzieht sich meiner Einsicht. Ganze 4 mal im Jahr muss man die die vollständige Dokumentation durchführen, alles darüber hinaus ist freiwillige Mehrarbeit. Wer so clever ist, sich einen Index zu erstellen der muss dann tatsächlich eine Zahl extra eintragen.. Wer dafür keine Zeit mehr hat sollte sich mal ernsthafte Gedanken über seine Work-Life-Balance machen.

 

Darüber hinaus ist der Verein ohnehin verpflichtet die Aktivitäten zu erheben. Und hier muss dann zwingen die Nummer etc notiert werden. Denn die erste Frage, die im Ernstfall bei der Überprüfung des Vereinsschießbuches gestellt werden wird ist: "Woher man wissen wolle, das es sich um die eigene Waffe des Schützen X gehandelt habe". Ein "weil ich das weis" ohne nachvollziehbare Dokumentation wird da ganz schnell als substanzlose Behauptung vom Tisch gewischt. 

 

 

 

@Kanne81
https://openjur.de/u/2260217.html
https://openjur.de/u/2259783.html

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ASE:

Der Kasus-Knacktus ist eben, wie man einen Nachweis führt, dass mit der eigenen Waffe geschossen wurde. Und das geht nun mal über die Waffennummer.

 

Wie oft hast du dieses Jahr schon NICHT mit den eigenen Waffen trainiert? Also komplettes Training ohne die Eigenen? 

 

Merkste was? Absurd.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich möchte nicht die Diskussion sehen vor Gericht , warum ein Sportschütze nur ein-zweimal mit der einen Waffe , dafür aber 10x und mehr mit der einen anderen trainiert hat. Überhaupt wieso wird so und so häufig mit der oder der trainiert und ist das ausreichend um bei Wettkämpfen einen Unterschied zu machen. Gilt das als Training? Mit diesen Daten kann man fürchterlich viele dumme Fragen stellen und Annahmen treffen. M.E. dadurch schon der nächste Schiffbruch vor Gericht vorprogrammiert. Will man das evtl?

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

Der Kasus-Knacktus ist eben, wie man einen Nachweis führt, dass mit der eigenen Waffe geschossen wurde. Und das geht nun mal über die Waffennummer. Wo da jetzt das staatstragende Problem ist, entzieht sich meiner Einsicht.

Will es Unsinn ist.

 

Entweder es ist Voraussetzung dass eine vertrauenswürdige Person nicht identisch mit dem Schützen diese Waffennummer prüft und bestätigt, oder man glaubt den Angaben des Schützen. Eine einfache Ziffer die der Schütze selbst in ein selbst erstelltes Heft einträgt, die auf einen selbst erstellen Index referenziert ist exakt genau so aussagekräftig wie die einfache Behauptung des Schützen dass er mit eigenen Waffen trainiert hat. Bei dieser eigenmächtige Eintragung handelt es sich nämlich um nichts anderes als eine unbestätigte Behauptung.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
Gerade eben schrieb Fyodor:

Will es Unsinn ist.

 

Entweder es ist Voraussetzung dass eine vertrauenswürdige Person nicht identisch mit dem Schützen diese Waffennummer prüft und bestätigt, oder man glaubt den Angaben des Schützen.

 

Ja, genau das ist dann die Aufgabe des Vereins wenn er nach §15 Abs. 1 Nr 7 Buch führt oder wie es bei den meistens Verbänden der Fall ist im Zuge des 4-Augen-Prinzips bei der Bedürfnisbescheingigung gegenüber dem Verband durch Unterschrift bestätigt, dass die Schießtermine dem Gesetz entsprechend mit eigenen Waffen durchgeführt worden sind. Bis 2025 hängt die gesamte Verantwortung für diesen Vorgang (Lies: strafrechtliche und waffenrechtliche Haftbarkeit) beim Verein bzw. bei  dessen Vorstand persönlich!

 

---------------------------

Ich bin mit ziemlich sicher, das viele bei ihrer Kraftmeierei und Schattenboxen gegen die imaginierte Behörde diese Perspektive gar nicht haben, genau wie das Erhalten der Schießstände immer die Sache der Anderen™ ist:

 

Was ihr von euren Vorständen verlangt ist eine Unterschrift aus der sich im Ernstfall maximale Konsequenzen für deren die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, in der Regel auf Lebenszeit ergeben kann. Darüber hinaus ist Urkundenfälschung auch in anderen Bereichen des Lebens nicht gerade der Brüller für das curriculum vitae: Überall wo Verantwortung per Unterschrift übernommen wird, seid ihr dann raus, weil nicht mehr Vertauenswürdig.   Und kommt mir jetzt nicht mit "ach was soll schon passieren", "kommt nie raus" Das sind die Sprüche die a) jeder der vor Gericht steht mindestens einmal abgelassen hat und b) grundsätzlich von denjenigen herumposaunt werden die sich in der Tiefe ihres Seins zu 100% sicher sind und sein können, das sie nicht belangt werden, weil ohnehin nicht verantwortlich. Wenn solche Krakehler-Kaliber dann im Zuge der vereinsinternen Palastrevolution die Trägheit der bewegten Massen unterschätzt haben und sich unverhofft im verantwortlichen Amt wiederfinden, läuft der Hase dann ganz schnell andersrum, weil sie auf einmal merken, das es jetzt ihr Arsch ist, der am höchsten WaffG-Galgen hochgezogen wird, wenn etwas nicht stimmt. Erspart's mir, ich weis aus Erfahrung wie das läuft... 

 

Es ist an Asozialität nicht zu überbieten zu erwarten, das jemand anderes für die eigene Faulheit oder Borniertheit den Kopf hinhalten soll. Wenn man Waffensammeln ohne Schießen machen möchte, gibt es dafür die rote WBK und bei Langwaffen den Jagdschein...

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Dazu ist Voraussetzung dass es eine Urkunde gibt die gefälscht werden könnte, und dass sie auch gefälscht wird.

 

 

Himmel hilf, auf dem Level diskutieren wir hier also...

 

Eine Urkunde ist nicht so ein Ding wo immer "Urkunde" drauf steht. 

 

- Ein Schießbuch ist eine Urkunde.

- Eine Bedürfnisbescheinigung ist eine Urkunde

- Eine Bestätigung des Vereins, das mit eigenen Waffen geschossen wird ist eine Urkunde.

 

[Teile des Beitrags entfernt, lass das bitte]

Bearbeitet von knight
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb ASE:

Himmel hilf, auf dem Level diskutieren wir hier also...

Richtig. Du scheinst nicht zu verstehen dass nicht jeder Wisch den Du Dir selbst hinschmierst eine Urkunde ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Was du meinst, ist , das nicht jeder Wisch eine öffentliche Urkunde ist. Ein "Wisch" auf dessen Grundlage du eine Erlaubnis zu erlangen versuchst, ist eine Urkunde.

 

Und dabei ist es noch nicht mal gesagt, das eine Bedürfnisbescheinigung keine öffentliche Urkunde sondern eine Privaturkunde darstellt.  Denn Ihre Ausstellung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschrift(§14 Abs 2/3/4/5) von einem definierten Personenkreis (Beauftragte eines nach §15 anerkannter Schießsportverband) zum Zwecke des Beweises von Erlaubnisvorraussetzungen im Verwaltungsrechts/Waffenrecht.

 

  Der Sachkundefälscher von Niedersachsen hat auch nicht schlecht gestaunt, als man ihm ausdekliniert hat, dass er wegen Bestechlichkeit im Amt & Urkundenfälschung  4.5 Jahre einfährt. Zwar stellen Bedürfnisbescheinigungen anders als Sachkundezeugnisse keine amtliche Bescheinigung, sondern nur ein Mittel der Glaubhaftmachung da, aber ihre höchstrichterlich bescheinigte grundsätzliche Anerkennung abseits offensichtlicher Streitfälle könnte einen motivierten Staatsanwalt dazu bringen, es mit besonderer Schwere des Falles aufgrund Mißbrauchs einer Quasi-Amtsstellung zu versuchen.

Anbei bemerkt übrigens wieder amüsant, wie jene, die hier ständig Willkür!!ELF! rufen es jetzt für eine gute Idee halten, mit Bullshit-Schießbucheintragen Behörden& ggf Staatsanwaltschaft zu necken, gerade so, als ob man einen Grund schaffen möchte wieder "Willkür!!ELF" zu krakehlen. Würde man seine eigenen Rufe ernst nehmen, würde man gerade für akkurate Schießbucheintragungen plädieren, um der Gegenseite von vorneherein keinen Spielraum zu lassen. Aber darum geht es auch gar nicht. Es geht um 90% Kraftmeierei und 10% um den von der eigenen Kraftmeierei besoffenen, idiotischen Versuch seinen Kampf für ein 2nd-Amendment auf dem Schlachtfeld einer spezialgesetzlichen Norm für das sportliche Schießen auszutragen. In etwa so clever wie die verhinderte Merkel-Stürzerin Fridi, die letzteres absurderweise auf dem Wege der Kandidatur bei gefühlt jeder Bürgermeisterwahl in jedem 500-Seelenkaff Baden-Württembergs versucht hat, zuletzt erfolglos in Tübingen. Getreu dem Motto: Lass mal was komplett Sinnfreies machen...    

 

 

Und selbst wein dein Schießbüchlein keine Urkunde darstellen sollte und der StA damit nicht durchkommt: Die Bescheinigung , die bis 2025 dein Verein und danach der Verband auf dessen Grundlage ausstellt ist ohne Zweifel eine Urkunde. Aber ich schätze das beruhigt dich wieder ein bischen, denn dann kannst du hoffen, dass nur dein Vorstand in den Häfen fährt und künftig als waffenrechtlich unzuverlässig gilt und nicht du...  

 

 

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/11-das-beweisrecht-a-der-begriff-der-urkunde_idesk_PI17574_HI12574150.html

 

 

Ja ne is klar,  ich schreibe mir irgendwelche Fantasiegeschichten ins Schießbuch und wenn man mich erwischt ist es nur Spaß gewesen. So funktiert das schon immer im WaffG und Widerrufe von WBKs haben seltenheitscharakter.. Und genau das hier ist das juristische Level, auf dem die Keyboard-Warriors fürs deutsche 2nd Amendmend unterwegs sind. Dürfns noch ein paar Spenden sein? 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

mal eine andere Frage in diesem Kontext:

Spricht etwas gegen ein elektronisches Schießbuch in Form einer App mit Report-Druck-Funktion?

Hat jemand Erfahrung damit? Gibt ja einiges 8m Appstore...

Geschrieben
Am 27.10.2022 um 18:02 schrieb Fyodor:

In meinem Schießbuch steht:

Datum, Langwaffe LG/KK/GK, Kurzwaffe LP/KK/GK, Unterschrift

 

Das sollte für die meisten Schützen wirklich ausreichen. Wer viel Überkontingent hat mus natürlich noch mehr dokumentieren.

Je mehr man angibt desto mehr Nachfragen können sich ergeben.

Ich erkenne keine Nachweispflicht für eigene Waffen. Sollte so etwas verlangt werden kann der Verein anhand seiner Leihunterlagen bestätigen, dass ich keine Vereinswaffen geliehen habe.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb vorwerk:

mal eine andere Frage in diesem Kontext:

Spricht etwas gegen ein elektronisches Schießbuch in Form einer App mit Report-Druck-Funktion?

Hat jemand Erfahrung damit? Gibt ja einiges 8m Appstore...

Da müsste man nicht mal eine App dafür nehmen, kann man auch eine Google oder Apple (je nachdem in welchem Universum man sich bewegt) Tabelle machen.

Problem dabei ist das man diese Tabelle oder auch App schlecht vom Verein (bzw. einem beauftragten des Vereins z.B. Schiessleiter oder Vorstandsgott) abstempeln und unterschreiben lassen kann. Theoretisch kein Problem, wird aber sicherlich Vereinsfürsten geben denen dies nicht gefällt und wenn man die Tabelle dem Verband oder Amt vorlegen muss werden die das ohne "unabhängige" Bestätigung sicher auch nicht akzeptieren

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb BlackFly:

 

Theoretisch kein Problem, wird aber sicherlich Vereinsfürsten geben denen dies nicht gefällt und wenn man die Tabelle dem Verband oder Amt vorlegen muss werden die das ohne "unabhängige" Bestätigung sicher auch nicht akzeptieren

 

Guten Morgen. Wach? Dann mal 14/3/4/5 lesen.

 

Es ist immer eine Bescheinigung des Vereins.

 

Elektronisch erfassen wäre traumhaft, aber nur mit regelmässigem Papiebackup

 

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb ASE:

 

Guten Morgen. Wach? Dann mal 14/3/4/5 lesen.

 

Es ist immer eine Bescheinigung des Vereins.

 

 

Ja, vollkommen wach!

Ich habe geschrieben das eine App oder eine Tabelle in der Wolke nicht von z.B. einer Aufsicht als Bestätigung der Angaben unterschrieben werden kann und dies sicherlich dann einigen nicht gefallen wird die entsprechende Bescheinigungen ausstellen sollen oder aus anderen Gründen diese Daten benötigen (wobei hier unerheblich ist ob es der Verein, der Verband, die Behörde, der Richter oder der liebe Herrgott ist).

 

Geschrieben
10 hours ago, Fyodor said:

Entweder es ist Voraussetzung dass eine vertrauenswürdige Person nicht identisch mit dem Schützen diese Waffennummer prüft und bestätigt, oder man glaubt den Angaben des Schützen. Eine einfache Ziffer die der Schütze selbst in ein selbst erstelltes Heft einträgt, die auf einen selbst erstellen Index referenziert ist exakt genau so aussagekräftig wie die einfache Behauptung des Schützen dass er mit eigenen Waffen trainiert hat. Bei dieser eigenmächtige Eintragung handelt es sich nämlich um nichts anderes als eine unbestätigte Behauptung.

 

Also in vielen anderen Rechtsbereichen hat eine selbst geführte Liste durchaus eine andere Kraft, etwas glaubhaft zu machen, als die bloße Behauptung. Ein zeitnah geführtes Fahrtenbuch ist etwas anderes als die Behauptung, 70% der Fahrten seien geschäftlich gewesen. Auch als Pilot führe ich ein Logbuch, übrigens ohne jede Formvorschriften, aus dem ich Flugstunden glaubhaft machen kann, an denen bei Leuten, die das einmal berufsmäßig machen wollen, viel hängt--übrigens auch viel Geld, das Leute, die ihre ersten Flugstunden sammeln, bis man fürs Fliegen bezahlt wird statt bezahlen zu müssen, in aller Regel nicht haben, also eigentlich keine kleinere Motivation zum Betrug als bei einem Schießbuch. Es wäre eigentlich mindestens interessant zu fragen, warum man, dazu noch in der Abwesenheit einer entsprechenden Vorschrift, ausgerechnet den Sportschützen nicht trauen sollte, wo man Steuerzahlern und Piloten und vielen anderen Leuten bei vergleichbaren Sachen zunächst einmal traut.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.